Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss Ihnen den Umgang zu dem gemeinsamen Kind gewähren. Dies entspricht dem Kindeswohl. Wenn die Kindesmutter Ihnen den Umgang verweigert, sollten Sie sofort das Jugendamt aufsuchen.
Das Jugendamt wird kraft Gesetz immer dann eingeschaltet, wenn es um Belange von minderjährigen Kindern geht.
Wenn das Jugendamt hier nicht vermitteln kann, dann sollten Sie umgehend einen Antrag bei Gericht auf Regelung des Umgangs mit ihrem Kind stellen. weiterlesen…
Quelle: anwalt.de – 21.06.2015 – Dagmar Störmann
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