
Schwiegereltern können künftig leichter vermögenswerte Zuwendungen zu Gunsten ihrer Schwiegertochter/ihres Schwiegersohnes zurückverlangen, nachdem die Ehe ihres Kindes geschieden wurde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer bahnbrechenden Entscheidung seine bisherige restriktive Rechtsprechung zur Rückforderung von Geschenken durch Schwiegereltern an Schwiegerkinder aufgegeben. weiterlesen…
Quelle: rp-online.de – 05.02.2010 – VON REINHOLD MICHELS
Sei der erste, der eine Bewertung hinterlässt.