Jugendämter.com · Jugendamt-Verzeichnis
Jugendamt St. Wendel Jugendamt – Kontakt und Informationen
Hier findest du Kontaktangaben, zuständige Bereiche und weitere Informationen. Prüfe wichtige Daten vor einer Kontaktaufnahme bei der Behörde.
Unabhängiges Informationsportal – keine offizielle Behördenwebsite. Kontaktdaten können sich ändern.
Kontaktdaten, Fachbereiche und Ansprechpartner
Fax: 06851 / 801-5190
E-Mail: kreisjugendamt@lkwnd.de
Leitung
Vera Meyer
Telefon: 06851 / 801-5100
Fax: 06851 / 801-5190
E-Mail: v.meyer@lkwnd.de
Adoption, Pflegekinder, Tagespflege
Telefon: 06851 / 801-5130
Fax: 06851 / 801-5190
E-Mail: asd@lkwnd.de
Adoptionsvermittlung
Telefon: 06851 / 801 228
Vorschulentwicklung
Telefon: 06851 / 801 228
Tagespflege
Telefon: 06851 / 801 228
Telefon: 06851 / 801 214
Pflegekinderdienst
Telefon: 06851 / 801 214
Telefon: 06851 / 801 228
J ugendamt St. Wendel
Mommstraße 21-31
66606 St. Wendel
Telefon: 06851 / 801-5101
Allgemeiner Sozialer Dienst
Telefon: 06851 / 801-5110
Fax: 06851 / 801-5190
E-Mail: asd@lkwnd.de
Sozialraum Freisen
Telefon: 06851 / 801 5113
Sozialraum Marpingen
Telefon: 06851 / 801 5118
Sozialraum Namborn
Telefon: 06851 / 801 5121
Sozialraum Nohfelden
Telefon: 06851 / 801 5115
Sozialraum Nonnweiler
Telefon: 06851 / 801 5120
Sozialraum Oberthal
Telefon: 06851 / 801 5117
Sozialraum Tholey
Telefon: 06851 / 801 5116
Sozialraum St. Wendel-Nord
Telefon: 06851 / 801 5111
Sozialraum St. Wendel-Süd
Telefon: 06851 / 801 5119, 5112
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung
Telefon: 06851 / 801 226
Telefon: 06851 / 801 226
Telefon: 06851 / 801 219
Telefon: 06851 / 801 383
Telefon: 06851 / 801 394
Hilfe in Notsituationen
Telefon: 06851 / 801 254
Hilfe für junge Volljährige
Telefon: 06851 / 801 226
Übernahme von Teilnahmebeiträgen
Telefon: 06851 / 801 254
Leistungen der Jugendsozialarbeit
Telefon: 06851 / 801 226
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Wobei kann das Jugendamt helfen?
Familienberatung
Unterstützung bei Erziehungsfragen und familiären Schwierigkeiten.
Unterhalt und Beistandschaft
Informationen zu Kindesunterhalt, Beistandschaft und zuständigen Stellen.
Kinderschutz
Beratung bei Sorgen um das Wohl von Kindern und Jugendlichen.
So bereitest du deine Anfrage vor
- Anliegen beschreiben: Notiere deine Frage und die gewünschte Unterstützung.
- Zuständigkeit klären: Nutze die Fachbereiche und Kontaktangaben.
- Unterlagen bereithalten: Frage nach den für dein Anliegen benötigten Dokumenten.
- Termin abstimmen: Erkundige dich nach aktuellen Sprechzeiten.
Anfahrt und Lage
Die Anschrift der zuständigen Dienststelle findest du in den Kontaktdaten oben. Bitte prüfe den Standort vor einem Besuch.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Erkundige dich vor einem Besuch nach den aktuellen Sprechzeiten und einer Terminvereinbarung.
Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner?
Nutze die Fachbereiche und Kontaktangaben dieser Seite oder frage bei der Zentrale nach.
Sind die Kontaktdaten amtlich bestätigt?
Nein. Dies ist ein unabhängiges Verzeichnis. Bitte gleiche wichtige Angaben mit der offiziellen Verwaltung ab.



Bislang hatte ich gute Erfahrungen gemacht doch im Moment erleide ich Existenzängste, Dank dem Prinzip der Durchschnitsrechnung.. So kommt es, dass ich nun von einem Nettogehalt von ca 800-900€ die Kinderkrippen und Hortkosten selber tragen muss, da mein Gehalt Monate vorher etwas über den Satz lag.
Hier wird es nicht Monats-Genau berechnet sondern es wird ein Durchschnitt errechnet, der zu Gunsten des Landkreises geht und zum Nachteil der Alleinerziehenden und Berufstätigen Mütter.. Denn ich kann mitlerweile die hohen Betreuungskosten von meinem kleinen Gehalt nicht mehr tragen, was aber niemanden interessiert. Man sollte es Monatsgenau berechnen anders ist dieses System vernichtend für berufstätige, alleinerziehende.. Bisher profitieren doch nur die Alleinerziehenden im Hartz 4-Bezug. Sie haben unterm Strich mehr, als eine berufstätige Alleinerziehende da sie GEZ, Miete und natürlich auch die Betreuungskosten der Einrichtungen bezahlt bekommen und ich als arbeitende Alleinerziehende werde duch die Durchschnitsrechnung des Landkreises ruiniert.. Verdiene ich mehr, bin ich gern bereit, mehr zu geben.. Auch etwas dazu zu zahlen aber nicht, wenn ich zu wenig verdiene!! Bitte um Lösungsvorschläge!
Hallo,
guten Tag,
haben Sie Ihr Problem lösen können?
Mit freundlichem Gruß
(Name anonymisiert, die Red.)
hallo guten tag
ich bekomme seit 6jahren von meinem exmann für die zwei jungs10-13) 250euro unterhalt
er sagt mehr könne er nicht zahlen
ich hab einen 400euro job und deshalb zahlt er nicht mehr da mein zweiter mann ja genug verdienen würde-mein er!
auch seine mieteinahmen und das er seit oktober letzen jahres in einer eheähnlichen beziehung wohnt,sie verdient auch dazu,hat an den 250 nichts verändert!
kennt sich jemand aus und kann mir sagen ob das stimmt das er nicht mehr zahlen muss?und-wo kann ich mich hinwenden um hilfe zu bekommen-ich wohne im saarland
danke
Hallo Ulli,
Ich rate dir zum Anwalt zu gehen. Er muss trotz deines Neuen Mannes etc. unterhalt für die Kinder bezahlen,solange dein neuer Mann die Kinder nicht adoptiert hat.
LG
Der neue Mann wird sich hüten, die Kinder zu adoptieren,
da fällt doch der Unterhalt weg !
Jessy hat dennoch recht: Zum Anwalt gehen und sich erkundigen.
Im Übringen sollte man auch den Verstand benutzen. Kommt man
mit dem Geld aus, sollte man den Kindesvater nicht unnötig
belasten.
Mit freundlichen Gruessen
(Name anonymisiert, die Red.)