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Immer häufiger schaltet sich das Jugendamt ein – Warum Jugendämter heute so viel mehr „Arbeit“ haben

Arbeit im Büro | © panthermedia.net /Olaf von Lieres
Arbeit im Büro | © panthermedia.net /Olaf von Lieres

Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes steigt die Anzahl der statistisch erfassten vermeintlichen „Kindseswohlgefährdungen“ in Deutschland jährlich konstant an. Dementsprechend prüfen die kommunalen Jugendämter vermehrt bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls. Gemäß den Daten des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden lag die Zahl der Verfahren im Jahre 2016 bei 136900. In Relation zu den Daten des Jahres 2015 entspricht dies einem Zuwachs der Fallzahlen um 5,7 % – Punkte. Parallel dazu stieg nach Abschluss der jeweiligen Prüfungen ebenso die Anzahl der tatsächlichen Gefährdungen an.

Tatsächliche Gefährdungen nehmen kontinuierlich zu

Kind hat Angst | © panthermedia.net /asife
Kind hat Angst | © panthermedia.net /asife

So stellten Mitarbeiter der kommunalen Jugendämter im Jahre 2016 in 21600 Fällen eine eindeutig akute Kindeswohlgefährdung fest. Dieser Wert belegt einen diesbezüglichen Anstieg um 3,7 % – Punkte im Vergleich zu 2015. Zusätzlich stieg der Wert der Fälle, bei denen eine tatsächliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, um 0,1 % – Punkte auf 24200. In 46600 Fällen lag keine Gefährdungslage vor, dafür aber zusätzlicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Dies entspricht einem Plus von 8 % – Punkten. 44500 mutmaßliche Kindeswohlgefährdungen erwiesen sich im Jahre 2016 als nicht zutreffend. In diesen Fällen bestand demnach weder eine Gefährdung noch Hilfebedarf; ein Plus von 7,8 % – Punkten gegenüber dem Jahr 2015.

45800 Minderjährige waren im Jahr 2016 tatsächlich Opfer von Kindeswohlgefährdungen. Rund 61,1 % aller Kinder und Jugendlichen, die in dem betreffenden Jahr einer akuten oder latenten Gefährdung ausgesetzt waren, zeigten Anzeichen der Vernachlässigung durch Erziehungsberechtigte. 28,4 % der Personen seien psychisch misshandelt worden. 25,7 % wiesen Anzeichen körperlicher Misshandlungen auf. In 4,4 % der geprüften Fälle konnten Anzeichen für sexuellen Missbrauch festgestellt werden.

Die Familie bietet daher in diesen Fällen keinen Schutz für Minderjährige. Vielmehr gilt es die Familie als Risikofaktor für die individuelle Entwicklung zu verstehen. Ein Verweilen in der Familie wäre in diesen Fällen immer mit weitreichenden negativen Konsequenzen verbunden.

Exemplarisches Beispiel am Jugendamt Hamburg

Hamburg | © panthermedia.net /Carl-Jürgen Bautsch
Hamburg | © panthermedia.net /Carl-Jürgen Bautsch

Diese Entwicklung des fortwährenden und akuten Handlungsbedarfes lässt sich exemplarisch anhand der spezifischen Fallzahlen der Stadt Hamburg belegen. Daten spiegeln explizit den Anstieg der Verfahren im langfristigen Mittel wieder. So verdoppelten sich nahezu die dortigen jährlichen Inobhutnahmen durch das Jugendamt innerhalb eines zehnjährigen Zeitfensters. Im Jahr 2005 lag der Wert bei 1161 Fällen, im Jahr 2016 bereits bei 2140 Fällen. Demgegenüber stieg die Quote des Sorgerechtsentzuges durch das Jugendamt flacher an. Folglich wurden im Jahre 2003 403 – mal ein derartiges Verfahren abgeschlossen. Im Jahre 2016 wurde Erziehungsberechtigten in 536 Fällen das Sorgerecht entzogen.

Primär werden Kleinkinder zu Opfern von Kindeswohlgefährdungen

Kleinkind | © panthermedia.net /IgorTishenko
Kleinkind | © panthermedia.net /IgorTishenko

Laut Statistiken waren im Jahr 2016 Jungen und Mädchen von den Gefährdungseinschätzungen etwa gleich häufig betroffen. Somit lässt sich kein geschlechterspezifischer Überschuss der Betroffenen festlegen. Allerdings belegen die statistischen Daten einen Zusammenhang zwischen Kindeswohlgefährdung und Altersstruktur.

Folglich betrafen 25 % aller Verfahren Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Bei 19,4 % der Fälle standen Kinder im Alter von 3 bis 5 im Fokus. Sechs – bis neunjährige Kinder nahmen einen Anteil von 22,7 % der Gefährdungen ein. Somit zunehmendem Alter sinken demnach nachweisbar die Gefährdungseinschätzungen.

Hinweise oft von öffentlichen Institutionen

Stadt | © panthermedia.net /asmfoto
Stadt | © panthermedia.net /asmfoto

Überwiegend erhalten die Mitarbeiter der kommunalen Jugendämter relevante Hinweise von Polizei, Gerichten oder Staatsanwaltschaften. 22,1 % aller Verfahren des Jahres 2016 gehen auf diese Institutionen zurück. In 12, 9 % der statistisch erfassten Fälle, äußerten Schulen oder Kindertageseinrichtungen den Verdacht vermeintlicher Kindeswohlgefährdungen. Lediglich 11, 6 % der Hinweise entfallen auf Nachbarn oder Bekannte. 10 % aller Veradachtsaüßerungen werden anonym an die Jugendämter herangetragen.

Größter bundesweiter Zuwachs im Jahr 2016 in Niedersachsen

Deutschland / Bundesländer | © panthermedia.net /Wolfgang Filser
Deutschland / Bundesländer | © panthermedia.net /Wolfgang Filser

Die Statistik lässt keine Rückschlüsse auf die Gründe für den bundesweiten Anstieg der Verfahren zu. So wurde nicht explizit untersucht, ob der Zuwachs auf vermehrten tatsächlichen Delikten oder einer erhöhten Anzeigebereitschaft basiert. In Nordrhein- Westfalen wurden im Jahre 2016 mit einem Wert von 35011 Verfahren, bundesweit die meisten Fälle eröffnet. Allerdings weist Niedersachsen mit einem Plus von 15,3 % – Punkten gegenüber 2015 die höchste Steigungsrate auf.

 

Fazit zum Arbeitszuwachs des Jugendamtes

Der konstante Zuwachs der Fallzahlen ist mit einem gewaltigen Arbeitsaufwand der Mitarbeiter der einzelnen Jugendämter verbunden. Die beschäftigten Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen des ASD ( Allgemeiner Sozialer Dienst ) wachen gemäß SGB XIII über das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Das Aufgabengebiet der Beschäftigten ist hochkomplex und muss unter schwierigen Arbeitsbedingungen ausgeführt werden. Zur rechtlichen Absicherung ist die Arbeit an eine hohe und strenge Dokumentationspflicht gebunden. Aufgrund dessen sind die angestellten Sozialarbeiter zunehmend überlastet. Deshalb weist der ASD eine verhältnismäßig sehr hohe Fluktuationsrate auf.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.