Unverheiratete Väter sollen das gemeinsame Sorgerecht in einem „vereinfachten Verfahren“ erhalten
Jedes dritte in Deutschland geborene Kind hat Eltern, die nicht verheiratet sind, im Osten jedes zweite Kind. Etwa 60 Prozent der ledigen Mütter und Väter entscheiden sich einvernehmlich für die gemeinsame Sorge. Für jene, die sich nicht sofort einig sind, hat der Gesetzgeber jetzt ein Verfahren vorgegeben: Steht die Vaterschaft fest, können Väter ohne Trauschein die gemeinsame Sorge nach der Geburt ihres Kindes beantragen. weiterlesen…
Quelle: maerkischeallgemeine.de – 06.02.2013 – Von Gabi Leopold
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