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Jugendamt Lage

Jugendamt Lage

Die Zuständigkeit für die Stadt Lage obliegt dem Jugendamt Lage.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Lage. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Lage erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Lage

Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Lage:

LAGENSER FORUM
Am Drawen Hof 1
32791 Lage

Tel.: 05232 60 10
Mail: Buergerservice@lage.de

Jugendamt Lage

Kindertagesstätte

Eltern, die mit ihrem Kind in der Stadt Lage wohnen und auf der Suche nach einem Kindergartenplatz sind, können dafür den vorgesehenen online Kita-Navigator verwenden. Dort sind alle Kindertageseinrichtungen samt wichtigen Informationen aufgelistet, wodurch Eltern die Möglichkeit haben, sich einen Überblick über das bestehende Angebot zu machen. Sollte eine oder mehrere in Frage kommen, können Eltern ihr Kind für diese Einrichtungen online vormerken. Durch diesen Vorgang hat noch keine verbindliche Platzvergabe stattgefunden. Diese erfolgt erst durch die Kindertageseinrichtungen selbst. Sollten Eltern einen Platz erhalten haben, werden die anderen Vormerkungen automatisch gelöscht.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Dirk Pahmeier
Tel.: 05232 601 510
Mail: d.pahmeier@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagesstätte“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Kinderbetreuung

Alternativ zu dem Besuch von Kindern in einer Kindertageseinrichtung können diese auch in Form der Kindertagespflege betreut werden. Dabei werden die Kinder in kleineren Gruppen von einer Kindertagespflegeperson betreut, wodurch sich diese Betreuung vor allem durch Flexibilität und durch eine feste Bezugsperson für die Kinder auszeichnet. Deshalb eignet sich die Kindertagespflege auch besonders für Kinder unter drei Jahren. Sie erleben ein familienähnliches Umfeld mit individueller Unterstützung und Förderung.

Auch Grundschulkinder haben die Möglichkeit, über ihre Unterrichtszeit hinaus in der Grundschule betreut zu werden. Ein paar der Grundschulen verstehen sich nämlich als offene Ganztagsgrundschulen und bieten dementsprechend eine Betreuung im Anschluss an den Unterricht an.

Bei Fragen oder Anliegen bezüglich der Kindertagespflege oder der offenen Ganztagsschule kann man sich an das Jugendamt wenden, welches zu beiden Themen beraten und informieren kann.

Kinderbetreuung
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Anke Johannsen
Tel.: 05232 601 559
Mail: A.Johannsen@lage.de

Nina Hamacher
Tel.: 05232 601 555
Mail: n.hamacher@lage.de

Stefanie Ambrosius
Tel.: 05232 601 532
Mail: S.Ambrosius@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinderbetreuung“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Kindesunterhalt

Ein Kind, das nur von einem Elternteil betreut wird und dieser demnach alleinerziehend ist, hat einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem anderen Elternteil, bei dem es nicht lebt. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich dabei nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteil und den gesetzlich bestimmten Unterhaltsbeiträgen. Alleinerziehende Eltern haben die Möglichkeit, sich beim Jugendamt bezüglich Unterhaltsangelegenheiten beraten und unterstützen zu lassen. Auch junge Menschen unter 22 Jahren haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung vom Jugendamt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Belinda Müller
Tel.: 05232 601 557
Mail: b.mueller@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindesunterhalt“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Beistandschaft

Der Elternteil, der die alleinige Erziehung und Betreuung des Kindes übernimmt, hat die Möglichkeit, sich beim Jugendamt bezüglich Unterhaltsansprüchen und Vaterschaftsfeststellungen beraten zu lassen. Darüber hinaus kann ebenfalls eine Beistandschaft für diese Bereiche eingerichtet werden, was bedeutet, dass das Kind daraufhin vom Jugendamt vertreten wird, bei Bedarf auch vor Gericht. Diese Beistandschaft kann entweder nur für einen der zwei Bereiche oder aber für beide eingerichtet und jederzeit von dem antragstellenden Elternteil wieder beendet werden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Belinda Müller
Tel.: 05232 601 557
Mail: b.mueller@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Vormund- und Pflegschaften

Wenn Eltern durch ein gerichtliches Verfahren das Sorgerecht für ihr Kind oder Teile davon entzogen werden, wird durch das Gericht das Jugendamt als Vormund oder Pfleger für das Kind bestellt. Bei einer Vormundschaft wird die gesamte elterliche Sorge an das Jugendamt übertragen und bei einer Pflegschaft nur bestimmte Teile davon. Ein Vormund oder Pfleger vertritt daraufhin das Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten, wobei immer im Interesse des Kindes und mit Beachtung dessen Wohlergehen gehandelt wird.

Eine Vormundschaft tritt auch dann ein, wenn eine minderjährige, nicht verheiratete Mutter ein Kind bekommt. Hierbei bleibt die Vormundschaft so lange bestehen bis die Mutter des Kindes die Volljährigkeit erreicht hat.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Tina Diekmann
Tel.: 05232 601 511
Mail: t.diekmann@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Vormund- und Pflegschaften“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

Ein alleinerziehender Elternteil, der die alleinige Betreuung des Kindes übernimmt, hat für dieses Anspruch auf Unterhaltsleistungen vom nicht betreuenden Elternteil. Zahlt dieser allerdings keinen Unterhalt oder begleicht diesen nicht regelmäßig oder in voller Höhe, entsteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann Unterhaltsvorschuss grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes bezogen werden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Heidrun Winter
Tel.: 05232 601 515
Mail: h.winter@lage.de

Frau Dorothea Nierle
Tel.: 05232 601 550
Mail: d.nierle@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Untersuchungsberechtigungsschein

Wenn Jugendliche unter 18 Jahren ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, müssen sie laut Jugendarbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese ärztliche Bescheinigung belegt eine notwendige Erstuntersuchung. Um diese Untersuchung allerdings vornehmen zu lassen, benötigt man einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein. Diesen kann man seit Ende 2023 online beantragen, woraufhin dieser auch direkt digital ausgestellt wird. Sollte man den Onlinedienst in Anspruch nehmen wollen, muss die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert sein.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Fachteam Bürgerservice
Tel.: 05232 601 330
Mail: buergerservice@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Untersuchungsberechtigungsschein“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Schülerbeförderung

Schüler, deren Schulweg eine bestimmte Länge überschreitet, wodurch die Beförderung durch zum Beispiel einen Bus notwendig wird, bekommen die dafür notwendigen Kosten erstattet, beziehungsweise werden diese von dem Träger der Schule übernommen. Die Art der Beförderung muss dabei die wirtschaftlichste und dem Schüler zumutbarste sein. Damit die Beförderungskosten übernommen werden, muss der dafür notwendige Antrag rechtzeitig, das heißt vor Beginn des Schuljahres, in dem Sekretariat der Schule eingehen. Der Antrag ist im Sekretariat erhältlich.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Vivien Saßenroth
Tel.: 05232 601 412
Mail: v.sassenroth@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Schülerbeförderung“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Adoption

Alle Adoptionsangelegenheiten der Stadt Lage werden von der Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Lippe übernommen. Auch für die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lemgo und den Kreis Lippe ist der Kreis Lippe zuständig.

Für Kinder oder Jugendliche, die aus irgendeinem Grund nicht mehr in ihrer leiblichen Familie leben bleiben können, soll die Adoption eine Chance sein, dennoch in einem familiären, unterstützenden und sicheren Umfeld aufwachsen und leben zu können. Dabei wird bei der Vermittlung von Kindern vor allem auf deren Wohl geachtet. Es wird geschaut, dass die Adoptivfamilie zu dem Kind passt, damit eine vertrauensvolle Beziehung entstehen kann.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Kreis Lippe
Tel.: 05231 620
Mail: info@kreis-lippe.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoption“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Pflegekinder

Dass ein Kind oder Jugendlicher nicht mehr in seiner leiblichen Familie leben bleiben kann, kann unterschiedliche Gründe haben. In jedem Fall allerdings bieten Pflegfamilien diesen Kindern die Chance, in einem unterstützenden und familiären Umfeld aufzuwachsen. Dabei kann ein Kind entweder in Vollzeit in einer Pflegefamilie untergebracht werden oder aber in Form der Tagespflege.

Das Jugendamt steht in allen Fragen, die die Unterbringung oder Aufnahme eines Kindes in einer Pflegefamilie betreffen, beratend zur Seite und ist zudem für die eigentliche Vermittlung der Kinder zuständig. Darüber hinaus bietet das Jugendamt Vorbereitungsseminare und Fortbildungen für Pflegeeltern an. Auch begleitet das Jugendamt Pflegefamilien, die ein Kind bei sich aufgenommen haben und berät und unterstützt hinsichtlich aller Angelegenheiten.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Kerstin Brinkmann
Tel.: 05232 601 556
Mail: k.brinkmann@lage.de

Frau Nicole Grotebrune
Tel.: 05232 601 537
Mail: n.grotebrune@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinder“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Beurkundungen

Das Jugendamt ist dazu befähigt, diverse Urkunden auszustellen. Dazu gehören die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, der Mutterschaftsanerkennung und die Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts. All diese Urkunden können vom Jugendamt, aber auch vom Standesamt gebührenfrei ausgestellt werden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Nicole Sievers
Tel.: 05232 601 340
Mail: n.sievers@lage.de

Frau Tina Diekmann
Tel.: 05232 601 511
Mail: t.diekmann@lage.de

Rika Kläsener
Tel.: 05232 601 340
Mail: r.klaesener@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Sorgeerklärung

Bei der Geburt eines Kindes von nicht miteinander verheirateten Eltern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Um dies zu ändern, müssen die Eltern beim Jugendamt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, welche dann beurkundet wird. Voraussetzung für die Erklärung der gemeinsamen Sorge ist die Vaterschaftsanerkennung, die ebenfalls beurkundet werden muss. Beide Beurkundungen können auch gleichzeitig durchgeführt werden. Das Jugendamt kann bezüglich Rechten und Pflichten, die aus einer Sorgeerklärung hervorgehen beraten.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Heidrun Winter
Tel.: 05232 601 515
Mail: h.winter@lage.de

Frau Dorothea Nierle
Tel.: 05232 601 550
Mail: d.nierle@lage.de

Frau Belinda Müller
Tel.: 05232 601 557
Mail: b.mueller@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Sorgeerklärung“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Frühe Hilfen

Die Frühen Hilfen verstehen sich als Hilfs- und Unterstützungsangebote, die sich an werdende Eltern oder Eltern mit einem Kind bis drei Jahren richten. Eltern sollen sich mit ihrem Kind in der Stadt Lage Willkommen und unterstützt fühlen. Da ein Leben mit Kind nicht immer einfach ist und es auch zu Schwierigkeiten und größeren Hürden kommen kann, halten die Frühen Hilfen ein breitgefächertes Angebot bereit. So gibt es beispielsweise Beratungsangebote für Schwangere, Einzelfallhilfen, die sich auf individuelle Probleme in der Familie oder mit dem Kind beziehen und Freizeitangebote, die für den Austausch mit anderen Familien sorgen oder auch die Eltern-Kind-Bindung stärken.

Frühe Hilfen
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Nina Kunz
Tel.: 05232 601 534
Mail: n.kunz@lage.de

Herr Jan-Lukas Schlink
Tel.: 05232 601 512
Mail: l.schlink@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Allgemeiner Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst ist für eine Vielzahl an verschiedenen Aufgabenbereichen zuständig. Hier können sich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene oder Eltern hinwenden, wenn sie sich in einer schwierigen Lebensphase befinden oder Probleme haben, bei denen sie Unterstützung benötigen. Gemeinsam wird die Situation und das Problem betrachtet und nach einem Lösungsweg gesucht. Themen, mit denen Sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst wenden können, sind beispielsweise die Erziehung, Trennung, Scheidung, Hilfen zur Erziehung oder das Umgangsrecht.

Zudem ist eine zentrale Aufgabe des Allgemeinen Sozialdienstes der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kann man sich an den Allgemeinen Sozialdienst wenden, um die Situation abzuklären und weitere Schritte einzuleiten. Dieser kann dann auch bei bestätigter Kindeswohlgefährdung entsprechende Maßnahmen einleiten, um den Schutz dieser Kinder wiederherszustellen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Maria Kiehl-Hamann
Tel.: 05232 601 552
Mail: M.Kiehl-Hamann@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialdienst“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Jugendförderung / Jugendpflege

Kinder und Jugendliche liegen der Stadt Lage besonders am Herzen. Aus diesem Grund ist es eine wichtige Aufgabe, sie zu fördern, zu unterstützen und ihre Interessen zu beachten. Dieses Anliegen übernimmt vor allem die Jugendförderung und die Jugendpflege mit ihrer Arbeit. Sie stellen den Jugendlichen Angebote bereit, die ihre Entwicklung unterstützen, die ihre Freizeit bereichern und die ihnen in schwierigen Lebensphasen Hilfe leisten können. Dabei handelt es sich keinesfalls um starre Angebote. Jugendliche haben immer die Chance, ihr Meinungen, Wünsche und Interessen zu äußern, um so bei der Angebotsgestaltung mitzuwirken.

Zu den Aufgaben der Jugendpflege und Jugendförderung gehören beispielsweise die außerschulische Kinder- und Jugendbildung, die Schulsozialarbeit, die Förderung von Jugendverbänden und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Jan-Lukas Schlink
Tel.: 05232 601 512
Mail: l.schlink@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendförderung / Jugendpflege“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Heimerziehung

Die Heimerziehung ist ein Angebot der Hilfen zur Erziehung und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich des Allgemeinen Sozialdienstes. Sie kann dann eingesetzt werden, wenn ambulante Hilfen oder Beratungen allein bei Kindern oder Jugendlichen nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Es handelt sich dabei um eine intensivere pädagogische Hilfeleistung und Betreuung, bei der die Kinder in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden. Die Kinder und Jugendlichen werden dort entsprechend gefördert und in ihrer Entwicklung unterstützt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Fachteam ASD/BSD
Mail: jugendamt@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Heimerziehung“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Familienhilfe

Die Familienhilfe ist ein Angebot des Allgemeinen Sozialdienstes und richtet sich an Familien mit Kindern, deren Zusammenleben durch schwerwiegende Probleme und Konflikte negativ beeinflusst ist und die die Lage allein nicht bewältigen können. Die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt in diesem Fall, indem sie eng mit der Familie zusammenarbeitet und Alltags- und Familiensituationen vor Ort betrachtet und begleitet. Dadurch kann sie aktiv Hilfestellungen geben und die Familie hinsichtlich ihrer individuellen Situation beraten.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Fachteam ASD/BSD
Mail: jugendamt@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Familienhilfe“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

Elternbeitrag

Eltern, die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder einer offenen Ganztagsschule betreuen lassen, müssen einen entsprechenden Beitrag zahlen. Dieser wird zur Deckung der Betriebskosten genutzt. Wie hoch der Beitrag ist, richtet sich dabei nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, sowie der Art und dem Umfang der Betreuung.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Nina Hamacher
Tel.: 05232 601 555
Mail: n.hamacher@lage.de

Frau Anke Johannsen
Tel.: 05232 601 559
Mail: a.johannsen@lage.de

Frau Stefanie Ambrosius
Tel.: 05232 601 532
Mail: s.ambrosius@lage.de

Frau Alina Wiebe
Tel.: 05232 601 559
Mail: a.wiebe@lage.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Elternbeitrag“ vom Jugendamt Lage finden Sie hier.

1 Kommentar

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Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.