Jugendämter Nordrhein-Westfalen

Kaarst Jugendamt

Nordrhein-Westfalen Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 0 21 31/9 87-73 26

Leitung
Ute Schnur
Telefon: 0 21 31/9 87-3 25
Fax: 0 21 31/9 87-73 25
E-Mail: ute.schnur@kaarst.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe, UVG, Beistandschaften, Amtsvormundschaften
Susanne Ewertsen
Telefon: 0 21 31/9 87-3 79
Fax: 0 21 31/9 87-73 79
E-Mail: susanne.ewertsen@kaarst.de

Kindertageseinrichtungen
Claudia Poetsch
Telefon: 0 21 31/9 87-3 27
Fax: 0 21 31/9 87-73 27
E-Mail: claudia.poetsch@kaarst.de

J ugendamt Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 0 21 31/9 87-3 26

Allgemeiner Sozialer Dienst
Christine Thoms
Telefon: 0 21 31/9 87-3 13
Fax: 0 21 31/9 87-73 13
E-Mail: christine.thoms@kaarst.de

Jugendpflege
Ralf Schilling
Telefon: 0 21 31/9 87-3 99
Fax: 0 21 31/9 87-73 99
E-Mail: ralf.schilling@kaarst.de

Jugendschutz
Martina Bläser
Telefon: 0 21 31/9 87-3 21
Fax: 0 21 31/9 87-73 21
E-Mail: martina.blaeser@kaarst.de

6 Kommentare

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  • Trennungsfall:
    Ich finde es nicht richtig das JA Kaarst einen privaten Postzustellerdienst benützt, der mehreren Tagen braucht um Briefe innerhalb Kaarst zu verteilen. Kann brennzlich werden bei Terminsachen.

    Der KV bekommt kein Einzelntermin, nur gemeinsamen Termine mit der KM. KM kriegt eine persönliche Beratung wenn sie es will.

    JA-Mitarbeiterin schafft sich einen Besichtigungstermin der Wohnung unter falschen Motiv.

    Zusammengefasst: Sehr KM-freundlich

  • Wir haben keine guten Erfahrungen mit dem Kaarster Jugendamt gemacht. Der Mitarbeiter klärte mich als Erziehungsberechtigte, trotz gesetzl. Verpflichtung , nicht über den vollständigen Sachverhalt auf. Wichtige Informationen wurden mir einfach unterschlagen. Beim Versuch die Sache zu klären, war er innerhalb von einer Woche angeblich nicht erreichbar & ruft nicht zurück oder in der Lage eine Mail zu versenden. Dabei hatte ich tägl. mehrfach versucht ihn telefonisch zu sprechen…

    Was soll man dazu noch groß sagen? Ein echtes Armutszeugnis!

  • Ich habe ebenfalls keine guten Erfahrungen gemacht mit dem Kaarster JA. Mir wird zu Unrecht der sex. Missbrauch an meiner Tochter vorgeworfen. In diesem Zusammenhang nenne ich nur Stichpunkte: suggestive Beeinflussung durch die Mutter, Instrumentalisierung der Kinder wegen Unterhalt …. Gerichtsverfahren läuft. Auf meinen ersten Antrag auf geschützten Umgang kam die lapidare Antwort des Jugendamtes, dass ein geschützter Umgang „nicht zielführend“ sei. Erst nach mehreren Anläufen sah sich das JA in der Lage meine Frau diesbezüglich zu kontaktieren, und erst nach deren Antrag auf geschützten Umgang der Kinder mit mir kam dann eine Bewilligung im Rahmen von 25 Stunden (einmal die Woche eine Stunde). Als die genehmigte Stundenanzahl ausgelaufen ist wurde ein weiterer Antrag abgeschmettert mit der lapidaren Begründung, dass ja ein Gerichtstermin ansteht und man diesen erst abwarten wolle. Erst weitere vier Wochen später genehmigte man mir meinen zweiten Antrag. Stunden erneut ausgelaufen. Neuer Antrag letzte Woche Montag, immer noch nichts gehört. Warum auch, ist ja nächste Woche Weihnachten und da eilt es ja nicht. JA ist überlastet. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurde auf meine Aussage, dass meine Frau es war, die meiner Tochter die Scheide „gegrabbelt“ hat (beim Windelwechseln) nur der Rat gegeben, ich könne ja auch eine Anzeige erstatten. Die Frau wirft mir was vor, was ich Schlimmes gemacht haben soll und alle Hebel werden in Bewegung gesetzt dass die Kinder mir entzogen werden. Dass die Frau es war die meine Tochter an der Scheide „gegrabbelt“ hat spielt für das JA keine Rolle, warum auch immer, das scheint wohl normal zu sein und Frau darf dass??? Selbst der Bericht der Sozialarbeiterin, die mir beim geschützten Umgang auf die Finger schaut (dass ich ja nichts böses mache), wird einfach nicht richtig gedeutet (meine Tochter springt mir jedes Mal vor Freude direkt auf den Arm und umarmt mich – in Klammeräffchenhaltung -> lt. Kinderpsychologe würde das ein missbrauchtes Kinde nicht machen!).
    Jeder Antrag wird verzögert, der eine Mitarbeiter weiß nicht was der andere macht, Väterrechte werden missachtet …. nur bescheiden dieses System der Entfremdung!

  • Es scheint einen Formelkatalog bei allen Jugendämtern zu existieren.

    Dieselben Begriffe tauchen ständig auf, z.B. „nicht zielführend, in zeitlicher Nähe zu Gerichtsverhandlungen, zu anderen Entscheidungen, nicht kooperativ, gute Entwicklung des Kindes, wenn auch alles schiefläuft, Kindeswohl, der arg strapazierte völlig deutungsoffene Begriff, Kindeswille, etc.etc.“
    Dazu kommen noch die dummen Ratschläge wie: „Erstatten Sie doch auch Anzeige“, anstatt deeskalierend und befriedend zu wirken.

    Hier sage ich, lassen Sie sich auf so etwas nicht ein, aber beauftragen Sie einen Anwalt, der Ihnen in der deliktischen Sache beisteht.

    Hier lesen Sie aus einem Artikel der Anwaltskanzlei Stephens und Perperidis, der auf der Seite Rechtsindex.de steht:

    „…Ein weiterer Grund sich unbedingt eines Opferanwaltes zu bedienen ist neben den oben aufgezeigten Belastungen des Strafverfahrens und der Möglichkeit so einen eigenen Beistand zu haben, der eine psychische wie juristische Unterstützung zukommen lässt, die Option an dem Verfahren aktiv beteiligt zu werden und nicht nur bloßes Subjekt eines Strafverfahrens zu sein.

    Im Rahmen der sog. Nebenklage (siehe hierzu gesonderten Artikel) besteht die Möglichkeit auf den Prozess Einfluss zu nehmen, indem Fragen und Anträge gestellt und sogar Rechtsmittel eingelegt werden können. Darüber hinaus besteht so die Möglichkeit bereits im Strafverfahren Fragen des Schadenersatzes und der Wiedergutmachung zu klären (Stichwort Adhäsionsverfahren), um einen weiteren – unter Umständen langwierigen – Zivilprozess zu vermeiden…“

    Bei solchen Anschuldigungen bleibt immer etwas hängen, so dass man sich zur Wehr setzen sollte.

    Was das Besuchsrecht bezüglich Ihrer Tochter betrifft, so rufen Sie deswegen das Familiengericht an, das auf das Jugendamt einwirken soll, damit Sie zügig weitere Umgänge mit ihrer Tochter bekommen. Der Entfremdung ist unbedingt mit allen zulässigen Mitteln zu begegnen.

  • Nachtrag zu meinem bisherigen Eintrag:
    Der Missbrauchsvorwurf ist nun amtlich nicht nachweisbar, im Gutachten wird sogar eindeutig drauf hingewiesen das die meisten Aussagen meiner Kinder von der Mutter suggeriert und beeinflußt wurden. Gericht hat entschieden dass ein Umgang nicht mehr im geschützen Rahmen möglich ist, es wurde eine Umgangspflegerin bestellt für ein halbes Jahr, über diese soll eine endgültige Umgangsregelung gefunden werden (HAHAHA, meine Frau hat schon gesagt dass Sie nicht mehr als Freitags bis Sonntags alle zwei Wochen zulassen wird … also wird wohl eine Entscheidung wieder bei Gericht getroffen werden müssen, da ich meine Kinder gerne alle zwei Wochen von Mittwochs bis Montags betreuen möchte – und: da die Gerichte ja bekanntermaßen auch nur das 08/15 Modell bevorzugen wird es leider wohl darauf hinaus laufen -sehr schade für sich einsetzende Väter, die mehr als nur der „Zwei Wochened Papa“ sein wollen – die Rechte der Väter werden hier mit Füßen getreten!!!!).
    Die Anwältin meiner (Noch)Frau wollte zu dem Aussagepsychologischen Gutachten meiner Kinder noch ein weitere Familiengutachten erstellen lassen mit der Fragestellung, wieviel Umgang den Kindern mit dem Vater gut tut. Ist das krass! Aber noch krasser ist, dass selbst das besagte Jugendamt auf ein weiteres Gutachten hinauswollte. Alles zum Wohle der Kinder? In dem ganzen Verfahren wurden meine Kinder mit etlichen nicht bekannten Personen konfrontiert(Verfahrensbeistand, Umgangspfleger, Ergänzungspfleger, Gutachterin, meine Tochter musste zusätzlich noch von der Ärztin gynäkologisch untersucht werden mit 4 Jahren !!!!! – ich war froh dass einer Befragung von der Polizei von der Ergänzungspflegerin nicht zugestimmt wurde – wenigstens davon blieben meine Beiden verschont) und nun sollte dann noch eine andere Gutachterin meine Kinder befragen. Ich frage mich wirklich wie das Jugendamt sagen kann dass alles zum Wohle des Kindes erfolgt – wenn meine Kinder über ein Jahr lang mit fremden Leuten, die komische Fragen stellen, konfrontiert werden. Und allein die Fragestellung die gewünscht ist für das neue Gutachten (wieviel Umgang tut den Kindern gut mit dem Vater) ist eine absolute Frechheit. Keiner hat sich auch nur einmal damit beschäftigt, was meine Frau meinen Kindern mit den falschen Missbrauchsvorwürfen angetan hat. Wieviel Umgang tut den Kindern denn mit so einer Mutter gut? Das wird nicht hinterfragt vom Jugendamt. Anscheinend kennen die nur böser Väter und Supermütter!?!? Also meine Erfahrungen mit dem Jugendamt Kaarst sind mehr als schlecht, die Mitarbeiter sind schlecht zu erreichen, nicht kooperativ, ständig wechseln die Ansprechpartner, der Eine weiß nicht was der Andere macht, Anträge werden nicht zeitnah bearbeitet, Rückmeldungen auf Schreiben oder E-Mails erfolgen zu spät oder gar nicht, Informationsfluß gleich Null, Beschwerden werden lapidar abgeschmettert, … ich könnte diese Liste bestimmt weiterführen, aber ich denke es reicht. Ich stelle die Kompetenz der Mitarbeiter (zumindest in meinem Fall) absolut in Frage.

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wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.