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ein Umgang zu Großeltern die kein Finger gerührt haben ,als das Kind im Krankenhaus ums Überleben Kämpfte ,die der Mutter nur Schwierigkeiten machen ,und dem Erzeuger vom Kind fern hielten ist meiner Meinung nach Sinnlose und dient nicht zum Wohle des Kindes .
Was ist denn mit dem Umgangsrecht wenn ihn die Enkelkinder wollen, aber der Großvater nicht? Wie ist die Regelung dafür wenn es mal genau anders herum ist.
ich finde es eine frechheit, dass jeder einen umgang mit dem kkidn durhsetzten kann. ich meine, dieses recht, haben alleine die eltern und man sollte die entscheidung akzeptieren, enn ich kann mir nicht vorstellen das eltern ihrem kind damit schaden wollen.
Ob die Eltern irgendwem damit schaden wollen, oder nicht, ist überhaupt nicht die Frage.
Es geht darum, ob enge Bezugspersonen ein Umgangsrecht haben, oder nicht.
Oder noch genauer: ob das Kind ein Recht auf diese Bezugspersonen hat.
Die Großeltern sind da ein sehr typisches Beispiel für, das sich auch in der Gesetzeslage wiederfindet.
Und die ist recht eindeutig.
Die Urteile aus Berlin und Karlsruhe sind für mich am leichtesten nachvollziehbar, bei den anderen wären m.E. genauere Kenntnisse des Einzelfalles erforderlich.
Wichtig wird es in Fällen, wo es z.B. darum geht, daß den Eltern die Sorge entzogen werden soll.
Oftmals stehen danach auch die Großeltern als ausgegrenzte da.
Möglw. weil die dann Erziehungsberechtigten die Beziehung des Kindes zur Ursprungsfamilie ( und da können die Großeltern eine wichtige Rolle gespielt haben ) nicht akzepieren wollen.
Oder z.B. wenn ein Kind lange Zeit bei den Großeltern gelebt hat, zurück zu den Eltern kommt, diese aber die Beziehung zu den Großeltern aufgeben.
In derartigen Fällen hat unsere Rechtsprechung schon sehr viel Unsinn veranstaltet.
Oftmals übrigens mit Hilfe oder auf Initiative der Jugendämter.
Siehr hier: http://leonie-wichmann.blogspot.com/2009_10_01_archive.html
Übrigens @sabina masczyk: Was ist ein “Erzeuger”?
Der Partner einer “Gebärmaschine”?
Üblicherweise geht man heute davon aus, daß ein Kind einen Vater und eine Mutter hat, die gemeinsam Eltern genannt werden.
Ich denke, wir sollten hier nicht mit, möglw. diffamierender, Privatsprache agieren, da es sonst zu Mißverständnissen und Fehleinschätzungen kommen kann.
Gruß……..F. Mahler
Ich bin der meinung das die kinder ein recht haben die Grosseltern zu besuchen und zu sehen , egal ob es die Eltern wollen oder nicht , in fillen fällen ist es so das sich Kinder und Eltern zertritten haben und keinen kontakt mehr zueinander haben, warum sollen die enkelkinder aus diesem grund ihre Oma und Oper nicht mehr sehen .?
Ich finde das die leiblichen Grosseltern sehr wohl das recht haben ihre enkelkinder zu sehen und auch mal übers wochenende zu besuch bei sich haben .
Ich kann nur jeden Elternteil ins gewissen reden und sie zu vernunft zu bringen , denkt an die kinder und nicht an euch selbst wenn euch das wohl eurer kinder sehr am herzen liegt , noch einmal es geht hier nicht um uns erwachsene sonder um das wohl unserer kinder .
oh mann nicole du bist mir auch schon so eine heldin
würdest du deine kinder übers wochenende bei leuten lassen mit denen du selbst den kontakt abgebrochen hast aus welchen gründen auch immer????
kann ich mir nicht vorstellen
du musst in der situation mal an die eltern denken die versuchen ihr kind zu schützen vor evetl gewaltätigen großeltern
z.b wurde der sohn geschlagen und will seine kinder nicht bei den eltern lassen weil er angst hat das es dem eigenen kin auch so ergeht ?
oder oma und opa mischen sich ständig in die erziehung ein und dein kind kommt mal nach hause von einem besuch und sagt mama ist doof hat oma gesagt
oder der opa trinkt zuviel
was würdest du machen jeder hans und franz deine kinder haben darf wann er will
du lässt doch wohl nicht jeden mit deinem kind durch die gegend laufen ich hoffe das dir mal jemand ins gewissen redet
Vielen Dank, Nicole, für Deinen sehr gut formulierten Beitrag. Ich sehe es genauso.
Kinder sind nicht das Eigentum der Eltern und folglich haben die auch kein Recht, den Kindern einfach den Kontakt zu anderen engen Bezugspersonen zu verbieten.
@ Melanie: Ob Nicole Deiner Meinung nach “eine Heldin” ist, oder nicht, ist wohl nichts, was hier erörtert werden sollte.
Was Du dazu schreibst, schon eher.
Zitat:”würdest du deine kinder übers wochenende bei leuten lassen mit denen du selbst den kontakt abgebrochen hast aus welchen gründen auch immer????”
Ja, Melanie, das würde ich.
Und sehr viele, wohl die meisten vernünftigen Eltern, sehen das genauso.
Weil z.B. ich den Kontakt mit meiner Exe abgebrochen habe, habe ich noch lange kein Recht, dem Kind den Kontakt zu ihr oder ihren Eltern zu verbieten.
Es geht hier um das Recht des Kindes und nicht die Launen eines Elternteils.
Das Gesetz ist übrigens derselben Meinung.
Gruß……..Fiete
Ein freundliches Hallo!
Grundsätzlich bin ich auch dafür, dass jedes Kind das Recht auf alle möglichen Bezugspersonen in seinem familiären Umfeld hat. Jedoch ist die jeweilige Situation genauer zu hinterfragen, wenn es um sogenannte Sorgerechtsstreitigkeiten geht.
Jeder hat wohl in seinem Fall immer Recht. Wo Nicole meint, dass die Eltern sich zusammenreißen sollten im Sinne des Kindes, meint Melanie, dass die Großeltern sich zurückhalten sollten im Sinne des Kindes. Sicher beides Richtig.
Fraglich ist, ob es ein Richtig oder Falsch im Sinne des Kindes überhaupt gibt?
@Fiete: Und wenn Melanie meint, von dem Erzeuger sprechen zu müssen, dann ist es auch so. Im Fall, dass der Vater die Mutter vor oder nach der Schwangerschaft ignoriert, von seinem Kind nichts wissen möchte, wohl noch einen Vaterschaftstest verlangt, obwohl es für die Mutter eindeutig erscheint und er auch sonst alles ablehnt, was mit der Beziehung zu der Kindesmutter und dem Kind zutun hat, dann ist er es in meinem Augen menschlich nicht wert als Vater/Papa des Kindes betitelt zu werden. Emotional schwerwiegend ist es für die Kindesmutter allemal. Sie wurde durch ihn beleidigt, gedemütigt und verlassen. Da hat sie jedes Recht ihn als “Erzeuger” zu betiteln, denn den Titel des Vaters will er ja selbst nicht.
Das als verständliches Beispiel.
Fraglich ist auch, ob es im Sinne des Kindes ist, wenn es dem Elternteil bei dem das Kind lebt emotional schlecht geht, durch die Situation, die das Gesetz durch Jugendamt etc., “erzwingen” möchten.
Den Eltern zu sagen, dass sie an ihre Kinder denken sollen, dabei ihre eigenen Gefühle ausschalten sollen und bestenfalls nach bestimmten Mustern, die vorgegeben werden, handeln sollten – ist einfach. Sich selbst in diese Lage hinein zu versetzen – ist nicht so einfach. Sind wir Maschinen oder dürfen wir Menschen sein, auch wenn wir ein Kind haben?
Ich bin Sozialarbeiterin, demnach vom Fach. Ich bin selbst Betroffene, demnach sehr emphatisch dem Thema gegenüber. Jeden Tag haben wir mit derartigen Fällen zutun. Bei vielen sind sich auch Psychologen unsicher. Die die es eigentlich theoretisch wissen müssten.
Eltern handelt zum Wohle Eures Kindes, aber vergesst auch Euch nicht dabei. Fehler sind menschlich und viele Kinder würden im erwachsenen Alter das Sozialgesetzbuch VIII ändern, wenn sie es könnten…
Ich rate anderen nicht vorschnell zu werten, denn meist ist der Fall viel komplexer. Zuhören ist oft mehr Wert, als schnelles Handeln.
Jana
Also ich bin Oma und liebe meine 2 jährige Enkeltochter sehr es währe für mich das schlimmste wenn ich meine Enkelin nicht mehr sehen dürfte
ich verstehe nicht die Aufregung die so manche Leute hier an den Tag legen. Was ist wenn ihr mal Großeltern seit und eure Kinder würden den Kontakt verbieten und ihr liebt eure Enkel da währt ihr die ersten die sich für so ein Gesetz einsetzen würden. Denkt mal nach und seit nicht so große Egoisten und ladet jeden Streit zwieschen Eltern und Großeltern auf die Kinder ab last Ihnen die entscheidung selber treffen. Es ist gut das es das Gesetz gibt.
hallo zusammen.
Ich bin auch der meinung das wir nicht egoistisch denken.Sondern wir schützen unsere kleinen einfach nur vor schlechter erziehung,gewalt und missachtungen.Kinder wissen noch nicht das ihre großeltern genauso wie tante onkel oder sogar der leibliche vater nicht gut für sie sind.aber wir erwachsenen haben die aufgabe und die pflicht unsere kinder zu schützen.Und da hilft auch kein gesetz.Das macht es nur noch schlimmer.Und irgendwann ist dem Kind maL was passiert bei den verwanten und alle wundern sich auch das jugendamt..wie vielen kindern erging es schlecht wo der vater schon polizeilich bekannt war.Und wenn der Vater schon so ist wie ist,ist die muztter niemals besser.Sie hat versagt und das und andere schlimme dinge möchte man seinem kind nicht antun.Also ist es schon richtig den Kontackt mit alle macht und kraft zu verbieten.!!!!
Hallo Jana E.,
das nenne ich ein nahezu klassisches Outing!
Du meinst also erst, daß Kinder zwar ein Recht auf Bezugspersonen haben, allerdings der spezielle Einzelfall zunächst zu hinterfragen wäre.
Löblich!
Aber Du tust es nicht!
Sondern erklärst, daß ein Elternteil, wenn er mit dem anderen nicht einverstanden ist, daß Recht hat, denjenigen mit diffamierenden Titeln zu belegen und ihm möglw. sogar einfach den Umgang zu verbieten..
Also sollten wir uns auch hier mit Attributen wie z.B. Erzeuger, Schlampe, Schwein und ähnlichem anreden?
Sehe ich etwas anders. Selbst KM und KV finde ich nicht gerade höflich.
Deshalb rede ich auch von Vätern. Müttern, Großeltern u.s.w.
Gesetzt den Fall, der Vater liest das und es stimmt eben nicht, obwohl Du ja meinst, es ist immer alles so richtig, wie ein Elternteil es möglw. wutentbrannt, darstellt. Dann ist es für ihn nicht erschütternd, da ja die Mutter recht hat?
Seltsame Ansicht!
Doch es steigert sich noch etwas: “Fraglich ist auch, ob es im Sinne des Kindes ist, wenn es dem Elternteil bei dem das Kind lebt emotional schlecht geht, durch die Situation, die das Gesetz durch Jugendamt etc., “erzwingen” möchten.”
So, das ist nun wirklich ein Klassiker der JA-Schule!
Der Elternteil bei dem das Kind lebt, hat also das Recht, sein “Wohlbefinden” über das des Kindes zu stellen, weil alles was ihm guttut auch gut für das Kind ist?
Will heißen, entziehe dem Kind einen Elternteil und begründe es damit das Du ihn halt nicht magst und schon hast Du das Recht dazu?
Heißt, daß wenn die Mutter sauer auf den Vater ist, warum auch immer, hat der Vater zu zahlen und zu verschwinden, weil sich die Mutter dann besser fühlt?
Fehlt bloß noch das dazugehörige Scheinargument, daß sie ja sonst überfordert mit dem Kind sein könnte, weil sie sich darüber ärgert, daß dem Recht des Kindes auf beide Eltern nachgegeben wird.
Daß der andere Elternteil, in diesem Fall also der Vater, dadurch daß er das Kind versorgt, dieser Überforderung vorbeugt, kommt Dir scheinbar nicht in den Sinn.
Nachtigall, ick hör Dir trapsen.
Du scheinst ja wirklich eine “erfahrene Fachkraft” zu sein. Lernt man das so in den Kursen, die man über das Weinsberger Forum buchen kann, um sich diesen Titel zu erkaufen?
In dem Absatz geht übrigens Dein Deutsch etwas aus den Fugen.
Es ist nicht die Situation, die das Gesetz über das JA erzwingen möchte, sondern es ist ein Streit zwischen Eltern, von denen der eine das bestehende Gesetz eingehalten haben, um dem Kind sein Recht auf Umgang zu ermöglichen und der andere es gebrochen haben möchte, um eben dieses Recht zu unterlaufen.
Das JA steht logischerweise eigentlich dazwischen ( sollte es zumindest )und kann dazu garnix erzwingen ( zumindest offiziell nicht, das ist allein die Sache beider Eltern und wen die dazu nicht fähig sind, muß das Gericht entscheiden ) was manchem JA-MA sehr auf die Nerven geht, weshalb sich manche auch, wie auf dieser Seite an zig dutzend Stellen beschrieben, über die besten Interessen des Kindes UND das Gesetz hinweg setzen!
Leider sehr üblich in deutschen Jugemdämtern und auch Du scheinst das wohl ganz richtig zu finden.
“Den Eltern zu sagen, dass sie an ihre Kinder denken sollen, dabei ihre eigenen Gefühle ausschalten sollen und bestenfalls nach bestimmten Mustern, die vorgegeben werden, handeln sollten – ist einfach. Sich selbst in diese Lage hinein zu versetzen – ist nicht so einfach. Sind wir Maschinen oder dürfen wir Menschen sein, auch wenn wir ein Kind haben?”
Eben, Jana, daran solltest auch Du vlt. mal denken.
Menschlichkeit scheint bei vielen “Fachkräften” ziemlich abhanden gekommen zu sein. Besonders bei solchen, die in der JA-Maschinerie arbeiten. Denen ist ihr persönliches Interesse oftmals nämlich viel wichtiger, als das des Kindes oder das des Gesetzgebers.
Das Problem sind nicht die Gesetze, sondern die, die sie verstehen und für ihre richtige, auch menschlich durchdachte, Anwendung sorgen sollten.
“Ich bin Sozialarbeiterin, demnach vom Fach. Ich bin selbst Betroffene, demnach sehr emphatisch dem Thema gegenüber. ”
So? Ich habe eher den Eindruck, daß Du ziemlich einseitig zentriert bist, wenn ich mir Deine restlichen Äußerungen so anschaue.
Kann es sein, daß Deine eigene Betroffenheit Dich sehr viel Empathie gekostet hat?
Vlt. sogar soviel, daß Du zu Vätern ein gebrochenes Verhältnis hast und Alleinerziehung für ein “Frauenrecht”, oder sogar ein “Erfolgsmodell” hältst?
Eine Verfechterin von Alleinermächtigung und “Einelternfamilie”?
Es ist das zweitgrößte anzunehmende Unglück im Leben eines Kindes, gleich nach der Totalentelterung, auch wenn das Geschäftsinteresse vieler “Mütteraktivistinnen” dieselben das vehement bestreiten lässt.
Und enge Bezugspersonen, z.B. also auch und gerade Großeltern, bei denen das Kind jahrelang gelebt hat, sind ebenfalls sehr wichtig und darum vom Gesetz berücksichtigt worden.
“viele Kinder würden im erwachsenen Alter das Sozialgesetzbuch VIII ändern, wenn sie es könnten…”
Diesem Wunsch der Kinder schließe ich mich allerdings an, denn die Verwaltungsvorschrift SGB VIII ( früher KJHG ) ist in manchen Punkten nicht Menschenrechtskonform.
Trotzdem wird sie von den MA der JÄ oftmals noch bis zum geht nicht mehr gebeutelt.
Hauptsächlich wenn es darum geht, das Recht des Kides auf beide Eltern, ohne Ansehen deren Geschlechts, auszuhebeln.
Aber Du selbst schreibst ja: “Jeden Tag haben wir mit derartigen Fällen zutun.”
Eindeutig auf den Fall der armen emotional überlasteten Mutter und des bösen Vaters bezogen.
Daß es genausogut umgekehrt sein kann, kommt Dir, scheinbar gewohnheitsmäßig, trotz aller “Empathie”, nicht in den Sinn.
Wie auch? Daß ca. 90% der entsorgten Elternteile Väter sind, wird vermutlich auch in Deiner Dienstelle, als “gut und richtig” abgehandelt, oder?
Dein Beitrag lässt diesen Schluß zu.
So etwas nennt man selffullfillig prophecy, selbsterfüllende Prophezeihung.
Daß Spezialvorschriften, wie z.B. das SGB VIII stets im engen Kontext mit dem BGB, dem GG, der EMRK, der UNmrk, der UNkrk und dem Völkerrecht zu betrachten sind, da sie ansonsten keinen Sinn ergeben ( manchmal sogar völligen Unsinn ) scheint in den AsD Deutschlands vollkommen in Vergessenheit geraten zu sein und auch in Deinen Äußerungen ist dazu nix, aber auch garnix zu finden.
Deinem letzten Satz schließe ich mich wiederum an und gebe ihn gern an Dich zurück:
“Ich rate anderen nicht vorschnell zu werten, denn meist ist der Fall viel komplexer. Zuhören ist oft mehr Wert, als schnelles Handeln.”
Das solltest Du nicht nur Eltern raten, sondern auch für Dich annehmen, oder verlässt Du Dich darauf, daß Dein “Fachwissen”
unfehlbar ist und über dem der Eltern hier steht?
Dein Beitrag besteht nahzu ausschließlich Schnellschüssen, die Du bei anderen zu finden und kritisieren zu müssen scheinst.
Ehrlich Jana: einen sonderlich fachlichen, oder aber gar menschlich erfahrenen Eindruck, macht Dein Beitrag nicht, zumal Du auch nichts sachlich kritisierst, sondern nahezu ausschließlich Pauschale Statements ablässt, die die meisten der Mitleser hier wohl aus dem einen oder anderen JA-Besuch kennen. Und was damit in Bezug auf die Folgen gemeint ist, haben sicherlich auch schon viele erfahren.
Ich habe mich in den vorangegangenen Postings ganz allgemein zur ( übrigens i.d.P. sehr wohldurchdachten ) Gesetzeslage zum Thema enge Bezugspersonen geäußert. Was gefällt Dir denn an derselben nicht?
Desweiteren habe ich für einen respektvollen Umgang mit den Usern dieser Plattform plädiert.
Und was findest Du daran falsch?
Und zum Dritten habe ich, rein menschlich, auf das offenbar wütende Statement von Melanie geantwortet, daß ich meinem Kind beide Eltern und die Großeltern erhalten möchte ( was ich im Übrigen garantiere ).
Auch das findet nicht Deine Zustimmung.
Statt dessen redest Du, als “Sozialarbeiterin” dem einseitigen Egoismus und Elternteil- oder Bezugspersonenentzug das Wort.
Wie gesagt, ein ziemlich gewohntes Bild aus deutschen Jugendämtern und von angeschlossenen Trennungsprofiteuren.
Da lobe ich mir den Beitrag von Gina.
Die hat offenbar echte Erfahrung und Empathie!
Sunny scheint im letzten Posting vollends die Kontrolle verloren zu haben und meint sogar, daß Großeltern, Onkels und Tanten per se nicht gut für Kinder sind und daß man als Eltern sie mit aller Macht vor der Verwandtschaft schützen müßte.
Tja, Jana, auch wenn Du einen relativ höflichen Schreibstil pflegst, zumindest vordergründig, so habe ich doch ein wenig den Eindruck, daß Deine und Sunnies Ansichten, sowie die von Melanie, durchaus in irgendeiner Form von “fachlicher” Korrelation stehen könnten.
Und woher Du den Fall mit dem Vater nimmst, der überhaupt nix mit Mutter und Kind zu tun haben will, einen Vaterschaftstest verlangt, u.s.w. erschließt sich mir in den Zusammenhang überhaupt nicht. Kommt der in diesem Thread irgendwo vor, oder besteht da möglw. ein Bezug zu Deiner “Empathiebildenden” Problematik?
Oder wolltest Du damit lediglich ausdrücken, daß auch dessen Eltern automatisch kein Recht haben sollten, das Kind zu sehen?
Dann frage ich zurück: und wenn diese jahrelang die ganze Familie beherbergt haben und möglw. Hauptbezugspersonen sind, weil die Mutter sich auch nicht um das Kind kümmern wollte?
Was dann?
Wie war das mit der genauen Betrachtung des Einzelfalls?
Was mich am meisten Verwundeert ist aber, daß sich niemand hier zum Vermittlungsverfahren geäußert hat.
Auch Du nicht, Jana.
Sollte der Hinweis darauf nicht, im Hinblick auf die Inkompetenzen der JÄ, in deren Interesse, also auch in Deinem beruflichen Interesse, sein?
Gruß………Fiete
Hallo,
wir Opa und Oma, haben zum 2. Mal ein Kontaktverbot zu unseren Enkelkinder von unserer Schwiegertochter erhalten. Alle Versuche dies zu ändern sind misslungen. Unser Sohn sagt, dass er seine Ehe nicht gefährden möchte. Warum unsere Schwiegertochter uns nicht mag, wissen wir bis heute nicht. Wir können nur Eifersucht vermuten.
Die Enkelkinder 5 Jahre und 2 Jahre kamen regelmäßig – 1 x pro Woche – und gerne zu uns. Wir haben immer viel mit ihnen unternommen.
Wir vermissen die Kleinen sehr, wollen aber auf keinen Fall, dass sie leiden müssen. Wem geht oder erging es auch so ? Wie habt ihr euch verhalten? Wir bitten um Anwort/en.
Im voraus herzlichen Dank,
Oma Ellen
Hallo,
als Mutter und Großmutter möchte ich im Namen von allen anmerken.
Es gibt immer wieder zwischen den Erwachsenen, Eltern Großeltern, Schwiegerkindern, Differenzen. Warum müssen die Kinder dadurch leiden, nur weil die Chemie bei den Erwachsenen nicht stimmt.
Jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter und auf die Großeltern. Es dient ausschließlich dem Kindeswohl, wenn man den Umgang mit allen Bezugspersonen fördert.
Liebe Mütter, und das seid ihr, die ihr in den meisten Fällen, das Kind als euer Eigentum anschaut. Es ist nicht euer Eigentum, dieses Kind ist ein Geschenk an die Menschheit.
Ihr verletzt die Ehre eures Kindes. Wenn ihr meint, ihr wollt keinen Kontakt zu der Oma und dem Opa, dann verbietet es nicht mit umgangsboykottierenden Maßnahmen.
Erspart eurem Kind dieses unendliche Leid, wenn ihr den Umgang mit wichtigen Bezugspersonen verbietet.
Ich kenne sehr viele Menschen, denen genau die Oma der Opa der Vater verboten wurde, diese noch jungen Menschen sind geschädigt für ein Leben lang.
Lest bei Prof. Klenner nach, dieser Mann ist heute 90 Jahre alt und er versteht etwas von dieser Materie.
Und wenn die Oma oder der Opa anderer Meinung sind wie ihr liebe Mütter, Großzügigkeit und wenig Aufhebens ist auch eine positive Eigenschaft. Wir Omas und Opas müssen das auch, wenn uns an den Müttern und Vätern etwas nicht passt. Es ist ein Generationskonflikt, aber er sollte niemals auf dem Rücken eines Kindes ausgetragen werden.
Euer Kind wird es euch danken. Bindungen in unserer Zeit sind das wichtigste. Von Großeltern lernen die Kinder, denn sie haben Zeit, Geduld und können zuhören.
Eltern mit Verpflichtungen, haben das alles nicht in diesem Maße wie wir Großeltern. Wir waren auch einmal Mutter und Vater, wie hättet ihr es als Kinder gewollt.
Ich hätte es meinen Kindern nicht zugemutet, egal welches Verhältnis zu den Großeltern bestand. Drei meiner Kinder haben es mir bestätigt. dass sie froh über Oma und Opa waren.
Christa Eber
entsorgte Eltern und Großeltern Meitingen
Zunächst meinen Dank an Christa.eber für diesen offenbar sehr wohldurchdachten Appell. Hier ein L. zu einer Studie des von Dir erwähnten Prof. Klenner, zum Thema Umgang:
Hallo Ellen,
Wenn Euch der Umgang mit den Enkeln vorentalten wird, obwohl Ihr offenbar enge Bezugspersonen seit, bleibt eigentlich nur ein Weg.
Zunächst müßt Ihr nachweisen, daß Ihr eine envernehmliche Regelung versucht habt.
Dazu ist es sinnvoll, einen genauen Umgangsplan zu erstellen ( Kalenderdaten mit Uhrzeit, inkl, Ferien -u. Feiertagsregelungen, sowie Ersatzterminen bei Ausfallzeiten ).
Diesen schlagt Ihr den Eltern schriftlich vor, so daß sie dazu Stellung nehmen können.
Lehnen diese ab, bzw. antworten gar nicht, geht die gesamte Korrespondenz mit Eurem Antrag an das Amtsgericht, das daraufhin eine Regelung beschließen muß.
Die genaue Ausformulierung des Antrags ist deshalb erforderlich, weil die Regelung sonst nicht vollstreckbar ist, das heißt, sollte sich eine Seite nicht an den Gerichtsbeschluss halten, kann im Rahmen der zu beantragenden Vollstreckung vom Gericht u.a. ein Ordnungsmittel, z.B. ein Zwangsgeld, verhängt werden.
Gruß……..F. Mahler
Hallo,
ganz so einfach ist das alles nicht. Großeltern haben zwar nach dem Gesetz Umgang, vor allem wenn sie sehr viel Zeit mit dem Enkelkind verbracht haben.
Unser Enkel, der in Altötting wohnt, war sechs Jahr in unserem Haushalt integriert. Die Großeltern, also wir, waren wichtige Bezugspersonen für das Kind.
Die Mutter wollte mit dem Stiefvater dann keinen Umgang mehr. Mit vielen Falschaussagen, die nichts mehr mit einem Kavaliersdelikt zum Tun haben, informierte Sie über ihre Anwältin das Familiengericht über angebliche Vorfälle die wir als Großeltern getan haben sollen. Alle Verfahren wurden von der Polizei untersucht und eingestellt.
Selbst ein zweimonatiger Telefonkontakt mit zwei Hausbesuchen bei meiner Tochter wurde mir als Vorwurf geahndet. Es wurde behauptet, ich wäre gewaltsam in ihr Haus eingedrungen.
Zwei Verfahren beim Familiengericht mit einem desinteressierten Richter und keine Anhörung vor dem OLG.
Der Richter beschließt, nachdem man uns vor dem Verfahren ohne anwaltschaftlichen Beistand zu einer Fehlentscheidung suggeriert hat: Zwei Jahre keinen Umgang zum Enkelkind, keine Post, kein Telefonat; FRIEDHOFSRUHE.
Die Gerichte entscheiden immer zum Wohle der Mutter. Durch teure Gutachten eines umstrittenen Instituts in München werden sogenannte wissenschaftliche Arbeiten in Auftrag gegeben, und die Väter und Großeltern zur Kasse gebeten.
Der Familienrichter in Altötting meinte, wir müssen ja auch leben.
Das Kind will anfangs noch zu den Großeltern, aber durch langwierige Verfahren wird es von der Mutter instrumentalilsiert, diese Kinder sind meistens PAS geschädigt, und werden ein Leben lang zu leiden haben.
Die Mütter benutzen ihre Kinder als Waffe und Druckmittel.
Eine Mutter, die ihrem Kind so etwas antut, ist in meinen Augen gewissenlos und nicht erziehungsfähig.
Wir als Selbsthilfegruppe sind bundesweit orientiert und kämpfen öffentlich auch bei der Politik, dass überall das Cochemer Modell eingeführt werden muss.
Liebe Großeltern, liebe betroffene Väter und auch betroffenen Mütter meldet euch bei den zuständigen Stellen und holt euch erst Beratung, die nichts kostet.
Anwälte sind teuer und Gerichtskosten auch.
Wir bieten diese Hilfe an
entsorgte-eltern-und-großeltern.de
Ortsgruppe Meitingen
Christa Eber
Hallo Frau Mahler,
danke für Ihre Antwort.
Wenn wir ein gerichtliche Regelung erhalten haben, wie soll es dann weiter gehen… Wir denken die Kinder würden sehr darunter leiden.
Und wie würde dann eine Übergabe von den Enkelkindern an uns sein? Bestimmt nicht fröhlich wie es sein sollte.
Und unser Sohn wäre dann für immer sauer auf uns.
Wenn es keinen anderen Weg aus diesem Schlamassel gibt, müssen wir leider abwarten bis die Kinder größer sind und von alleine zu uns kommen möchten.
Die 5-jährige hat bald Geburtstag und wir hoffen, dass wir ihr im Kindergarten ein kleines Geschenk persönlich überreichen können.
Wir werden ihr sagen, dass wir sie sehr lieb haben.
Klar, das wird nicht leicht für uns alle, aber wir hoffen, dass uns so die Kleinen nicht ganz vergessen….
Den 2-jährigen können wir leider gar nicht mehr sehen.
Schade ist, dass wir keine andere Chance mehr sehen…..
Unser Sohn möchte nicht mehr über dieses Thema reden.
Welchem Druck muss die Schwiegertochter auf ihn ausüben,
er hat sich uns gegenüber total verändert.
Wir sind sehr enttäuscht und traurig über diese Situation.
Eine glückliche Familie wäre für uns sehr wichtig, ist aber
nur noch ein Traum………
Mit lieben Grüßen
Ellen
Hallo Christa Eber,
Ihre Mitteilungen haben wir mit großem Interesse gelesen,
vielen Dank hierfür!
Wir sind der gleichen Meinung, dass es eine bodenlose Gemeinheit ist, wenn Kinder, ins unserem Fall sehr kleine Kinder,
als Druckmittel bzw. psychische Waffe benutzt werden!
In unserem Fall will die Schwiegertochter uns damit verletzten,
dabei ist ihr völlig egal, dass durch ihr Kontaktverbot auch ihren
eigenen Kinder viele fröhliche Stunden mit Opa und Oma gestrichen werden.
Sie kann oder wollte uns auch nicht sagen, was sie eigentlich gegen uns hat. Jeder Verbrecher bekommt mitgeteilt, wegen was er angeklagt ist noch bevor es zu einer Strafe kommt. Und er hat ein Recht auf seine Verteidigung. Wir hatten dies alles nicht!
Mit unserem Sohn können wir über dieses Thema auch nicht mehr reden,
er hat uns schriftlich mitgeteilt, dass er erst wieder kommt, wenn wir nicht mehr über das Kontaktverbot reden wollen. Er möchte seine Ehe nicht gefährden. Also wird auch er offensichtlich unter Druck gesetzt.
Wir finden aber nach wie vor, dass eine ehrliche Aussprache unbedingt erforderlich ist. Und dass die Schwiegertochter auf keinem Fall auf dem Rücken von den Kindern ihren ?-Frust gegen uns ausgetragen darf.
Beim 1ten Kontaktverbot hat unser Sohn uns mitgeteilt, dass er bei jedem Versuch zu schlichten Ehekrach zuhause hat. Dieses Kontaktverbot dauerte über 1 Jahr….
Wir können uns nur “Eifersucht” als Grund erklären. Die Kleinen kamen sehr gerne zu uns. Die 5jährige wollte auch oft bei uns übernachten.
Der 2jährige hat vor Freude gejubelt, wenn den Opa sah….
Unsere Schwiegertochter hat nicht so viel Geduld wie wir und schreit die Kleinen oft an. Das tat uns in der Seele weh, aber wir haben nichts dazu gesagt!
Aus Angst vor dem nächsten Kontaktverbot haben wir sowieso viel geschwiegen und uns sehr vorsichtig der Schwiegertochter gegenüber verhalten. Aber leider…
Wir wissen nicht einmal, was den Kleinen erzählt wurde, warum sie nicht mehr zu Opa und Oma kommen dürfen…….
Der Kindergarten konnte oder wollte uns auch nicht weiterhelfen mit dem Vorwand von Schweigepflicht.
Über jeden weiteren Rat sind wir sehr dankbar!
Mit lieben Grüßen
von der traurigen Oma Ellen
Hallo Ellen,
“Wenn wir ein gerichtliche Regelung erhalten haben, wie soll es dann weiter gehen… Wir denken die Kinder würden sehr darunter leiden.
Und wie würde dann eine Übergabe von den Enkelkindern an uns sein? Bestimmt nicht fröhlich wie es sein sollte.”
Wollt Ihr Umgang mit der Enkelin, oder nicht?
Wenn das Gericht eine Umgangsregelung beschlossen hat, die exakt ausgearbeitet war, dann ist diese Vollstreckungsfähig.
Das heißt, daß jemand, der sich nicht daran hält, mit Ordnungsmitteln belegt werden kann.
Das geht bis zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung desselben auf einen Umgangspfleger.
Daß die jenigen, die Umgang verhindern wollen, dabei nicht “fröhlich” sind, ist wohl vorher klar, aber worum geht es Euch?
Leute die ihrem Kind Teile der Familie entziehen fröhlich zu machen, kann ja wohl nicht das Ziel sein.
Es muß immer um das Kind gehen.
Offenbar hat man Euch eingeredet, daß es sinnvoll wäre, zu warten bis das Kind älter ist und von allein Kontakt zu Euch sucht.
Diese Hoffnung ist in den allermeisten Fällen irrig.
Üblicherweise wird das Kind Euch bald nicht mehr sehen wollen und Euch als junger Erwachsener hassen.
Es wird ja dazu erzogen und hat keine andere Chance, sich bei seinen Kontaktpersonen beliebt zu machen. Das nennt man dann Zwangsloyalität.
Entweder man kämpft, dann kann man verlieren
oder man kämft nicht, dann hat man schon verloren.
@chr.eber:
Niemand wird behaupten, daß es einfach ist, sich für Kinder einsetzen zu wollen.
Aber auch weitere Beratungsstellen, die üblicherweise über das JA abgerechnet werden, können die Sache nicht vereinfachen, im Gegenteil.
“Die Mütter benutzen ihre Kinder als Waffe und Druckmittel.”
Nicht alle Christa, man sollte schon etwas diferenzieren.
Die meisten entziehenden Elternteile tun das, Mütter wie Väter, aber nicht “die Mütter”.
Zwei Verfahren bis zum OLG sind doch ein bis dato recht kurzer Weg.
Die meisten Väter ( und Mütter ), die für ihre Kinder kämpfen, haben einige Verfahren mehr aufzuzählen.
Manche gehen mehrfach bis nach Karlsruhe, oder gar Strasbourg.
Gesetz und Rechtsweg im Familienrecht sind recht einfach, das Problem ist die Rechtsprechung, die in vielen Fällen illegal ist.
Viele Richter sind auch heute noch, Protagonisten von Mutterkreuzideologie und radkalem Feminismus, oftmals beides gleichzeitig.
Hier hat sich der Ex-Familienrichter H-C Prestien gerade wieder dazu geäußert:
Das ist aber kein Grund, es sein zu lassen.
Allen kindern beide Eltern und die Großeltern!
Gruß……..F. Mahler
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Hallo F. Mahler,
dazu den L. von Astrid Friesen. Trennunskinder klagen an.
Hallo F. Mahler
Ich habe insgesamt vier Verfahren bis zum OLG, das mich letztendlich nicht angehört hat, Vier polizeiliche Anzeigen, zwei Gutachten, drei Mitarbeiter desJugendamtes sind involviert in diesen Fall, alles in zwei Jahren.
Aufgeben werde ich niemals. Ich bin gerade dabei, diese Dinge über die Presse publik zu machen. Aufgeben werde ich nicht, denn es ist meine Tochter, die uns den Umgang mit dem Enkel verbietet und letztendlich wird es ihr Sohn ihr niemals danken, was sie tut.
Hallo Ellen,
Aussprachen wären gut, aber sie machen nur Sinn mit einer unabhängigen Person, einem Mediator.
Vielleicht können Sie obigen L. ausdrucken und ihrer Schwiegertochter mit einem netten Geschenk persönlich überreichen.
Ich habe in meiner SHG mittlerweile zwei Menschen kennengelernt, die mir darüber berichtet haben, wie sich sich damals gefühlt haben. Auch heute haben sie noch Probleme und das ist sehr schmerzlich.
Frau Boegershausen von der Großeltern Innitiative sagt immer, man soll sich souverän verhalten
Auf dem Meer und bei Gericht ist man nur auf Gott gestellt, und wenn man die Urteile liest, dann ist es kein Wunder warum so viele Kinder verhaltensauffällig sind.
Familienrichter H.C Prestien und Familienrichter Jürgen Rudolph kämpfen mit uns für gerechte Urteile, aber trotz allem ist Politik gefragt, die diesen Dingen erst einmal Abhilfe schaffen müsste.
entsorgte-Eltern-und-Großeltern.de
Christa Eber
Hallo
wir konnten noch keinen Kontakt zu unserem Enkel aufbauen, da er noch klein ist. Die ehemalige Schwiegertochter möchte den Kontakt nicht,da sie eine neue Beziehung hat.
Wir sind aber der Meinung, dass jedes Kind ein Recht hat, seine Großeltern kennenzulernen. Fälschlicher Weise denkt man als Mutter, dass das Kind sein Eigentum wäre, aber so ist es nicht.
mit vielen Grüßen an die Leser
Hallo,
als ich vor vielen Jahren meinen Ex-Mann kennlernte, hatte dieser keinen Kontakt zu seiner Mutter(diese ist als mein Mann 13 Jahre alt war gegangen und hat ihn beim Vater gelassen). Als dann unser erstes Kind geboren wurde und meine Eltern sich sehr freuten Oma und Opa zu sein. Da wurde mir bewußt was wohl dieser Frau entgehen wird.
Ich habe meinen Mann überredet Kontakt mit ihr zu suchen. Zwischen seiner Mutter und mir hat sich ein netter Kontakt eingestellt, aber mein Mann konnte damit nicht umgehen. Er mußte zuviel an die Prügel denken, die er von ihr bekommen hat. Ihre damalige Erziehung bestand hauptsächlich aus Prügel. Leider sah sie ihre Erziehung immer noch als richtig an. Meine Hoffnung, das sie ihre Fehler einsieht und ein Heilingsprozess, bei meinem Ex-Mann einsetzt hat sich leider nicht erfüllt. Ich habe dann nur noch den Kontakt zugelassen, aber nicht mehr aktiv gefördert. Sie zog dann 300 Kilometer weg und hat den Kontakt nicht mehr gewollt. Vor 3 Jahren fiel ihr dann plötzlich ein, das sie Enkelkinder hat. Sie fing meine Kinder an der Schule ab, ohne mich zu informieren. Jede(r) Mutter/Vater weiß wie lange eine halbe Stunde sein kann, wenn die Kinder nicht zur vereinbarten Zeit von der Schule nach Hause kommen. Zu diesem Zeitpunkt war ich sowieso sehr wachsam, weil wir in der Nachbarschaft einen großen Missbrauchfall hatten.
Trotzdem habe ich nachdem mein Wut auf diese Frau verraucht ist, ihr einen Brief geschrieben. Damit es zu keinen Mißverständnissen kommen sollte, habe ich ihn, vor dem Abschicken, gegenlesen lassen. Darin habe ich ihr Wochenenden mit den Enkelkindern angeboten, falls es die Kinder wünschen. Auf diesen Brief ist nie eine Antwort gekommen!
Vor 2 Wochen war meine Freundin auf einer Hochzeit. Zufällig sitzt ihr meine Ex-Schwiegermutter gegenüber und beklagt sich, bei allen die es hören oder auch nicht hören wollen, das ihre Ex-Schwiegertochter ganz schrecklich ist, weil sie ihr die Enkel vorenthält. Ist dieser Frau noch zu helfen?
Fazit:
Ich würde nie wieder den Oma- Enkelkontakt fördern und fordern!!!
Aber zulassen falls dieses dem Kindeswohl dient.
Gruß
Miriam
P.S. Natürlich könnte ich noch dazu schreiben, das meine Ex-Schwiegermutter, damals ihrer eigenen Schwiegermutter den Umgang mit dem Enkel verboten hat. Aber wer will das schon wissen?
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Hallo an alle Leser…
also wir haben meiner Mutter ein Kontaktverbot ausgesprochenen.Nachdem sie sich nach der Entbindung im Krankenhaus daneben benommen hat mit falschen aussagen über ihren eigenen Sohn,uns danach bedrängt hat und dazu meine zukünftige Frau beleidigt hat…
Unser Sohn ist jetzt gerade zwei Wochen alt und hat somit noch keinen Bezug zu ihr…
Im Moment sind wir einfach der Meinung das der Kontakt schaden würde denn sie würde ihn negativ beeinflussen auf seine Mutter!
Zudem hat sie schon 4 Enkelkinder zu denen sie ebenfalls keinerlei Kontakt hat(kein Kontaktverbot),allerdings wollen meine Geschwister auch keinen Kontakt mehr zu ihr haben…bis auf mein kleinerer Bruder und ich sind sie bei Pflegeeltern aufgewachsen und zu der Zeit hatten sie auch keinen Kontakt zu ihr…
Also ist es unserer Meinung nach fraglich ob wir hier an uns denken sollen oder an das Wohl unseres Sohnes…
Ihre letzten Drohungen gegenüber uns waren das sie das Jugendamt auf uns hetzen will sodass uns der Kleine weggenommen werden soll…was ist das bitte für eine Mutter/Oma das einem Kind die Eltern wegnehmen möchte?!
Zumal das Verhältnis zwischen mir und meiner “Mutter” schon immer angespannt war…
also wir denken nicht an uns sondern sind der Meinung das diese Frau nicht der richtige Umgang für unseren Sohn ist…
mit freundlichen grüßen
Anja+Stefan
Hallo an alle,
wenn ich die Briefe lese, dann denke ich an meine Zeit als junge Mutter zurück. Auch ich hatte Schwiegereltern, die mir nicht wohlgesonnen waren. Ich habe mir oftmals unschöne Worte anhören müssen. Mein Mann stand immer hinter mir, weil ich oft sehr traurig und zugleich wütend war.
Aber ich habe Ihnen niemals den Umgang mit ihren Enkelkindern verboten oder unterbunden. Und im Laufe der Zeit hat sich alles von selbst geregelt. Mein Mann und ich und die Kinder haben unsere Pflichtbesuche gemacht und über viele Dinge zu Hause ohne Beisein der Kinder geredet. Als die Kinder größer wurden, konnten sie selbst entscheiden, ob sie die Großeltern besuchen wollen.
Durch die Art und Weise wie meine Schwiegereltern mit uns als Schwiegertochter und Sohn umgegangen sind, konnten die Kinder erkennen, wer sie liebt:
Mir ist bei meinen Besuchen bei den Großeltern kein Zacken aus der Krone gefallen. Die Erziehung die sie meinem Mann angedeihen ließen, ist eine andere als ich sie erfahren habe.
Liebe junge Eltern seid einfach großzügiger im Umgang mit den eigenen Eltern, bzw Schwiegereltern. Niemand weiß, was sie alles erleben mussten.
Und eure Kinder können auch als Kleinkind selbst erkennen, wie die Großeltern mit ihnen umgehen. Und vielleicht ist auch ein kleines neues Menschenleben für enttäuschte Großeltern ein Neuanfang.
Wir haben in unserer Gruppe sehr viele Großeltern und Eltern, jeder erzählt
seine Geschichte. Ich sage immer zu unseren Mitgliedern, seid tolerant gegenüber eurem ehemaligen Partner, und auch gegenüber den Großeltern. Dann klappt auch ein miteinander. Wir Erwachsenen sollten dies tun zum Wohle unserer Kinder.
entsorgte Eltern und Großeltern
Christa Eber
Tja, auch ein OLG schreibt manchmal ganz schönen Blödsinn.
Es ist per se davon auszugehen, daß familiäre Kontakte immer im besten interesse des Kindes sind, außer es liegen nachweisliche Gründe für die Annahme vor, daß sie es ausnahmsweise mal nicht sind.
Dann müssen aber entsprechende Hilfen angeboten werden, um diese Probleme zu beseitigen.
Ansonsten schließe ich mich den Worten von Christa im großen und ganzen an.
Kinder sind kein Eigentum.
Und ein Kontaktverbot auszusprechen, ist schlichtweg weit außerhalb des Kompetenzbereichs der Eltern.
@Miriam:
Dein Fall ist sicherlich nachvollziehbar, das Fazit macht aber keinen Sinn. Es liegt ausschließlich in Deinem persönlichenn Bereich und hat mit den besten Interessen des Kindes grundsätzlich erstmal nichts zu tun. Damit meine ich ich ausdrücklich nicht den erlebten Fall, sondern die allgemeine Schlußfolgerung, die ja weit vom üblichen Zustand einer Familie entfernt ist.
Grundsätzlich sind Kontakte zu Bezugspersonen immer fürderungswert, seltene Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ich denke, das deckt sich auch in etwa mit dem, was Christa dazu schreibt.
Gruß……..F. Mahler
Hallo,
schaut euch einmal ZDFzoom an. Der Beitrag über die GWG Gutachten. Hier wird sehr kritisch berichtet, wie es mit unserer Justiz, insbesonders des Familienrechts ausschaut.
Das Kindeswohl wird in den meisten Fällen nicht beachtet, es wird das Wohl des umgangsboykottierenden Elternteils hervorgehoben.
Auch wenn die Kinder sich klar und deutlich ausdrücken, ich will zu meinem Papa/Mama oder Opa und Oma. Das interessiert nicht.
Der $ 1684 BGB und 1685 BGB 1 /2 lautet zwar, dass auch gewachsene Beziehungen berücksichtigt werden müssen, aber auch Papier ist geduldig und ein Familienrichter mit seinem Dreigestirn, Jugendamt-Verfahrenspfleger-Gutachter(GWG) ist nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet. Die Justiz hat seine eigenen Rechte und die dazugehörigen Professionen arbeiten nach dem Motto: Ich gebe dir Brot und dafür singe ich für dich( Walter von der Vogelweide).
Selbst die Politiker sind der Meinung, wenn man sich über diese Vorgänge in unserem Land beschwert, das sind Einzelfälle. Ich habe es ausprobiert und jeder kann von mir die Antworten unserer gewählten Volksvertretungen lesen.
Mit freundlichem Gruß
entsorgte Eltern und Großeltern Christa Eber
Hier der L. zum von Christa genannten Beitrag ( Grüße an Daniel ):
http://podfiles.zdf.de/podcast/zdf_podcasts/111026_kampfumskind_zom_p.mp4?2011-10-26+16-50
Ich eigentlich auch der meinung das die Großeltern ein Recht auf Umgang haben. Aber.
In unserem Fall haben wir es so das die Enklel nich da hin wollen da sie angst haben. Sie musten mit ansehen wie man sich gegenseitig anschreit und wie der Opa die Oma schlagen tut. Der eigene Vater von mir zu mir sagte, als ich klein war und er meine mutter schlug und sie dann verschwand, such deine alt sonst bring ich dich um. Dann soll ich meine Kinder da hin geben. Die kinder weinen wenn sie die Großeltern sehen und zu uns sagen gehen wir jetzt bitte nach hauseich will die nicht sehen. Die Großeltern sich erheblich in die erziehung einmischen die ein schlechtes gewissen machen oder die kinder mit geschänken überhäufen um sie zu beinflussen. Das ist nicht der Rechte weg. wir daher der meinung sind in diesem Fall kein Umgang zu gestatten.
haool .ich darf mein enkel auch nicht sehen da sie under das jugendamt steht.und sie möchte das auch nicht der kleine ist jetzt 8 monade alt .was kann ich machen das ich denn kleinen sehen darf.
Hallo Christiane,
stellen einen exakt ausformulierten, vollstreckbaren Umgangsantrag bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Gruß……….F. Mahler
Hallo
Mein Sohn und seine Freundin wohnen mit ihrem gemeinsamen Sohn 18 Monate in einer gemeinsamen Wohnung nun fällt ihr plötzlich ein sich trennen zu wollen wir haben einen sehr innigen Kontakt zu unserem Enkelchen wir lieben ihn und er liebt uns nun fürchten wir um den Kontakt zu ihm was können wir tun uns den Umgang mit ihm zu erhalten ??
Ich kann ein Beispiel nennen bei dem die Mutter (unsere Tochter) nur um sich an ihrer Mutter zu rächen den Umgang mit unserem Enkel unterbinden will. Momentan haben wir noch nichts unternommen. Noch in diesem Sommer haben wir unseren Enkel mit im Urlaub gehabt. Da der Enkel sehr an seiner Großmutter hängt, die in gerade in den ersten 4 Jahren (jetzt ist er 4 1/2) fast täglich betreut hat, weil die unsere Tochter gearbeitet hat, werden wir wohl versuchen ein Umgangsrecht zu bekommen. Ich bin fest der Überzeugung und habe es auch aus zuverlässigen Quellen erfahren, dass unser Enkel leidet, da er seine Großeltern nicht mehr sehen kann. Es ist bestimmt nicht in jedem Fall so. Aber hier bin ich mir absolut sicher. Dehalb finde ich die Äußerung von Sabrina sehr überheblich.
Gruß
F.Klösel
Ich lebe in Trennung von meiner Frau und meine Eltern haben es bei ihren 4 anderen Enkelkindern immer so gehalten, dass sie sich erst wirklich anfingen, sich um die Enkelkinder zu kümmern, sobald diese ca. 3 Jahre alt waren. Sie kommen mit kleinere Kindern schwer zurecht, ich finde verständlich, was ich ihnen daher nicht zum Vorwurf mache.
Meinen Sohn haben sie trotzdem regelmäßig aber bisher selten gesehen, auch wenn er jetzt erst vier ist. Die Mutter will nun das ich während meiner wirklich kurz gehaltenen Umgangszeiten den Kontakt zu den Grosseltern sicherstelle. Das sie ihn alleine nehmen dürfen verweigert sie vehement.
Jetzt müssen also meine Eltern, wie ich auch vorher bereits, gerichtlich ihr Umgangsrecht einklagen. Muss man denn hier in Deutschland eigentlich für jede Selbstverständlichkeit vor`s Gericht ziehen ? Die Jugendämter kümmern sich nicht, haben wohl noch ein paar schwerwiegendere Unterhaltspflichtverletzungen zu bearbeiten ?
Armes Deutschland. Die Kinder können doch nichts dafür, das heutzutage Ehen massenweise geschieden werden. Nur unsere Grosseltern können uns noch von besseren Zeiten erzählen, und dass möchte ich bewirken, dass mein Sohn erfährt, das es auch anders funktionieren kann.
Meine Ehe ist wegen falsch aufgehangener Klopapierrollen gescheitert! Haben den die Mütter dieser Zeit nicht mehr den Arsch in der Hose zu einer ursprünglichen Verbindung auf Lebenszeit zu stehen ? Kann man sich nicht ergänzen, statt gleich alles hinzuschmeissen ? Traurig das unsere Kinder so massiv darunter leiden müssen, wenn Mütter (natürlich nicht alle) nach der Trennung ihr Macht nur noch über das Kind zum Ausdruck bringen können ?
Also ich hätte ein großes Problem, wenn meine Ex-Schwiegermutter ein Umgangsrecht erhalten würde. Sie kümmert sich so gut wie nicht um meine Kinder. Nicht einmal zur Konfirmation des Großen hat sie die Einladung zur Familienfeier angenommen. Es ist schon vorgekommen, dass sie ihr Enkelkind an dessen Geburtstag am Schultor “abgefangen” hat, um das Geschenk zu überreichen. Auf der anderen Seiten erwartet sie, dass die Kinder wie selbstverständlich alle ihre Einladungen annimmt, mit dem Hinweis, dass sie ja ein Umgangsrecht hätte. Einmal haben die Kinder eine Einladung ausgeschlagen und schon wurden sie “bestraft”, in dem Oma sich Weihnachten nicht mal per Telefon bei ihnen gemeldet hat.
Hat so eine Großmutter wirklich ein Umgangsrecht?
Das eigentliche oder zumindest schwererwiegende Umgangsrecht liegt beim Kind.
Aber warum sollte die Oma ihre Enkel nicht sehen können?
Auch ein nicht so enger Kontakt kann doch okay sein, oder nicht?
Gruß…..F. Mahler
Die Rechtsgrundlagen unserer Gesetzgebung sind eindeutig vorgegeben § 1684 BGB und § 1685 BGB.
Leider werden diese Paragraphen in den wenigsten famillengerichtlichen Verfahren eingehalten.
Es gibt Eltern und Großeltern die würden gerne Umgang mit den Kindern haben und es gibt Eltern und Großeltern, die legen kaum oder gar keinen Wert auf ihr Umgangsrecht. Es ist immer ein Einzelfall.
Nach dem leiblichen Vater, der auf Grund seiner “Leistung” eines Samenergusses erhebliche Rechte ableiten darf, können auch die Großeltern Zugriffsrechte verlangen, egal wie schwerwiegend der Generationenkonflikt auch tobte, egal was sie ihrer Tochter angetan haben.Fehlt nur noch das Onkels, Tanten, Cousins… auf Herausgabe des Kindes pochen dürfen. Wer hat das Kind eigentlich bekommen? Wer hat es getragen, genährt, geboren und gesäugt? Wer hat sein Leben bei der Geburt in die Waagschale geworfen, wer war bereit für das Kind Unfreiheit auf sich zu nehmen? Wieso darf Hinz und Kunz an den Leistungen von Müttern parasitieren, ihr ihre Würde als Mutter nehmen, wann immer es beliebt? Kann die Mutter nicht gute Gründe haben keinen Kontakt zur buckligen Verwandtschaft haben zu wollen? Gegen solches Unrecht hilft die Samenbank oder ein rechtzeitiger Umzug ins Ausland. Am besten in der Schwangerschaft, dann bleiben Mutter und Kind solche Zwangsbesuche erspart.
So viel zum Thea: Das Kind als leistungsabhängiges Eigentum.
Da fragt man sich wirklich, wer in diesem Fall bereit ist, irgendetwas für das Kind auf sich zu nehmen.
Weil jemand keine Lust auf seine “bucklige Verwandschaft” hat, ist dem Kind sein Recht auf Umgang mit seiner Familie zu verweigern?
Oder nur das Recht auf den Vater, weil der bei der Zeugung möglw. sogar Vergnügen empfunden hat?
Und wer denkt hier mal an das Kind?
Gruß…….F. Mahler
Sehr geehrte Frau Dohm,
Ihrem Kommentar durfte ich entnehmen, dass Sie
eine “Kindesmutter” sind.
Wie sehr sich ein “Generationenkonflikt” in Ihrer
Familie auch ereignet hat und was Ihnen als Tochter
auch angetan wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sie verstehen mich bitte richtig.
Ich schmälere hier nicht Ihre Rolle als Mutter zu
Ihrem Kind.
Was aber bedeutet “leiblicher Vater” ?
Egal ob “Samenerguss” oder “Samenspende”.
Es gibt immer den Vater eines Kindes.
Anders geht es nicht.
ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN !
L.G.
Wilfried Weber
gut, daß ich diese seite gefunden habe. bitte, können sie mir antworten, was das für eine großmutter ist, die am anfang schon immer geklammert hat ” meine enkel, meine enkel und deren tochter – unsere schwiegertochter , immer neue gründe Sucht uns unsere enkel zu entziehen und unseren sohn so zu manipulieren, wie sie damals sagte am telefon-“so lange, bis er – meiner- meinung ist “, was sie auch seit kurzem geschafft hat und die – ihre mutter und -ihren stiefvater, ihre schwester und ihren bruder also nur Ihre! seite als beste großeltern u.s.w. betitelt. wir hätten zu große geschenke gemacht,und zu viele, was ihre eltern nicht konnten, warf sie -uns- vor. wir wollten unserem sohn m. fam. nur helfen und nicht konkurieren. den sohn unseres sohnes aus seiner ersten beziehung hat sie auch schon so manipuliert, daß er glaubt mit unserem sohn nicht zurecht zu kommen, obwohl sie immer unserem sohn , wenn sie mit unserem sohn – alleine- ist, sagt, was ihr an dem und dem tag an ihrem stiefsohn nicht gepaßt hat und mein sohn geht dann zu ihm , um das zu klären und – er- ist dann natürlich der -buhmann – und die schwiegertochter ist immer- außen vor-. das ist wirklich, das haben wir mit der zeit festgestellt – ihre masche. was können wir tun wir möchten auch unsere enkel sehen und wie können wir unserem sohn über ihre machenschaften oder sogar die seiner schwiegermutter mit, die augen öffnen. wir haben damals gesagt, hauptsache dir geht es gut, aber wir merken, das auch er traurig ist an dem zustand mit seinen eltern, also mit uns, aber die – stimmen ja immer ab, mutter, vater, sohn aus erster beziehung, kind 4 jahre !und kind 6 jahre! und so steht er allein- 4 zu 1-. wenn ich als oma die kleinen enkel sprechen möchte, hat sie die enkel gefragt!!!-ob sie mit der oma sprechen wollen!!!, mein sohn macht das jetzt auch schon so. bitte was sagen sie und die jugendämter zu solchen – praktiken-! sollen wir als großeltern gegen solche schlimmen machenschaften gerichtlich klagen ?
Hallo Transparenz,
gegen die von Dir geschilderten “Machenschaften” kann man nicht klagen, nur gegen konkrete Tatbestände.
Und was die MA eines Jugendamtes dazu sagen, können nur die wissen, da es sich dabei um persönliche Meinungen handelt.
Aber als Großeltern ist für Euch der §1685 BGB interessant.
Schau mal hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1685.html
Unter der Einzelnorm findest Du auch noch einige L.s zur Rechtsprechung.
Ansonsten gibt es mittlerweile auch Selbsthilfegruppen, die sich mit der Problematik entsorgter Großeltern auseinandersetzen.
Z.B. diese:
http://www.entsorgte-eltern-und-grosseltern.de/
Gruß………F. Mahler
Ich kämpfe bereits seit 10 Jahren, um mein Enkelkind kennenzulernen.
Als meine Enkelin 2 Jahre alt war, hatte meine Schwiegertochter ein Verhältnis mit einem anderen Mann. Mein Sohn nahm sich daraufhin das Leben.
Seit der Geburt meiner Enkelin habe ich ständig versucht (schriftlich, wir waren fast 400 km entfernt) klarzumachen, dass ich Kontakt zu meinem Enkelkind aufbauen möchte. Mein Sohn enthielt sich der Stimme;
er hat seiner Frau nach dem Mund gesprochen.
Nach dem Tod meines Sohnes war meine Schwiegertochter mit Kind spurlos verschwunden. Eine Anschrift war nicht zu ermitteln. Sie hatte eine Auskunftssperre verhängt.
Erst im Dez. 2010 bekam ich wieder einen Brief und diesmal auch mit Absender. Seither gehen wieder Briefe zum Thema “Ich möchte mein Enkelkind kennenlernen” hin und her. Bisher ohne den gewünschten Erfolg. Da meine Enkelin jetzt 10 Jahre alt ist habe ich ihr geschrieben und ihr erklärt, dass ich sie gern kennenlernen möchte. Daraufhin schrieb meine Schwiegertochter, dass meine Enkelin mich nicht sehen und mir auch nicht schreiben will, da sie wütend auf ihren Vater ist und er sei ein schlechter Vater, weil er sie böswillig verlassen hat.
Ich kann ja verstehen, dass die Mutter im guten Licht vor ihrer Tochter dastehen will und ihr niemals sagen wird, waren der Vater gegangen ist. Ich meinerseits kann aber auch nicht zulassen, dass jetzt mein Sohn als schlechter Vater dasteht. Ich weiß, dass er sein Kind über alles geliebt hat.
Ich habe mich jetzt beim Jugendamt erkundigt, ob ich ein Recht auf Umgang habe. Die Antwort lautete unmissverständlich: Ich habe kein Recht. – Das kann doch wohl nicht wahr sein. Was sind das für Gesetze in Deutschland?
Ich bin schon bereit gewesen, an die Familienministerin zu schreiben
und auf der Suche im Internet zum Thema bin ich auf diese Seite gestoßen und ich werde nun meine ganzen Kräfte mobilisieren, um zu meiner Enkelin ein “normales” Verhältnis aufzubauen.
Sie ist alles was mir geblieben ist, ich hatte nur einen Sohn und sie ist und wird immer meine einzigstes Enkelkind sein.
Liebe Frau Hertzsch, ich kann Sie sooo gut verstehen. Aus guten Grund. Zögeern Sie nicht, an die Ministerin zu schreiben, auch wenn Sie antworten wird, Sie könne und dürfe Einzelberatung nicht leisten. Dennoch sollten die “Fälle” bekannt sein. Vor ein paar Wochen war im TV zu hören und im Internet unter ihrem Namen bestätigt, sie wolle zukünftig Großeltern intensiver einbeziehen.Sie selbst läßt ihr Kind auch von den Großeltern betreuen, so im Internet. Ich finde, es muß Ihnen ermöglicht werden, Ihre Enkeltochter zu sehen. Das Mädchen kennt Sie nicht und so kann sie nicht einschätzen, ob sie nicht doch eine Omi möchte. Ich wünsche Ihnen viel Glück. Vielleicht hören wir mal wieder voneinander. Bitte nicht aufgeben – bitte nicht.
Hallo Gerlinde,
nach Deiner Darstellung liegen doch ein paar klare Fakten vor.
Zunächst ist die Auskunft des JA einfach falsch.
Natürlich hast Du ein Umgangsrecht ( siehe 2 Postings höher ).
Die Ministerin anzuschreiben ist sicherlich lobenswert und auch für die politische Öffentlichkeitsarbeit nicht falsch.
Im Einzelfall allerdings ohne jeden Effekt.
Da ist das Amtsgericht zuständig, niemand sonst.
Da die Tatsache, daß eine Mutter behauptet, ein Kind, dessen Vater vertorben ist, als es 2 Jahre alt war, wäre wütend auf ihn und wolle die Oma deshalb nicht sehen, ein eindeutiges Bild liefert, sollte ein Umgangsantrag relativ gute Chancen bieten.
Die Gesetze sind insofern recht brauchbar.
Das größere Problem könnte durch die Persönlichkeit des Richters gegeben sein, aber das bleibt im Einzelfall abzuwarten.
Versuche also zunächst, schriftlich und somit nachweisbar, eine einvernehmliche Einigung mit der Schwiegertochter zu erreichen.
Bringt das nichts, ist der ganze Vorgang komplett, im Rahmen eines exakt und vollstreckbar formulierten Umgangsantrags, beim Amtsgericht einzureichen.
Ein Beispiel, wie so ein Antrag ungefähr aussehen könnte, findest Du z.B. hier:
Gruß…….F. Mahler
Liebe Cori,
Ihre Nachricht hat mich ungeheuer aufgebaut. Es war ein richtiger Energieschub und ich werde jetzt alle meine Kräfte mobilisieren, um mein Ziel zu erreichen. Ich hätte diesen Weg schon längst gehen sollen, habe aber immer auf die Vernunft u. das Einsehen meiner Schwiegertochter gehofft. Um mit ihren Worten zu sagen “da kann ich warten bis ich schwarz werde”.
Die Aussage des Jugendamtes war zwar niederschmetternd; es kommt eben doch darauf an, an welchen Mitarbeiter man gerät. Seitens des Jugendamts wird meine Schwiegertochter über meinen Wunsch informiert aber ich weiß schon jetzt, dass sie nicht einlenkt.
Inzwischen habe ich ja F. Mahler einen Weg aufgezeichnet bekommen, den ich gehen kann und ich werde es tun!!!!!
Gruß Gerlinde
Hallo Herr Mahler,
ich weiß gar nicht, wie ich Ihnen danken kann für Ihre Nachricht. Sie hat mir einen Energieschub von 1000 % verpasst und ich bin jetzt hochmodiviert. Ich werde jetzt mit aller Kraft mein Interesse durchsetzen. Ich hätte es viel früher tun sollen; ich hoffte ja immer, dass meine Schwiegertochter Einsicht hat.
Ich bin zum Glück in einer Position, wo ich nichts mehr zu verlieren habe, ich kann nur noch gewinnen. Zumindest tue ich was.
Gruß und danke
Gerlinde
Hallo Frau Hertzsch,
ich habe Ihren Brief gelesen und wie immer hat mich auch ihr Schicksal sehr betroffen gemacht. Sie haben ja nicht nur Ihren Sohn verloren, sondern auch das Enkelkind. Ich kenne die Problematik seit drei Jahren selbst, denn auch meine Tochter hat uns den Umgang mit unserem Enkel verwehrt, obwohl er vorwiegend in unserem Haushalt gelebt hat. Das Jugendamt hat, obwohl es Gesetze zum Umgang gibt, sich dagegen ausgesprochen und in einem dubiosen Gerichtsverfahren hat sich auch der Familienrichter gegen den Umgang ausgesprochen.
Ich kann Ihnen nur raten, versuchen Sie es ohne Gericht und vor allem ohne Jugendamt. Es wird Sie unter anderem eine Menge Geld kosten.
Sie können gerne mit mir persönlich Kontakt aufnehmen. Schauen Sie auf die homepage. entsorgte-eltern-und-großeltern.de. Dort können Sie mir eine Mail schicken und ich rufe Sie auch gerne zurück.
Ich leite seit zwei Jahren eine Selbsthilfegruppe und bin mit vielen Betroffenen vernetzt. Ich kenne kaum jemanden, der durch das Familiengericht und das Jugendamt als Großeltern sein Recht erhalten hat.
Ich selbst habe an unseres bayerische Familienministerin, an die Jusitzministerin, dem Herrn Seehofer, an das Bundesfamilienmonsterium und das Bundesjusitzminiterium geschrieben. Es kamen von allen Ämtern standartisierte Briefe und Frau Schröder hat mir in den 12 Monaten noch nicht geantwortet. Soviel zur Politik.
Jugendamtsmitarbeiter entscheiden fast immer zum Wohle der “besorgten” Mutter, denn das Jugendamt ist nicht interesseirt an den Konflikten der Erwachsenen, denn dazu haben sie nicht die Zeit und die Lust.
Glauben Sie mir, ich weiß wovon ich spreche, aber das kann ich hier in diesem Portal nicht öffentlich sagen.
Liebe Grüße
Christa Eber
entsorgte-eltern-und-großeltern.de
Hallo Christa,
warum soll jemand einen Weg gehen, der, laut Deinem Posting, eine Menge Geld kostet?
JÄ können nichts entscheiden, dazu sind sie nicht befugt.
So traurig daß ist, daß Du als “Leiterin einer SG” darüber falsch informiert bist, besonders wenn Du Kontakt zu einer sehr guten Gruppe hast, die schon viele wirklich brauchbare Aktionen auf allgemeiner Ebene organisiert hast.
Frag doch mal bei Peter Wittkowski nach, der wird Dir sicherlich bestätigen, daß im Fall von Umgangs- u. Sorgestreitigkeiten ausschließlich die Personensorgeberechtigten ein Regelungsrecht haben.
Können die sich nicht einvernehmlich einigen, muß das AG auf entsprechenden Antrag entscheiden.
Nie das JA.
Das heißt, die Eltern oder sonstigen Bezugspersonen sämtliche friedlichen Möglichkeiten ( z.B. auch Mediation, sofern sie sich das leisten können, Therapien oder sonstige beratenden Hilfen, die aber immer Gegenseitigkeit voraussetzen ), sollten diese aber auch nachweisen können, falls sie scheitern.
Und dann gibt es nur noch den Weg über das Gericht.
Gruß……..F. Mahler
Hallo Herr Mahler,
wenn ich beim Familiengericht Umgang für mein Enkelkind beantrage kostet das Geld, nämlich Gerichtskosten. Nehme ich mir einen Anwalt kostet es noch mehr. In den meisten Fällen wird ein Verfahrenspfleger bestellt und auch Gutachterkosten sind zu tragen. Diese Dinge bestellt ein Familienrichter und zu zahlen hat der Antragsteller anteilmäßig. Gerichtsgutachten im Familienrecht sind nicht billig.
Familienrichter hören dann auch die Meinung des Jugendamtes an und jeder von uns betroffenen Großeltern und Vätern weiß, welche Aussagen das Jugendamt trifft.
Ich kenne Peter W. und Dorette Kühn, sogar persönlich und weiß um die ganzen Geschichten von Umgangsrechtsverfahren und ich leite die bayrische Gruppe.
Gehe ich ohne Anwalt vor Gericht habe ich ohne einen Beistand schlechte Karten, denn man muss sich schon sehr gut im Familienrecht auskennen, um dagegen argumentieren zu können, nachzulesen bei vielen Portalen, wie Pappa.com, Trennungsväter, Bundesinnitiative Großeltern.
Ich weiss, dass Jugendämter offiziel nichts entscheiden können, aber bei einer Gerichtsverhandlung entscheidet das Jugendamt mit, und sehr viele Familienrichter verlassen sich auf die Aussagen des Jugendamtes, des Verfahrenspflegers und der eventuellen Gutachter.
Gerade im speziellen Fall von Frau Hertzsch wird das Familiengericht zu Gunsten der Mutter entscheiden. Fragen Sie doch Dorette Kühn die Mitbegründerin von entsorgten Eltern und Großeltern, der auch Peter W. angehört.
Die guten und brauchbaren Aktionen aus Geesthacht und Lüneburg sind mir auch bekannt, sie gibt es im ganzen Bundesgebiet und sie sind sehr wichtig. Wir brauchen Öffentlichkeitsarbeit, aber man sollte vor allem vorher informieren, dass ein Umgangsstreit Geld kostet, denn viele Großeltern haben auch nur eine Rente, auch wenn man PKH bekommt, ist nicht gesagt, ob man anschließend nicht doch bezahlen muß.
Gruß
Christa
In meinem Falle dachte ich, dass das Jugendamt zuständig ist, da meine Enkelin minderjährig ist. Jeder Zugang zu meiner Enkelin führt über die Mutter. Deshalb der jahrelange Briefwechsel zum Thema “ich möchte meine Enkelin sehen”. Umgang mit Minderjährigen zu erreichen, das geht nur übers Jugendamt, dachte ich jedenfalls.
Der 10-jährige Kampf und der Tod meines Sohnes hat mich sehr viel Kraft gekostet und ich suchte Hilfe und Unterstützung durchs Jugendamt.
Bereits Anfang Febr. 2012 beschrieb ich der Mitarbeiterin mein Anliegen und nahm natürlich an, dass sie meinen Brief gelesen hat. Mir wurde weder der Empfang meines Schreibens noch eine Erfolgsaussicht meines Anliegens bestätigt.
Nach wochenlangem Warten entschloss ich mich, dort anzurufen – der AB hat mich weitervermittelt – AB sprach mit AB usw.
Daraufhin habe ich eine eMail geschickt und um einen Beratungstermin gebeten. Das wurde auch missverstanden, ich bekam einen Telefontermin. Unter Beratungstermin habe ich natürlich ein Gespräch unter vier Augen gemeint.
Habe dann meinen Gesprächstermin erhalten, fuhr fast 400 km dorthin,
sprach mit der Mitarbeiterin 2 Stunden und musste mir dann sagen lassen, dass ich als Großmutter kein Recht habe. bingo
Meine Überlegung: Wäre es nicht einfacher gewesen, nachdem sie meinen Brief gelesen hat, mich anzurufen oder anzuschreiben, dass ich keine Chance beim Jugendamt habe. Ich habe also Nerven, Zeit und Geld reingesteckt und alles für die Katz.
Nach den letzten beiden Kommentaren sehe ich es auch so, dass ich bei Gericht oder beim Amt nur ein Aktenzeichen bin und statistisch abgerechnet werde.
Meine Vorfahren waren z.T. angesehene Leute z.B. war mein Urgroßvater Ortsvorsteher (neuzeitlich Bürgermeister) und ich muss mich meinem familiären Umfeld nicht schämen. Natürlich sind auch ein paar “Weicheier” darunter. Also meine Enkelin muss nicht vor mir geschützt werden – sollte sie vielleicht vor ihrer Mutter geschützt werden – ?
Gruß Gerlinde
Hallo Frau Hertzsch,
so wie sie dachten, dass Sie Hilfe vom Jugendamt bekommen, auch so dachte ich vor noch drei Jahren. Ich habe auch eine Fahrt mit 250 km hinter mir und musste mir von einer jungen, frisch von der Uni, Sozialpädagogin sagen lassen, ich hätte als Großmutter keine Rechte auf das Kind. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Ich erklärte ihr die Sachlage und vor allem waren wir als Großeltern Bezugspersonen für unseren Enkel. Das hat aber keine Rolle gespielt, und diese Sachbearbeiterin verwies mich an einen Anwalt.Zu dieser Zeit hatte ich keine Ahnung von den Machenschaften dieser Behörden.
Liebe Frau Hertzsch mailen sie mir und wir können uns telefonisch über ihr Problem unterhalten. Sie finden mich auf der homepage.
Ich kenne bis heute nur eine Großmutter, die Umgang erhalten hat, aber das läuft auch über den Vater und dieser Richter hat hier zum Kindeswohl entschieden und zwar : Den Kindern beide Elternteile und Großeltern zu erhalten.
Man kann noch so angesehen sein, aber wenn eine umgangsboykottierende Mutter Dinge behauptet, die nicht annähernd der Wahrheit entsprechen, dann wird ihr noch Recht gegeben.
Die Hintergründe sind einfach. Das Gericht, das Jugendamt hat somit am wenigsten Arbeit.
Liebe Grüße
Christa E.