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Jugendamt Gütersloh: Kontakt, Zuständigkeit und Hilfsangebote

Nordrhein-Westfalen Jugendämter
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Jugendamt Gütersloh: Kontakt, Zuständigkeit und Hilfsangebote – Kontakt und Informationen

Hier findest du Kontaktangaben, zuständige Bereiche und weitere Informationen. Prüfe wichtige Daten vor einer Kontaktaufnahme bei der Behörde.

Jugendamt-VerzeichnisGütersloh: Kontakt, Zuständigkeit und Hilfsangebote

Unabhängiges Informationsportal – keine offizielle Behördenwebsite. Kontaktdaten können sich ändern.

Kontaktdaten, Fachbereiche und Ansprechpartner

Kontakt Fachbereiche und weitere Informationen

Kontakt und Zuständigkeit

Kreis Gütersloh – Abteilung Jugend (3.5)

Kreishaus Gütersloh II, Auf dem Stempel 5
33334 Gütersloh
Telefon Kreisvermittlung: 05241 / 85-0
Fax Abteilung Jugend: 05241 / 85-2460
Abteilungsleitung: Frau Overath, 05241 / 85-2422
E-Mail: i.overath@kreis-guetersloh.de
Amtliche Kontaktseite

Erfahrungen, Kommentare und Lage

Welche Erfahrungen hast Du mit diesem Jugendamt gemacht? Im Kommentarbereich kannst Du Erfahrungen lesen und Deine Meinung teilen. Für einen eigenen Kommentar ist eine Anmeldung erforderlich.

Die Kartenansicht zur Lage des Jugendamtes findest Du im Abschnitt „Anfahrt und Lage“.

Fachbereiche und weitere Informationen

Abteilungen und Kontakte

Fax: 05241 / 85-2460

Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und Vaterschaftsfeststellung – Sachgebiet 3.5.1

Frau Zimmeck – Sachgebietsleitung

Telefon: 05241 / 85-2403
E-Mail: u.zimmeck@kreis-guetersloh.de

Frau Danh – stellvertretende Sachgebietsleitung

Telefon: 05241 / 85-2411
E-Mail: x.danh@kreis-guetersloh.de

Funktionskontakte

Unterhaltsvorschuss: unterhaltsvorschuss@kreis-guetersloh.de
Elterngeld: elterngeld@kreis-guetersloh.de
Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh
Fax: 05241 / 85-2460
Amtliche Kontaktseite

Adoption

Frau Schwarz – Sachgebietsleitung Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung (3.5.9)

Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh
Telefon: 05241 / 85-4632
E-Mail: j.schwarz@kreis-guetersloh.de
Amtliche Kontaktseite

Weitere Abteilungen und Kontakte

Regionale Anlaufstellen des Kreisjugendamtes

Regionalstelle Nord

Regionaler Funktionskontakt – Kreisjugendamt

Wertherstraße 1, 33790 Halle (Westf.)
Telefon: 05201 / 8145-0
Fax: 05201 / 8145-50
E-Mail: regionalstellenord@kreis-guetersloh.de
Zuständig für Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen und Werther (Westf.)
Amtliche Kontaktseite

Regionalstelle Ost

Regionaler Funktionskontakt – Kreisjugendamt

Wiedenbrücker Straße 36, 33397 Rietberg
Telefon: 05244 / 92745-0
Fax: 05244 / 92745-20
E-Mail: regionalstelleost@kreis-guetersloh.de
Zuständig für Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Langenberg
Amtliche Kontaktseite

Regionalstelle West

Regionaler Funktionskontakt – Kreisjugendamt

Mühlenwinkel 11, 33428 Harsewinkel
Telefon: 05247 / 9235-50
Fax: 05247 / 9235-60
E-Mail: regionalstellewest@kreis-guetersloh.de
Zuständig für Harsewinkel, Versmold und Herzebrock-Clarholz
Amtliche Kontaktseite

Jugendamt Stadt Gütersloh

Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh
Zentrale: 05241 / 82-1
Fachbereich Jugend und Familie: 05241 / 82-2972
Fax: 05241 / 82-2153
E-Mail: jugendamt@guetersloh.de

Kinder- und Jugendschutz

Bijelic, Ranka
Telefon: 05241 / 82-3591
E-Mail: ranka.bijelic@guetersloh.de

Unterhaltsvorschuss

Steinberg, Christian
Telefon: 05241 / 82-3272
E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@guetersloh.de

Unterhalt für Kinder / Beistandschaften und Beurkundung

Brieden, Alexander
Telefon: 05241 / 82-2357
E-Mail: beistandschaften@guetersloh.de

Pflegekinderdienst

Waller, Mark
Telefon: 05241 / 82-3205
E-Mail: mark.waller@guetersloh.de

Allgemeiner Sozialer Dienst – Stadt Gütersloh

Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh
Sara Braddick – Abteilungsleitung, 05241 / 82-2364; sara.braddick@guetersloh.de
ASD-Bereitschaft: 0160 / 8840763
Amtliche Kontaktseite
Amtliche Kontaktseite
Stadt- und Kreisjugendamt sind getrennte Behörden.

Abteilungsleitung ASD. Der aktuelle Standort der früheren Außenstelle Daltropstraße ist nicht bestätigt; die allgemeine Vermittlung erfolgt über das Stadtjugendamt. Kreis- und Stadtjugendamt sind unterschiedliche Behörden.

Wobei kann das Jugendamt helfen?

Familienberatung

Unterstützung bei Erziehungsfragen und familiären Schwierigkeiten.

Unterhalt und Beistandschaft

Informationen zu Kindesunterhalt, Beistandschaft und zuständigen Stellen.

Kinderschutz

Beratung bei Sorgen um das Wohl von Kindern und Jugendlichen.

So bereitest du deine Anfrage vor

  1. Anliegen beschreiben: Notiere deine Frage und die gewünschte Unterstützung.
  2. Zuständigkeit klären: Nutze die Fachbereiche und Kontaktangaben.
  3. Unterlagen bereithalten: Frage nach den für dein Anliegen benötigten Dokumenten.
  4. Termin abstimmen: Erkundige dich nach aktuellen Sprechzeiten.

Anfahrt und Lage

Die Anschrift der zuständigen Dienststelle findest du in den Kontaktdaten oben. Bitte prüfe den Standort vor einem Besuch.

Standort in Google Maps suchen ↗

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Erkundige dich vor einem Besuch nach den aktuellen Sprechzeiten und einer Terminvereinbarung.

Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner?

Nutze die Fachbereiche und Kontaktangaben dieser Seite oder frage bei der Zentrale nach.

Sind die Kontaktdaten amtlich bestätigt?

Nein. Dies ist ein unabhängiges Verzeichnis. Bitte gleiche wichtige Angaben mit der offiziellen Verwaltung ab.

Quellen und Prüfstand der Kontaktdaten

Redaktioneller Prüfstand: 25. Oktober 2026.

Für die Behördenzuordnung und den Quellenabgleich wurden die folgenden veröffentlichten Verwaltungsquellen herangezogen:

Die Zuordnung und die verfügbaren Quellen wurden geprüft. Einzelne Kontaktangaben wurden dort abgeglichen, wo ein eindeutiger Beleg vorlag. Eine vollständige Bestätigung aller Namen, Funktionen, Durchwahlen und Sprechzeiten liegt nicht vor.

Jugendämter.com ist ein unabhängiges Informationsportal. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der zuständigen Stadt, des Landkreises oder Bezirksamtes. Bitte prüfe vor einem Besuch die zuständige Dienststelle und die Terminvergabe.

6 Kommentare

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  • Menschenverachtend, ja zynisch, was diese Behörde einem 16jährigen Mädchen und ihrem Neugeborenen angetan hat! Mit Polizeiaufgeboten entriss man auf abscheulichste Art, der jungen Mutter ihr Neugeborenes,-während sie im Krankenhaus stillte- so, als sei sie eine Schwerstkriminelle! Ich hoffe, dass dieser Vorfall sehr weite- und große Kreise, ziehen wird. *Mit den Argumenten*: Wie wir`s machen ist es verkehrt, reden sich diese Mitarbeiter des Jugendamtes gerne raus! Würden diese *Hunde* Fehler einräumen, könnten sie sich keine weiteren mehr erlauben, so sieht es nämlich aus! Diese Behörde hat sich an einer jungen Mutter und ihrem Neugeborenen schwer versündigt. Wenn man die gesamte Vorgehensweise in Betracht zieht, kommen Bilder hoch, die ich hier lieber nicht texten möchte, aber jeder der sich mit diesem Fall vertraut macht, denkt wohl in gleicher Richtung! Dieser Fall ist von unglaublicher Grausamkeit gekrönt und macht wirklich fassungslos! Man fragt sich, -*Wie weit würden solche *Nichtmenschen!!* noch gehen, wenn der passende Stempel zu Papier kommt? Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Leute, keine Grenzen kennen!!Der Fall hat mich so erschüttert, dass ich aus diesem Kreis hier wegziehen werde! Sollte es wirklich die sogenannte *Hölle* geben, bin ich guter Dinge, dass sich diese -in meinen Augen kriminellen, ganz sicher irgendwann dort gesellen werden!

  • Einer jungen Mutter unter Staatsgewalt das Neugeborene, direkt nach der Geburt, aus den Armen zu reißen, ist schon barbarisch, monströs. Es wäre eine Schande, diese Staatshandlanger, diese Schwerstkriminellen, noch als Gottes Geschöpfe zu bezeichnen! Was man mit diesen Monstern machen sollte, erspare ich mir lieber! Was ist nur aus Deutschland geworden. Bei so einem Verbrechen, ist wegschauen tabu. Hier muss gehandelt werden, indem die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden!

  • es ist schade das das Jugendamt Väter Monate hinhält und nichts dagegen macht, damit ein Vater der sein Kind sehen möchte endlich auch sein Recht bekommt.Man(n) wird hingehalten und die Mutter verweigert das treffen rigoros, so dass das Kind nun 1 Jahr ist und der Vater sein Kind seit über 3 Monaten ein treffen verweigert wird . Dieses geschieht alles mitwissen des Jugendamtes und keiner fühlt sich hier Verntwortlich auch die Rechte des Vaters mal zu waren geschweigen den mal der Mutter die Rechte des Kindsvaters aufzuzeigen.Die Kindsmutter läst immerwieder treffen fallen mit Fadenscheinigen ausreden und das Jugendamt akzeptiert dieses alles und läst wieder Wochen vergehen ohne sich mal darum zu kümmern das das Kindes wohl im vordergrund steht.Ein sehr gutes Verhältniss ,was der Vater zu seinem Kind hatte wird durch solche Aktionen in dem alter nachhinten geworfen und trennt somit das vertrauen was sich zwischen Kind und Vater aufgebaut hat.Auch das Kind hat rechte ,was es gild vom Jugenamt durch zu setzen wenn auch die Kindsmutter dieses unterbinden möchte. Das Jugendamt agiert leider nicht zum wohle des Kindes sondern unterstützs wissentlich die Machtspiele der Kindsmutter.Schade ist nur das das Kind dabei immer der Verlierer sein wird .Vieleicht kann das ja mal geändert werden und den Amtsmitarbeitern mal auf die Finger geschaut werden damit sich da endlich etwas ändert.In Bielefeld wird so etwas anders gehandhabt da stehen die Mitarbeiter hinter den Kindswohl und machen diese Machtspiele der Mütter nicht mit.

    • Hi Chris,

      Genau das aller gleiche passiert mir in Gütersloh. Hab mein Sohn 8 Monate lang nicht gesehen und es gibt seitdem kein Vorschlag vom Jugendamt um das Problem zu lösen. Diese Leute dort missachten alle Rechte des Vaters, stellen sich einfach auf die Seite der Mutter und machen ihre Arbeit einfach und unkompliziert. Unmenschlich! Ungerecht! Unfassbar ! JA Gütersloh

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.