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Jugendamt Pforzheim: Kontakt, Zuständigkeit und Hilfsangebote

Baden-Württemberg Jugendämter
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Jugendamt Pforzheim: Kontakt, Zuständigkeit und Hilfsangebote – Kontakt und Informationen

Hier findest du Kontaktangaben, zuständige Bereiche und weitere Informationen. Prüfe wichtige Daten vor einer Kontaktaufnahme bei der Behörde.

Jugendamt-VerzeichnisPforzheim: Kontakt, Zuständigkeit und Hilfsangebote

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Kontaktdaten, Fachbereiche und Ansprechpartner

Kontakt Fachbereiche und weitere Informationen

Kontakt und Zuständigkeit

Jugendamt Pforzheim

Marktplatz 4
75175 Pforzheim
Telefon: 07231 / 39-2424

Fax: 07231 / 39-2540
E-Mail: jsa@stadt-pforzheim.de

Fachbereiche und weitere Informationen

Soziale Dienste

Östliche Karl-Friedrich-Str. 2-4
75175 Pforzheim
Telefon: 07231 / 39-1415
Fax: 07231 / 39-3102

Beistandschaften, Amtsvormundschaften

Beistandschaften / Amtsvormundschaften
Östliche Karl-Friedrich-Straße 37a
75175 Pforzheim
Telefon: 07231 / 39-1827 und 07231 / 39-1828
Fax: 07231 / 39-2051
Quelle: Amtliche Kontaktquelle

Adoptionsvermittlungsstelle

Östliche Karl-Friedrich-Str. 2
75175 Pforzheim
Telefon: 07231 / 39-2578
Fax: 07231 / 39-2540

Pflegekinder

Östliche Karl-Friedrich-Str. 2
75175 Pforzheim
Eva Walsleben
Telefon: 07231 / 39-2578
Fax: 07231 / 39-3102

Betreuungsbehörde

Östliche Karl-Friedrich-Str. 37a
75175 Pforzheim
Telefon: 07231 / 39-2720

Jugendsozialarbeit an Schulen

Östliche Karl-Friedrich-Str. 2
75175 Pforzheim
Telefon: 07231 / 39-3191
Fax: 07231 / 39-3102

Wobei kann das Jugendamt helfen?

Familienberatung

Unterstützung bei Erziehungsfragen und familiären Schwierigkeiten.

Unterhalt und Beistandschaft

Informationen zu Kindesunterhalt, Beistandschaft und zuständigen Stellen.

Kinderschutz

Beratung bei Sorgen um das Wohl von Kindern und Jugendlichen.

So bereitest du deine Anfrage vor

  1. Anliegen beschreiben: Notiere deine Frage und die gewünschte Unterstützung.
  2. Zuständigkeit klären: Nutze die Fachbereiche und Kontaktangaben.
  3. Unterlagen bereithalten: Frage nach den für dein Anliegen benötigten Dokumenten.
  4. Termin abstimmen: Erkundige dich nach aktuellen Sprechzeiten.

Anfahrt und Lage

Die Anschrift der zuständigen Dienststelle findest du in den Kontaktdaten oben. Bitte prüfe den Standort vor einem Besuch.

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Häufige Fragen

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Erkundige dich vor einem Besuch nach den aktuellen Sprechzeiten und einer Terminvereinbarung.

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Sind die Kontaktdaten amtlich bestätigt?

Nein. Dies ist ein unabhängiges Verzeichnis. Bitte gleiche wichtige Angaben mit der offiziellen Verwaltung ab.

Quellen und Prüfstand der Kontaktdaten

Redaktioneller Prüfstand: 25. Oktober 2026.

Für die Behördenzuordnung und den Quellenabgleich wurden die folgenden veröffentlichten Verwaltungsquellen herangezogen:

Die Zuordnung und die verfügbaren Quellen wurden geprüft. Einzelne Kontaktangaben wurden dort abgeglichen, wo ein eindeutiger Beleg vorlag. Eine vollständige Bestätigung aller Namen, Funktionen, Durchwahlen und Sprechzeiten liegt nicht vor.

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103 Kommentare

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  • gibt mal alle bitte bei google kinderklau ein und lest das mal durch. Ich will ja nichts sagen,aber mir entfremdet man meinen sohn. Er ist mit 3 jahren so durcheinander, das er nicht mal weiß wohin er gehört.er ist schon 2 jahre weg.

  • Meine Erfahrung mit dem Jugendamt Pforzheim, bzw. einer bestimmten Person dort, waren sehr negativ ! Trotz mehrfacher Bitte und Mails sowie Gespräche sitzt meine 13-jährige Tochter unbeaufsichtigt auf der Strasse rum, raucht, trinkt und macht diese Dinge , die ein Kind in diesem Alter nicht mal kennen sollte ! Sie lebt bei Ihrem Erzeuger nebst Freudin, die sich Pädagogin nennt und nicht mal selbst ihre Kinder im Griff hat und genau diesen Menschen werden vom Jugendamt, dank ihrer Kontakte , eine 13 Jährige ausgeliefert. Aber Gott sei Dank wächst mein Sohn bei mir auf und ich betet, dass ich nicht mehr mit dieser “Anstalt” zu tun haben werde. Soviel zu meiner Meinung: Jugendamt

  • Könnte ein dickes Buch schreiben über “unser” Jugendamt in Pforzheim. Überfordert wegen Unterbesetzung. Braucht man Hilfe, bekommt man sie nicht. Mangelhafte Auskunft, Betreuer hört nicht zu, lässt einen nicht ausreden. Redet schlecht über den Vater meiner Kinder ( auch wenn es so ist ) wie redet man über mich, wenn der Vater dort ist…? Nimmt Anrufe nicht entgegen, bzw unklare Antworten auf e-mail Anfragen. Nicht vertrauenswürdig, egal mit welcher Abteilung man sich auseinander setzten muss. Sei es um schulische Probleme, Erziehungsprobleme, eigene Probleme, oder Errechnung von Unterhaltsgeld…

  • Heute wurde uns vom Jugendamt Pforzheim unsere Tochter in einer aus Lügen und unglaublichen fadenscheinigen Gründen bestehenden Aktion unsere Tochter weggenommen. Habe mir mit einer Aktion die morgen in der PZ steht öffentlich Gehör verschafft. Ich hoffe dass die Öffentlichkeit endlich kappiert wie man in Pforzheim mit Familien wo Probleme haben
    umgeht. Übrigens habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Und die PZ hat auch INTERESSE an der Geschichte.Es liegt kein Alkohol oder Gewaltproblem vor. Ich werde mit allen Mittel um unsere Tochter kämpfen.Wenn es das Letzte ist was ich mache.

  • Hallo W.,

    Petra liegt hier absolut richtig.

    Keinen Anwalt aus der näheren Umgebung.

    Mindestens 200 km entfernt.

    Man trifft sich ansonsten zum Tennis (oder Golf)
    am Sonntag Morgen.

    Hier werden vorab weitere Vorgehensweisen abgeglichen.

    Ich zitiere Rechtsanwalt (N.N.):

    “Ich muss auch noch in den nächsten Jahren mit den
    beteiligten Personen zusammenarbeiten”.

    ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN !

    Liebe Grüße

    Wilfried

  • Dürfen PFLEGEFAMILIEN die Ruf-Nummer der Eltern blockieren lassen???

    In meinen Augen handeln diese PFLEGEPERSONEN gesetzwidrig und unverantwortlich.
    Es ist bestimmt nicht zum Wohle des Kindes, wenn Kinder nicht von ihren Eltern angerufen werden dürfen!
    Ständige Telefonate mit seinem Kind ist ein Teil des Umgangsrecht der Eltern.
    Beim Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
    1 BvR 3189/09 vom 14.07.2010 heißt es
    unter Gründe in römisch II Abs. 1a (Rn 16):

    Das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des ‘Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG.
    weiter:
    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen usw.
    weiter:
    Den in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen.

    Wer also etwas zu der oben gestellten Frage etwas weiß, bitte die Antwort an: JugendamtsgeschaedigteEltern(at)web.de schicken.

    Übrigens: Am 20. September ist WELTKINDERTAG
    Aus diesem Anlass finden in mehreren Städten in Deutschland Demos gegen die Willkür der Jugendämter statt.
    Meine erneute Demo in Stuttgart wurde bereits telefonisch genehmigt.

    Betroffene sowie Sympathisanten sind herzlich willkommen.
    Anfragen siehe oben.

  • Unsere Tochter ist nun seit 2 Wochen von uns weg.
    Haben uns außergerichtlich geeinigt das wir uns in
    8 Wochen zusammen setzen um zu sehen ob sie nach 3 Monaten wieder zu uns kommt. Komisch ist nur daran das wir immer noch keinen Kontakt zu ihr hatten. Der Grund ist ihre angebliche starke EntwicklungVerzögerung. Die Sachbearbeiterin die die Wegnahme gemacht hat ist danach in Rente gengen.

  • hallo W.,
    der sicherlich gut gemeinte Rat von Petra, sich anwaltliche beraten zu lassen, geht leider üblicherweise voll nach hinten los. Das hat verschiedene Gründe, die an diversen Stellen, hier und im sonstigen Internet, ausreichend beschrieben sind.

    Sinnvoller ist es i.d.R., sich zu informieren und den Fall selbst in die Hand zu nehmen.
    Ein paar wichtige Infos dazu findest Du in diesem Kommentar:
    https://www.jugendaemter.com/jugendamt-berlin-spandau/#comment-7403

    Gruß………F. Mahler

  • “kann es sein, dass Du den Jugendämtern, Gerichten und Sozialen Einrichtungen ” Ruhe ” verschaffen willst.”
    Ja, Petra, das kann nicht nur sein, daß ist so. Denen würde ich gern soviel Ruhe verschaffen, daß sie Montags morgens gar nicht mehr öffnen 😉 .

    Wenn Du rein zufällig einen RA kennst, den Du für “gut” hältst, dieser auch noch bereit ist, für den winzigen VKH-Satz ( PKH gibt es nicht mehr ) Deine Akten zu lesen und Dich vor Gericht zu vertreten, dann ist das ein Treffer, der einem kleinen Lottogewinn entspricht und freut mich für Dich.
    Ist er zufällig auch noch Fachanwalt für irgendetwas?

    Fakt ist, daß Familienrecht leider kein juristischer Fachbereich ist. Wer im Studium nichts besonderes geleistet hat und in den begehrten Jurazweigen nichts wird, landet z.B. im Familienrecht. Entsprechend ist es der unterste Bodensatz der Jurisprudenz.
    Um wenigstens überwiegend als RA arbeiten zu können und nicht zum Vollzeitergänzungspfleger abzurutschen, kooperieren FamRAe üblicherweise stark, mit JÄ, Beratungsorganisationen und Gerichten.

    Fallbeispiele, wo der FamRA den Fall seines Mandanten voll an die Wand gefahren hat, kannst Du täglich im Internet nachlesen, denn das ist die Regel.

    Daß Dir gegenüber Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, spricht ja auch nicht gerade für Deinen RA.
    “Was zur Schadensersatzvorderung dem Kind und mir gegenüber führen wird.”

    Aufgrund der Tatsache, daß man sich selbst vor Gericht äußert, ist übrigens noch niemand für psychisch krank eingestuft worden, da verwechselst Du offenbar irgendetwas.

    Von einem “guten RA für Arme” habe ich, zumindest im Familienrecht, noch nichts gehört.
    Die wenigen, die sich Mühe gegen, sind i.d.R völlig überlastet, teuer und bei den Gerichten meist sehr unbeliebt.
    Als Beistand für Behördenkontakte taugen auch sie praktisch gar nicht und selbst der beste RA kann nur das auch einem Fall machen, was der Mandant vorgibt.

    Kurz gesagt:
    In Sorge- u. Umgangsfällen, ist es üblicherweise sinnvoller, sich selbst erstmal schlau zu machen, die Akten zu studieren, selbst eine saubere Aktenlage anzulegen, sich mit erfahrenen Betroffenen kurz zu schließen und den Fall selbst in die Hand zu nehmen.
    Egal, ob mit oder ohne RA. Besser meistens ohne, denn das senkt das Risiko, einen Verbündeten der Gegenseite am Hals zu haben.

    Gruß………F. Mahler

  • WELTKINDERTAG
    jedes Jahr am 20. September

    Es ist 10-tausenden Eltern ein dringendes Bedürfnis,
    an diesem Tag für Kinder- und Elternrechte auf die Straße zu gehen!

    Es gibt 10-tausende Eltern, welche nicht Eltern sein dürfen.
    Es gibt 10-tausende Kinder, welche nicht bei ihren Eltern sein dürfen.

    Info-Stand am 20.09.2012 Uhrzeit: 12-18 Uhr
    tiefgründige Gespräche sind erwünscht. Ort: Stuttgart-Mitte
    Sie werden aufmerksame Zuhörer vorfinden! Königstraße
    (Fußgängerzone)
    beim Schlossplatz
    am Fahnenrondell
    gegenüber Königsbau

    Das Wohl unserer Kinder sollte uns sehr wichtig sein.
    Unsere Kinder, welche fremd untergebracht sind, können sich nicht wehren.
    Das ist unsere Aufgabe als Eltern!

    V.i.S.d.P.: Werner Hoeckh, Seestraße 49, 71679 Asperg
    Fon: 07141 – 2 39 27 29
    0176 – 51 10 32 79
    JugendamtsgeschaedigteEltern@web.de

  • Am Donnerstag sind es vier Wochen wo wir unsere Tochter nicht gesehen haben. Die Person die wo unsere Tochter weggenommen hat ist gleich danach in Rente gegangen. Die Nachfolgerin ist bis morgen in Urlaub. Die Vertretung auch. Es wurde kein Gericht eingeschaltet.
    Am 10.11 ist wieder ein Termin angesetzt mit Anwalt. Wir haben bis
    heute noch keinen Grund genannt bekommen. Wir vermuten das dies alles mit dem Kllinikaufenthalt in Maulbronn zu tun hat.Es sind auch
    sonst noch genug Ungereimtheiten da. Es ist keine Gewalt usw im Spiel.

  • Bei dem Gespräch damals war der Rechtsanwalt d abei. Wir haben uns darauf geeinigt das wir uns an eine Elternberatungstelle wenden
    was wir auch getan haben.Termin 6.11.Das alles im Beisein unseres
    Anwalt.Er hat auch geraten nicht vor Gericht zu gehen weil das Jamt
    Immer Recht bekommt und die Kleine dann in ein VollzeitPflege kommt.Ich weiß nur eines dass ich um meine Tochter kaempfe da ich
    Sie liebe. Und wenn es das letzte ist was ich in meinem Leben mache.
    Wenn alles vorüber ist werde ich alles öffentlich machen wie Mann in
    in Deutschland auf eine Stufe mit Kinderschänder und Leuten die
    Kinder misshandeln usw gestellt wird.

  • Hallo W.,
    warum wurde das Gericht nicht angerufen?
    Es wäre die sofortige Wiederherausgabe per einstweiliger Anordnung zu beantragen.
    Desweiteren ( hilfsweise ) eine sofortige Umgangsregelung ( vollstreckbar ).

    Falls Ihr Euch, wie Petra schreibt, freiwillig mit der Herausnahme ( Inobhutnahme? ) einverstanden erklärt habt, müßtet ihr den Grund ja quasi selbst angegeben haben, zumindest wäre er Euch bekannt. Ich kann derartiges aus Deinem Beitrag nicht erkennen ( habe aber eben auch nur den einen – August 13th, 2012 um 15:02 – gelesen ).

    Zum JA zu laufen, und zu meinen, man könnte dort Wiederherausgabe oder Umgang erreichen, ist i.d.R. völlig abwegig. So gut wie kein JA würde sich damit auch nur ernsthaft befassen.
    Mehr als die Akteneinsicht kannst Du dort kaum zu erreichen versuchen und selbst das ist nicht sonderlich erfolgversprechend ( trotzdem unbedingt machen, aber per Post ).

    Das Umgangsrecht besteht per se, man braucht es also nicht einfordern, die exakte Ausgestaltung ( Vollstreckbarkeit ) allerdings schon, die muß man bei Gericht beantragen, sofern die Personensorgeberechtigten ( wer ist das in Deinem Fall ? ) sich nicht einvernehmlich darüber einigen können.
    Einen Anwalt brauchst Du dazu nicht. Ich freue mich zwar, daß Petra angebl. eine der seltenen Ausnahmen erwischt zu haben meint, aber i.d.R. kommt man in Sorge- u. Umgangssachen besser und weiter ohne einen voran. Warum das so ist, ist auch hier an verschiedenen Stellen erläutert worden. Petra’s Glaube an DDR- Weisheiten ändert da nichts dran. Es ist einfach allgemeine Erfahrung des allergrößten Teils der Betroffenen Eltern und Juristen die ich kenne ( und das sind ziemlich viele ).
    Bis zum 10.11. würde ich jedenfalls nicht warten, sondern sofort gezielt handeln.
    Denn, da hat Petra nicht unrecht: “Nach dem 10.11 kannst Du damit rechnen, dass mann sagt das Kind habe sich so gut eingelebt und entwickelt, das eine Herausnahme schädlich wäre.” So etwas kommt tatsächlich vor.

    Die seltsame Erfindung, daß Ihr Euer Kind nicht sehen wolltet, kommt sehr selten vor und ist mit einem einzigen Brief ad absurdum zu führen, darüber brauchst Du Dir also keine Gedanken zu machen ( derartiges wird höchstens dem Kind ggü. behauptet, vor Gericht erntet das JA damit Gelächter ).

    Hilfeplangespräche zu boykottieren um sich selbst den Widerspruch unmöglich zu machen, ist logischerweise ein Schuss, der regelmäßig voll in die Hose geht.
    Das Gegenteil macht Sinn: HPG beantragen, provozieren, forcieren, aber auf jeden Fall hingehen und den Beistand mitnehmen und für ein glaubhaftes und vollständiges Protokoll sorgen.
    Infos dazu:

    Den “gütlichen Weg einzuschlagen” ist übrigens nie falsch, w.h. immer kooperations-u. einigungsbereit sein. Das hilft recht gut, den “Querulantenvorwurf” zu verhindern, bzw. ad absurdum zu führen.

    Wie es weiter geht, entscheiden größtenteils das Gericht und Ihr, das JA hat zwar Einfluss, zum Glück nicht unbegrenzt und entscheiden darf es zu Sorge u. Umgang gar nichts.

    @ Petra:
    Daß Dein RA nebenmbei Dipl. Psych ist freut mich für Dich, daß er auf VKH ( wie bereits erwähnt gibt es PKH, zumindest im FamRecht, nicht mehr ) tätig wird, natürlich auch.
    Das besagt aber nichts.

    “irgentwie gab es Mißverständnisse darüber wer Schadensersatzansprüche stellen kann.
    Zur Info: Ich und mein Sohn können Schadensersatz vordern und nicht umgedeht.
    Habe auch oben beschrieben weswegen.”
    Was für Mißverständnisse und wo?
    Ich habe zwar kaum Ahnung vom Entschädigungsrecht, mich hier auch nicht dazu geäußert, soweit ich mich erinnere, aber sicher ist wohl. daß die Geschädigten Ersatz vom Schädiger fordern können.
    Ob das nun aber Dein Sohn u. Du sind ( warum nicht auch umgekehrt, also Du und Dein Sohn? ), oder das JA ( z. B. durch Rückforderung von Barunterhaltsvorschüssen ), oder der Vater Dir ggü., entzieht sich logischerweise meiner Kenntnis, da ich keine zusammenhängende Fallbeschreibung von Dir kenne. Sorry, aber insofern weiß ich nicht, was Du damit zum Ausdruck bringen wolltest.

    Daß ich jetzt den Thread Berlin ( Spandau ) durchforste, ob noch wer meint, sein RA ist gut, wird sicherlich nicht passieren.
    Was solte das denn bringen?

    Zur DDR-Weisheit von vor 89, werde ich mich in der heutigen BRD auch nicht äußern, da kein Zusammenhang erkennbar.

    “Willst Du mal das Protokoll bezüglich meines Sohnes lesen, was mann vorhatte mit mir!!!!!!!”
    (Mit Verlaub, ein richtiges Fragezeichen wäre hier besser gewesen, als 7 falsche Ausrufezeichen.)
    Nein, möchte ich nicht, ich glaube zunächst noch nicht mal, daß es ein Protokoll über das was man mit Dir vor hatte gibt. Das wäre dann am AG/FG ( bez. Deines Sohnes ) falsch gewesen. Es handelt sich vermutlich eher um ein Protokoll ( wessen auch immer, worüber auch immer ), aus dem Du etwas schlussfolgern zu können meinst, was ich aber nach Deiner bisherigen Vortragsweise sicherlich per se für hinterfragenswürdig halten würde.

    Wie schon mehrfach gesagt, daß Du meinst, daß Dein RA zufällig für Dich arbeitet, freut mich, unter dem Vorbehalt, daß Du Dich nicht täuscht.
    Ausnahmen bestätigen nunmal die Regel.

    Gruß…….F. Mahler

  • Okay, W., jetzt sehe ich auch Dein letztes Posting ( war als ich schrieb noch nicht freigeschaltet ).
    Der Rat des Anwalts ist ( hat er das vor oder nach der Inobhutnahme empfohlen ? ) zumindest obsolet. Das Kind ist weg und zwar in Vollzeitpflege. Direkt nach der Inobhutnahme hätte er einen Wiederherausgabeantrag stellen müssen. Sofern das JA keine triftigen Gründe ( also z.B. Gefahr im Verzuge ) zur Umgehung des Gerichts glaubhaft machen kann, hätte es das Kind binnen 48 Stunden wieder herausgeben müssen. Denn eine Inobhutnahme darf nur mit Gerichtsbeschluss erfolgen ( sofern nicht akute Gefahr für das Kind besteht, die keinen Aufschub duldet ).

    Ich denke, das beste ist, Du meldest Dich mal im Forum an und verfasse eine sachliche, chronologische Fallbescheibung, die die wesentlichen Daten und Vorgänge möglichst vollständig enthält, ohne allzuviele emotionale Bewertungen.
    Sicher ist schonmal: ohne Gericht seht Ihr Eure Kinder nicht so schnell und schon gar nicht oft oder lange wieder. Niemand anders kann die Herausgabe oder den Umgang anordnen.
    Und den Anwalt kannste mit hoher Wahrscheinlichkeit knicken, vorausgesetzt, daß das was Du dazu schreibst stimmt, ist er unbrauchbar.

    Ob ein Wiederherausgabeantrag jetzt noch sinnvoll ist, ist ohne ein paar genauere Angaben nicht einschätzbar, aber zumindest einen Umgangsantrag, möglichst per einstweiliger Anordnung solltet Ihr sofort stellen und beim JA Akteneinsicht beantragen ( dazu reicht ein formloses Schreiben, natürlich mit Bitte um unverzügliche Rückmeldung, da es eilig ist ).

    Allein die Tatsache, daß noch kein Gerichtsbeschluss oder Termin vorliegt ( zumindest entnehme ich das Deinen Beiträgen nicht ) riecht verdächtig.

    Gruß……….F. Mahler

  • Sorry wurde gerade belehrt dass es kein Hilfeplan war sondern ein Antrag auf Hilfe auf Erziehung.
    War mein Fehler. Heute versuche ich die ganze Zeit jemanden auf dem Amt zu erreichen aber geht niemand ran. Übergingen muss unsere Kleine am nächsten Montag das erste Mal in das HBZ. Laut Besprechung mit der dortigen Leitung
    muss die erste Zeit mit Begleitung. stattfinden.
    Uns wurde vom Jamt gesagt es reicht wenn sie allein mit dem Taxi dorthin fährt. Ich frage mich
    was das soll. Uns wurde vor der Inobhutnahme
    gesagt mit Begleitung und die machen gerade das
    Gegenteil. Frage mich sowieso ob die auch bei
    ausländischen Familien auch eine Inobhutnahme
    machen würden. Hier rennen bis nachts um 12
    Kinder auf dem Spielplatz rum.Im Alter von 3bis7Jahre

  • So lief alles ab.

    Bei unserer Tochter wurde festgestellt das sie in die Logopädi muss. Eines Tages bekamen
    wir ein Schreiben vom Jugendamt es wäre eine Kindeswohlgefaertung gemeldet worden.
    Es hat sich dann herausgestellt das es die Oma mütterlichSeite war. Das wurde überprüft und es war nichts. Nach einiger Zeit sagte die Logopädin mann sollte die Kleine in Maulbronn untersuchen lassen. Da ich dachte das Jamt könnte helfen das es schneller geht
    mit einem Termin.Das klappte dann auch. Sie blieb dann 4 Wochen in der Klinik. Alleine deshalb weil es beruflich nicht ging. Ich erzählte das unsere Kleine abends nicht zur Ruhe kommt. Es stellte sich später heraus das sie wenige Strukturen gehabt hat. Desweiteren fragte mann uns nach dem Essen. Da ich in einem Pizzaservice arbeite kann ich jeden Tag
    dort das Essen zubereiten und nach Hause bringen. Das wurde mir später zum Vorwurf gemacht.Kurz vor der Entlassung fand ein Gespräch mit dem Arzt und der Psychologien statt. Danach wurde uns zwei Familienhelferinnen zur Seite gestellt.Das funktionierte sehr gut bis sich die Oma jeden Tag einmischte. Sie erzählte Unwahrheiten über mich. Muss Schluss machen
    da ich gerade erfahren habe das unsere Tochter mit den Bereitschaftseltern in Urlaub gefahren ist. Ohne uns zu informieren.

  • Am dem Tag wo die Kleine uns weggenommen wurde spielte sich folgendes ab. Sie freute sich sosehr auf das Turnen im KIKA aber hatte Schwierigkeiten mit ihrem Stuhlgang so das dir FamilienHelferin meinte sie müsse zum Arzt. Darauf sagte ich ihr dass ich schon mehrmals dort war und immer das gleiche zu hören bekam.
    Sie bräuchte noch sie das im Griff hätte. Also ging
    es dann in den Kika. Dort sagte mir eine Erzieherin das meine Tochter Verstopfung hätte und sie nicht da bleiben kann. Das sagte ihr diese Familie Helferin ohne das ich das mitbekam. Also ging es wieder nach Hause. Dort angekommen sagte ich das ich es nicht richtig fand was da ablief.Ich rief den Arzt an und dort angekommen war die Famhelferin schon da.Sie hatte sogar die Karte der Kleinen.Habe sie daheim auf den Tisch gelegt. Der Arzt sagte genau das gleiche wie immer. Als wir fertig waren wurde mir mitgeteilt das ich beim Jamt vorbeikommen soll .Dort angekommen wurde die Kleine kirchstrasse weggenommen. Ich sollte noch etwas unterschreiben .Was ich nicht tat . Und seitdem ist unsere Kleine weg.

  • Am Montag kommt die neue Sachbeabeiterin zu uns nach Hause und will uns kennenlernen. Das Gute ist wir haben nichts zu verbergen. Bei uns kannst du vom Boden essen.Die Kleine hat alles,da fehlt es an nichts. Ich frage mich nur warum das alles so kommen musste. Bei dem Gespräch nach der Inobhutnahme wurden uns
    ein paar Gründe genannt die ich alle wiederlegen konnte. Desweiteren wurden blöde Bemerkungen
    über diese Vorfälle mit den Toten Pflegekindern gemacht als ich fragte ob diese Leute bei denen unsere Kleine ist in Ordnung wären.Dann wurde
    nachdem alles vorbei war noch groß Abschied gefeiert weil die Sachbearbeiterin in Rente gegangen ist. Und alles in unserem Beisein. Ich fand dies eine Frechheit.

  • Ich finde es dass manchmal Eltern sich viel zu schnell die
    Kinder wegnehmen lassen. Was sollen denn die Kinder denken?

    Wenn ein Jugendamt merkt, man hat einfachses Spiel mit der
    Ware Kind, dann schlägt es oft unbarmherzig zu. Schließlich geht
    es um sehr hohe Summen. Von 4000 – 11 Euro. Pro Monat.
    Familienrichter, Justizangestellte, Jugendamtsmitarbeiter,
    Heimerzieher, Heime mit dem Versorgungssystemen usw. Alle
    wollen an Ihrem Kind jetzt gut verdienen.
    Die Ware Kind im Kapitalismus. Genau das ist der Punkt.

  • Überlege mir die ganze Zeit ob ich mich nicht ans Fernsehen wende. Das haben mir schon etliche Leute geraden die uns kennen und wissen wie wir leben. Wir haben unserm Kind nichts getan .Dies wurde ja auch vom Amt bestätigt. Es ist alles nur wegen ihrem Entwicklungsrueckstand . Das hat unser Anwalt auf Anfrage gesagt bekommen.

  • Hallo

    Ich habe mit denen von Pforzheimer Jugendamt auch nur schlechtes erlebt und auch mein Bekanntenkreis.
    Der Vater meiner TOchter und der Jugendamtmitarbeiter haben Systematisch versucht mir meine Unterschrift zu entlocken das der Kindesvater sie mit ins Ausland und dort aufziehen darf.Als das nicht gelang,sperrte man mich in das Zimmer ein und versuchte mich zu erpressen.Mein Mann bekam das mit und hat von aussen die Tür eingetreten und mich rausgeholt.Der Mitarbeiter des JA Pforzheim versuchte dies mehrere Jahre mit dem Kindesvater und drohte auch mir das Sorgerecht entziehen zu lassen,er habe Mittel und Wege das sofort ein zu leiten.
    Jahre wurde ich unter Druck gesetzt und erpresst,aber ich bin standhaft geblieben und sogar meine ANwältin sagte mir ich muss aufpassen er ist GEwalttätig und sie hilft mir.
    Ich solle angeblich mein kind misshandeln,wäre alkoholikerin usw
    dies wurde nach Prüfung nicht bestätigt und so versuchte man es mit Druck gegen mich und Drohungn mir mein Kind zu entziehn.

    Diese Dinge habe ich auch dem LEiter des Jugendamtes mitgeteilt,schriftlich und habe wegen Befangenehit einen neuen Sachbearbeiter beantragt und mich beschwert.
    Nichts geschah ausser das der Gute Herr befragt wurde und da er ja nicht lügt stimmte das alles nicht.
    Seit ich nun aus PF weggezogen bin hab ich meine Ruhe.

    Im Bekanntenkreis sieht ein Vater sein Kind nicht,keiner sagt ihm wo die Kleine ist und er kämpft drum sie zu sehen aber es wird ihm seitens der Mutter und des Jugendamtes verweigert.Die Kleine muss im Heim leben obwohl sie beim Vater ein tolles Leben hätte und ein zu Hause,nein sie soll im Heim bleiben das dies wohl nicht geschlossen werden muss da ja Kinder immer da sind die ins Heim müssen.Schlimm echt und dann das sogar das Jugendamt den Kontakt verweigert.
    Das ist nicht zum Wohle des Kindes,die KLeine kennt ihren Vater aus diesen Gründen auch nicht,soviel dazu wie das Gesetzt geachtet wird vom Jugendamt Pforzheim..

    Traurig aber Realität.

  • Hallo W.

    Meine Tochter hatte auch als Kleinkind Entwicklungsrückstände und das ist kein Grund euch das Kind weg zu nehmen.
    Ich habe damals Ergotherapie,Krankengym,Schwimmtherapie usw in Anspruch genommen,ich habe einen super Kinderartz in Pforheim gehabt der mich da super unterstütz hat und er hat auch mit dem Jugendamt gesprochen und denen die Meinung gesagt,er kennt die machenschafften von denen und war froh diesen tollen Kinderartz über 1 Jahre an meiner Seite gehabt zu haben.
    Bitte geh zur Not ins Radio,Fernseher usw.gebt nicht auf.

    Ich drücke euch alle Daumen und bin in Gedanken bei euch.

    LG und alles Glück der WElt.

  • Hallo Petra. Es ist alles noch schlimmer wie ich es mir gedacht habe. Das Juamt will nichts mehr wissen von dem Gespräch wo dieser Termin im Oktober ausgemacht wurde. Desweiteren wollen sie vor Gericht um uns die Kleine wegzunehmen. Mit den Kontakten ist es auch so eine Sache. Wenn wir bis Mitwoch keinen Termin haben geht es laut Rechtsanwalt vor Gericht. Ich muss allen recht geben mit ihren Meinungen über das Jugendamt Pforzheim.

  • Ich weiss nur dass sie auf dem Land hier in der Umgebung von Pforzheim ist und die Familie eigene und andere Pflegekinder hat. Der Hammer ist ja das sie erst morgen zur Vorstellung in den HBZ geht und danach überlegt wird sie in einen anderen Kindergarten zu tun. Das Jugendamt will das wir die freiwillige Hilfe widerrufen. Das sie vor Gericht können. Es wurde uns gesagt das die Kleine sehr an der Pflegemutter hängt. Aber warum trägt sie dann Tag und Nacht eine Windel.
    Bei uns war sie fast weg. Bin auf 180 gewesen. Es liegt nicht einmal ein Protokoll von unserem Gespräch auf dem JugAmt vor. Ich glaube der Kampf geht erst richtig los. Hier wird nur gelogen von Seiten des Jugendamtes. Das mit dem Anwalt warte ich ab . Es ist unser Nachbar und ich glaube nicht das er auf Seiten des Jugendamtes ist.

  • “das Fersehen oder Radio darf sich nicht in laufende Verfahren einmischen, könnte mann Dir sagen, wie bei mir.”

    Das TV kann und darf sich logischerweise nie in einen Fall einmischen, da es weder Beteigt noch mitwirkend ist.

    Etwas Öffentlichkeitsarbeit ist natürlich immer gut, da dadurch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann. Allerdings haben die Mainstreammedien klar Vorgaben und Quoten desbezüglich, weshalb es selten vorkommt, daß eine Zeitung oder ein TV-Sender über FamRechtsfälle berichten und noch wesentlich seltener im Sinne der Betroffenen.

    Davon abgesehen ist es aber viel wichtiger, sich um den eigenen Fall zu kümmern, als Medienarbeit leisten zu wollen.
    Das kostet schon genug Zeit und Energie, weshalb man Medienveröffentlichungen nur versuchen sollte, wenn man gerade mal Zeit und Gelegenheit dazu hat.

    Zunächst ist es unbedingt wichtiger, sich seriöse Infos und etwas rechtliches Wissen zu verschaffen, um überhaupt eine gewisse Erfolgsaussicht vor Gericht zu haben.
    Ein paar gutgemeinte Äußerungen von Leuten, die selbst nur den eigenen Fall kennen und nicht verstehen, helfen i.d.R. kaum weiter.

    Daß es z.B. in Stuttgart oder Karlsruhe bessere RAe geben soll, als anderswo, ist natürlich Unsinn.
    “Egal” wollte vermutlich zum Ausdruch bringen, daß man i.d.R. keinen FamRechtsanwalt engagieren sollte, schon gar nicht aus dem eigenen gerichtsbezierk und hat sich lediglich sehr ungeschickt ausgedrückt.

    In der Tat kann man saen, daß in Sorge- u. Umgangsfällen meistens erfolgreicher vorgegangen werden kann, wenn gar keinen RA engagiert, sondern sich statt dessen selbst schlau macht und mit seriösen Beiständen arbeitet, die einen wesentlich besser unterstützen können.

    Infos dazu findet Ihr im Forum der Seite unter “Rechtliches, Beihilfen etc.”
    Dort könnt Ihr Euren Fall auch genauer besprechen, was hier den Rahmen der Kommentarfunktion locker sprengen würde.

    Derartiges:
    “Das Juamt will nichts mehr wissen von dem Gespräch wo dieser Termin im Oktober ausgemacht wurde.”
    kann man z.B. leicht verhindern, wenn man selbst ein paar Vorsichtsmaßnahmen einhält, eine saubere Aktenlage führt und alle Vorgänge, glaubhaft und beweisbar dokumentiert.

    Und so etwas:
    “Als das nicht gelang,sperrte man mich in das Zimmer ein und versuchte mich zu erpressen.Mein Mann bekam das mit und hat von aussen die Tür eingetreten und mich rausgeholt”
    Darf überhaupt gar nicht passieren und passiert auch nicht, wenn man seinen persönlichen Beistand grundsätzlich dabei hat.
    Macht Euch also erstmal ein wenig schlau und lasst Euch nict auch unsachliche “Tipps” ein, die keine glaubwürdige Substanz haben.

    Gruß………..F. Mahler

  • woher wollen Sie denn wissen ob ich nur meinen Fall kenne??

    Ich kenne genug Fälle wo das JA Pforzheim unbegründet Kinder weg nimmt und den Eltern entfremdet um sie später an Fremdfamilien die keine Kinder haben können unterzubringen.
    Dies ist aber passiert,bevor Sie solche Dinge behaupten obwohl Sie nicht dabei waren.enthalten Sie sich!

  • Endlich tut sich was. Nach dem Theater mit der neuen Sachbearbeiterin kommt es jetzt doch zu den Besuchkontakten. Sie müsste erst ihre Vorgesetzte fragen. Es war doch gut das wir damals einen Anwalt dabei hatten. Ich kann nur jedem raten bei jedem Gespräch mit dem Jamt einen Anwalt mitzunehmen. Es ist sogar so das unsere Kleine Rueckschritte macht da wo sie ist.
    Wir werden jeden kleinen Fehler des Jamt sofort an den Anwalt melden. Und glaub mir ich werde alles aufdecken. Es kann mich niemand daran hindern. Ich glaube wir werden dem Jamt zu unbequem weil wir mit aller Macht unsere Tochter wieder bei uns haben wollen.

  • Hallo zusammen,
    zu den wilden Anfeindungen von anderen nur sehr kurz:
    ich schicke, im Gegensatz anderen, niemanden wohin!
    Und ich fange auch mit niemandem Streit an und habe auch mit niemandem “Streitprobleme”, da ich nicht mit wilden Anschuldigungen um mich werfe.

    @ W.:
    daß Du einen Anwalt kennst, der für Dich, auf wessen Kosten auch immer, JA Kontakte vollständig protokolliert und bei Bedarf vor Gericht glaubhaft machen kann, um so falsche Unterstellungen, üble Nachrede o.ä. nachzuweisen, freut mich.
    Solche Leute sind extrem selten.
    Einfacher und üblicherweise auch erheblich kostengünstiger kann das ein persönlicher Beistand erledigen. Infos dazu hier im Forum ( Schaltfläche “Forum” ganz oben ) unter “Rechtliches, Beihilfen etc.”.
    Aus eben diesem Grunde sollte man auch nicht mit JA-MA am Telefon verhandeln.
    Es sind schon genügend Menschen wg. behaupteter Verfehlungen am Telefon in Knast, Psychiatrie o.ä. verschwunden oder haben ihre Kinder aus sonstigen Gründen nicht wiedergesehen.

    Gruß…………F. Mahler

  • Aktuell wurde uns vom Jamt mitgeteilt das kein Kontakt zu den Pflegeeltern gewünscht wird. Sie haben wohl Angst das ich im Kindergarten auftauche wo die Kleine ist. Aber den Gefallen du ich denen nicht. Nur warum kein Kontakt gewünscht wird wurde nicht gesagt.

  • Hallo melde mich mal wieder. Es hat sich etliches getan. Es wurden Umgangskontakte festgelegt. Nach langem Kampf. Die Nachfogerin von der Sachbearbeiterin die in Rente ging
    hält sich nicht an das was damals vereinbart wurde. Sie sagte uns sie ist zu einer anderen Einschätzung gekommen und will uns zwingen diese Unterschriften zu widerrufen so das sie vor Gericht gehen kann und ein Gutachten machen lassen kann. Auch wurde uns der Kontakt zur Pflegemutter verwehrt. Haben da einen Verdacht den ich hier nicht äusseren will .Wenn dieser sich bestätigt dann ist der Skandal beim Juamt Pforzheim perfekt. Kann nur eines sagen das diese Person vom Juamt mit allen Mittel versucht uns unsere Tochter wegzunehmen obwohl uns von Kollegen dieser Person gesagt wird dass wir keine schlechten Eltern sind. Sie hat uns ja selber gesagt das sie es nicht will das unsere Tochter zu uns zurückkommt. Ich sage nur eines .Unsere Tochter ist pflegeleicht und für jede Familie eine Bereicherung. Übrigens ist bei den Besuchskontakten diese Famlienhelferin dabei die mich damals in die Fälle gelockt hat so das dann die Kleine dann weg war.Eine Mitarbeiterin vom Kinderschutzbund überwacht alles. Ich habe den Eindruck dass uns irgendetwas verheimlicht wird. Komisch ist auch eines das das Juamt von einem Versuch weiss wo ich herausfinden wollte ob unsere Tochter im Hbz ist. Von dieser Aktion konnten nur bestimmte Personen gewusst haben und die haben es mit Sicherheit nicht weitergegeben. Ist alles suspekt. Mache Schluss. Will niemanden nerven.

  • Hallo W.,
    Was für eine Art von Umgängen wurde beschlossen und von wem?
    Es ist natürich unsinnig, daß der dKSB einfach irgendwelche Umgänge begleiten solle und nur der, genau wie es unsinnig, daß der Richter in einem Fall das nicht dürfte.
    Das kommt vollständig auf den Willen der Personensorgeberechtigten und den jeweiligen Beschluss des AG an.

    “Kann nur eines sagen das diese Person vom Juamt mit allen Mittel versucht uns unsere Tochter wegzunehmen obwohl uns von Kollegen dieser Person gesagt wird dass wir keine schlechten Eltern sind. Sie hat uns ja selber gesagt das sie es nicht will das unsere Tochter zu uns zurückkommt. Ich sage nur eines .Unsere Tochter ist pflegeleicht und für jede Familie eine Bereicherung.”
    Kannst Du das schriftlich nachweisen?
    Ebenso das?
    “Sie hat uns ja selber gesagt das sie es nicht will das unsere Tochter zu uns zurückkommt.”

    Bei der, sicherlich eigentlich gut gemeinten Äußerung von Petra muß Dir natürlich klar sein, daß das illegal ist und Dir einen Strafprozess einbringen kann, falls Du erwischt wirst:
    “Deinen RA zum Umgang mitzunehmen oder Videoaufnahmen,Tonaufnahmen zu machen,auch von JA Gesprächen wenn Du keinen Beistand mit hast.”

    HGG zu boykottiere ist natürlich vollkommen unsinnig und bringt Dir ganz direkt Nachteile, allein schon, weil Du so keine Chance hast, deren Inhalte zu dokumentieren, oder dort Deinen Einfluss auszuüben.
    Man macht dann einfach was man will.

    Gruß……….Fiete

  • 1.Es wurden vorläufig begleitene Umgaenge ausgemacht.
    2.Es ist kein Gericht eingeschaltet.
    3.Es wird von der Sachbearbeiterin mit allen Mittel versucht dass wir die Unterschriften zur Hilfe zur Erziehung zurückziehen. Diese wurden noch im Beisein ihrer Vorgaengerin gegeben.
    4.Die DBa sagt sie ist zu einer anderen Einschätzung gekommen und geht davon aus das unsere Kleine nicht mehr zurückkommt.
    4. Wir machen jetzt das was wir damals angebotenen haben und auch vom Jamt fuer gut
    geheissen wurde. Paartherapie wegen unserer Steitigkeiten.Keine Gewalt. Die Mutter macht eine
    Verhaltenstherapie dass sie mehr in die Öffentlichkeit kann. Dazu haben wir noch Termine bei der ErziehungStelle. Dies alles wurde im
    Beisein vom RA und 7 Zeugen und der
    Vorgangerin festgelegt.
    Aber das alles ist der Sachbearbeiterin egal .
    Sie will jetzt noch ein Gutachten machen lassen.
    Sie verwehrt uns auch den Kontakt zur Pflegeperson. Es heisst sie wäre bei in Bereitschaftspflege wo auch Vollzeitkinder wären.
    Einmal heißt es sie ist in Pforzheim dann wieder
    Auf dem Land. Die Familienhelferin holt sie dort ab und bringt sie zu den Kontakten. Da sie angeblich Vertrauen zur ihr hätte. Nur komisch das vor zwei Wochen diese bei einem Telefonat gesagt hat sie SB nicht kennen wuerde.

  • Hallo Petra.
    Möchte gerne wissen ob dein Fall auch beim Pforzheimer JugendAmt anhängig ist. Denn ich möchte die Machenschaften dieses Amtes aufdecken. Denn es kann nicht sein das diese in einem Amt geschieht. Da wird sich sogar über Gesetze hinweggesetzt. Ich frage mich nur was die mit unserer Tochter gemacht haben. Sie ist wie vom Erdboden verschwunden. Ich komme durch das ich Pizza ausfahre in ganz Pforzheim und Enzkreis umher. Das ist schon merkwürdig.
    Übrigens wird der Kontakt eine Woche ausgesetzt weil die Familienhelferin nicht da ist. Ich darf der Kleinen keine Bilder oder Videos auf dem Handy zeigen. Der Knaller ist dass wir bis heute nicht wissen warum uns die Kleine weggenommen wurde. Weder schriftlich noch mündlich. Obwohl unser RA das alles weiss sagt er es wäre im Moment nicht gut vor Gericht zu gehen. Erst sollen wir diese Therapie usw anfangen. Habe mich am Datum geirrt denn das Gespräch mit der
    SAB findet am 27.9. statt.

  • Zitat Anfang

    Mein ehem. RA wollte mich so unter gesetzliche Betreuung setzen lassen. Ich sollte in eine Psychatrie gehen und einen Betreuungsantrag stellen für mich.
    Nach einem Monat bin ich dort rausgekommen und der RA soll einen Wutanfall bekommen haben

    Zitat Ende

    Wer keinen Rechtsanwalt des Vertrauens gefunden hat, sollte
    lieber ohne bleiben.

    VErtrauen ist gut, Kontrolle ist besser sagte schon LENIN
    LOL

  • Haben heute die Zeitung eingeschaltet. Habe ihnen alles erzählt . Es ist für uns auch kein Problem da wir nichts zu verbergen haben. Wir werden auch den Anwalt wechseln. Gestern waren wir auch beim Kinderarzt und er fragt beim Jugendamt nach was der Grund war fuer die Inobhutnahme war da sie uns nach dem Arzzbesuch

  • Wir haben keine schriftlichen Sachen vom Jamt. Das ist ja das Problem. Deshalb wissen wir auch nicht warum sie uns weggenommen worden ist. Habe ein ganz interessantes Urteil vom 4.4.12 vom AG Bottrop gefunden. Must auf Inobhutnahme im Tv gehen und dann unter WAZ
    schauen. Denn dieser Fall ist ähnlich wie unserer.
    Die Wegnahme war bei uns genauso nur ohne blaue Flecken.

  • Hallo W.,
    zunächst mal denke ich, hast Du sicherlich schon gemerkt, daß es nicht sinnvoll ist, sich durch das teilweise in sich widersprüchliche Geschreibsel mancher Leute in Kommentarfunktionen durcheinanderbringen zu lassen. Ich gehe da jedenfalls gar nicht mehr drauf ein, weil es offensichtlich völlig sinnlos.
    Daß es ein Eigentor ist, sich der einzigen Chance zu berauben, HP, HPG o. HPK aktiv zu beeinflussen, zu dokumentieren und im Zweifel auch deren Inhalte in juristischen Vorgängen zu beweisen, bedarf sicher keiner weiteren Erklärung.
    Und daß illegale Mitschnitte eben keine “Zeugen” sind, sondern üblicherweise höchstens Ärger einbringen, zumindest wenn man dabei erwischt wird, ist wohl auch nicht erörterungswert.

    Beweise in der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit, also bspw. in Familienrechtsverfahren, werden schriftlich bei Gericht eingereicht.
    Und Anträge, bspw. zum Umgang oder zur Sorge o.ä. ebenso.
    Irgendwelche Telefonverhandlungen sind überhaupt nicht nachweisbar ( außer Dein Beistand sitzt daneben, das Telefon ist auf laut gestellt und das Gespräch wird vollständig protokolliert und das Protokoll beglaubigt, also in genau derselben Weise wie z.B. auch HPG )

    Deine Angaben sind sehr fragmentarisch und nicht eindeutig. Wenn Du Unterstützung durch erfahrene Betroffene suchst, macht es Sinn, diese möglichst einfach, eindeutig und klar in Kenntnis der wesentlichen Vorgänge und Fakten zu setzen. Am einfachsten und schnellsten geht das mit einer chronologischen, auf Fakten beruhenden und möglichst wertungsfreien Fallbeschreibung. Da reicht eine Art Tabelle oder stichwortartige Liste völlig aus. Das erspart Dir wochenlang Details zu posten, die möglw. wenig Zusammenhang erkennen lassen. Und Du kannst diese Fallbeschreibung immer wieder aktualisieren, ergänzen und beliebig verteilen oder zur Verfügung stellen ( z.B. in einem Forum oder eine Selbsthilfegruppe ). Wichtig ist die möglichst exakt Begriffswahl, also am besten genau die Formulierungen verwenden, die auch in den offiziellen Schriftstücken benutzt werden, ansonsten kann es zu schwerwiegenden Mißverständnissen kömmen, die Dir nur Nachteile einbringen.

    Wenn Ihr nichts schriftliches vom JA habt, ist wohl klar, daß Ihr das sofort anfordern solltet.
    Ihr brauchst Beweismittel.
    In dem Fall ist auch vollständige Akteneinsicht zu beantragen.

    Mit wem habt Ihr begleitete Umgänge ausgemacht und in welcher Form wurde das dokumentiert? Einvernehmliche Vereinbarung?
    Wenn gar kein Gericht involviert ist, wer hat dann die Inobhutnahme beschlossen. Dazu ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich, zumindest wenn Ihr Euch nicht auf einen “Hilfeantrag” zur “freiwilligen Inobhutnahme” eingelassen habt.
    Um was für eine “Hilfe zur Erziehung” handelt es sich, die die JA-MA durch Euch zurückziehen lassen möchte?

    Was eine “DBa” ist, weiß ich nicht, aber es wird auch aus Deiner Angabe überhaupt nicht klar, um was für eine “Einschätzung” es sich handelt, welche sich jetzt geändert hat.

    Eine JA-MA lässt kein Gutachten machen, Gutachten werden vom Gericht bestellt.

    Wenn die JA-MA euch die Auskunft über die Unterbringung des Kindes verweigert, ist auch das per Gericht zu beantragen.

    Du siehst also, mittels umgangsprachlichen hin-u. her-postens bewertender Kommentare kommst Du kaum weiter. Wahrscheinlicher ist, daß Du so unnütz Zeit verschwendest, die Du besser nutzen könntest.
    Ich würde an Deiner Stelle eine Fallchronik verfassen, mich im Forum der Seite anmelden und dort einen Thread unter einer eindeutigen Überschrift ( bspw. “W.s Fall” ) damit eröffnen.

    Hier, in der Kommentarfunktion, schreiben sich üblicherweise betroffene Menschen ihren verständlichen Frust von der Seele. Das sieht man schon an der Audrucksweise, die an den Tag gelegt wird. Dazu ist sie ja auch da.
    Eine Besprechung des konkreten Falles, die Dir eine ernsthafte Hilfe ist, ist so natürlich nicht möglich. Dazu braucht es sachliche Infos und ein ebensolches Herangehen an die Sache selbst.

    Gruß………..F. Mahler

  • Aktuell heute. Umgangskontakte Temine,11.9 Vater,25.9 Mutter danach 26.9 Gespräch über Auswertung. 27.9 Gespräch mit RA und Juamt fuer die weitere Perspektvie unsere Tochter. 9.10 ,
    23.10,6.11,19.11 immer abwechselnd BesuchsKontakte. Ich frage mich was das soll.Wir leben zusammen. Habe heute den Grund für die Inobhutnahme angefordert. Übrigens am Samstag erscheint der Artikel im Pforzheimer Kurier. Das Juamt hat auf Anfrage der Zeitung noch keine Stellungnahme dazu abgegeben.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.