Die Zuständigkeit für die Stadt Meerbusch obliegt dem Jugendamt Meerbusch.
Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Meerbusch. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.
Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Meerbusch erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Meerbusch:
Jugendamt der Stadt Meerbusch
Bommershöfer Weg 2 – 8
40670 Meerbusch
Tel.: 02159 916 528
Der Allgemeine Soziale Dienst vom Jugendamt Meerbusch
Bereich: Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren
Wenn ein Jugendlicher oder ein junger Erwachsener straffällig geworden ist, kommt die Jugendgerichtshilfe zum Einsatz. Diese wird vom Gericht benachrichtigt. Andernfalls ist es auch möglich, dass der Jugendliche oder auch seine Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden. Diese nimmt in dem Fall dann eine Art Mittlerfunktion zwischen dem Straffälligen und dem Gericht ein. Durch Gespräche versucht die Jugendgerichtshilfe Informationen über die Lebensumstände des Jugendlichen zu erfahren. Dies ist wichtig, um dem Gericht später geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, die dem Jugendlichen dabei helfen können, wieder auf die richtige Bahn zu gelangen. Hat sich das Gericht für eine Strafe entschieden, begleitet die Jugendgerichtshilfe den Jugendlichen bei dieser.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Bereitschaftsdienst | Tel.: 02159 916 528 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren“ vom Jugendamt Meerbusch finden Sie hier.
Bereich: Trennungs- und Scheidungsberatung
Kommt es bei Eltern eines Kindes zu einer Trennung oder Scheidung ist dies für das Kind meist nicht leicht. Eltern haben dann nicht gerade selten Fragen oder aber auch Probleme, die es zu klären gibt. In solch einem Fall können sich Eltern an die Trennungs- und Scheidungsberatung wenden. Bei den Gesprächen und der Beratung steht vor allem das Wohl des Kindes im Fokus. Die Eltern müssen gegebenenfalls dabei unterstützt werden, Konflikte zu lösen und das Leben des Kindes neu zu organisieren.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Bereitschaftsdienst | Tel.: 02159 916 528 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Trennungs- und Scheidungsberatung“ vom Jugendamt Meerbusch finden Sie hier.
Bereich: Beratung und Förderung der Erziehung in Familien
Kommt es in Familien zu Problemen, die nicht eigenständig gelöst werden können, kann sich an das Jugendamt gewendet werden. Dieses übernimmt dann eine Beratungsfunktion. Zusammen wird geschaut, wie man am besten eine Lösung herbeiführen kann. Dabei ist es wichtig, dass sich Ratsuchende neues Wissen und Erkenntnisse aneignen, die dafür sorgen, dass Probleme eigenständig angegangen und gelöst werden können.
Es kann auch sein, dass ein Beratungsangebot alleine nicht ausreicht, um die Probleme zu lösen. Dann ist es notwendig andere Maßnahmen heranzuziehen. Welche genau das sind, sind so individuell wie die Probleme selbst. Deshalb wird zusammen mit dem Jugendamt nach der entsprechenden Hilfe geschaut.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Bereitschaftsdienst | Tel.: 02159 916 528 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung und Förderung der Erziehung in Familien“ vom Jugendamt Meerbusch finden Sie hier.
Bereich: Kindeswohlgefährdung
Als Eltern hat man die Aufgabe, sein Kind zu erziehen und bei seiner Entwicklung zu fördern. Dabei ist es besonders wichtig, auch auf das Wohl des Kindes zu achten. Das bedeutet, dass auf das körperliche, seelische und psychische Wohl geschaut werden muss. Ist dies aus diversen Gründen nicht gesichert, schaltet sich das Jugendamt ein. Kinder und Jugendliche können sich dabei immer selbst an das Jugendamt wenden, wenn sie sich in Not befinden. Öfter kommt es allerdings auch vor, dass Kinder und Jugendliche sich nicht trauen mit jemandem zu sprechen. Gerade aus dem Grund ist es besonders wichtig, dass vor allem Menschen, die mit Kindern zusammen arbeiten, ihre Umgebung aufmerksam betrachten, um bei einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung reagieren zu können.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Bereitschaftsdienst | Tel.: 02159 916 528 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Kindeswohlgefährdung“ vom Jugendamt Meerbusch finden Sie hier.
Bereich: Eingliederungshilfe
Wenn man als Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener von einer seelischen Behinderung betroffen ist, hat man das Recht auf eine Eingliederungshilfe. Diese Leistung kann man formlos beantragen, wobei dies bei minderjährigen Kindern von den Eltern geschehen muss. Hat der Jugendliche das 15. Lebensjahr erreicht, hat auch er die Möglichkeit, solch eine Leistung zu beantragen. Allerdings müssen die Eltern dabei in Kenntnis gesetzt werden. Ist der Antrag abgegeben, wird dieser zunächst überprüft. Um diesen bewilligen zu können, muss belegt werden, dass die seelische Behinderung schon länger als 6 Monate besteht. Zudem muss geprüft werden, ob dadurch eine Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben besteht oder droht. Wenn der Antrag danach bewilligt wurde, wird nach einer geeigneten Hilfemaßnahme gesucht.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Bereitschaftsdienst | Tel.: 02159 916 528 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe“ vom Jugendamt Meerbusch finden Sie hier.
Kommentar abgeben