Bild: © Nelosa / depositphotos.com Kaum ein anderes Thema sorgt für so viele Rechtsstreitigkeiten wie Hartz IV. Einen besonderen Fall hatte jetzt das...
Tag - Elternrecht
Das Elternrecht
Das Elternrecht behandelt die Beziehungen zwischen Eltern und Staat bezüglich der Kinder. Als Grundrecht formuliert es einen Schutz der Eltern vor staatlichen Eingriffen in die Kindererziehung. Zu diesem Zweck bestimmt Artikel 6 Grundgesetz (GG), dass die Pflege und die Erziehung der Kinder das Recht und die Pflicht der Eltern sind, die dabei von der staatlichen Gemeinschaft überwacht werden (Wächteramt des Staates).
Das öffentlich-rechtlich verfasste Elternrecht ist mit der (zivilrechtlich) geregelten Elterlichen Sorge nicht identisch. In Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Wohlfahrtsstaat) führt das Elternrecht nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zur Verpflichtung des Staates, positive Lebensbedingungen für ein gesundes Aufwachsen der Kinder zu schaffen.
Für Eingriffe in das Elternrecht oder eingriffsgleiche Maßnahmen etc. sind den Staatsgewalten – insbesondere der vollziehenden Gewalt im sozialrechtlichen Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe – Grenzen und Schranken gesetzt. Als Hinweise und Beispiele seien hier aufgelistet:
– Vorbehalt des Gesetzes und Begründungspflicht, d. h. Mitteilung der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe – somit keine Befugnis zu Eingriffen etc.
– Verbot von Willkür und Schikane, Unzulässigkeit der Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Amtsbefugnisse (z. B. Kompetenzen des Familiengerichts)
– verfahrensrechtliches Beteiligtenrecht in öffentlich-rechtlichen Verfahren bei Betroffenheit oder rechtlichem Interesse
– Primat der Eltern
– Unantastbarkeit des Wesensgehalts des elterlichen Erziehungs- und Pflegerechts
– Beachtung von Kindeswohlaspekten, auch durch das Jugendamt – allerdings (lediglich) im Rahmen der positivierten Amtsbefugnisse
– Leitziele der Kinder- und Jugendhilfe
– Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Maßnahmen, die mit einer Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden sind; z. B. wenn mit öffentlichen Hilfen der Gefahr nicht begegnet werden kann
– Voraussetzungen für vollständigen Entzug der Personensorge
Allgemein gilt, pflichtgemäß anzuwenden ist das Prinzip der praktischen Konkordanz zur Lösung von Konflikten bei Kollisionen von Grundrechten zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs (gilt sinngemäß wohl auch für Mutter und Vater im Innenverhältnis; § 1684 Abs. 2, § 1627 BGB)
Quelle: Wikipedia.org
Bild: © solovyova / depositphotos.com Ledige Väter haben nach der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ein Recht auf gemeinsame elterliche...