Stellen Sie sich vor, Sie müssten Ihr Kind in die Hände eines Menschen geben, von dem Sie glauben, dass er zu töten in der Lage ist. Diese Erfahrung musste Anna Peters* (34) machen.
Als sie 2000 aus einer fast zehn Jahre währenden Beziehung voller Gewalt und Demütigung den Absprung schaffte, konnte sie dennoch nicht abschließen. Das Familiengericht räumte ihrem ehemaligen Partner das Umgangsrecht mit dem damals sieben Jahre alten gemeinsamen Sohn Leo* ein. Dem Jungen gegenüber war der Vater nie gewalttätig geworden. Und das deutsche Gewaltschutzgesetz sieht nicht vor, dass ein Kontaktverbot in solchen Fällen auf die Kinder ausgeweitet wird. weiterlesen…
Quelle: morgenpost.de – 5. Mai 2010 – Von Sonja Vukovic
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