Die seit 2013 geltende Sorgerechtsregelung, die ein Sorgerecht für unverheiratete Väter gegen den Willen der Mütter ermöglicht, ist eine „Fehlkonstruktion“, findet die Juristin Jutta Wagner. Menschen, die zutiefst zerstritten sind, seien wenig geeignet für ein verantwortungsvolles Projekt wie ein gemeinsames Kind.
Seit 2013 können unverheiratete Väter auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind bekommen. weiterlesen…
Quelle: deutschlandradiokultur.de – 19.05.2015 – Jutta Wagner
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