Tag - Nichteheliches Kind

Das nichteheliche Kind – Unterschiede zum ehelichen Kind

Vaterschaft:
Wird ein Kind während einer bestehenden Ehe geboren, gibt es im Gesetz (BGB) eine Vaterschaftsvermutung. Das bedeutet, dass automatisch der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater des Kindes gilt. Bei einer ledigen oder geschiedenen Mutter gibt es eine solche Vaterschaftsvermutung nicht. Das hat zur Folge, dass das Kind grundsätzlich erst mal keinen rechtlichen Vater hat. Die Vaterschaft zu dem Kind muss gesondert anerkannt (freiwillig) oder festgestellt (gerichtlich) werden. Erfolgt dieser Schritt nicht, wird in der Geburtsurkunde des Kindes kein Vater aufgeführt.

Elterliches Sorgerecht:
Ähnliches gilt für das elterliche Sorgerecht. Bei einem ehelichen Kind haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Das elterliche Sorgerecht über ein nicht in einer Ehe geborenes Kind übt die Mutter Kraft Gesetz alleine aus. Sie kann dieses Recht jedoch mit dem Vater des Kindes teilen. Die Herstellung des gemeinsamen Sorgerechts ist durch eine Sorgeerklärung in urkundlicher Form vor einer Urkundsperson des Jugendamtes möglich.

Unterhaltspflicht:
Lebt der Vater des Kindes nicht mit der Mutter zusammen, hat er dem Kind gegenüber eine (Bar-) Unterhaltspflicht. Auch muss er möglicherweise für die Mutter Betreuungsunterhalt leisten. Die Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes ist im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt (kostenlos) möglich.

Quelle: Amt für Jugend und Sport Hilden

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
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Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.