Tag - Vaterschaftsanfechtung

Die Vaterschaftsanfechtung
Gibt es Zweifel an der Abstammung eines Kindes, so kann die Vaterschaft angefochten werden. Ist unklar, wer biologischer Vater eines Kindes ist, muss dies zunächst geklärt werden. Steht das Ergebnis fest, oder ist der biologische Vater schon bekannt, gibt es ein vereinfachtes außergerichtliches Verfahren, mit dem die Vaterschaft angefochten werden kann. Liegen die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht vor, steht allen Parteien der Weg vor Gericht offen, also dem biologischen Vater, dem Scheinvater, der Mutter und dem Kind.

Biologische Vaterschaft eindeutig geklärt?
Bei Zweifeln an der Abstammung eines Kindes, können von jedem Elternteil oder vom Kind die Mitwirkung an der Klärung der biologischen Vaterschaft verlangt werden. Dies kann auch vom Familiengericht angeordnet werden. Dieses Verfahren ist nicht an Fristen gebunden. Die anfallenden Kosten sind von dem Elternteil zu tragen, der das Verfahren beantragt hat.

Außergerichtliches vereinfachtes Verfahren
Das vereinfachte Verfahren ist nur möglich, wenn die Eltern verheiratet waren und das Kind nach Einreichung des Scheidungsantrages geboren wurde. Es müssen vorliegen:
– Vaterschaftsanerkennung durch den biologischen Vater
– Zustimmungserklärung der Mutter
– Zustimmungserklärung des Scheinvaters. So wird der Vater genannt, der nicht biologischer Vater ist.
Fehlt eine der Erklärungen, kann die Vaterschaft nicht ausgeschlossen beziehungsweise neu festgestellt werden.

Gerichtliche Anfechtung durch ein Elternteil
Die Klage auf Anfechtung der Vaterschaft kann durch den Scheinvater oder die Mutter erhoben werden. Sie können die Klage schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Köln erheben. Dafür besteht kein Anwaltszwang. Die Anfechtung ist nur innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes oder innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis der Umstände möglich, die gegen die Vaterschaft sprechen. Für einen Rechtsanwalt und das Gerichtsverfahren fallen Gebühren an. Wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, können Sie bei der Justizkasse „Prozesskostenhilfe“ beantragen.

Gerichtliche Anfrechtung durch das Kind
Soll die Klage durch das Kind erhoben werden, bestellt das Vormundschaftsgericht eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Jugendamtes zur Ergänzungspflegerin oder zum Ergänzungspfleger. Diese oder dieser nimmt dann die Interessen des Kindes vor Gericht wahr. Auch hier muss die Frist von zwei Jahren nach Geburt des Kindes beziehungsweise nach Kenntnis der Umstände eingehalten werden, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Gerichtliche Anfechtung durch den biologischen Vater
Als biologischer Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen die Vaterschaft eines Scheinvaters anfechten:
– Das Kind und der Scheinvater leben nicht in einer „sozialfamiliären Beziehung“. Die Definition finden Sie im § 1600 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch.
– Bei der Klageerhebung müssen Sie versichern, dass Sie mit der Mutter Geschlechtsverkehr hatten. Eine Klage durch einen samenspendenden Dritten ist nicht möglich.
– Die Klage kann nur innerhalb von zwei Jahren nach Geburt des Kindes oder nach Kenntnis der Umstände erhoben werden, die für die Vaterschaft sprechen. Die Frist beginnt frühestens ab 1. Mai 2004, da die Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung durch den biologischen Vater erst seit diesem Zeitpunkt rechtlich möglich ist.

Quelle: Stadt-koeln.de

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
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Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.