
Ledige Väter haben nach der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ein Recht auf gemeinsame elterliche Sorge: Was Aufenthalt, Ausbildung oder Religion des Kindes betrifft, dürfen Väter nun gleichberechtigt mit der Mutter entscheiden.
Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem am Dienstag (3. August) veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 1 BvR 420/09). Dieser Artikel wurde gefunden auf sueddeutsche.de
Quelle: sueddeutsche.de – 03.08.2010 – (dpa/tmn)
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