Vaterschaft

Väter haben künftig mehr Rechte

Künftig mehr Rechte
Bild: © Sangoiri / shutterstock.com
Künftig mehr Rechte
Bild: © Sangoiri / shutterstock.com

Vater bleibt Vater – auch nach einer Trennung oder Scheidung. Allerdings hatten es vor allem unverheiratete Väter bislang oft schwer, sich weiter um ihr Kind zu kümmern, wenn die Mutter das nicht wollte. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Rechte jetzt gestärkt. Welche Rechte und Pflichten Väter künftig nach einer Trennung haben, lesen Sie hier.

Wer gilt überhaupt als Vater? weiterlesen…

Quelle: eltern.de

[rwp-review id=“0″]

13 Kommentare

Click here to post a comment

  • Welcher Vater hat schon eine Chance gegen zwei staatlichen Institutionen wie das Jugendamt und das vom Jugendamt indoktrinierte Familiengericht. Sogar die Kinder werden vom Jugendamt gezielt manipuliert, um sich gegen ihren Eltern zu wenden.
    Eine staatlicher Eingriff „für die elterliche Sorge“(nach BGB) wird vom diesen faschistischen Staat immer untergraben.

    VERTRAUE NIEMALS DEM JUGENDAMT!!!

    Wesentlich wäre dann § 1680 Abs.2 Satz 2 BGB. Allerdings sehen die Gerichte es häufig so, dass es nicht dem Wohl des Kindes dient, wenn es zum überlebenden nichtsorgeberechtigten Vater soll, zu dem das Kind keine tragfähige Beziehung hat.

  • VERTRAUE NIEMALS DEM JUGENDAMT!!!

    DAS JUGENDAMT IST REINER STAATSTERROR welcher SICH GEGEN UNVERHEIRATETE VÄTER RICHTET.DIE FAMILIENGERICHTE ENTSCHEIDEN ZU 90% GEGEN DIE VÄTER WENN ES SICH UM SORGERECHTSFRAGEN HANDELT. ICH FRAGE MICH HAT DIE ENTNAZIFIZIERUNG AN DEUTSCHEN GERICHTEN ÜBERHAUPT STATTGEFUNDEN.

  • Hallo Olaf,
    die Mütter werden auch noch so lange unterstützt, wie es darum geht, den Vater auszugrenzen, danach wendet sich das Blatt und sie werden angegriffen.
    Das JA ist ganz klar der falsche Ansprechpartner für Dich, dort handelst Du Dir nur Nachteile ein.
    Lies Dir einmal im Forumd diesen Beitrag gründlich durch:

    Melde Dich dort an und eröffne an passender Stelle einen Thread zu Deinem Fall mit einer sachlichen Fallchronologie, die die wesentlichen Fakten und Vorgänge enthält.

    Gruß………F. Mahler

  • Hallo Olaf,
    ich möchte als Frau auch ,was dazu sagen.
    Für mich hört sich das alles an als ob du versuchst deiner Ex Frau das leben schwer zu machen!
    Ich hab nämlich auch sowas erfahren müssen mit meinem Ex Mann!
    Du weist so viele Einzelheiten obwohl du da nicht mehr lebst und in deinem Schreiben hört man nur raus das du etwas „verlangst“ und willst. Kannst du dir vorstellen das ein Alltag mit 2 Kindern anstrengend ist und du die Kinder mit „all dem“ aus ihrem Alltag rausreißt. Du willst auf dein Recht als Vater BESTEHEN oder warum bist du in einem Forum unterwegs? Um noch mehr Tipps zu bekommen was du noch unternehmen kannst?
    Um sich hier im Internet ein Urteil darüber zu erlauben muss man beide Seiten hören, denn manches ist auch eine „Darstellungssache“, gerade im Internet!!!!!!!
    Und wie jeder normale weis, geht eine Trennung nie zufriedenstellend aus! Die Frage ist was man draus macht… Die Frau versucht den Alltag mit 2 Kindern auf die Reihe zu bekommen und der man chattet im Internet und sucht nach Intrigen. So kommt mir das hier vor, weil ich das mit meinem Mann so erlebt habe!
    Natürlich gibt es all das auch anders rum, will ich ja nicht abstreite!
    Ich kann dir sagen, mein Sohn möchte inzwischen nicht mehr zu seinem Vater, weil er nicht versteht warum der Vater immer über seine Mutter schlecht redet. Er ist inzwischen 13 und versteht die Sache mehr und anders!
    Wenn du die Kinder alle 14 Age bekommst ist doch gut! … und auch eine Regelmäßigkeit für die Kinder und die Mutter!
    Man kann hier eh nicht URTEILEN, hoffe du machst das Beste draus!
    LG

  • Hallo Olaf,

    wie bereits von Sabine geschrieben, keiner von uns ist dabei gewesen und kann sich damit eine objektive Meinung bilden. Aber für mich klingt dein Beitrag so, als ob du deine EX-FRAU stalken würdest. Außerdem solltest du mal über die Begriffe Verleumdung, üble Nachrede und Diskreditierung nachdenken (§§ 185 ff. StGB). Allesamt strafbar, wenn nicht eindeutig nachweisbar! Und wer weiß, was du sonst noch so verbrochen hast! Deine Frau sollte dich anzeigen!

  • Hallo Olaf,
    warum läßt du deine eigenen Beiträge hier aus dem Forum wieder löschen? Hast du kalte Füße bekommen oder hast du nicht die ganze Wahrheit geschriebn? Du hast dich ganz schön weit aus dem Fenster gelegt und nun verschwindest du und machst das Fenster schnell wieder zu. Warum???? Wie von Sabine und Eike beschrieben muß man beide Seiten hören. Aber du bist so voller Wut das kann man nicht verstehen. Willst deiner Frau nur schaden!!! Mit mir würdest du soetwas nicht machen. Hole dir deine Kinder alles 14 Tage und nutze die Zeit damit du später einmal sagen kannst ich war Vater und habe mein bestes gegeben. Aber bitte rede nie schlecht über deine Ex vor den Kinder, denn das kann böse für dich ausgehen. Dann werden sie dich eines Tages dafür hassen. Überlege genau was du in Zukunft machst. LG Julia

  • Zitat Anfang

    Wenn du die Kinder alle 14 Age bekommst ist doch gut! … und auch eine Regelmäßigkeit für die Kinder und die Mutter!

    Zitat Ende

    Falsch. Dem Vater stehen die Kinder genauso zu, wie der Mutter.

  • Dem Vater stehen die Kinder genauso zu, wie der Mutter.

    Wenn ich so etwas lese, wird mir echt übel. Kinder sind doch Möbelstück oder ein Auto, das gemeinschaftlich gekauft wurde.

    Richtig ist: Das Kind hat ein Recht auf Mutter und Vater! Dennoch sollte kein Kind gezwungen werden eine ungeliebte Person sehen zu müssen. Es muss dringend erwogen werden die Rechte der Kinder zu stärken. Väter, wie auch Mütter, haben einfach mal das zu tun, was für die Kinder am besten ist. Das kann auch bedeuten sich von einem Elternteil komplett abzuwenden, wenn der Kontakt schädlich ist.

  • meine tochter hängt total an mir. warum sollte ich mich dann nicht um sie kümmern dürfen ??? sie hat den vater genauso verdient wie die mutter. was kann das kind dafür wenn sich die mutter für einen anderen mann entscheidet ???
    ich telefoniere jeden 2. tag mit ihr und hole sie mindestens einmal die woche ab. wenn es die zeit zulässt auch gerne 2 oder 3 mal.
    für mich ist mein kind das wichtigste und da zählt nicht was zwischen den eltern vorgefallen ist. wir reden kein wort mehr privat, aber wenn es um unsere tochter geht haben wir die pflicht im sinne des kindes zu handeln.
    da ist es zum glück endlich so das der vater mehr rechte hat als früher. denn es gibt väter die wollen sich um ihr kind kümmern.

  • Jaja, die Frauen hier (Eike, Julia) plädieren schön weiter für eine 14-Tages Regelung, das sei ja alles so schön, man solle sich doch als Vater freuen, das eigene Kind immerhin alle 14 Tage sehen zu dürfen.

    Da wusste ich gleich schon beim ersten Durchlesen des Beitrags:
    Dies kann nur von einer Frau kommen, die ein Kind hat und mit dem Vater nicht mehr zusammen ist.

    Es wird da behauptet, Zitat Beitrag Eike vom 01.05.2013: „Dennoch sollte kein Kind gezwungen werden eine ungeliebte Person sehen zu müssen.“

    Geht es hier um die „ungeliebte Person“ des Vaters aus Sicht der Mutter oder aus Sicht des Kindes? Kinder lieben ihre Eltern eigentlich beide gleich und keinen weniger als den anderen.

    Aber solange „Paritätische Wechselmodelle“ rechtlich in der BRD noch nicht verankert sind, wie bereits in vielen anderen EU-Ländern, werden diese Frauen sich weiterhin auf die alt hergebrachten Regelungen berufen.

    Das sind doch die Frauen, die noch vor einer Generation lautstark nach „EMANZIPATION“ und „GLEICHBERECHTIGUNG“ geschrien haben, aber wenns heute um ihre Belange geht, mit Vorliebe auf den alten Traditionen beharren wollen.

    Es muss wohl erst der nächste Vater bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen und das Kindeswohl bestätigen lassen.

    Ich kann das nicht mehr verstehen. Was spricht dagegen, dass Kinder gleichberechtigt in beiden Elternhäusern aufwachsen? Wochenweise hier, wochenweise dort, ist doch alles ganz einfach.

    Verschiedene Bindungs- und Entwicklungsforscher bestätigen dies und empfehlen, in beiden Elternhäusern eine umfassende Fürsorge zu etablieren, um es für das Kind zu ermöglichen, gleichberechtigte Beziehungen zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten.

    (vgl. Kelly/Lamb 2000, S. 299-301, Fthenakis 2008, S. 165-167)

  • Väter habe in Deutschland nur ein Recht. Zu zahlen. Wie es den Kindern geht und was die Kinder wollen ist dem Amt und leider auch den Müttern egal. So lange keine körperliche Gewalt ausgeübt wird kann das Amt nichts machen. Was den Kindern seelisch zu gefügt wird, interessiert nicht. Ich bin weder Mutter noch Vater. Ich bin Zweitfrau und bekomme das alles Hautnah mit. Unglaublich was Frauen für Machtkämpfe auf dem Rücken ihres Kindes austragen. Hauptsache der Ex kann zahlen. Was die Kinder brauchen interessiert nicht. Hauptsache der Unterhalt stimmt. Selbst wenn die Frau seit Jahren einen neuen Partner hat und ihn auch heiraten könnte…. Dann fehlt ja Kohle im Haushaltsgeld. Für viele Kinder wäre es besser sie würden bei Ihren Vätern mit weniger Luxus und Tamtam aufwachen. Den Kleinkrieg, den viele Exfrauen führen wünsche ich niemanden.Und ich bitte jede Frau sich zu überlegen um WAS es ihr im Herzen geht. Um das Kind oder darum dem Ex auf den Kosten der Kinder, eine auszuwischen. Abgerechnet wird zum Schluss…. Kinder bilden sich irgendwann ihre eigene Meinung und dann wird es schwierig…. liebe Mütter.

    • Ich kann AZ da nur Recht geben. Immer schauen die Frauen nur das sie den Vätern das Geld aus der Tasche ziehen. Ich habe bisher leider nur diese Erfahrung gemacht. Nun will Sie sogar noch den Kontakt an Weihnachten untersagen, da mein Partner nicht so mitspielt wie sie es gerne hätte. Warum können Frauen hinziehen wo sie wollen? Da kann der Vater noch so einen Einspruch einlegen. Sie kann dennoch gehen und das Kind ummelden. Meinen Partner uns ein Kind trennen 400 km. Alle Fahrten muss es Kostentechnisch übernehmen, oder er sieht sein Kind nicht. Wo ist hier noch die Gerechtigkeit??

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.