Jugendämter Schleswig-Holstein

Kiel Jugendamt

Schleswig-Holstein Jugendämter
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Amtsleitung
Telefon: 0431 / 901-1053
Fax: 0431 / 901-65300

Kinder-und Jugendhilfedienste
Abteilungsleitung

Telefon: 0431 / 901-3620
Fax: 0431 / 901-65300

Allgemeiner Sozialdienst
Abteilungsleitung

Telefon: 0431 / 901-3258
Fax: 0431 / 901-65300

Sozialzentrum Nord
Mercatorstraße 40
24106 Kiel
Bereitschaftstelefon
Telefon: 0431 / 901-4691
Leitung
Telefon: 0431 / 901-3383
Fax: 0431 / 901-63255

Sozialzentrum Mitte – Achtung: hier ist in den nächsten Monaten ein Umzug vorgesehen. Bitte informieren Sie sich über www.kiel.de über geänderte Anschriften.
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Bereitschaftstelefon
Telefon: 0431 / 901-3673
Leitung
Telefon: 0431 / 901-3674
Fax: 0431 / 901-64312

J ugendamt Kiel
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
E-Mail: Familie.soziales@kiel.de

Sozialzentrum Mettenhof – Achtung: hier ist in den nächsten Monaten ein Umzug vorgesehen. Bitte informieren Sie sich über www.kiel.de über geänderte Anschriften.
Bergenring 36
24109 Kiel
Bereitschaftstelefon
Telefon: 0431 / 901-3673
Leitung
Telefon: 0431 / 901-3674
Fax: 0431 / 901-64312

Sozialzentrum Süd
Saarbrückenstraße 145
24114 Kiel
Bereitschaftstelefon
Telefon: 0431 / 901-3697
Leitung
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Fax: 0431 / 901-63688

Sozialzentrum Gaarden – Achtung: hier ist in den nächsten Monaten ein Umzug vorgesehen. Bitte informieren Sie sich über www.kiel.de über geänderte Anschriften.
Bahnhofstraße 38 a
24143 Kiel
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Leitung
Telefon: 0431 / 901-4655
Fax: 0431 / 901-64696

Sozialzentrum Ost
Wischhofstraße 1-3
24148 Kiel
Bereitschaftstelefon
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Leitung
Telefon: 0431 / 901-4680
Fax: 0431 / 901-64685

14 Kommentare

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  • Stadtrat Möller
    Dezernent für Soziales,
    Jugend, Gesundheit,
    Wohnen. Schule und Sport

    Antwort auf die Einwohneranfrage betr. Kinderschutz
    des Herrn Karl-Heinz Eckert vom 15.04.2010 zur Ratsversammlung am 20.05.2010

    Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 20.05.2010 gestellte Einwohneranfrage beantworte ich wie folgt:
    Herr Eckert nimmt Bezug auf 2 Zitate von Herrn Stadtrat Möller. Auf die Fragen wird wie folgt geantwortet:

    Zitat Stadtrat Möller:
    „Es ist eine besondere Herausforderung, Eltern, die mit ihrem Handeln das Wohl ihrer Kinder gefährden, dennoch respektvoll und wertschätzend zu begegnen und für eine Zusammenar¬beit zu gewinnen. Eltern dürfen sich nicht ange-griffen fühlen und müssen Wertschätzung spü¬ren, wenn man den Boden bereiten mochte, dass sie sich mit ihren Sor-gen, die zu einer Kindeswohlgefährdung geführt haben, offenbaren können.“
    Frage 1: Wann ist die Grenze zwischen Wertschätzung der Eltern und dem konse¬quenten Eingreifen bei einer Kindeswohlgefährdung erreicht?

    Antwort: Eine Grenze zwischen einer wertschätzenden Grundhaltung gegenüber den Eltern und einem behördlichen Eingreifen bei einer Kindeswohlgefährdung darf es nicht geben. Sie wäre bei konsequentem sozialpädagogischem Handeln im Sinne des Kinderschutzes hinderlich. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Eltern durch ihr Handeln Gutes für ihr Kind bewirken wollen. Dennoch kann aus verschiedenen Gründen aus ihrem Tun eine Gefährdung für das betroffene Kind erwachsen. Eine Aufgabe der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst ist es, Eltern für die Belange ihrer Kinder zu sensibilisieren. Die sozialpädagogische Fachkraft muss in der Lage sein, auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Kinderschutzes gegen den Willen der Sorgeberechtigten wertschätzend auf diese zuzugehen, um sie in den weiteren Hilfeplanprozess mit einzubinden.

    Zitat Stadtrat Möller
    „Wir können natürlich nicht in letzter Instanz sicherstellen, dass in jedem Fall das Umgangsrecht so auch durchgesetzt und gestaltet wird, wie das Familiengericht es letztendlich entschieden hat.“
    Frage 2: Halten Sie diese öffentliche Aussage für das richtige Signal, um den Umgangsboykott und den damit verbundenen Kindesmissbrauch zu verhindern?

    Antwort: Der Allgemeine Sozialdienst der Landeshauptstadt Kiel hat in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, den Erziehungsberatungsstellen und Vertreterinnen und Vertretern der Rechtsanwälte ein strukturiertes Beratungsver-fahren entwickelt, um es Eltern im Rahmen von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren vor dem Familiengericht zu ermöglichen, einvernehmliche Entscheidungen und funktionierende Regelungen für ihre Kinder zu treffen Dieser aufwändige Beratungsprozess führt auch bei hochstrittigen Trennungsgeschichten häufig zu einvernehmlichen und funk-tionierenden Vereinbarungen. Das Signal an die Eltern lautet, dass Kinder grundsätzlich Anspruch auf Umgangskontakte zu beiden Elternteilen haben. Die Verantwortung für die Ausgestaltung und Durchführung der Umgangsregelung zum Wohle der Kinder liegt bei den Eltern. Das hohe Engagement der genannten Stellen im Rahmen der so genannten „Kieler Praxis“ kann diese Verantwortung nicht ersetzen.

    Frage 3: Was muss getan werden, damit die Behörde Umgangsbeschlüsse durchsetzen und gestalten kann?

    Antwort: Weder das Familienrecht noch das Jugendhilferecht sehen Bestimmungen vor, die es dem Allgemeinen Sozialdienst erlauben, Umgangsbeschlüsse unmittelbar und direkt durchzusetzen. Die Aufgabe des Allgemeinen Sozialdienstes ist es, die Eltern durch Beratung bei der Findung einer einvernehmlichen und funktionierenden Lösung zu unterstützen Das Familiengericht kann jedoch, wenn der betreuende Elternteil den Kontakt des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil wiederholt vorsätzlich behindert, nach § 1684 (3} BGB eine so genannte Um¬gangspflegschaft anordnen Diese wird durch eine vom Familiengericht zu bestimmende geeignete Person ausgeübt und übernimmt wah-rend ihrer Tätigkeit auch Aufgaben einer Ergänzungspflegschaft nach § 1909 BGB. Es handelt sich hierbei also um einen zeitlich begrenzten Eingriff in das Sorgerecht. Der/Die Umgangspfleger/in kann die Herausgabe des Kindes zum Zwecke des Umganges verlangen und übt für die Zeit des Umgangskontaktes das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.

    Adolf-Martin Möller
    Stadtrat

  • Ein wirklich interessanter Text und es wäre sehr wünschenswert, wenn man das von Herrn Stadtrat Möller Gesagte für bare Münze nehmen könnte.
    Zumindest für die Gesamtsituation in Deutschland trifft das allerdings nicht im Geringsten zu.
    Ob es diese Kieler Praxis, scheinbar in Anlehnung an die Cochemer Praxis, überhaupt gibt, kann ich nicht beurteilen.

    Aber daß in der alltäglichen Praxis der Jugendämter in Deutschland derartiges, so es denn existiert, die absolute Ausnahme ist, kann nicht angezweifelt werden.

    Allein schon „die sozialpädagogische Fachkraft“ gibt es in den seltensten Fällen.
    Im Regelfall hat man es mit Sachbearbeitern zu tun, deren Befähigung sich leider auf Kostenstellendenken, Beamtenkarriere und Wagenburgmentalität beschränkt.
    Eine Wertschätzung der Eltern oder gar der Kinder findet, auch beim Amtsgericht, seltenst statt.
    Statt dessen fühlen sich diese JA-MA ( Jugendamtsmitarbeiter ) und RiAG/FG ( Familienrichter ) von verantwortungsbewußten Eltern, die sich für ihre Kinder einsetzen und diese zu selbstständigem Denken erziehen ( oder gerade nicht erziehen ) wollen, permanent angegriffen und in ihrer ansonsten unkontrollierten Macht beschränkt. Daß diese Machtbeschränkung sehr begrüßenswert und sinnvoll wäre, kommt jenen überhaupt nicht in den Sinn.
    Im Gegenteil.
    Sollten die Eltern sich vertrauensvoll mit ihren Sorgen offenbaren, werden Kindeswohlgefährdungen mit großem Fleisse, aus auswendig gelernten Textbausteinen, generiert.

    Leider wird eben meistens nicht davon ausgegangen, daß Eltern durch ihr tun Gutes für die Kinder bewirken wollen.
    Wendet sich ein z.B. Elternteil um Hilfe an das JA, so ist es üblich, daß ihm Erziehungsunfähigkeit unterstellt wird.
    Hat die Mutter z. B. in der Kita den Tipp bekommen, daß sie Anspruch auf eine sozialpädagogische Familienhilfe haben könnte und wird eine solche beantragt, ist es eher Regel als Ausnahme das dieselbe zwar nicht hilft, aber dafür die Mutter bedrängt, sich vom Vater zu trennen, oder offen androht, ansonsten zu behaupten, die Eltern wären erziehungsunfähig und das Kind würde verwahrlosen.
    In der Folge eskaliert die Sache und eines morgens um 6:30 Uhr stehen zwei JA-MA und einige Polzisten vor der Tür und führen gewalttätig eine Herausnahme des Kindes durch. Den Eltern wird ein Kontaktverbot ausgesprochen und das Kind kommt ein Heim oder eine Pflegefamilie.
    Umgänge finden selten ( und dann unter restriktiver Gängelung [ nicht in den Arm nehmen, nicht trösten, nicht über die Situation aufklären ] oder überhaupt nicht statt.
    Statt dessen wird dem Kind eingeredet, die Eltern seien tot, oder wären im Gefängnis und es hätte sich an die neue „Familie“ zu gewöhnen.

    Eine Einbindung in den „Hilfeplan“ wird mit allen, zum Teil illegalen Mitteln zu verhindern versucht.
    Oft wird den Eltern noch nicht einmal mitgeteilt, daß überhaupt Hilfeplangespräche und Konferenzen stattfinden.
    Sollten die EWltern davon erfahren und wohlmöglich zu ihrem eigenen Schutz mit einem Beistand dort erscheinen wollen, so wird die Teilnahme widerrechtlich verhindert.

    Beschwerden sind Zwecklos. Der Vorgesetzte blockt unter Aufstellung unsinniger Behauptungen ab und der weitere Dienstweg führt ins Leere, da der halbe Dienstherr ( Bürgermeister oder Stadtrat ) inkompetent ist und die Sache an die Beschuldigten zurückverweist.
    Bleibt höchstens noch der Weg zum Verwaltungsgericht.
    Das dauert meist Jahre und führt auch zu nichts, da das JA noch nicht einmal dem Gericht vollständige Akteneinsicht gewährt und Vorfälle einfach bestreitet.
    Eine konstruktive Beratung im Interesse des Kindes findet nur in den allerseltensten Fällen statt.
    Auch die Umgangspflegschaft, so sie denn vom Gericht angeordnet wird, ist häufig kontraproduktiv.
    Es wird dazu ein Ergänzungspfleger ( früher Verfahrenspfleger ) vom Gericht eingesetzt, der gleichzeitig Umgangspfleger sein kann.
    Das sind in der überwiegenden Zahl der Fälle abgehalfterte Rechtsanwälte, die nicht in der Lage sind eine gutgehende Kanzlei zu führen und v.dh. auf die hauptberufliche Tätigkeit für das AG u. JA angewiesen sind.
    Diese sind für 35€ die Stunde gern bereit jeden Auftrag eines Richters oder JA-MA zu erfüllen.
    Das tatsächliche Wohl des Kindes oder dessen Familienverband sind diesen Menschen üblicherweise vollkommem egal.
    Hauptsache Folgeaufträge sichern.
    Die angeblich zeitlich begrenzte Maßnahme, also z.B. der Sorgerechtsentzug, die Herausnahme des Kindes, oder das Kontaktverbot zu einem Elternteil, wird übrigens oft nur durch den Tod der Eltern, oder das Erwachsenwerden des Kindes begrenzt.
    Die wenigsten Kinder kommen wieder nach Hause.

    Wie eingangs erwähnt, ich kenne die Kieler Praxis nicht und es wäre wünschenswert, wenn die Worte des Stadtrates Möller der Wahrheit entsprächen.
    Wenn……
    Die Erfahrung unzähliger Betroffener Eltern und Kinder in Deutschland sieht anders aus.

    Gruß…..F. Mahler

  • Folgend meine Erfahrung beim JUGENDAMT KIEL habe gehört typisch für Abläufe dort – > Kieler Modell <

    Gespräch dort Vorbereitung GerichtTermins mit Kindesmutter. Hatte Umgangspfleger beantragt sicher sinnvoll… Mit freundlich helfend klingenden Worten wird wirklich Psychoterror auf mich ausgeübt. Schwer zu durchschauen. Sinngemäß aber "Umgangspfleger einschalten, beantragen ist ja doch eine Kriegserklärung an die Mutter. Das schadet doch dem Kind. Wollen Sie das dem Kind antun? ". Dabei zeigt der Jugendamt-Mensch mir mit weinerlicher Stimme ein Bild meines Kindes… Wenig später dann aber sinngemäß " Ok, wenn Sie aber Jemanden kennen der Umgangspfl.er machen könnte, ein gemeinsamer Bekannter oder so das wäre natürlich nicht schlecht…". Ach so… Wenn es kein Geld kostet ists also auf einmal doch gut und nicht zum Schaden des Kindes? Habe guten Anwalt bleibe am Ball……

  • Wie es scheint, ist das wohl üblich bei allen Jugendämtern. Zum Glück hat das ab nächstes Jahr ein Ende und diese Ämter sind endlich der Überwachung ausgesetzt und diese Mitarbeiter werden endlich auch zur Rechenschaft gezogen!

    EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter

    24.11.2011 · Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun.

    Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).

    Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden.

    Facebook: http://www.facebook.com/groups/177571242306529/

    Info unter: finder(at)sags-per-mail.de

  • Wie es scheint, ist das wohl üblich bei allen Jugendämtern. Zum Glück hat das ab nächstes Jahr ein Ende und diese Ämter sind endlich der Überwachung ausgesetzt und diese Mitarbeiter werden endlich auch zur Rechenschaft gezogen!

    EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter

    24.11.2011 · Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun.

    Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).

    Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden.

    Info unter: finder(at)sags-per-mail.de

  • VOM JUGENDAMT – „Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist“ ( QUELLE VAETERNOTRUF.DE) —-> TRIFFT IN KIEL 1000 % ZU!!! Auch auf Evangelisches Beratungszentrum Falckstr. 9 24103 Kiel
    DIE KOOPERIERN MIT JUGENDAMT UND ARBEITEN DEM ZU. BEIDES WEISS ICH DURCH PERSÖNLICHE ERFAHRUNG DA UND MIT “ Kieler Praxis“ ( – > http://www.kiel.de/leben/kinder/familienberatung/ratsuchende/trennung/kieler_praxis.php ) . MIT UMGANGSPFLEGER HATT ICH GUTE ERFAHRUNG

    ->

  • Oh, ich habs jetzt erst gesehen! Ich weiss nur soviel, als dass es ihm wohl zuhause gut ging in Berlin, und er jetzt in Kiel gefangengehalten wird, und es ihm, 11 Jahre alt, dort schlecht geht. Kann leider mit meiner Tochter, von der ich den Namen bekommen habe, keine weitere Auskunft mehr bekommen. Sobald das Wort Jugendamt ausgesprochen wird, kann ich ins Schlafzimmer flüchten und die Türe sichern, sonst überlebe ich das nicht.

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT KIEL – 28.08.2015 – Schläge, Isolation, Schlafentzug – Amt reagierte nicht

    Die FDP hat eine Aktuelle Stunde zu den Vorgängen um die Friesenhof-Heime in Dithmarschen beantragt. „Auch in der gestrigen Sozialausschusssitzung konnten die vielen Ungereimtheiten seitens des Sozialministeriums nicht ausgeräumt werden. Schlimmer noch weiterlesen…

    Quelle: shz.de – 10.06.2015

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.