Hamm – Kinder anonymer Samenspender haben das Recht, den Namen ihres leiblichen Vaters zu erfahren. Das entschied das Oberlandesgericht im westfälischen Hamm am Mittwoch in einem wegweisenden Urteil. Geklagt hatte eine 21-jährige Frau, deren Mutter sich 1990 mit Spendersamen befruchten ließ.
Die Samenbank aus Essen muss der Tochter nun den Namen ihres biologischen Vaters nennen. weiterlesen…
Quelle: zeit.de – 06.02.2013 – (dpa)
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