Jugendämter Rheinland-Pfalz

Neuwied Jugendamt

Rheinland-Pfalz Jugendämter
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Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 02631 / 803-93330
E-Mail: jugendamt@kreis-neuwied.de

Adoptionsvermittlung
Herr Ulrich
Telefon: 02631 / 803-364
Herr Frohneberg
Telefon: 02631 / 803-330
Ursula Ecker
Telefon: 02631 / 803-445
Fax: 02631 / 803-93445
E-Mail: ursula.ecker­@kreis-neuwied.de
Christine Heck
Telefon: 02631 / 803-331
Fax: 02631 / 803-93331
E-Mail: poststelle­@kreis-neuwied.de

Allgemeiner Sozialer Dienst, Erziehungs-, Familienberatung, Familienergänzende Hilfen, Vollzeitpflege, Heimunterbringung, Vormundschafts-, Familiengerichtshilfe, Jugendgerichtshilfe
Zuständig für: Linz, Dattenberg, Linz, Ockenfels
Frau A. Becker
Telefon: 02631 / 803-367
Zuständig für: Bad Hönningen mit Leubsdorf
Frau Altmeier
Telefon: 02631 / 803-322
Zuständig für: Unkel mit Kasbach-Ohlenberg
Herr Kukla
Telefon: 02631 / 803-325
Zuständig für: Asbach, Asbach, Buchholz
Frau Harnau
Telefon: 02631 / 803-267
Zuständig für: Asbach, Neustadt, Windhagen
Herr Gunkel
Telefon: 02631 / 803-306
Zuständig für: Linz, St. Katharinen, Vettelschoß, Zuständig für: Waldbreitbach, Breitscheid, Roßbach, Waldbreitbach
Frau Nörling
Telefon: 02631 / 803-439
Zuständig für: Rengsdorf, Bonefeld, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, Ehlscheid, Melsbach, Rengsdorf, Waldbreitbach, Datzeroth, Hausen, Niederbreitbach
Frau Sperber
Telefon: 02631 / 803-432
Zuständig für: Dierdorf
Frau Ecker
Telefon: 02631 / 803-445
Zuständig für: Puderbach, Großmaischeid, Kleinmaischeid, Döttesfeld, Hanroth, Harschbach, Niederhofen, Niederwambach, Oberdreis, Puderbach, Ratzert, Raubach, Rodenbach, Steimel, Woldert, Rengsdorf, Anhausen, Meinborn, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen
Herr Geiermann
Telefon: 02631 / 803-673
Zuständig für: Puderbach, Dürrholz, Linkenbach, Urbach
Herr Gross
Telefon: 02631 / 803-331

Ambulante flexible Hilfen für Kinder, Jugendliche, Familien
Ulmenstraße 11
56305 Puderbach
Helmut Hellwig
Telefon: 02684 / 834-0
Mobil: 0151 / 169-68574
Fax: 02684 / 858-199

Beistandschaften, Vormundschaften, Beurkundungen
Frau Judith Günter
Telefon: 02631 / 803-268
Frau Mechtild Laupichler
Telefon: 02631 / 803-126
Frau Kristina Maier
Telefon: 02631 / 803-617
Frau Petra Marnett
Telefon: 02631 / 803-433

Erziehungsberatung, Trennungs-, Scheidungsberatung
Jürgen Ulrich
Telefon: 02631 / 803-364
Fax: 02631 / 803-93364
E-Mail: juergen.ulrich­@kreis-neuwied.de
Uwe Kukla
Telefon: 02631 / 803-330
Fax: 02631 / 803-93330
E-Mail: uwe.kukla­@kreis-neuwied.de

Erziehungsgeld, Elternzeit, Elterngeld
Karin Gollan
Telefon: 02631 / 803-391
Fax: 02631 / 803-93391
E-Mail: karin.gollan­@kreis-neuwied.de
Kornelia Schmidt
Telefon: 02631 / 803-614
Fax: 02631 / 803-93614
E-Mail: kornelia.schmidt­@kreis-neuwied.de

Kindertagesstätten
Kerstin Schwanbeck
Telefon: 02631 / 803-324
E-Mail: kerstin.schwanbeck@kreis-neuwied.de
Kerstin Grüber
Telefon: 02631 / 803-242
E-Mail: kerstin.grueber@kreis-neuwied.de
Martina Kalbitzer
Telefon: 02631 / 803-241
E-Mail: martina.kalbitzer@kreis-neuwied.de
Irene Wagner
Telefon: 02631 / 803-370
E-Mail: irene.wagner@kreis-neuwied.de

Kinderschutzdienst
Marktstr. 100
56564 Neuwied
Telefon: 02631 / 222-00
Fax: 02631 / 314-44
E-Mail: kinderschutzdienst@htz-neuwied.de

Pflegekinderwesen
Frau Ecker
Telefon: 02631 / 803-445
Herr Gross
Telefon: 02631 / 803-331

Tagespflege
Annette Kost
Telefon: 02631 / 803-334
E-Mail: annette.kost@kreis-neuwied.de

J ugendamt Kreis Neuwied
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Telefon: 02631 / 803-0

Kreisjugendpflege, Jugendarbeit, Jugendschutz, Jugendsozialarbeit
Franlin Toma
Désiree Weiß
Telefon: 02631 / 803-442
E-Mail:jugendarbeit@kreis-neuwied.de
Jugendpflege Asbach
Monique Köhler
Matthias Ennenbach
Hospitalstr. 8
53567 Asbach
Telefon: 02683 / 949-222
Fax: 02683 / 949-220
E-Mail: OJA@lv-rlp.drk.de
Jugendpflege Linz
Sarah Thomsen
Anna Seitz
Zum Bahnhof 33
53545 Linz am Rhein
Telefon: 02644 / 800-6244
Fax: 02644 / 800-6236
E-Mail: juli@lv-rlp.drk.de
Jugendpflege Puderbach
Jürgen Eisenhuth
Bahnhofstr. 3
56305 Puderbach
Telefon: 02684 / 138-2
Fax: 02684 / 850-607
E-Mail: info@jukuz-puderbach.de
Jugendpflege Rengsdorf
Katrin Mach
Heike Schmidt
Westerwaldstr. 32-34
56579 Rengsdorf
Telefon: 02634 / 613-6
E-Mail: jennifer.hommer@rengsdorf.de
Jugendpflege Unkel
Hardo Hüttemann
Linzer Str. 4
53572 Unkel
Telefon: 02224 / 180-666
Fax: 02224 / 180-618
E-Mail: jugendpflege@vgvunkel.de
Jugendpflege Waldbreitbach
Frank Scholl
Neuwieder Str. 28
56588 Waldbreitbach
Mobil: 0151 / 103-65781
Jugendpflege Dierdorf
Elke Thiemann
Poststrasse 5
56269 Dierdorf
Telefon: 02689 / 291-31
Fax: 02689 / 291-731
E-Mail: jugendpflege@vg-dierdorf.de

Unterhaltsvorschuss
Philipp Rasbach
Telefon: 02631 / 803-316
Fax: 02631 / 803-93316
E-Mail: philipp.rasbach­@kreis-neuwied.de

Jugendamt Stadt Neuwied

Heddesdorfer Str. 35
56564 Neuwied
Telefon: 02631 / 802-286
Fax: 02631 / 802-450
E-Mail: jugendamt@neuwied.de

Elterngeld, Betreuungsgeld
Buchstabe A-J
Frau Schlegel-Wolff
Telefon: 02631 / 802-230
Buchstabe K-Z
Frau Busenkell
Telefon: 02631 / 802-355

Jugendgerichtshilfe
Buchstabe A–G, N-Q
Frau Kothen
Telefon: 02631 / 802-290
Buchstabe H-M
Frau Staudt
Telefon: 02631 / 802-766
Buchstabe R-Z
Frau Paskowski
Telefon: 02631 / 802-360

Kindertagesstätten
Karl Oster
Telefon: 02631 / 802-341
E-Mail: koster@neuwied.de
Andrea Jacobi
Telefon: 02631 / 802-319
E-Mail: ajacobi@neuwied.de
Hermann Kochem
Telefon: 02631 / 802-361
E-Mail: hkochem@neuwied.de
Rita Paskowski
Telefon: 02631 / 802-371
E-Mail: rpaskows@neuwied.de
Ilse Philippsen
Telefon: 02631 / 802-371
E-Mail: iphilippsen@neuwied.de

Kindertagespflege
Zuständig für: Neuwied Innenstadt, Stadtteile Block, Engers, Gladbach, Heimbach-Weis, Oberbieber, Torney
Stephanie Kötting
Telefon: 02631 / 802-373
Zuständig für: Feldkirchen, Irlich, Heddesdorf, Heddesdorfer Berg, Niederbieber, Rodenbach, Segendorf, Altwied
Steffi Felderhoff
Telefon: 02631 / 802-314

Kinder-, Jugendbüro
Pfarrstr. 8
56564 Neuwied
Jürgen Gügel
Telefon: 02631 / 802-170
Fax: 02631 / 802-190
E-Mail: KiJuB@neuwied.de

Netzwerk Kindeswohl
Anja Piquardt
Telefon: 02631 / 802-367
E-Mail: apiquard@neuwied.de

Sozialer Dienst
Sieglinde Raabe
Telefon: 02631 / 802-374
E-Mail: sraabe@neuwied.de

6 Kommentare

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  • Es nicht von der Hand zu weisen, dass dem zuständigen Jugendamt zahlreiche Indizien für psychische Gewaltanwendung und geistige Vernachlässigung gegen die Kinder von xxx vorliegen. Alleine Sauberkeit und Materialismus können einer positiven Entwicklung der Kinder nicht mehr beitragen, so mal diese Kinder mit den Kampfhunden auf eine Stufe gestellt werden. Die Kinder leiden an furchtbaren seelischen Schmerzen, die sich mittlerweile auch nach außen hin zeigen.
    Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,
    seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig (§ 1631 Abs. 2 BGB).
    Kinder müssen die Regeln des menschlichen Zusammenlebens von ihren Eltern lernen. Den Kindesvätern wird der Umgang mit ihren Kindern jedoch, von Seiten der Mutter, schier unmöglich gemacht.

    Geeignete Maßnahmen, wie psychologische Gutachten, wurden bisher leider nicht veranlasst, was man von einer Fachbehörde wohl verlangen kann.

  • Gießen | Pressemitteilung vom 20.06.2012 18:23:51 [ID 667856 / Vermischtes]
    Sonja und Markus Bergfeld – T. (5) – L. (8) – M. (11) – K. (12) – N. (14) -Zwischen Vergewaltigung und Kinderheimen – Zustände im Vogelsbergkreis wie in der „DDR“
    « hochrangiger Beamte » Manfred Göring (SPD) und Bürgermeister Ralf A. Becker (SPD) zu keiner Stellungnahme bereit

    News4Press.com

    Der Vogelsbergkreis und das Jugendamt Alsfeld hat dem Ehepaar Bergfeld aus Neuwied – die vormals in Alsfeld wohnten und von dort vertrieben wurden – alle fünf Kinder weggenommen und in Kinderheimen verfrachtet. Wenn Jugendämter, Ärzte, Erzieher, Gutachter und Politiker nicht mehr weiter wissen, dann wird versucht den Eltern das „Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom by Proxy“ anzuhängen. Als mir die Eheleute von ihrem Familienschicksal berichteten, hatte ich das Gefühl über eine östliche Bananenrepublik informiert zu werden. Der Geist des Unrechtstaates „DDR“ scheint in Alsfeld und seine Region immer noch vorzuherrschen. Politiker und Kirchen haben sich in beschämender Weise aus ihrer Verantwortung geschlichen. Familie Bergfeld wird in einem bisher nicht vorstellbaren Umfang Unrecht zugefügt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alsfeld und ihrer Region werden sich fragen müssen, ob Recht, Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit mit der Wiedervereingung am Kleiderhaken aufgehängt wurde.

    Mehr über…
    Sonja und Markus Bergfeld – T. (5) – L. (8) – M. (11) – K. (12) (1) Eine der kleinen Töchter der Familie Bergfeld erlebte bei einem unbeaufsichtigten Freigang aus dem Kinderheim in Bad Frankenhausen die schlimmsten Momente ihres Lebens. Im Kurpark sammelte sie Kastanien und wurde von einem ca. 50jährigen Mann angesprochen. Das Mädchen erzählte unter Tränen, dass sie nicht mehr im Kinderheim bleiben möchte und wieder nach Hause will zu Mama und Papa und den anderen Geschwistern. Der Mann verschaffte sich an drei aufeinander folgenden Tagen – in unbeschreiblich verbrecherischer Absicht – das Vertrauen des Kindes in dem er versprach, dass er ihr genügend Geld geben werde, damit sie wieder nach Hause fahren könne, wenn sie alles macht, was er will. Am dritten Vergewaltigungstag sahen Passanten den Täter im Kurpark und mussten ihn vom Kind herunterziehen. Der Täter entschuldigte sich mit dem Hinweis, dass er das Mädchen jeweils 5 Euro gegeben habe, damit sie nach Hause fahren könne. Der aktuelle Aufenthaltsort des Mädchen ist den Eltern bisher nicht mitgeteilt worden. Nach Informationen der Eltern sollen ihre fünf Kinder in Heimen in Bad Frankenhausen, Seehausen und Heldrungen leben. Matthias Strejch, Bürgermeister von Bad Frankenhausen, kommentiert das Verbrechen: „Der Inhalt des Schreibens ist mir völlig unbekannt. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich bis heute 16.00 Uhr darauf nicht reagieren kann und werde, zumal ich heute außer Haus bin“.

    Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom engl. MSBP Munchausen Syndrome by Proxy, Munchausen by Proxy Syndrome oder FDP Factitious Disorder by Proxy, benannt nach Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen ist das Erfinden, Übersteigern oder tatsächliche Verursachen von Krankheiten oder deren Symptomen bei Dritten, meist Kindern, um anschließend die medizinische Behandlung zu verlangen. Es handelt sich um eine subtile Form der Kindesmisshandlung, die bis zum Tod des Opfers führen kann. Häufig ist der von der Störung Betroffene ein Elternteil, meist die Mutter, oder ein Erziehungsberechtigter. Die Störung gehört wie das sogenannte Münchhausen-Syndrom zu den artifiziellen Störungen und wurde als eigener Subtyp „Nicht Näher Bezeichnete Vorgetäuschte Störung“ im psychiatrischen Klassifikationssystem DSM-IV definiert. Die Vorgetäuschte Störung „by proxy“ wurde nicht ins DSM-IV aufgenommen, da dies dazu benutzt werden könnte, Personen die Kinder misshandeln, zu entlasten.

    Eine sichere Diagnostik oder klinisch erprobte Behandlung des Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms gibt es angesichts der geringen Fallzahlen nicht. Aufgrund der relativ großen Gefahr von Falschbeschuldigungen wird die Störung häufig nicht bekannt bzw. die Diagnose zurückgehalten. Als sicherste Diagnosemöglichkeit gilt die Videoaufzeichnung, die allerdings nur im klinischen Bereich praktizierbar ist. Der österreichische Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich lehnt die Videoüberwachung ab. Außerhalb ärztlicher Observation getätigte Übergriffe sind schwer nachweisbar. Typischerweise wird ein Täter so lange Ärzte und andere Spezialisten aufsuchen, bis eine Bestätigung der angestrebten eigenen Diagnose erfolgt und eine entsprechende Behandlung beginnt.

    Bergfeld: „Wir möchten darauf hinweisen, dass man ungerechtfertigt unsere fünf Kinder am 14. Juli 2011 uns entrissen hat und die elterliche Sorge aberkannt. Wir wussten noch nicht einmal, wo man unsere Kinder hingebracht hat. Als wir beim Jugendamt Alsfeld nachgefragt haben, was man uns vorwirft und unter welchen Auflagen wir unsere Kinder zurück bekommen können, habe wir noch keine Antwort erhalten. Man hat uns der Umgang mit unseren Kindern verwehrt, so dass wir unsere Kinder nur noch vier Mal im Jahr sehen dürfen. Das ist die schlimmste Form der Endfremdung, die man sich vorstellen kann. Die Stadt und das Jugendamt behandeln uns wie Schwerverbrecher. Auch verstößt es gegen das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht ohnmächtig zusehen zu müssen, wie das Verfahren immer länger dauert und wir als betroffene Eltern immer mehr von unseren Kindern, wie auch umgekehrt die Kinder von uns als ihren Sorgeberechtigten, entfremdet werden.

    Unser Vertrauen in das Rechtssystem wurde und wird extrem erschüttert, und da es sich hierbei um unsere Kinder und kein Handelsgut handelt – hier jedoch auf Zeit gearbeitet wird um eine Entfremdung herbeizuführen – diese Ungerechtigkeiten werden wir keinesfalls weiterhin hinnehmen. Seit nunmehr 14. Juli 2011 sind unsere Kinder „in Obhut“. Der vom Gericht bestellte Amtsvormund für unsere Kinder ist Frau P. Diese erzählt uns, sowie auch unseren Kindern, dass sie mehrere hundert Kinder hat und deswegen immer zeitlich gebunden ist. Die Kinder sagen, sie sehen sie fast nie. Keiner fühlt sich zuständig.

    Während des Kinderheimaufenthaltes wurde eine unserer Töchter sexuell missbraucht. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Unterlassung der Aufsichtspflicht, Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht durch das Kinderheim wird nicht beantwortet. Seit dem Tag der Gerichtsverhandlung, wo man den Täter zu drei Jahren und acht Monaten verurteilt hat, haben wir unser kleines Mädchen nicht mehr gesehen. Lieber Gott, wenn Du doch ein gerechter Gott bist, warum hast du das zugelassen? Unser Mädchen braucht doch gerade jetzt unsere Mutter- und Vaterliebe. Seit sechs Monaten verbietet man uns den Kontakt. Was sind das für Menschen, die uns das antun?

    Frau P. verweigert bis zum heutigen Zeitpunkt jegliche Stellungnahmen oder Anfragen. Die Kinder sind auch innerhalb der Einrichtungen der Wohngruppen getrennt voneinander untergebracht. Somit ist auch die Geschwisterbindung untereinander unterbunden worden. Auch wissen wir bis zum heutigen Tage nicht, bei welchen Personen sich unser kleines Mädchen befindet. Wir dürfen sie nicht anrufen oder besuchen. Wir haben als Eltern keinerlei Rechte mehr und den Kindern erzählt man nicht warum sie in den Kinderheimen sein müssen.

    Es liegen genügend Beweise vor, dass das Jugendamt, Kindergarten, Schulen, Polizei Alsfeld, darauf hingearbeitet haben, uns unsere Kinder unrechtmäßig zu entziehen, mir als Mutter eine psychische Erkrankung unterstellt wird, und mich zu einer psychologischen Therapie bis zum heutigen Zeitpunkt nötigen will. Aber eine Diagnostik zu der ich bereit wäre wird nicht bezahlt. Desweiteren wurde ein Verfahren initiiert in dem behauptet wurde mein Mann wäre im Besitz einer Schusswaffe, nur damit man sich der Kinder bemächtigt. Dieses Ermittlungsverfahren verlief negativ; es handelt sich hierbei nur um Lügen und falsche Verdächtigungen, die dazu geführt haben, dass sich der Vogelsbergkreis, der Kreisausschuss Amt für Jugend, Familie und Sport, insbesondere Frau W., Herr S. und Herr F., durch Täuschung des Gerichts ein Inobhutnahmeverfahren konstruieren und einleiten konnten.

    Ihr Auftrag ist es, eine schnellstmögliche Lösung zum Wohle der Kinder herbeizuführen, und nicht die Familie auseinanderzureißen und untereinander zu entfremden. Wir fordern eine Erklärung, weshalb die fünf Kinder in solch einer psychisch belastenden Situation voneinander getrennt wurden. Dieses ist in keinster Weise akzeptabel und entspricht nicht dem Wohle der Kinder. Da wir auf eine sofortige Klärung dieser untragbaren Zustände bestehen müssen, wenden wir uns an die Öffentlichkeit, an den Bundespräsidenten und an den Bürgermeister.

    Unsere Kinder möchten nach Hause. Das sagten sie auch schon dem OLG Frankfurt und es bestand und besteht zu keinerlei Zeitpunkt eine Kindeswohlgefährdung. Jedoch stellt die Handlungsweise der betreffenden Stellen eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls dar. Zudem wurde darauf hingearbeitet, dass mein Sohn medikamentös mit Schlafsaft behandelt wird. Wegen Albträume mit Heimweh und Verlustängsten. Wir können in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass hier gewisse Stellen versuchen, ihre Inkompetenz zu vertuschen und hiermit das Leid unserer Kinder in Kauf genommen wird.

    Hier wird gegen jegliche UN-Menschen- und Grundrechte in Deutschland verstoßen, und wir werden dies nicht hinnehmen. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass unser Vertrauen in die Stadt und unseren Staat durch dieses Vorgehen, die ständige Bevormundung und den darauf folgenden Tyranneien des Jugendamtes, sämtlicher involvierter Stellen innerhalb Alsfeld und nunmehr dieser ungerechtfertigten und menschenunwürdigen Handlungsweisen, zutiefst erschüttert ist. Es wird Zeit, dass endlich Gerechtigkeit gesprochen wird und man uns ein normales und glückliches Familienleben zugesteht.

    Zudem gibt es jede Menge Personen, die diese Handlungsweisen in Frage stellen und nicht verstehen, wie man das Leben dieser zuvor glücklichen Kinder auf so erhebliche und unrechtmäßige Weise zerstört. Wir können hierbei auch nur nochmals darauf hinweisen, dass alleine schon anhand der vorliegenden Schriftstücke zu beweisen ist, dass hier Gesetze umgangen und gebrochen wurden und werden. Dies ist schon begründet, da bis zum heutigen Tage noch kein richterlicher Beschluss über die Inobhutnahme ergangen ist. Hier besteht Rechtsbeugung, sowie ein laufendes Scheinverfahren.“

  • Hallo!Geht mal zu facebook.Dort gibt es die Gruppe „Finger weg von unseren Kindern“.Da könnt Ihr an einer Sammelklage und einer Demo gegen die Jugendämter teilnehmen.Es wird höchste Zeit,dass wir uns wehren!Je mehr Leute mitmachen,desto besser!

    • Doch – denn eines ist ganz gewiss für das Jugendamt und sein Familiengericht:
      Großeltern gehören zur Familie – und die wird insgesamt zerschlagen. Da wird erst gar nicht geprüft…

      „Kindeswohl“ – allein, wie mit der Sprache umgegangen wird – es muss einem schlecht werden dabei.

  • Rechtstipp vom 16.02.2011 (292 Bewertungen)
    aus dem Rechtsgebiet Familienrecht
    Meist stellt sich nach der Trennung der Kinder vom anderen Elternteil die Frage, ob die Großeltern weiterhin Kontakt zu ihren Enkelkindern halten dürfen. Der Gesetzgeber hat in § 1685 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) den Großeltern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Enkelkindern eingeräumt. Dieses Umgangsrecht wird jedoch nur dann gewährt, wenn dieser Umgang dem Wohl des Kindes dient. Auf diese Weise sollen die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrechterhalten werden. Grundsätzlich ist nämlich die Erziehung des Kindes nicht nur auf die Kleinfamilie, bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern beschränkt. Vielmehr fördert die Erweiterung des Familienverbandes auf die Großeltern die geistige und seelische Entwicklung des Kindes insgesamt, insbesondere wenn sie Kontakt zu den Großeltern haben (vgl. auch OLG Köln, abgedruckt in FamRZ 2005, S. 644).

    Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes ist eine andere als die zwischen den Eltern und dem Kind. Die Großeltern haben daher ein Umgangsrecht in einem größeren Turnus, wobei der Gesetzgeber nicht festlegt, in welchem Turnus sie ihre Enkelkinder sehen dürfen. Grundsätzlich geht jedoch ein Umgang mit den Eltern vor. Haben die Eltern ein sehr großzügiges Umgangsrecht vereinbart, ist es auch die Aufgabe des jeweiligen Elternteils, in seiner Herkunftsfamilie den Kontakt zu den Großeltern im Rahmen ihres Umgangsrechtes sicherzustellen. Das Umgangsrecht kann nur dann verweigert werden, wenn das Kindeswohl beeinträchtigt wäre. Dabei kann man jedoch nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Streit zwischen den Elternteilen und den Großeltern per se einen Konflikt für das Kind bedeutet. Immer dann, wenn enge und persönliche sowie herzliche Bindungen zwischen Enkeln und Großeltern bestehen, ist ein angemessenes Umgangsrecht einzuräumen (vgl. OLG Celle, abgedruckt in FS 2001, 2008).

    Nicht zuletzt darf vergessen werden, dass das Umgangsrecht auch für Kinder getrennt lebender Eltern mit ihren Großeltern Stabilität in deren Verhältnisse bringt. So lernen sie, dass Beziehungen nicht immer scheitern, weil noch zusammenlebende Großeltern für sie das Signal abgeben, dass es durchaus eine Chance auf eine lebenslange Liebe geben kann. Ferner stellt der Umgang mit den Großeltern im Rahmen einer Trennung auch eine gewisse Schutzfunktion für Kinder dar.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.