Tag - Düsseldorfer Tabelle

Unterhaltsberechnung nach der Düsseldorfer Tabelle
Wie hoch der Unterhaltsanspruch im Einzelfall ist, hängt vom Alter des Kindes, dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten ab. Die Berechnung erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle. Ihre bundesweite Anwendung beruht auf dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung. Die Düsseldorfer Tabelle ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.

Die Düsseldorfer Tabelle sieht für minderjährige Kinder drei Altersstufen vor:
– von 0 bis zur Vollendung des 5. Lebenjahres,
– von 6 bis zur Vollendung des 11. Lebenjahres und
– von 12 bis zur Vollendung des 17. Lebenjahres.

Für das Einstufen in die verschiedenen Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils maßgeblich.Bei der Einstufung in eine Einkommensgruppe ist zu beachten, dass die Düsseldorfer Tabelle Richtsätze ausweist, die sich auf einen Unterhaltspflichtigen mit insgesamt zwei unterhaltsberechtigten Angehörigen beziehen.

Bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen angemessen sein. Der jeweilige Bedarfskontrollbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle hilft bei der Einstufung. Die Mindestunterhaltssätze errechnen sich aus einer steuerrechtlichen Größe, dem sogenannten sächlichen Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag). Die Eltern können sich nur unter Einschränkungen darauf berufen, dass sie nicht in der Lage sind, das Kind zu unterhalten. Sie sind vielmehr verpflichtet, alle verfügbaren Mittel gleichmäßig zu ihrem und des Kindes Unterhalt zu verwenden.

Quelle: Jugendamt der Stadt Nürnberg

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Wer ist zuständig?

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Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.