Wenn es um Geld für Kinder oder Ex-Partner geht, sind Unstimmigkeiten oft programmiert. Doch es gibt klare Vorgaben. Wer zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, haben Experten zahlreichen Lesern am Telefon und im Chat erläutert.
Marianne B., Mansfeld-Südharz: Unser Sohn wird im Sommer 18 Jahre und beginnt im Oktober mit dem Studium. Sein Vater zahlt derzeit Unterhalt für ihn, wir haben aber keinen Titel. Wie ist das, wenn der Sohn 18 ist und studiert – sind dann Bafög und Unterhalt möglich? weiterlesen…
Quelle: mz-web.de – 26.06.2011
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