In einem heutigen Kammerurteil im Fall Anayo gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 20578/07), das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Der Fall betraf die Weigerung der deutschen Gerichte, dem Beschwerdeführer Umgang mit seinen leiblichen Kindern zu gewähren, mit denen er nie zusammengelebt hat. weiterlesen…
Quelle: migrationsrecht.net – Dr. Klaus Dienelt
Sei der erste, der eine Bewertung hinterlässt.