Jugendämter Baden-Württemberg

Alb-Donau-Kreis Jugendamt

Baden-Württemberg Jugendämter
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Jugendamt Alb-Donau-Kreis Jugendamt – Kontakt und Informationen

Hier findest du Kontaktangaben, zuständige Bereiche und weitere Informationen. Prüfe wichtige Daten vor einer Kontaktaufnahme bei der Behörde.

Jugendamt-VerzeichnisAlb-Donau-Kreis Jugendamt

Unabhängiges Informationsportal – keine offizielle Behördenwebsite. Kontaktdaten können sich ändern.

Kontaktdaten, Fachbereiche und Ansprechpartner

Kontakt Fachbereiche und weitere Informationen

Kontakt und Zuständigkeit

Adoptionsvermittlung

Petra Luppold-Klarl

Telefon: 0731 / 185-4330
Fax: 0731 / 185-224420
E-Mail: petra.luppold-klarl@alb-donau-kreis.de

Adoptionsvermittlung

Heike Mauch

Telefon: 0731 / 185-4376
Fax: 0731 / 185-224376
E-Mail: heike.mauch@alb-donau-kreis.de

Beurkundungen, Unterhalt für Kinder, Unterhaltsvorschuss, Vaterschaftsfeststellung

Sandrina Gerster

Telefon: 0731 / 185-4364
Fax: 0731 / 185-224364
E-Mail: sandrina.gerster@alb-donau-kreis.de

Jugendamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731 / 185-4400
Fax: 0731 / 185-4419
sozialedienste@alb-donau-kreis.de

Hilfen zur Erziehung

Selin Tok (Frau Tok vermittelt Sie an die zuständige Eingangsberatung)

Telefon: 0731 / 185-4397
Fax: 0731 / 185-224397
E-Mail: selin.tok@alb-donau-kreis.de

Pflegekinderdienst

Pflegekinderdienst

Andrea Johnson

Telefon: 0731 / 185-4420
E-Mail: andrea.johnson@alb-donau-kreis.de

Erfahrungen, Kommentare und Lage

Welche Erfahrungen hast Du mit diesem Jugendamt gemacht? Im Kommentarbereich kannst Du Erfahrungen lesen und Deine Meinung teilen. Für einen eigenen Kommentar ist eine Anmeldung erforderlich.

Die Kartenansicht zur Lage des Jugendamtes findest Du im Abschnitt „Anfahrt und Lage“.

Fachbereiche und weitere Informationen

Schreibe uns falls etwas nicht aktuell ist

Fehler in diesem Eintrag kannst Du der Redaktion von Jugendämter.com melden. Für persönliche Anliegen und Anträge wende Dich bitte direkt an die zuständige Behörde.

Wobei kann das Jugendamt helfen?

Familienberatung

Unterstützung bei Erziehungsfragen und familiären Schwierigkeiten.

Unterhalt und Beistandschaft

Informationen zu Kindesunterhalt, Beistandschaft und zuständigen Stellen.

Kinderschutz

Beratung bei Sorgen um das Wohl von Kindern und Jugendlichen.

So bereitest du deine Anfrage vor

  1. Anliegen beschreiben: Notiere deine Frage und die gewünschte Unterstützung.
  2. Zuständigkeit klären: Nutze die Fachbereiche und Kontaktangaben.
  3. Unterlagen bereithalten: Frage nach den für dein Anliegen benötigten Dokumenten.
  4. Termin abstimmen: Erkundige dich nach aktuellen Sprechzeiten.

Anfahrt und Lage

Die Anschrift der zuständigen Dienststelle findest du in den Kontaktdaten oben. Bitte prüfe den Standort vor einem Besuch.

Standort in Google Maps suchen ↗

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Erkundige dich vor einem Besuch nach den aktuellen Sprechzeiten und einer Terminvereinbarung.

Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner?

Nutze die Fachbereiche und Kontaktangaben dieser Seite oder frage bei der Zentrale nach.

Sind die Kontaktdaten amtlich bestätigt?

Nein. Dies ist ein unabhängiges Verzeichnis. Bitte gleiche wichtige Angaben mit der offiziellen Verwaltung ab.

Quellen und Prüfstand der Kontaktdaten

Redaktioneller Prüfstand: 25. Oktober 2026.

Für die Behördenzuordnung und den Quellenabgleich wurden die folgenden veröffentlichten Verwaltungsquellen herangezogen:

Die Zuordnung und die verfügbaren Quellen wurden geprüft. Einzelne Kontaktangaben wurden dort abgeglichen, wo ein eindeutiger Beleg vorlag. Eine vollständige Bestätigung aller Namen, Funktionen, Durchwahlen und Sprechzeiten liegt nicht vor.

Jugendämter.com ist ein unabhängiges Informationsportal. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der zuständigen Stadt, des Landkreises oder Bezirksamtes. Bitte prüfe vor einem Besuch die zuständige Dienststelle und die Terminvergabe.

5 Kommentare

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  • Hallo,

    ich finde es eine Schande. Da ist eine Mutter, für welche für 2 Kinder das Sorgerecht entzogen wurde wg. psych. Missbrauchs. Da ist ein Mann, dem dass Sorgerecht seiner 4 Kinder entzogen wurde, weil er sich nicht interessiert, wg. Gewalteinwirkung, wg. Desinteresse. Beide suchen sich, beide finden sich und zeugen in einem Zeitraum von nur 2,5 Jahren 3 weiter Kinder. Halsen aber nebenher den jeweiligem Expartnern einen Anwaltsbrief und ein Gerichtsverfahren nach dem Anderen auf… Diese 3 Kinder (Es handelt sich hierbei um Kleinkinder) werden vom Vater geschlagen (mehrere Augenzeugen berichteten), werden massiv Bedroht, werden weggeschoben, weil man muss ja Arbeiten muss.
    Das Jugendamt weiß genau, was sich dort abspielt – hat jedoch keinerlei Interesse sich da noch die Finger dran dreckig zu machen. (Werden sie bedroht? Oder gar erpresst? Oder wollen sie einfach diesen Namen nicht mehr hören???) Mir ist schon bewusst, dass die dort nicht einfach reinpoltern können – aber für diese Familie hätte man schon längst einen Weg finden können gerichtlich einen “Beistand” für die Kinder zu erwirken. Aber NEIN –
    Erziehungsunfähig + Erziehungsunfähig = Man kann tun und lassen, was man will!!!
    Ein hoch auf die Kinder – die mal später solche Schäden haben werden, dass unsere Kinder darunter leiden müssen (Man siehts ja an den ersten Beiden). Klassenclown, Schläger, Unruhestifter, etc. Ein hoch auf das WOHLE DES KINDES!!!!
    Mir tun die Familien nur leid, die diese Menschen als Partner hatten und sich nun ihr Leben lang mit ihnen herumschlagen müssen…
    Armes Deutschland!!!!

  • Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung,Körperliche Bestrafungen,seelische Verletzungen und andere entwüdigende Maßnahmen sind unzulässig.
    Bürgerliches Gesetzbuch:
    Buch 4-Familienrecht (§§1297-1921)
    Abschnitt 2-Verwandtschaft (§§15589-1772)
    Titel 5 Elterliche Sorge (§§1626-1698b)

  • Die Kinder sind Teuer,sie sind sehr anstrengend,und kaken kein Geld.Schade!In so einem Fall würde man sie viel mehr schätzen und lieben.Arme Menschen die diese wunderbahren kleinen Wesen nicht schützen.Das ist Armut. Der Mensch der keinen Geld hat ist nicht arm ,der die Kinder nicht achtet ist ein armer Schlucker!

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.