Tag - Trennung

Die Trennung
Eine Trennung zwischen Ehegatten/Partnern hat erhebliche rechtliche Auswirkungen. Aus diesem Grund sollte, unabhängig von der bestehenden emotionalen Belastung,
überlegt vorgegangen werden. So können wirtschaftliche Nachteile und rechtliche Fehler vermieden werden. Welche konkreten Schritte notwendig sind, und ob besondere
Eile geboten ist, hängt davon ab, ob die Trennung einvernehmlich oder im Streit erfolgt.

– In jedem Fall empfiehlt es sich bereits bei einer Trennungskrise, spätestens aber nach erfolgter Trennung, eine familienrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
– Es gibt die Möglichkeit, Streitfragen auch ohne Einschaltung des Familiengerichts im Rahmen einer Mediation einvernehmlich zu regeln.
– So früh wie möglich sollten die Wohnverhältnisse (nicht zwingend die Eigentumsverhältnisse) geklärt werden. Wer bleibt in der bislang gemeinschaftlich bewohnten Wohnung oder dem Haus? Hierbei sind vor allem die Interessen von Kindern zu beachten.
– Bezüglich der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ist vor allem zu regeln, bei welchem Elternteil diese ihren Hauptaufenthalt haben sollen. Kommt gegebenenfalls ein abwechselnder Aufenthalt in Betracht?
– Die Haushaltsgegenstände sollten verteilt werden, wobei die besonderen Interessen eines betreuenden Elternteils zu berücksichtigen sind.
– Auch die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an den vorhandenen Fahrzeugen sollten im Zuge der Trennung geregelt werden.
– Gemeinschaftliche Bankkonten sollten bald getrennt werden. Jeder Ehegatte/Partner sollte für sich ein eigenes Konto einrichten, auf das die eigenen Einkünfte eingehen. Gegebenenfalls müssen Kontovollmachten widerrufen werden, falls ungerechtfertigte Abhebungen des Ehegatten/Partners zu befürchten sind.
– Weiterhin ist zu klären, wer gemeinschaftliche Kosten, Versicherungsbeiträge und Schulden weiter bezahlt oder wie diese unter den Ehegatten/Partnern verteilt werden. Hierbei kann auch das Unterhaltsrecht eine Rolle spielen.
– Sind Lebensversicherungen vorhanden, sollte darüber nachgedacht werden, ob die Bezugsberechtigung widerrufen werden soll.
– Die eigenen Unterlagen sollten sicher verwahrt werden. Wichtig ist insbesondere sämtliche vermögensrechtlichen Unterlagen (Kontoauszüge, Sparverträge, Lebensversicherungen etc.) zu sichern, um später Kontostände etc. nachweisen zu können. Bei gemeinschaftlichen Urkunden oder Unterlagen sollte geklärt werden, wer diese verwahrt. Der andere Ehegatte/Partner sollte sich vollständige Kopien fertigen.
– Ist ein Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag vorhanden, sollte der Inhalt überprüft werden.
– Zu beachten ist gleichfalls, dass die Trennung das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten nicht beeinflusst. Der getrennt lebende Ehegatte bleibt uneingeschränkt gesetzlicher
Erbe, so dass gegebenenfalls ein Testament zu verfassen ist. Sind gemeinschaftliche letztwillige Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) vorhanden, muss überlegt werden, ob diese widerrufen werden sollen.

Quelle: ProFamilia Giessen

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Elterngeld

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