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Jugendamt Landkreis Göttingen

Jugendamt Landkreis Göttingen

Die Zuständigkeit für den Landkreis Göttingen und die Stadt Osterode am Harz obliegt dem Jugendamt Landkreis Göttingen.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Landkreis Göttingen. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Landkreis Göttingen erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Landkreis Göttingen

Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Landkreis Göttingen:

Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Jugendamt Landkreis Göttingen

AnsprechpartnerInnen
FunktionNameKontaktdatenZimmer

Fachdienstleitung
Frau JenssenTel.: 0551 525 23 19
Mail: jenssen.p@landkreisgoettingen.de
256

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendamt Landkreis Göttingen“ vom Jugendamt Landkreis Göttingen finden Sie hier.

Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

Dieser Bereich vom Jugendamt Landkreis Göttingen beschäftigt sich mit den rechtlichen Themen des Umgangsrechts und berät auf Nachfrage Kinder und Jugendliche, Eltern oder andere Personen, die ein Kind in ihrer Obhut haben.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Team Allg. Sozialer Dienst DUD
(Duderstadt)
Tel.: 05527 846 719 10
Mail: asd-dud@landkreisgoettingen.de
Worbiser Straße 3
37115 Duderstadt

Team Allg. Sozialer Dienst GÖ
(Göttingen)
Tel.: 0551 525 21 69
Mail: asd-goe@landkreisgoettingen.de
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Team Allg. Sozialer Dienst HMÜ, Unbegl. Mind. Ausl.
(Außenstelle)
Tel.: 05541 999 143 265
Mail: asd-hmue@landkreisgoettingen.de
Auefeld 12
34346 Hann. Münden

Team Allg. Sozialer Dienst OHA I
(Stadt Osterode am Harz und Gemeinde Bad Grund)
Tel.: 05522 960 45 09
Mail: asd-oha1@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Team Allg. Sozialer Dienst OHA II
(Stadt Herzberg am Harz, Samtgemeinde Hattorf am Harz,
Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Bad Sachsa,
Gemeinde Walkenried)
Tel.: 05522 960 45 30
Mail: asd-oha2@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Die offizielle Seite für den Bereich „Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht“ vom Jugendamt Landkreis Göttingen finden Sie hier.

Beratung und Schutz bei Kindeswohlgefährdung

Wenn das Jugendamt Landkreis Göttingen einen Hinweis auf Verdacht von Kindeswohlgefährdung bekommt, muss es diesem nachgehen. Das Team betrachtet zunächst die Informationen und die Situation und entscheidet daraufhin, ob und wie die Eltern mit einbezogen werden. Dies ist wichtig, da das Kind dadurch auf keinen Fall gefährdet werden darf. Wenn das Jugendamt der Meinung ist, dass bestimmte Hilfen geeignet wären, um die Situation in der Familie zu verbessern, werden diese den Eltern angeboten. Es kann aber auch sein, dass das Jugendamt Landkreis Göttingen es für nötig hält, das Familiengericht einzuschalten. Handelt es sich um eine akute Gefahrensituation für das Kind, kann das Jugendamt das Kind auch in seine Obhut nehmen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Team Allg. Sozialer Dienst DUD
(Duderstadt)
Tel.: 05527 846 719 10
Mail: asd-dud@landkreisgoettingen.de
Worbiser Straße 3
37115 Duderstadt

Team Allg. Sozialer Dienst GÖ
(Göttingen)
Tel.: 0551 525 21 69
Mail: asd-goe@landkreisgoettingen.de
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Team Allg. Sozialer Dienst HMÜ, Unbegl. Mind. Ausl.
(Außenstelle)
Tel.: 05541 999 143 265
Mail: asd-hmue@landkreisgoettingen.de
Auefeld 12
34346 Hann. Münden

Team Allg. Sozialer Dienst OHA I
(Stadt Osterode am Harz und Gemeinde Bad Grund)
Tel.: 05522 960 45 09
Mail: asd-oha1@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Team Allg. Sozialer Dienst OHA II
(Stadt Herzberg am Harz, Samtgemeinde Hattorf am Harz,
Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Bad Sachsa,
Gemeinde Walkenried)
Tel.: 05522 960 45 30
Mail: asd-oha2@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz


Beratungsstelle Kindeswohlgefährdung

Tel.: 0551 525 37 37Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung und Schutz bei Kindeswohlgefährdung“ vom Jugendamt Landkreis Göttingen finden Sie hier.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, die eine seelische Behinderung haben oder von solch einer bedroht sind, können Unterstützung in Form einer Eingliederungshilfe erhalten, wenn sie durch diese Behinderung nicht uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Eingliederungshilfe unterstützt dann die Kinder und Jugendlichen dabei, ein eigenständiges Leben führen zu können. Die Eingliederungshilfe gibt es in vier verschiedenen Formen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Team Allg. Sozialer Dienst DUD
(Duderstadt)
Tel.: 05527 846 719 10
Mail: asd-dud@landkreisgoettingen.de
Worbiser Straße 3
37115 Duderstadt

Team Allg. Sozialer Dienst GÖ
(Göttingen)
Tel.: 0551 525 21 69
Mail: asd-goe@landkreisgoettingen.de
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Team Allg. Sozialer Dienst HMÜ, Unbegl. Mind. Ausl.
(Außenstelle)
Tel.: 05541 999 143 265
Mail: asd-hmue@landkreisgoettingen.de
Auefeld 12
34346 Hann. Münden

Team Allg. Sozialer Dienst OHA I
(Stadt Osterode am Harz und Gemeinde Bad Grund)
Tel.: 05522 960 45 09
Mail: asd-oha1@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Team Allg. Sozialer Dienst OHA II
(Stadt Herzberg am Harz, Samtgemeinde Hattorf am Harz,
Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Bad Sachsa,
Gemeinde Walkenried)
Tel.: 05522 960 45 30
Mail: asd-oha2@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Team Sachbearbeitung Eingliederungshilfe Göttingen
AnsprechpartnerInnen mit KontaktdatenReinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Team Sachbearbeitung Eingliederungshilfe Osterode am Harz
AnsprechpartnerInnen mit KontaktdatenHerzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ vom Jugendamt Landkreis Göttingen finden Sie hier.

Hilfe für junge Volljährige

Bei den Hilfen für junge Volljährige handelt es sich um verschiedene Leistungen, die in bestimmten Fällen von jungen Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren genutzt werden können. Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, können diese Hilfen auch noch für eine bestimmte Zeit nach Vollendung des 21. Lebensjahr genutzt werden. Die Hilfen sollen dazu beitragen, dass der junge Erwachsene seine Persönlichkeit entwickelt und dazu fähig ist, ein eigenständiges Leben zu führen.

Hilfe für junge Volljährige
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Team Allg. Sozialer Dienst DUD
(Duderstadt)
Tel.: 05527 846 719 10
Mail: asd-dud@landkreisgoettingen.de
Worbiser Straße 3
37115 Duderstadt

Team Allg. Sozialer Dienst GÖ
(Göttingen)
Tel.: 0551 525 21 69
Mail: asd-goe@landkreisgoettingen.de
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Team Allg. Sozialer Dienst HMÜ, Unbegl. Mind. Ausl.
(Außenstelle)
Tel.: 05541 999 143 265
Mail: asd-hmue@landkreisgoettingen.de
Auefeld 12
34346 Hann. Münden

Team Allg. Sozialer Dienst OHA I
(Stadt Osterode am Harz und Gemeinde Bad Grund)
Tel.: 05522 960 45 09
Mail: asd-oha1@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Team Allg. Sozialer Dienst OHA II
(Stadt Herzberg am Harz, Samtgemeinde Hattorf am Harz,
Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Bad Sachsa,
Gemeinde Walkenried)
Tel.: 05522 960 45 30
Mail: asd-oha2@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfe für junge Volljährige“ vom Jugendamt Landkreis Göttingen finden Sie hier.

Hilfen zur Erziehung

Wenn es bei der Erziehung von Kindern immer wieder zu Problemen kommt oder die Eltern an ihre Grenzen geraten und einfach nicht mehr weiter wissen, können sie sich ans Jugendamt Landkreis Göttingen wenden. Dieses kann gegebenenfalls entsprechende Hilfen zur Erziehung vermitteln, wenn dies nötig ist. Zu den Angeboten, die genutzt werden können, gehören beispielsweise die Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Betreuungshelfer, sozialpädagogische Familienhilfe oder aber auch Vollzeitpflege.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Team Allg. Sozialer Dienst DUD
(Duderstadt)
Tel.: 05527 846 719 10
Mail: asd-dud@landkreisgoettingen.de
Worbiser Straße 3
37115 Duderstadt

Team Allg. Sozialer Dienst GÖ
(Göttingen)
Tel.: 0551 525 21 69
Mail: asd-goe@landkreisgoettingen.de
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Team Allg. Sozialer Dienst HMÜ, Unbegl. Mind. Ausl.
(Außenstelle)
Tel.: 05541 999 143 265
Mail: asd-hmue@landkreisgoettingen.de
Auefeld 12
34346 Hann. Münden

Team Allg. Sozialer Dienst OHA I
(Stadt Osterode am Harz und Gemeinde Bad Grund)
Tel.: 05522 960 45 09
Mail: asd-oha1@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Team Allg. Sozialer Dienst OHA II
(Stadt Herzberg am Harz, Samtgemeinde Hattorf am Harz,
Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Bad Sachsa,
Gemeinde Walkenried)
Tel.: 05522 960 45 30
Mail: asd-oha2@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz


Beratungsstelle Kindeswohlgefährdung

Tel.: 0551 525 37 37Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfen zur Erziehung“ vom Jugendamt Landkreis Göttingen finden Sie hier.

Unbegleitete minderjährige Ausländer: Beratung und Betreuung

Wenn ausländische Kinder oder Jugendliche ohne Eltern oder einem Erziehungsberechtigten nach Deutschland kommen, nimmt das Jugendamt diese in Obhut. Hier werden sie dann betreut, beraten und erhalten, wenn nötig, weitere Hilfen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Team Allg. Sozialer Dienst HMÜ, Unbegl. Mind. Ausl.
(Außenstelle)
Tel.: 05541 999 143 265
Mail: asd-hmue@landkreisgoettingen.de
Auefeld 12
34346 Hann. Münden

Die offizielle Seite für den Bereich „Unbegleitete minderjährige Ausländer: Beratung und Betreuung“ vom Jugendamt Landkreis Göttingen finden Sie hier.

Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

Wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener straffällig geworden ist, schaltet sich die Jugendgerichtshilfe ein. Diese begleitet und berät den Jugendlichen und seine Eltern bei dem ganzen Prozess. Die Jugendgerichtshilfe konzentriert sich dabei vor allem auf den sozialen Hintergrund des Jugendlichen. Sie schaut also, in welcher Situation sich der Jugendliche in seinem Leben befindet. Dies ist für die Jugendgerichtshilfe besonders wichtig, da für sie die pädagogischen Aspekte eine Rolle spielen. Sie hat auch die Möglichkeit, dem Gericht verschieden Maßnahmen vorzuschlagen, die dem Jugendlichen eine Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben ermöglichen.

Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdatenAdresse

Jugendhilfe im Strafverfahren Duderstadt
Frau SielandTel.: 05527 846 719 11
Mail: sieland@landkreisgoettingen.de
Worbiser Straße 3
37115 Duderstadt
Jugendhilfe im Strafverfahren Duderstadt
Frau Haupt
Tel.: 05527 846 719 17
Mail: haupt@landkreisgoettingen.de
Worbiser Straße 3
37115 Duderstadt

Jugendhilfe im Strafverfahren Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Jugendhilfe im Strafverfahren Hann. Münden
Frau KlingenschmittTel.: 05541 999 143 253
Mail: klingenschmitt@landkreisgoettingen.de
Auefeld 10
34346 Hann. Münden
Jugendhilfe im Strafverfahren Hann. Münden
Frau Woschnitza
Tel.: 05541 999 143 267
Mail: woschnitza@landkreisgoettingen.de
Auefeld 10
34346 Hann. Münden

Jugendhilfe im Strafverfahren
Osterode am Harz
Frau BauerTel.: 05522 960 48 43
Mail: bauer@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Jugendhilfe im Strafverfahren
Osterode am Harz
Frau CampTel.: 05522 960 45 21
Mail: camp@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Jugendhilfe im Strafverfahren
Osterode am Harz
Frau DautTel.: 05522 960 42 96
Mail: daut@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Jugendhilfe im Strafverfahren
Osterode am Harz
Herr KaapTel.:  05522 960 48 37
Mail: kaap@landkreisgoettingen.de
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe“ vom Jugendamt Landkreis Göttingen finden Sie hier.

24 Kommentare

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  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT MÜNDEN – 04.04.2011 – Beamter plündert Konten von Kindern – Mehr als 400 000 Euro soll er veruntreut haben

    Skrupellose Abzocke von Kindern: Ein Mitarbeiter des Jugendamts Göttingen soll jahrelang systematisch die Konten und Sparbücher von Kindern und Jugendlichen geplündert haben.

    Wie das „Göttinger Tageblatt“ unter Berufung auf die Stadtverwaltung berichtet, soll der 56-Jährige während der letzten Jahre so mehr als 400 000 Euro veruntreut haben. weiterlesen…

    Quelle: bild.de

  • Vor einigen Jahren trennten wir Eltern zweier Kinder uns. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir Eltern unser Studium noch nicht abgeschlossen. Deshalb war es für mich als Vater nicht einfach, neben dem eigenen Lebensunterhalt für zwei Kinder zu zahlen. Auch nach Abschluss habe ich nicht gleich einen Job bekommen.

    Zunächst arbeitete ich als Taxifahrer und fuhr ausschließlich Nachtschichten (12-Stunden-Schichten), damit ich die Kinder nachmittags vom Kindergarten abholen konnte (und die Mutter ihre Vorlesungen besuchen konnte). So ging es freilich nicht lange weiter, zu vernünftigen Bewerbungen bin ich gar nicht gekommen. Andererseits: von 850,00 € (60 h-Woche) kann man das nicht stemmen. Also suchte ich Rat beim Jugendamt, schließlich sind die ja dafür da, notleidenden Eltern zu helfen.

    Da ich das Unterhaltsvorschussgesetz kenne, beantragte ich Leistungen. Die sollten freilich der Mutter ausgezahlt werden, bei der die Kinder gemeldet waren (was ja dem Lebensmittelpunkt praktisch gleich gesetzt ist). Damit kam Herr W. vom Jugendamt nicht klar. Er unterstellte mir, ich hätte meinen Job mutwillig gekündigt, und damit Unterhalt vereitelt. Allerdings: abgesehen davon, daß man als Werktätiger mangels Leistungsfähigkeit von 850,00 € gar keinen Unterhalt zahlen müsste, hat seine Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt, daß ich mich – als sorgeberechtigter Vater – ja sehr wohl um die Kinder tatsächlich sorgte und sorgen will. Genau deshalb bin ich ja zum Amt gekommen: Um einen Plan zur Lösung der Schwierigkeiten zu erstellen. (Stichwort: Kindeswohl!)

    Weil ich nicht zahlen konnte, landete die Sache landete vor Gericht. Und bekam Recht! Und musste keinen Unterhalt für die Vergangenheit zahlen. Zwischenzeitlich hatte ich auch einen halbwegs vernünftigen Job gefunden und vier Monate nach diesem Antrag begonnen, Unterhalt zu zahlen. Die Entscheidung des Gerichts fiel allerdings erst neun Monate danach. Viel Nächte habe ich damit gequält, was wohl passieren würde, wenn ich jetzt noch für vier Monate Unterhalt nachzahlen müsste. Dann wäre ich vollkommen überschuldet gewesen. Die Situation war ja ohnehin nicht eben rosig. Neben Unterhalt musste ich ja auch die Kosten tragen, die mir beim Aufenthalt der Kinder entstehen. Es blieb nichts zu sparen. Nichts, wovon ich nachträglich hätte zahlen können. Sie waren sehr häufig da. Damals noch.

    Allerdings hielt das Finanzamt eine Steuererstattung zurück. Ich erkundigte mich, wo das Geld bliebe. Ja, das sei auf ein Konto der Stadt Göttingen gezahlt worden. Es stellte sich heraus, dass die Stadt ohne meine Kenntnis (!) angebliche Unterhaltsansprüche (die tatsächlch gar nicht bestanden haben, wie das Gericht später urteilte) „aufgerechnet“ hatte. Also quasi eine Pfändung, nur eben ohne dass ich davon etwas wusste.

    Ich forderte die Stadt auf, sofort das Geld auszuzahlen, denn sie hätte kein Recht, das Geld zu behalten. Nein, war die Antwort. Man habe aufgerechnet, die Abgabenordnung erlaube dieses Vorgehen. Das ist aber gar nicht zutreffend. Die Abgabenordnung erlaubt die Aufrechnung nur, wenn eine titulierte Forderung vorhanden ist. Dies war nicht der Fall. Wir stritten ja gerade darum vor Gericht! Diese Ausführungen wurden dem Sachbearbeiter durch einen Anwalt
    übermittelt, also einer rechtskundigen Person. Auch der Amtsleiter wurde darauf aufmerksam gemacht, denn die Angelegenheit zog auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach sich. Der Leiter, Herr F., deckte das (rechtswidrige) Verhalten seines Angestellten. Man zahle das (unberechtigt einbehaltene) Geld aus, falls sich herausstellen sollte, daß tatsächlich kein Unterhaltsanspruch bestünde.

    Das ist, als ob man einem Menschen von der Straße einfach Geld aus der Tasche nimmt und es nicht zurückgibt, wenn man dabei erwischt wird. Mal sehen, vielleicht steht mir das Geld ja doch irgendwie zu…

    Deshalb drohte ich damit, Strafanzeige wegen Unterschlagung zu erstatten, wenn nicht sofort das Geld erstattet würde. Es geschah nichts. Ich zeigte an. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Begründung: Naja, das ist sicherlich etwas unglücklich gelaufen. Aber schließlich konnte der Jugendamtsmitarbeiter das ja nicht alles so genau wissen. Er kann eigentlich nichts dafür.

    Also hat es nichts genützt, dass ein Anwalt über die tatsächliche Rechtslage aufgeklärt hat. Der Jugendamtsmitarbeiter hat nicht wissen müssen, was eine titulierte Forderung ist (die einzig zur Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen berechtigt). Auch sein Amtsleiter ist dafür nicht verantwortlich, obwohl er das Verhalten kannte und ausdrücklich bestätigt hat. Weil selbst das Fachamt nicht wissen muss, was ein Unterhaltstitel ist, begehen Jugendamtsmitarbeiter keine Unterschlagung, wenn sie vermeintliche Unterhaltsansprüche einfach beim Finanzamt einsammeln.

    Hoch lebe der Rechtsstaat!

  • nur ma so weißte was noch netter ist .
    man nimmt dir die kinder weg wegen schimmelschäden die der mieter für den wb beseitigen soll ist billiger und das jga. spielt mit iss ja stätisch. nennt sich kindeswohlgefährdung

  • wenn die sich vorgenommen haben ein kind zu kassieren ist jedes argument sinnlos. es wird gar nicht zugehört. sie suchen so lange nach gründen bis sie etwas gefunden haben. und wenn sie nichts finden machen sie die eltern psychisch fertig, denn DANN haben sie einen Grund.
    „Aufgrund psychischer Erkrankung nicht in der Lage sich ausreichend um das Kind zu kümmern. Kindeswohlgefährdung!“

  • Hallo, meine Tochter ist seit Dez 2012 im Kinderheim Rosdorf, wenn ich beim JA anrufe heißt es immer wieder: Ihre Tochter ist bei uns nicht bekannt. Find ich schon sehr merkwürdig. Seit letzter Woche haben sie dann auch mal die Unterlagen bekommen.
    Wer hat mit sowas Erfahrungen gemacht und kann mir da helfen?

    Ich finde es einfach unmöglich vom JA sowas zu behaupten, die müssen doch wissen wie die Kinder in den Heimen heißen oder nicht?

  • Öffentliche Demonstration gegen

    Mitarbeiter des Jugendamts Landkreis Göttingen Außenstelle Hann. Münden

    -Herrn Carsten von Hof, Frau Katrin Lepper, Frau Andrea Nölker –

    Auefeld 10, 34346 Hann. Münden am 09.04.2014 10 – ca. 13 Uhr vor dem Gebäude des Jugendamts Hann. Münden Auefeld 10

    Es ist offenkundig, daß es im Rahmen des Kinder-und Jugendschutzes zu großen Verletzungen der Menschenrechte kommt. Die Jugendämter in Deutschland unterstehen keiner wirksamen Kontrolle, sie setzen sich sogar über Entscheide von Gerichten, auch der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, hinweg.

    Die Entziehung der Kinder und des Sorgerechts ohne Beweise  hat ein unglaubliches Ausmaß angenommen.

    Die Wegnahme der Kinder geschieht in den meisten Fällen ohne Vorankündigung in einer menschenverachtenden Weise. Den Eltern wird dann häufig ein Besuchsrecht versagt, man verweigert sogar Briefkontakte und Telefonate. Dem Kind wird suggeriert, dass die Eltern es nicht wollen, nicht lieben oder nicht gut zu ihm sind. Der psychische Schaden ist unbeschreiblich.

    Durch diese direkte Beeinflussung und der Verschleppung des Verfahrens durch Jugendbehörden und Gerichte, wird das Kind den Eltern gewollt entfremdet. Die privatisierten Heime und Pflegeeltern verdienen viel Geld mit diesen Kindern. Auch hier ist die Kontrolle gleich Null. In der Regel steht hinter diesem Komplott von der Jugendbehörde, Richtern und Heimen ein riesiges Geldgeschäft.

    Die Mitarbeiter der Jugendämter können kaum strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

    Lösung – Gerichthof der Menschen. Die Eltern müssten sich auf Ihre Rechte als Mensch berufen und die Behördenmitarbeiter darauf aufmerksam machen, daß sie nur dazu berufen sind juristische Personen zu verwalten. Zudem muß man die Ämter darauf hinweisen, daß sie keine Behörde mehr sind und als Firma keine Rechte haben, freien Menschen die Kinder zu entziehen. Behörden sind keine Ämter. Das gleiche mit dem Gericht und vor allem die privatisieren Heime, die nur noch skandalöse Geschäftsbetriebe sind.

    Transparente und Flyer werden bereit stehen, wir haben nichts dagegen, wenn auch eigene verteilt werden.

    Es sind alle eingeladen sich zu beteiligen, nicht nur Betroffene, denn es kann jeden noch heute treffen !!!

    Veranstaltungsleiterin Andrea Jacob
    Psychologist MA, EILLM and Bundelkhand University
    Psychologin für Klinische, Neurologische, Pädagogische,
    Kriminalistische und Forensische Psychologie

    Kontakt Frau Andrea Jacob 0641/ 4808181 per Mail andrea_jacob@gmx.de

  • „Gebt unsere entführten und
    von den Behörden geschundenen Kinder zurück!“

    Aufruf zur Demontration am 25.04.2014 ab 10 Uhr in Hann. Münden vor dem Amtsgericht ( Schloßplatz 3-9/ siehe nächsten Absatz)
    Wir bitten zu beachten, dass mit der Veranstaltungsleiterin Rücksprache zu halten ist, weil nicht das gesamte Gelände vor dem Amtsgericht für die Demonstration freigegeben ist, sondern nur eine bestimmte Fläche.

    Es sind alle eingeladen sich zu beteiligen, nicht nur Betroffene, denn es kann jeden noch heute treffen !!!

    Transparente und Flyer werden bereit stehen, wir haben nichts dagegen, wenn auch eigene Flyer verteilt werden oder Plakate mitgebracht werden.

    Veranstaltungsleiterin Andrea Jacob
    Psychologist MA, EILLM and Bundelkhand University
    Psychologin für Klinische, Neurologische, Pädagogische,
    Kriminalistische und Forensische Psychologie
    Kontakt Frau Andrea Jacob 0641/ 4808181 per Mail andrea_jacob@gmx.de

    Hintergrund der Demonstration: siehe Beitrag oben

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT MÜNDEN – 22.05.2014 – Großmutter kämpft um ihre Enkelkinder: Protest vor dem Jugendamt

    Hann. Drei Kinder – zehn, acht und zwei Jahre alt – hat das Jugendamt aus einer Hann-Mündener Familie geholt, Angehörige wissen nicht, wo sie sind.

    Die Betroffenen und einige Mitstreiter demonstrierten dagegen am Mittwoch vor dem Jugendamt in Hann. Münden im Auefeld, kurzfristig organisiert von der Großmutter der Kinder, Andrea Jacob. weiterlesen…

    Quelle: hna.de – 10.04.2014 – tns

  • Hallo ,
    ich stelle mal eine andere Frage hinsichtlich der Qualifikation und Neutralität der Mitarbeiter des Jugendamtes des Landkreises Göttingen, hier Frau Andrea N.

    Wie kann es eigentlich sein, daß hier eine Mitarbeiterin tätig ist, der in einem anderen Jugendamt (hier Northeim) gekündigt wurde, wegen vermeintlich finazieller Unregelmäßigkeiten, die mit einem Ehemann verheiratet ist (Antonius N.), der aus einer anderen Beziehung eine heranwachsende Tochter hat, für die er unterhaltspflichtig war aber nie Unterhalt gezahlt hat, und gegen den deshalb vor ca.2 Jahren ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gelaufen ist, weil ein hoher 5-stelliger Betrag an nicht gezahltem Unterhalt aufgelaufen war, und das deshalb im Sande verlaufen ist, weil er wissentlich nur geringfügige Tätigkeiten ausgeübt hat und in der Ehe Gütertrennung vereinbart worden war (damit nicht die Ehefrau herangezogen werden konnte), und die durch eben diesen Ehemann auch häusliche Gewalt gegen sich und die gemeinsame Tochter erfahren hat, das natürlich nie zur Anzeige gebracht hat (obwohl sie in ähnlichen Fällen in ihrem Beruf sehr schnell mit Inhobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung reagiert), und die auch gegen die Androhung von Gewalt gegen einen ihrer Söhne aus einer früheren Beziehung durch eben diesen Ehemann auch nichts unternommen hat…..wie kann also so eine Person ohne Interessenkonflikt neutral ihrem Auftrag im Jugendamt nachkommen….? Würde gern mal die Meinung Anderer dazu hören, insbesonders von durch Inhobhutnahmen Betroffenen.

  • Glauben Sie, das gäbe es in anderen Ämtern und Behörden nicht auch? Was glauben Sie wohl, wie viele Chaoten, Bekloppte und Kriminelle im deutschen Bundestag ihr Unwesen treiben oder im Bankengeschäft oder in der Waffenlobby…. usw.?

      • Nonna….das klingt so schön nach Wärme und Großmütterlichkeit der italienischen Oma…schön,wenn`s so wäre…das ist kein Sinneswandel oder Jugendamtbashing, sondern einfach die Erkenntnis , daß man nicht jede Person in so einer exponierten Stellung auf die „Klientel“ in diesem Beruf loslassen sollte..Und das nicht alles kopfgehändelt werden kann….Empathie ist vielleicht nicht ganz unwichtig , aber möglicherweise in diesem Beruf Dinge zu kompensieren , die man in Privaten nicht gelöst bekommt , ist mit Sicherheit das Letzte .. Aber da man Kraft des Amtes so handeln kann , leiden bestimmt nicht wenige Familien , die dies auszubaden haben. Ach Nonna….

    • Ich bin nicht so naiv zu glauben , daß es dies in anderen Institutionen nicht gibt , aber immer wieder erstaunlich zu erfahren , wie die Wagenburgmentalität funktioniert und alles lieber mit dem Mantel der Verschwiegenheit zudeckt wird..Wie anders kann es sein , daß hier die Leitung dieses Amtes (Frau Schmiel-Richter) oder das Personalwesen in Funktion eines Herrn Gelbe keine Konsequenz ziehen .Zumal wenn man weiß , daß diese Mitarbeiterin Andrea Nölker vertrauliche e-mails von Klienten des Jugendamtes Dritten gegenüber öffentlich macht und trotz allem noch als sog.Teamleiterin fungieren darf ..Vom Privatleben dieser Person mal ganz abgesehen .

  • Wie kann es sein, dass ein 12 jähriger Junge aus Göttingen seiner Mutter entrissen wurde und er seit 1 Jahr in Polen lebt?? Er will nach hause und nicht im fremden Land weiterhin aufwachsen…Mutter und Sohn sind völlig fertig und das nennt sich dann Familienhilfe ;-(

  • So etwas kann passieren , wenn man an eine Mitarbeiterin gerät , die in diesem Beruf ihre eigene Unfähigkeit kompensiert und Kraft dieses Amtes Handlungen durchsetzt , die sie im eigenen privaten Umfeld niemals umzusetzen in der Lage bzw.Willens ist .Dann kann man all das tun und sich hinter fragwürdigen Entscheidungen verstecken .
    Leider erlebt man das wohl all zu häufig , weil sich auch viele Familiengerichte der Einfachheit halber auf die Seite der Jugendämter bzw.ihrer handelnden Mitarbeiter stellen. Was erwarten Sie auch von sozialpädagogischen Mitarbeitern , die u.a.nach zwei Semestern Psychologie (mit dieser erlernten Menschenkenntnis , ha ha) in so einem verantwortlichen Beruf entlassen und auf die Menschheit losgelassen werden.Die z.B.kriminelle Handlungsweise in der eigenen Familie akzeptiert . aber in ihrem Beruf zum Wohl des Kindes das „Schwert kreisen “ läßt. Wenn das Ganze nicht so einen ernsten Hintergrund hätte , könnte man von einem Treppenwitz ohnegleichen reden.
    Nur ist das kein Witz mehr . Andrea Nölkers gibt es in diesem Beruf nicht zu wenige.

    • Es ist immer wieder interessant wie über die Mitarbeiter des JA gesprochen wird. Ich habe dort selbst gearbeitet und meinen Job sehr ernst genommen und nach besten Wissen und Gewissen gehandelt. Aber ich denke,dass es selbstverständlich auch unter den Kollegen welche gibt,die das anders sehen. Denen der Kaffeeklatsch und das Lästern über Kollegen u Vorgesetzte wichtiger erscheint. Kollegen die nicht nach Dienstanweisung handeln und Hilfen einleiten ohne die Familie zu kennen. Aber es ist wie in allen Bereichen, sei es bei Medizinern,Juristen etc. ,es gibt gute engagierte Menschen und unfähige. Das einzige was ich da bemängeln kann,dass es trotz offensichtlicher Verfehlungen keine Konsequenzen gibt.

      • Wie wahr ! Leider funktioniert die Wagenburgmentalität im Jugendamt scheinbar besonders gut.Aber da die Fluktuation hier scheinbar besonders groß ist , behält man jeden Mitarbeiter , egal wie unfähig er zu sein scheint ; denn an vorgesetzter Stelle müßte man dann ja die eigene Unfähigkeit eingestehen….wie war das noch mal mi Murphy ? Es können einem nur die Betroffenen leid tun , die an diese Mitarbeiterin geraten.

  • Hallo… auch ich kenne es nur zu gut was fr. Nölker unter neutral versteht. Sie ist parteibezogen und egal was die Wahrheit ist spielt sie ihre Macht aus und verhöhnt einen auch noch.
    Für richtig empfunden werden die Lügen denen noch nicht mal nachgegangen werden und dann wird einem indirekt gedroht. Wo wird da auf das Kindeswohl geachtet, wenn Eltern und Kinder durch das Jugendamt wissentlich und mit Willkür entfremdet werden?
    Es ist echt traurig das diese Amtsbetrüger noch nicht mal Konsequenzen zu erwarten haben.

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Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.