Tag - Gemeinsames Sorgerecht

Das gemeinsame Sorgerecht
Das gemeinsame Sorgerecht ist ein juristischer Begriff, der in Deutschland mit der Sorgerechtsreform 1998 eingeführt wurde. Zumindest für verheiratete Paare sollte er einen gleichberechtigten Umgang beider Elternteile mit ihren gemeinsamen Kindern nach Scheidung der Ehe vorgaukeln. Ein echter Wandel hat in dieser Frage jedoch noch nicht stattgefunden. Sehr zutreffend weist der Autor Matthias Gründel in seinem Buch zum Thema darauf hin, dass „Gemeinsames Sorgerecht“ in Deutschland in der Regel EBEN NICHT eine auch nur annähernd gleiche Aufteilung der Betreuungs­funktionen und alltäglicher Verantwortlichkeit für die Kinder bedeutet. Auch mutet es schizophren an, wenn der Gesetzgeber zwar wohlklingende Paragraphen zur gemeinsamen Sorge formuliert, aber Politiker aller Parteien weiterhin unverdrossen den Begriff „Alleinerziehende“ im Munde führen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch hieß es im § 1626 BGB:
– „Das Kind steht, solange es minderjährig ist, unter elterlicher Gewalt.“ (bis Juni 1958)
– „Das Kind steht, solange es minderjährig ist, unter der elterlichen Gewalt des Vaters und der Mutter.“ (bis 1979)

1980 wurde dann der Begriff „Elterliche Gewalt“ durch den Begriff „Sorgerecht“ ersetzt, weil der Staat sich das Gewaltmonopol auch im privaten Bereich der Familie anmaßt. Nur die „Sorge(n)“ überlässt der Staat (gnädigerweise) den Familien.

Die begriffliche Wendung „das gemeinsame Sorgerecht ausüben“ ist nun ähnlich sinnvoll wie „eine gemeinsame Ehe führen“. Kann man denn eine Ehe auch nicht gemeinsam führen? Der Begriff gemeinsames Sorgerecht wurde in das Familienrecht eingeführt mit dem Ziel der Sprachverschwurbelung. Entsprechend wenig überraschend ist deshalb auch die (in Bezug auf die Integrität der Familien fatale) Rechtspraxis.

Quelle: Wikimannia.org

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