Jugendämter Hessen

Jugendamt Darmstadt

Jugendamt Darmstadt
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Die Zuständigkeit für die Stadt Darmstadt obliegt dem Jugendamt Darmstadt.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Darmstadt. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Darmstadt erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Darmstadt

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Darmstadt:

Stadt Darmstadt
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt

Tel.: 06151 132 519
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Jugendamt Darmstadt

Das Jugendamt Darmstadt bietet verschiedene Angebote, die Familien in den verschiedenen Lagen ihres Lebens unterstützen. Durch Beratung und Unterstützung sollen Eltern, Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden, Probleme aus dem Weg zu räumen, Herausforderungen zu meistern und Konflikte zu bewältigen. Die Lebensbedingungen in der Stadt sollen für die Menschen positiv sein und sie sollen sich unterstützt fühlen. Sozial schwächere Familien sollen vor der Ausgrenzung bewahrt werden und Benachteiligungen sollen beseitigt werden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Imke Jung-Kroh
(Leitung)
Tel.: 06151 132 519
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Kristin Schrödter
Tel.: 06151 132 742
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Simone Karaoglu
Tel.: 06151 133 480
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Herr Marco Stöhr
Tel.: 06151 133 844
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Herr Can Deniz
Tel.: 06151 133 843

Frau Michaela Peck-Täumert
Tel.: 06151 132 164
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Kerstin Becker
Tel.: 06151 133 121
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Tanja Nagel
Tel.: 06151 132 516
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Herr Anton Oblaski
Tel.: 0170 556 05 60
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Christiane Bergsträßer
Tel.: 06151 133 465
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Dziony
Tel.: 06151 133 791
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Sylvia Eichhorn
Tel.: 06151 132 481
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Heike Gerstung
Tel.: 06151 133 784
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Jeanette Herbert
Tel.: 06151 132 427
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Herr Erik Jankov
Tel.: 06151 134 089
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Pamela Jung
Tel.: 06151 132 414
Mail: servicestelle-soziales-beratung@darmstadt.de

Frau Johanna Keim
Tel.: 06151 133 129
Mail: jugendamt-wjh@darmstadt.de

Herr Jörg Kopp
Tel.: 06151 133 782
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Annelie Kraft
Tel.: 06151 132 171
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Ursula Meyer
Tel.: 06151 132 817
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendamt Darmstadt“ vom Jugendamt Stadt finden Sie hier.

Kinderbeauftragter (Ombudsmann)

Der Stadt Darmstadt ist es wichtig, dass sich Kinder in der Stadt wohl und unterstützt fühlen. Deshalb sollen Kinder die Möglichkeit haben, in entsprechenden Themen mitwirken zu können und ihre Meinung zu äußern. Auch wird bei der Planung geschaut, dass Kinder auch in ihrer Zukunft hier gut leben können. Der Kinderbeauftragte nimmt die Meinungen und Interessen der Kinder wahr und gilt als Ansprechpartner.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Herr Anton Oblaski
Tel.: 0170 556 05 60
Mail: jugendamt@darmstadt.de
EG, Raum 0.28 E

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinderbeauftragter (Ombudsmann)“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Kostenermäßigung bei Kindertageseinrichtungen

Je nach dem Einkommen der Eltern kann es sein, dass man bezüglich der Kinderbetreuung Kostenermäßigungen erhält. Dieser Zuschussbetrag wird vom Jugendamt ermittelt. Um den Zuschuss zu erhalten, muss man einen entsprechenden Antrag ausfüllen und beim Jugendamt abgeben.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Herr Jörg Kopp
Tel.: 06151 133 782
Mail: jugendamt@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.18

Die offizielle Seite für den Bereich „Kostenermäßigung bei Kindertageseinrichtungen“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Familienzentrum

Für das Familienzentrum ist es wichtig seiner Aufgabe nachzukommen, Eltern und andere Erziehende in ihren Kompetenzen zu stärken. Dafür gibt es verschiedene Ansätze und Methoden. Aber auch die Beratung spielt eine große und zentrale Rolle.

Familienzentrum
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Yvonne Gaye
(Leitung)
Tel.: 06151 133 258
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Anna-Katharina Klein
Tel.: 06151 133 032
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Dahms
Tel.: 06151 132 509
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Sophie Walter
Tel.: 06151 133 212
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Sarah Straub
Tel.: 06151 133 088
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Katharina Maiwald
Tel.: 06151 133 031
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Sonja Brenner
Tel.: 06151 134 054
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Judith Staake
Tel.: 06151 133 211
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Sandra Müller
Tel.: 06151 132 545
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Heike Wehner
Tel.: 06151 133 256
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Faust
Tel.: 06151 133 030
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Israel
Tel.: 06151 132 523
Mail: fruehe-hilfen@darmstadt.de

Frau Donata Amara
Tel.: 06151 133 725
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Frau Rose Abbas
Tel.: 06151 132 899
Mail: familienbildung@darmstadt.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Familienzentrum“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Die ersten Wochen und Monate mit dem Baby

Wenn man ein Kind bekommt, stellt sich das ganze Leben auf den Kopf. Es treten viele Veränderungen ein, mit denen man erst lernen muss umzugehen. Auch können einige Herausforderungen auftreten, die man versucht zu bewältigen. Genau da kommen das Jugendamt und das Familienzentrum zum Einsatz. Hier erhält man Beratung und Unterstützung in allen Fragen und Themen rund um Neugeborene und das Leben mit ihnen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau Sophie Walter
Tel.: 06151 133 212
Mail: familienbildung@darmstadt.de
EG, Raum 0.13

Die offizielle Seite für den Bereich „Die ersten Wochen und Monate mit dem Baby“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Familienzentrum Bereich Familienbildung   

Der Bereich Familienbildung hat viele verschiedene Angebote, die von Eltern mit ihren Kindern in jedem Alter genutzt werden können. Bindungen sollen aufgebaut und vertieft werden und Unterstützung soll in allen verschiedenen Lebenslagen stattfinden. Egal ob während der Schwangerschaft, als Alleinerziehende oder während einer Trennung oder Scheidung. Es gibt auch Angebote, die den Bereich Gesundheit abdecken. So gibt es zum Beispiel Bewegungs- oder Ernährungskurse.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau Yvonne Gaye
Tel.: 06151 133 258
Mail: familienbildung@darmstadt.de
EG, Raum 0.09

Die offizielle Seite für den Bereich „Familienzentrum Bereich Familienbildung“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Gesundheit – Ernährung, Entspannung, Bewegung

Viele lassen außer Acht, dass Gesundheit ein wichtiger Faktor ist, wenn es um die Bewältigung von Aufgaben im Alltag geht. Denn wenn man gesund ist und sich fit fühlt, ist es einfacher, Herausforderungen anzugehen und den Alltagsstress zu meistern. Deshalb gibt es verschiedene Sport- und Bewegungsangebote, die zu einem fitten und gesunden Leben beitragen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau Katharina Maiwald
Tel.: 06151 133 031
Mail: familienbildung@darmstadt.de
EG, Raum 0.15

Die offizielle Seite für den Bereich „Gesundheit – Ernährung, Entspannung, Bewegung“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Mit Kindern die Welt entdecken

Kinder sind ständig dabei, Dinge zu lernen und neue Sachen zu entdecken. Sie sehen die Welt noch mit ganz anderen Augen und gehen neugierig durchs Leben. Das Familienzentrum bietet verschiedene Kursangebote an, bei denen Eltern zusammen mit ihren Kindern die Welt erkunden können. Nicht nur für Erwachsene ist das ein Blick aus einer anderen Perspektive durch den sie ihren Kindern näher sind, auch Kinder profitieren davon. Denn für sie sind die Eltern der wichtigste Begleiter im Leben, wodurch es wichtig ist, gemeinsame Dinge zu lernen und zu entdecken.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau Sarah Straub
Tel.: 06151 133 088
Mail: familienbildung@darmstadt.de
EG, Raum 0.15

Die offizielle Seite für den Bereich „Mit Kindern die Welt entdecken“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Qualifizierung und Fortbildung für Kindertagespflegepersonen

Bei der Kindertagespflege handelt es sich um ein ergänzendes Angebot zu den üblichen Kindertageseinrichtungen. Hierbei handelt es sich um ein flexibles Modell, das einen familienähnlichen Rahmen bildet. Hier werden Kinder in einer kleineren Gruppe zusammen betreut, wodurch individueller auf die Kinder eingegangen werden kann.

Um dieses Angebot auch qualitativ zu gestalten, müssen die Tagespflegepersonen zuvor auch richtig ausgebildet werden. Dazu stehen zwei Phasen an, die auf diese Tätigkeit vorbereiten. Zum einen gibt es einen Vorbereitungskurs und eine Grundqualifizierung. Darauf anschließend folgt die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung, die bereits erlernte Inhalte vertieft und auch Erfahrungen in der Kindertagespflege mit einbaut.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau Sonja Brenner
Tel.: 06151 134 054
Mail: familienbildung@darmstadt.de
EG, Raum 0.17

Frau Judith Staake
Tel.: 06151 133 211
Mail: familienbildung@darmstadt.de
EG, Raum 0.17

Die offizielle Seite für den Bereich „Qualifizierung und Fortbildung für Kindertagespflegepersonen“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Rund um die Geburt

Schon während der Schwangerschaft können viele verschiedene Fragen auftauchen, auf die man eine Antwort sucht. Schon in dieser Zeit kann man sich an das Familienzentrum wenden und findet dort Unterstützung und Beratung. Denn einen neuen kleinen Menschen in seinem Leben zu wissen, bedeutet Veränderung und Verantwortung, mit der man erstmal lernen muss umzugehen. Deshalb richten Sie Ihre Fragen und Anliegen gerne an das Familienzentrum.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau Anna-Katharina Klein
Tel.: 06151 133 032
Mail: familienbildung@darmstadt.de
EG, Raum 0.13

Die offizielle Seite für den Bereich „Rund um die Geburt“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Abteilung Amtsvormundschaften/Beistandschaften

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Nicole Bohata
(Leitung)
Tel.: 06151 132 470
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Gabriele Bechtold
Tel.: 06151 132 477
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Eva Schumann
Tel.: 06151 133 842
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Christina Weiser
Tel.: 06151 133 908
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Herr Jochen Herdel
Tel.: 06151 132 473
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Janina Schlüter
Tel.: 06151 133 468
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Abteilung Amtsvormundschaften/Beistandschaften“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Beistandschaften

Einem alleinerziehenden Elternteil ist es möglich, eine Beistandschaft einrichten zu lassen, wenn das Sorgerecht nur bei ihm liegt oder das Kind hauptsächlich bei ihm lebt. Die Beistandschaft unterstützt dann in den Bereichen Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsansprüchen. Beispielsweise kann sie den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft auffordern oder solche beim Familiengericht beantragen, wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen lässt.

AnsprechpartnerInnen
Familienname KindNameKontaktdatenZimmer

Buchstabe A – G
Frau Gabriele BechtoldTel.: 06151 132 477
Mail: jugendamt@darmstadt.de
2. OG, Raum 2.07

Buchstabe H – M
Herr Jochen HerdelTel.: 06151 132 473
Mail: jugendamt@darmstadt.de
2. OG, Raum 2.02

Buchstabe N – Z
Frau Janina SchlüterTel.: 06151 133 468
Mail: jugendamt@darmstadt.de
2. OG, Raum 2.03

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Kindesunterhalt

Zu dem Thema Unterhalt kann man sich beim Jugendamt beraten lassen. Nicht nur alleinerziehende Elternteile können sich bei Fragen bezüglich der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen an das Jugendamt wenden, sondern auch junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr haben das Recht dazu. Es kann hier die Höhe des entsprechenden Unterhalts ermittelt und auch beurkundet werden.

AnsprechpartnerInnen
Familienname KindNameKontaktdatenZimmer

Buchstabe A – G
Frau Gabriele BechtoldTel.: 06151 132 477
Mail: jugendamt@darmstadt.de
2. OG, Raum 2.07

Buchstabe H – M
Herr Jochen HerdelTel.: 06151 132 473
Mail: jugendamt@darmstadt.de
2. OG, Raum 2.02

Buchstabe N – Z
Frau Janina SchlüterTel.: 06151 133 468
Mail: jugendamt@darmstadt.de
2. OG, Raum 2.03

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindesunterhalt“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Sorgeerklärung

Das Jugendamt kann auch über das Sorgerecht beraten und informieren. Wenn sich die Eltern einig sind, können sie dort eine gemeinsame Sorgeerklärung ablegen und diese beurkunden lassen. Liegt kein gemeinsames Sorgerecht vor, kann die Mutter des Kindes sich ein Negativattest ausstellen lassen.

AnsprechpartnerInnnen
Familienname KindNameKontaktdatenZimmer

Buchstabe A – G
Frau Christina WeiserTel.: 06151 133 908
Mail: jugendamt@darmstadt.de
2. OG, Raum 2.06

Buchstabe H – M
Herr Jochen HerdelTel.: 06151 132 473
Mail: jugendamt@darmstadt.de
2. OG, Raum 2.02

Buchstabe N – Z
Frau Janina SchlüterTel.: 06151 133 468
Mail: jugendamt@darmstadt.de
2. OG, Raum 2.03

Die offizielle Seite für den Bereich „Sorgeerklärung“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Vormundschaften

Eine Vormundschaft ist eine gesetzliche Vertretung eines minderjährigen Kindes, dem die Geschäftsfähigkeit fehlt. Eine Vormundschaft wird beispielsweise dann eingesetzt, wenn eine minderjährige Mutter ein Kind bekommt. Das Kind braucht dann bis zur Volljährigkeit der Mutter einen Vormund. Ein Vormund kann aber auch dann zum Einsatz kommen, wenn den Eltern durch ein Gericht das komplette oder Teile des Sorgerechts entzogen wurden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau Christina Weiser
Tel.: 06151 133 908
Mail: jugendamt@darmstadt.de
2. OG, Raum 2.06

Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaften“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Abteilung Eingliederungshilfe

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Wengel
(Leitung)
Tel.: 06151 132 681
Mail: vergabestelle@darmstadt.de

Frau Kerstin Westen
Tel.: 06151 133 953
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Herr Paul Albrecht
Tel.: 06151 133 951
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Andrea Krichbaum
Tel.: 06151 132 863
Mail: jugendamt-eingliederungshilfe@darmstadt.de

Frau Stefanie Kastl
Tel.: 06151 133 960
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Herr Joachim Horn
Tel.: 06151 133 948
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Verena Nunez
Tel.: 06151 133 795
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Bozinovic
Tel.: 06151 132 871
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Herr Jonas Rothermel
Tel.: 06151 133 958
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Metzler
Tel.: 06151 132 863
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Olga Nazarova
Tel.: 06151 133 952
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Valerie Neuschwander
Tel.: 06151 133 957
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Mine Qazi
Tel.: 06151 132 171
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Anne Schneider
Tel.: 06151 133 986
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Herr Matthias Manske
Tel.: 06151 132 396
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Abteilung Eingliederungshilfe“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Abteilung Interne Verwaltung, Sachgebiet Maßnahmenförderung in Trägervielfalt und Finanzen

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Melanie Ehrhardt
Tel.: 06151 133 266
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Heidi Gutjahr
Tel.: 06151 132 185
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Yvonne Kurz
Tel.: 06151 133 464
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Manuela Marsen
Tel.: 06151 133 297
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Jeannette Schütz
Tel.: 06151 132 925
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Herr Frank Sporck
Tel.: 06151 133 793
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Tanja Wiche
Tel.: 06151 133 261
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Meike Widmer
Tel.: 06151 132 527
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Carmen Wurtz
Tel.: 06151 132 348
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Gürselin Gücer
Tel.: 06151 132 481
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Abteilung Interne Verwaltung, Sachgebiet Maßnahmenförderung in Trägervielfalt und Finanzen“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren

Wenn ein Jugendlicher oder ein junger Erwachsener in einem Alter von 14 bis 20 Jahren straffällig wird, begleitet und berät das Jugendamt diesen während des gesamten Verfahrens. Doch nicht nur der Jugendliche hat die Möglichkeit, sich an das Jugendamt zu wenden. Auch die Familie kann Fragen an das Jugendamt stellen. Der Jugendhilfe geht es darum, zu erfahren, in welcher Lebenslage und in welchem Umfeld der Jugendliche lebt. Diese Informationen kann es dann an das Gericht weiterleiten. Auch kann es dem Gericht mögliche Maßnahmen für den Jugendlichen vorschlagen. Diese Maßnahmen sind pädagogischer Art und sollen den Straftäter wieder auf die richtige Bahn lenken.

Jugendhilfe im Strafverfahren
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Herr Daniel Fischer
Tel.: 06151 132 866
Mail: Jugendhilfe-im-Strafverfahren@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.38

Frau Tamara Huth
Tel.: 06151 132 812
Mail: Jugendhilfe-im-Strafverfahren@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.54

Frau Mareike Kirchbaum
Tel.: 06151 132 721
Mail: Jugendhilfe-im-Strafverfahren@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.53

Herr Holger Reh
Tel.: 06151 132 100
Mail: Jugendhilfe-im-Strafverfahren@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.52

Frau Kristina Rodust
Tel.: 06151 132 853
Mail: Jugendhilfe-im-Strafverfahren@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.51

Frau Ingrid Schreibweiß
Tel.: 06151 132 514
Mail: Jugendhilfe-im-Strafverfahren@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.50

Die offizielle Seite für den Bereich „Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Abteilung Kinder- u. Jugendförderung und Jugendbildungswerk

Aktive Ferien

Die Jugendförderung veranstaltet jedes Jahr zusammen mit anderen Institutionen verschiedene Aktionen und Aktivitäten. Zu den Angeboten gehören beispielsweise der Weltkindertag, der Girls-Fun-Day, der Jungentag oder Kinderflohmärkte.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau Jacqueline Arnold
Tel.: 06151 132 485
Mail: kijufoe@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.36 B

Die offizielle Seite für den Bereich „Aktive Ferien“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Jugendberufshilfe

Die Jugendberufshilfe vom Jugendamt Darmstadt gliedert sich in zwei Bereiche: den strategischen und den operativen Bereich. Der strategische Bereich ist dafür zuständig, geeignete Maßnahmen zu planen und diese so miteinander zu verknüpfen, dass sie wirksam helfen und unterstützen. Es geht vor allem darum, dass benachteiligte Jugendliche die Möglichkeit haben, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Der operative Bereich ist direkt am Jugendlichen dran. Hier können sie sich beraten lassen und finden Unterstützung.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Herr Jonas Hildebrand
Tel.: 06151 134 083
Mail: kijufoe@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.36 N

Herr Jan Rothermel
Tel.: 06151 132 501
Mail: kijufo@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.36 P

Frau Meike Widmer
Tel.: 06151 132 5274. Stock, Raum 1
Frankfurter Straße 69
64293 Darmstadt

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendberufshilfe“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Kinder- und Jugendförderung

Die Kinder- und Jugendförderung ist zuständig für eine Reihe an verschiedenen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Dazu gehören zum Beispiel Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienspiele, Workshops, Seminare und kommunale Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Herr Ivo Ivory-Kohtz
Tel.: 06151 133 469
Mail: kijufo@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.36 L

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder- und Jugendförderung“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Schulsozialarbeit

In allen Schulen und Berufsschulen in Darmstadt ist die Schulsozialarbeit vorhanden. Diese zählt zu den präventiven Leistungen und soll dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Hilfe und Unterstützung erhalten, bevor es zu tiefergehenden Problemen kommt. Kinder und Jugendliche können sich also immer an Mitarbeitende der Schulsozialarbeit wenden, wenn sie Probleme haben, Hilfe benötigen oder jemanden zum Reden brauchen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Herr Jan Rothermel
Tel.: 06151 132 501
Mail: kijufo@darmstadt.de
4. OG, Raum 4.36 P

Die offizielle Seite für den Bereich „Schulsozialarbeit“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Abteilung Kinderbetreuung

In dem Bereich Kinderbetreuung vom Jugendamt Darmstadt finden Sie alle Themen rund um die Kinderbetreuung. So können Sie sich an diesen Bereich wenden, wenn Sie am überlegen sind als Tagespflegeperson zu arbeiten, wenn Sie Informationen zu den verschiedenen Kinderbetreuungsangeboten brauchen oder wenn Sie sich über die verschiedenen Kostenermäßigungen informieren möchten.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Radicke
(Leitung)
Tel.: 06151 133 492
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Frau Heck
Tel.: 06151 133 425
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Herr Christian Krieger
Tel.: 06151 134 261
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Frau Monique Monter
Tel.: 06151 132 483
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Frau Petra Breiter
Tel.: 06151 134 087

Frau Christin Kießlich
Tel.: 06151 134 088
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Frau Katharina Knychala
Tel.: 06151 132 166

Frau Natascha Lehmann
Tel.: 06151 133 873
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Frau Gabriele Mair
Tel.: 06151 134 084
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Frau Rosemarie Piepereit
Tel.: 06151 132 469
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Frau Beate Schwickardt
Tel.: 06151 134 070
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Frau Pacholek
Tel.: 06151 133 272
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Frau Carolin Reyes
Tel.: 06151 132 166
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Frau Jessica Putzky
Tel.: 06151 133 989
Mail: kinderbetreuung@darmstadt.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Abteilung Kinderbetreuung“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Abteilung Städtischer Sozialdienst

Der städtische Sozialdienst richtet sich an alle Kinder, Jugendliche und Familien, die in verschiedenen Lebenslagen Hilfe und Unterstützung benötigen. Bei einer Beratung oder Unterstützung kann es sich zum Beispiel um das Thema Erziehung, Trennung und Scheidung, Sucht oder Kinderschutz handeln.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Nadia Alwan-Häfner
(Leitung)
Tel.: 06151 132 878
Mail: staedt-sozialdienst@darmstadt.de

Frau Martina Echternach-Dietz
Tel.: 06151 133 298
Mail: staedt-sozialdienst@darmstadt.de

Frau Lara Kowal
Tel.: 06151 501 609 39
Mail: staedt-sozialdienst@darmstadt.de

Frau Janina Stein
Tel.: 06151 133 210
Mail: kinderschuetzen@darmstadt.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Abteilung Städtischer Sozialdienst“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe/UVG und AfA

Dieser Bereich vom Jugendamt Darmstadt ist für verschiedene Gebiete zuständig. Zum Beispiel prüft und kontrolliert dieser diverse Einrichtungen, die für Kinder und Jugendliche gedacht sind, um zu schauen, ob der Kinderschutz und verschiedene Auflagen eingehalten wurden. Auch ist dieser Bereich für die Themen Ausbildungsförderung und Unterhaltsvorschuss zuständig.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Götz
(Leitung)
Tel.: 06151 132 732
Mail: jugendamt-wjh@darmstadt.de

Frau Birgit Wolda-Ruckelshaußen
Tel.: 06151 133 126
Mail: unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Herr Bolduan
Tel.: 06151 133 155
Mail: jugendamt-wjh@darmstadt.de

Frau Shannon Obermeier
Tel.: 06151 132 842
Mail: staedt-sozialdienst@darmstadt.de

Frau Müller
Tel.: 06151 133 374
Mail: unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Herr Achim Blitz
Tel.: 06151 134 410
Mail: unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Frau Tamara Grünwald
Tel.: 06151 132 415
Mail: jugendamt-wjh@darmstadt.de

Frau Johanna Keim
Tel.: 06151 133 129
Mail: jugendamt-wjh@darmstadt.de

Frau Christine Klünder
Tel.: 06151 132 730
Mail: bafoeg@darmstadt.de

Frau Katharina Löw
Tel.: 06151 134 401
Mail: bafoeg@darmstadt.de

Frau Andrea Mohr
Tel.: 06151 133 495
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Alexandra Müller
Tel.: 06151 132 174
Mail: jugendamt-wjh@darmstadt.de

Frau Jutta Schuster
Tel.: 06151 133 471
Mail: unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Frau Susanne Schütz
Tel.: 06151 134 086
Mail: jugendamt@darmstadt.de

Frau Birgit Seemke
Tel.: 06151 132 471
Mail: jugendamt-wjh@darmstadt.de

Frau Seib
Tel.: 06151 132 054
Mail: unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Frau Werkmann
Tel.: 06151 134 405
Mail: unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Frau Westermann
Tel.: 06151 133 755
Mail: unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Frau Petra Wirth
Tel.: 06151 133 472
Mail: jugendamt-wjh@darmstadt.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe/UVG und AfA“ vom Jugendamt Darmstadt finden Sie hier.

Sachgebiet Kita-Elternentgelte

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Jessica Huxhorn
Tel.: 06151 133 480

Herr Steven Günther-Scharmann
Tel.: 06151 132 351
Mail: jugendamt@darmstadt.de

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18 Kommentare

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  • Unser Enkel wird vom Jugendamt weder geschützt noch Hilfe angeboten.
    Kommentar -kommen sie wieder wenn das Kind zu Schaden gekommen ist-.
    Genau dies wollen wir vermeiden.Wir haben große Angst umunseren Enkel,der schon so viel in seinem jungen Leben durchmachen mußte.

    Trotz Unterlagen u. Anzeigen mit Zeugen die die Aggressionen des Vaters beweisen wird das Kind nicht geschützt.Das Recht des Vaters steht über dem Recht d.Kindes-gewaltfrei aufzuwachsen.
    Warum wird einem Kind dies zugemutet? Weil unfähige Mitarbeiter,die
    das Kind nicht einmal kennen Fehlentscheidungen treffen,die dem Kind sein Lebenlang begleiten. Psychol.Hilfe wird unserem Enkel verwehrt da der Vater seit 2J. nicht seine Einwilligung gibt.So leiden das Kind und wir alle weiter.Man kann in unserem Rechtssystem kein Kind vor einer Gewalttat schützen.Wir haben sämtliche Kinderschutzhilfen in Anspruch genommen. Keiner fühlt sich zuständig oder ist machtlos gegen d.neue Väterrecht. Kinderrechte sind leider nicht in der Verfassung verankert. So versuchen wir weiter zu kämpfen obwohl uns das Familiengericht die nächsten Steine in den Weg legt,die heißen -Übernachtung beim aggressiven Vater.Umgangspfleger können das Kind nicht über Nacht schützen.
    Je mehr sich das Kind vor Angst sträubt,umso aggressiver wird der Vater.Vielleicht weiß jemand einen Rat wie wir dem Kind das Elend ersparen können.

  • Moin Lydia,
    ein „neues Väterrecht“ gibt es nicht.
    Was es gibt, ist eine Kinderklau- u. handelsindustrie, die von Eltern ( teil ) ausgrenzung lebt.
    Meistens ist es der Vater, dem der Kontakt zum Kind erschwert, oder ganz verboten wird.
    Das ist auch durch spezielle Kinderrechte kaum zu ändern, da die bestehenden allgemeinen Menschenrechte und die Höherangigstellung derselben für das Kind schon überhaupt nicht beachtet werden in Deutschland.
    Das Kind hat, genau wie ein Erwachsener, das Recht auf Achtung von Wohnung und Familie.
    Daraus folgt automatisch, daß das Kind das Recht auf Unterhalt in gleichem Maße durch beide Eltern hat, ohne Ansehen deren Geschlechts.
    Da Kinder nicht für selbst ihre Existenz verantwortlich sind, sondern ihre Eltern, sind diese Rechte bei Kindern höher zu bewerten, als bei Erwachsenen.
    Dessen verweigern sich die Gerichte, die Jugendämter und alle Drittleister.
    Und zwar aus Karriere- und Profitgründen.
    Wurde der Umgang zwischen Vater u. Kind denn schon mal begleitet?
    Wenn das Kind sich sträubt, also Angstreaktionen zeigt, müßte das doch festgestellt worden sein.
    Hat das Kind körperliche Symptome ( z.B. blaue Flecken ö.ä. )?

    Gruß
    F. Mahler

  • Heai,ich bin 15 jahre alt 🙂
    Mein vater hat miich mit einem stock geschlagen nur weil ich rauche -.- Er hat mich daraufhin im badezimmer eingesperrt während ich nicht mal richtig stehn konnte ungefähr 4 stunden später kam er wieder in’s badezimmer rein und wollte mich erstechen aber hat es zum glück doch nicht getan 😮
    Jetzt meine frage kann ich hier irgendwie raus einfach nur weit weit weg egal wohin einfach raus aus diesem haus.!

  • Hallo,
    ich bin momentan 15 Jahre alt und kurz vor meinen 16 Geburtstag, vor genau 3 jahren trennten sich meine eltern auf eine nicht sehr gute weise, mein vater war agresiv, ect. Aber das ist momentan nicht der punkt, meine mutter hollte hilfe beim jugendamt, mein bruder (9 zu der zeit) und ich (13 zu der zeit) fingen an nicht in die schule zu gehen, wir beide waren in eine depresion gestürtzt, der grund: Die komplizierte trennung meiner eltern.
    Und so wurden wir beide in eine psychatrieche klinik versetzt und das für ein halbes jahr ungefähr.
    Nachdem bot uns das jugendamt, Betreuer zu denen ich nichts einzuwenden hatte, doch mit der zeit wollten sowohl ich, als auch mein bruder, endlich ein ’normales‘ leben führen.
    Um noch hinzuzufügen das wir zu der zeit noch kontackt mit einem Psychologen hatten, was uns aber zu viel wurde, wir waren es satt kein normales leben zu führen, und wurden gezwungen weiter zu machen, meine mutter zu der Zeit versuchte unsere meinung dem jugenamt mitzuteilen doch die uns zu geteilten person aus dem jugendamt blockte ab und zwang uns weiter zu machen, es ging so weit das mein bruder und ich aus trotz die schule wieder nicht besuchten zu der zeit ich 14 jahre alt und mein bruder 10…
    Und so geschah es dann auch dass das jugenamt uns unserer mutter weg nehmen wollten, die GAR KEINE schuld am ganzen hatte, sie tat alles um uns in die schule zu bekommen. Meine mutter sah den einzigen ausweg uns bei sich zu behallten und so gingen wir ins ausland, mir ging und geht es fantastisch hier ohne den ganzen sogannten ‚hilfen‘ und doch macht das jugenamt manchmal immer noch probleme, was ich nicht verstehe ist wieso es so weit kommt, dass kinder die ernsthaft hilfe brauchen sie nicht bekommen und andere sie aufgedrängt bekommen wen sie, sie nicht mehr brauchen… Für mich war es eine der schlimmsten erfahrungen die ich erleben musste, es ist sehr fraglich wie sowas passieren konnte und kann, ich bin mir sicher dass das nicht der erste fall war… Leider…

    Gruss

    • Ich hab das ganze nur anderst herum erlebt ich wollte hilfe bekamm aber keine hätte aus meiner Familie mit 14 schon raus genommen werden ich stand fasst wöchentlich bei den .
      Das einzige was sie gesagt haben mit Anfang 16 ich soll mir ne Wohung suchen und das jop Center sei für mich zu ständig weil ich zu reif und zu selbstständig bin das jop Center hat mir natürlich den Vogel gezeigt und mich wieder zum Jugendamt verwiesen aber der Hammer kommt noch und zwar hab ich 3 Monarte in einem Büro schlafen müssen weil es zu Hause einfach nicht mehr ging das Jugendamt wusste dies auch trotzdem haben die sich 3 Monarte Zeit gelassen und mir immer wieder gesagt sie sind nicht für mich zu ständig erst als ich mit Anwälten und medien gedroht habe haben die sich was einfallen lassen aber das ist der Ober Hammer die haben mich 6 Monarte in ein obdachlosenheim wo der Straßen Strich vor der Tür ist und ich mit prostituieren zuhältern und junkis unter einem Dach sahs und dies 6 Monarte mit der Aussage sie wollen testen ob ich für ein jugendbetreutes Wohnen den auch bereit wäre dies testet man natürlich bei einem Mädchen von 18 Jahren Zeichen prostituieren zuhältern und junkis dort musste ich dann auch mit Anwälten und Öffentlichkeit drohen bis ich endlich nach fasst 9 Monarte Obdachlosigkeit in ein betreutes Wohnen kamm
      Das ist Deutschland das ist Das Jugendamt darmstadt

  • Herr Mahler, Karin Rohmann(ja bad schwalbach) ist nun endlich richtig sauer auf Sie. Sie massen sich an mich zu massregeln…und machen hier einen chat aus dem darmstädter ja.com…hab Sie ja gestern Abend erst erwischt, dass Sie sich überall tummeln…ganz so wies am besten ankommt…ich werde der Sache weiter nachgehen…gruss…..

  • Achtung !!!
    Viele Betreuer unterschlagen Sparbücher von
    unehelichen Kindern.
    Das Jugendamt selber läßt die Papiere und Urkunden
    verschwinden.
    Ein 16.Jähriger mußte die Taten eines Jugendamtbeamten
    (Jugendamt Göttingen)selbst anzeigen.
    Der Beamte unterschlug 580 Sparbücher(ca.450 000 Euro)
    Das Jugendamt hat geschlafen oder schweigen.
    Ich glaube sogar, daß das eine Art Mafia ist.
    Deshalb müßte Unterlagen über 90 Jahre aufgehoben
    werden.
    Die Betrüger hoffen auf Verjährung,wie manche
    Kindermissbrauchpfarrer.

  • Ich möchte vor der ’supervisorin‘ frau diplom-psychologin marika e. warnen. im internet googln um informationen über die ‚dame‘ zu finden. ich habe mich niemals mit frau e. unterhalten weder persönlich noch am telefon und gesehen habe ich diese ‚dame‘ auch nie, trotzdem hat sie eine schlechte beurteilung über meine person abgegeben, die stellungnahmen beweisen es. dies ist unseriös, psychologen ist es vermutlich verboten diagnosen nur aufgrund von hörensagen zu erstellen genausowie ärzten. schlimm. aber noch schlimmer sind ärzte und psychologen, die fehldiagnosen erstellen, obwohl die person, die vor ihnen sitzt völlig gesund ist. pfui. haben auch sie eine haarsträubende fehldiagnose bekommen? haben auch sie mit oben genannter psychologin schlechte erfahrungen gemacht? bitte hier – auch anonym – schildern. danke!

  • Die frau trauma-psychotherapeutin marika e. ist eine vielbeschäftigte frau. in einer stellungnahme gab sie eine parteiische stellungnahme gegen!!! mich ab. ohne mich überhaupt gesprochen oder jemals gesehen zu haben. unseriöse supervision nenne ich das. sie arbeitet auch als referentin für das landesjugendamt!!! sehr interessant. kann sie da überhaupt unparteiisch in meinem fall gewesen sein? meiner meinung nach nein. überdies ist die frau wohl total empathielos, ich würde mich bei dieser ‚dame‘ nicht in trauma-therapie begeben, da sie in meinem fall ihr wissen absichtlich gegen!!! mich verwandt hat. trauma-therapie bei dieser dame würde ich nicht! empfehlen.

  • Achtung, ansehen – aber nur noch begrenzt verfügbar!!!

    Petitionsausschuss Europaparlament – zum Thema Jugendämter, in Deutschland; 2 Links, siehe nachfolgend.

    Ein Deutscher wollte, dass dieser Punkt WIEDER!!! nicht debattiert wird!

    Nach Abstimmung nun dann doch; Tagesordnungspunkt 23 (letzter Punkt) “Jugendämter” in Deutschland!

    In einem Beitrag, “Mona Lisa”, vor 4 Wochen wurde zitiert, dass das Europaparlament sich erneut irritiert zeigte, über DEUTSCHE JUGENDÄMTER, im Umgang mit dem Sorgerecht usw.

    Punkt 23, im Teil II:
    http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20140401-1500-COMMITTEE-PETI

    Verweigerungshaltung eines Deutschen, im Teil I:
    http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20140401-0900-COMMITTEE-PETI

  • Eine riesen SAUEREI!

    Der DEUTSCHE, der diesen Tagesordnungspunkt nicht hatte aufnehmen lassen wollen, hat einfach bei dem Part den Saal verlassen…

    Dann der Hammer obendrauf – man wollte jedem Redner nur 3 Minuten Redezeit (üblich 6 Minuten) geben; es stand zudem kein Komissionsvertreter zur Verfügung, zu einer nachhaltigen Diskussion usw.

    Was geschieht hier in diesem SCH…land – warum lassen wir uns ALLE so viel gefallen???

  • Die Herren Peter Jahr und Rainer Wieland (2 Deutsche Abgeordnete, im Europaparlament…) hatten es WIEDER einmal zu erwirken versucht, dass der Petitionsausschuss das Thema „Jugendämter Deutschlands“ erneut nicht hätte behandeln sollen…

    Dank dem großartigen Engagement, eines französischen Abgeordneten, Herrn Philippe Boulland, fand der Punkt doch eine Reassumption und wurde (wenn auch als Letzter, Punkt 23) behandelt.

    Herr Boulland hat auch ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass, da keine Kommisionsvertreter mehr anwesend gewesen waren, somit nachhaltig zur Sache hätte diskutiert werden können, man bitte ein Ergebnis vorbringen sollte, konsekutiv Rückmeldung erbeten ist!

    Ich habe Herrn Boulland eine E-Mail geschrieben, zum Einen, ihm dankend und zum Weiteren, meinen Fall schildernd:

    Was ich in meiner Mail, an Herrn Boulland, vergaß – ich schreibe es vorweg… Beim Jugendamt Wiesbaden hatte ich mit dem Amtsleiter sprechen wollen (unter Zeugen). Mir wurde gesagt, der Amtsleiter redete nur mit Leuten, mit diesen er auch immer zu tun hätte, folglich sprechen würde – MIT MIR NICHT!

    Der Name, des Amtsleiters, in Wiesbaden: FRANZ BETZ

    Sehr geehrter Herr Boulland,

    ich möchte Ihnen sehr herzlich danken, dass Sie sich am 01. April 2014, in der Tagung des Petitionsausschusses so engagiert eingesetzt haben, zum Einen, insofern der Tagesordnungspunkt durch Ihr Zutun wieder aufgenommen wurde und weiter, im Hinblick Ihrer Ansprachen, in dieser Sitzung.

    Was hier in Deutschland in meinem Fall, den ich Ihnen nachhaltig schildere, passiert ist, ist nicht nur eine bodenlose Frechheit, sondern auch – ich sage/schreibe es salopp – eine riesen Schweinerei!

    In der ersten Instanz, vor dem Familiengericht wurde wir der Umgang zu „meinem“ Kind komplett abgesprochen, da ich dieses vor weiteren Gewalttätigkeiten seiner eigenen Mutter hatte schützen wollen.

    Vor dem Oberlandesgericht wurde dann eine Vereinbarung geschlossen, zur Wohlverhaltensphase, mit nachhaltiger Beratung/Mediation, was von der Kindesmutter schlichtweg torpediert und boykottiert worden ist.

    Ein weiterer Antrag vor dem Familiengericht wurde wieder abgewiesen.

    Die erneute Anrufung des OLG hatte zur Folge, dass ich hier nicht einmal rechtliches Gehör geschenkt bekommen habe und meine Beschwerde abgewiesen wurde.

    Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts wurde ohne Begründung zurück gewiesen.

    Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in Straßburg, wurde mein Anliegen nicht einmal angenommen.

    Hier meine Geschichte, im Groben:

    Mein Bub und ich sind – und das weiß auch seine Mutter – ein Herz und eine Seele gewesen, über beinahe 5 Jahre hinweg.

    Meine Person war seinerzeit eine derjenigen Personen gewesen, die von der Kindesmutter zur Vaterschaft ihres Kindes verklagt worden war. Nach Negativermittlung des Vaterschaftstests, im Jahre 2005, hatte sie mich trotzdem dazu angehalten, ihr Kind auch notariell hätte anerkennen zu können.
    Dies habe sie mit dem Jugendamt explizit erörtert und besprochen.

    Mehr als ein Jahr nach Klagerücknahme zur Vaterschaft (09/2005), hat die Kindesmutter meine Person in die Taufurkunde (10/2006), Vater ihres Kindes zu sein, eintragen lassen und mir diese sogar im Jahre 2009 im Original persönlich überreicht.

    Dazu hatte sie mir, ein von mir von dem Jungen gefertigtes Bild, in einen Rahmen gefasst übergeben, mit dem in Brauseherzchen geschriebenen Untertitel: „I love you“.
    Sie hatte zudem zu mir gesagt:
    „Ich würde meinen Jungen niemals von Dir, Dieter, trennen, weil ich nur gut darum weiß, wie sehr der Junge an Dir hängt und Dich liebt“.

    Ab dem 2. Lebensmonat des Jungen, bis kurz vor Vollendung seines 5. Lebensjahres, hatte ich regelmäßigen Kontakt zu dem Bub, an mindestens 3 Tagen in der Woche, holte ihn an 2 Tagen in der Woche immer von der Kinderkrippe und später dem Kindergarten ab und nahm nicht zuletzt beinahe alle seine Arzttermine mit ihm wahr; so ging das Kind sogar ausschließlich nur mit meiner Person zum Zahnarzt.
    Auch zwischendurch hatte die Kindesmutter immer wieder angefragt, ob ich den Jungen auch außerplanmäßig einmal nehmen könnte.

    Im Jahre 2009 rief der Junge, über einen sehr langen Zeitraum, fast täglich bei mir an, ob ich denn nach meiner Arbeit noch zu ihm kommen könnte und dann mit ihm spielen würde; so brachte ich ihn auch fast jeden Abend mit zu Bett.

    Während unserer gemeinsamen Zeit – an mindestens jedem Mittwoch, Freitag und Sonntag (über 5 Jahre hinweg) – hatte ich stets für ein sehr abwechslungsreiches Programm und das leibliche Wohl des Jungen gesorgt.

    Ich hatte der Kindesmutter seinerzeit mein Versprechen gegeben, mein Leben lang für ihr Kind da sein zu wollen und dabei seine Schwester niemals im Regen stehen zu lassen.

    Um lang der Taufe des Jungen, am 28. August 2005, hatte ich mich auch mit Herrn Pfarrer W., in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch verständigt und auch ihm mein Versprechen gegeben, mich immer um den Jungen zu kümmern.

    Zudem hatte ich, ab Ende des Jahres 2006, in regelmäßigen Abständen persönlichen Kontakt, zu dem Zentrum für Beratung und Therapie, Herrn H., weil mir meine angenommene Lebensaufgabe, die Betreuung des Kindes sehr wichtig war/ist und ich alles möglichst gut für den Bub habe umsetzen wollen.

    Es ist mir nie gelungen – trotz auch schriftlich versuchten Intervenierens, seitens Herrn H. -, die Kindesmutter ebenfalls zu den Beratungsterminen, in diesen ich stets über beide Lager berichtet hatte, gewinnen zu können.
    Herr H. sprach nicht zuletzt immer wieder davon, dass meine Person für den Jungen immer der für ihn faktische Vater sein und bleiben würde.
    Leider ist Herr H. vor zwei Monaten plötzlich verstorben.

    Schon von sehr klein auf hatte ich den Jungen zum Babyschwimmen begleitet, mit ihm die australische Schwimmschule „K. & P.“ besucht, an mehreren Krabbel-, Musik- und Spielkreisen teilgenommen usw.
    Attraktionen, wie Zug fahren, kleine Bootstouren, Besuche auf dem Flughafen Rhein Main, Aufenthalte auf unzähligen Spielplätzen (auch Indoorspielplätzen), der Fasanerie, dem Taunus Wunderland etc. hatten dem Kind immer sehr viel Spaß bereitet.
    Sogar zu alltäglichen Gegebenheiten hatte ich den Jungen immer mitgenommen und ihn Teil haben lassen, nicht zuletzt auch bei Hauptuntersuchungen meines PKWs, bei diesen das Kind sogar selbst mit in eine Grube gestiegen war, um eine eigenständige Begutachtung meines Wagens vorzunehmen.
    Das Kind hat bei mir zu Hause ebenfalls ein eigenes Kinderzimmer und hatte ab dem Sommer 2007 alle vierzehn Tage auch bei mir übernachtet.

    Seit dem 26. Februar 2010 trennt die Kindesmutter das Kind, mit allen ihr recht zu sein scheinenden Mitteln, von meiner Person.

    Leider stellt das – wie gerade vor vier Wochen wieder im Deutschen Fernsehen zu sehen gewesen ist – in Deutschland keinen Einzelfall da…

    Was ich Ihnen zu dieser abrupten Trennung, des Jungen zu meiner Person, nun schreibe, hat nichts damit zu tun, die Mutter schlecht reden zu wollen.
    Es sind leider bittere Fakten, anlässlich dieser wir, zu den noch immer währenden Streitigkeiten verfallen sind.

    Die Kindesmutter hat inzwischen auch den Kontakt zu einer ihrer besten Freundinnen gebrochen; sie hatte der Kindesmutter gesagt, dass sie dem Jungen sehr schaden würde…

    Auch darf Junge seinen früheren, zu ihm gleichaltrigen Schulfreund, N., bei mir im Hause nicht mehr besuchen.
    N. fragt mich ständig nach dem Jungen, der ja überhaupt nicht mehr ans Telefon gehen würde usw.
    Auch ein Brief von N.’s Vater, an die Kindesmutter, blieb unbeantwortet…
    Die Kindesmutter hat auch mit N.’s Eltern gebrochen…

    An diesem besagten Tag, im Februar 2010 war die Kindesmutter dem Jungen gegenüber zum wiederholten Male handgreiflich geworden, hatte nach ihm geschlagen und ihn nach hinterrücks, in Richtung einer Treppe geschubst, als dann der Bub beinahe mit seinem Kopf auf diese aufgeschlagen wäre.
    Da das bei Weitem kein Einzelfall gewesen war, sie auch seiner Schwester, deren Vater vor 8 Jahren getötet wurde, sogar einmal in meinem Beisein eine blutige Lippe geschlagen hatte, sah ich mich verpflichtet, ihr nun deutlich zu verstehen zu geben, dass ich künftig nicht mehr bereit sein werde, ihre gewalttätigen Aktivitäten gegenüber ihren Kindern dulden zu können.

    Das Jugendamt wurde eingeschaltet und die Angelegenheit ging schließlich vor das Familiengericht, was die Sache – trotz eindeutiger Gesetzeslage – nicht gerade einfacher machte und macht, da alles von der Kindesmutter torpediert und boykottiert wird.

    Beim Familiengericht wurde von der Kindesmutter sogar behauptet, die Taufurkunde – diese die Kindesmutter mir im Original übergeben hatte – sei falsch!

    Der Junge wurde mehrfach, sowohl von einem für ihn bestellten Verfahrensbeistand, einer Diplompädagogin und nicht zuletzt auch bei Gericht selbst angehört.

    Der Junge habe unter Anderem gesagt, er wolle ja wieder zu mir, seinem Dieter, aber seine Mama habe ihm gesagt, er solle sagen, dies nicht mehr zu wollen.

    Nach dem Tod des Vaters seiner Schwester hatten die Kindesmutter und Großmutter beschlossen, dem Jungen nun künftig zu erzählen, sein Vater wäre ebenfalls tot und im Übrigen der gleiche wie dieser seiner Schwester (gewesen); es könne ja nun niemand mehr (etwas) Gegenteiliges beweisen.
    Dem Jungen wurde schließlich verboten, zu mir „Papa“ sagen zu dürfen, daher er mich fortan „Dieter“ nannte.

    In den schriftlichen Stellungnahmen, des Verfahrensbeistands, der Diplompädagogin und des Gerichts ist klar und deutlich verifiziert, dass eine sehr enge Bindung, des Kindes zu mir vorliegen würde; es ist nicht zuletzt von Wünschen und Sehnsüchten des Kindes die Rede.

    Der Gerichtsbeschluss verifiziert nicht zuletzt auch die „sozial-familiäre Beziehung“, zwischen dem Kind und meiner Person.

    Der Umgang wurde jedoch uneingeschränkt ausgesetzt, da die Kindesmutter selbst keinen Kontakt, zwischen ihrem Kind und meiner Person, mehr wünschte!

    Die Kindesmutter hatte angegeben, sie wolle den Abschied des Kindes von meiner Person professionell begleiten lassen, wie etwa von einem Toten!
    Sie nahm Kontakt zu der Diplompädagogin, Frau H. V. (Roncalli Haus), auf und ging einige Male mit dem Jungen dorthin…

    Seit Sommer des Jahres 2006 führt sie den Jungen – wann immer ihr möglich – zudem an das Grab des Vaters der Schwester und erzählt ihm, dass es auch sein Vater (gewesen) wäre.

    Am Grabe meiner Eltern stehend, hatte der Bub einmal zu mir gesagt:
    „Weißt Du, Dieter, meine Mama sagt immer, dass mein Papa auch so ein Grab hat“.
    Er hatte sich dann an mich gedrückt und weiter geäußert:
    „Aber gelle Dieter, Du bist doch mein Papa“.

    Seine Schwester hatte einmal, als ich beide Kinder von ihren Tageseinrichtungen abgeholt hatte, zu mir gesagt:
    „Wenn unsere Mama einmal in den Himmel kommen sollte, dann wären wir beiden Kinder ja für immer bei Dir, Dieter“.

    Anlässlich des damaligen 9. Geburtstages (2010) des Mädchens, hatte ich auch ihr eine Geburtstagskarte geschickt, da ich ja seit Februar 2010 keinen Kontakt mehr zu beiden Kindern habe.
    Diese Karte kam im geöffneten Kuvert an mich zurück, auf dem Umschlag (in Kinderhandschrift vermerkt) stehend:
    „ANNAHME VERWEIGERT“.

    Bei der Einschulung von des Jungen, im August 2011, hatte ich mich mit der seinerzeitigen Grundschule, so dann der Schulleitung (zu einer schulfreien Zeit), zur etwaigen Übergabe einer Schultüte auch von mir verständigt.
    Die Annahme dieser Schultüte habe die Kindesmutter im Beisein des Jungen verweigert.

    Im Übrigen habe in der Schule auch niemand etwas von dem Schicksal des Vaters der Tochter – vielmehr von dem Kind selbst – der Kindesmutter gewusst…

    Schließlich hatte die Kindesmutter derart bei Gericht vorgetragen, ich hätte mir die Schultüte freiwillig wieder abgeholt und diese dem Kind nachmittags selbst übergeben wollen.

    Viele weitere Vorträge, u. A. ich hätte dem Kind im September 2011 am Kindergarten aufgelauert, folgten; das Kind ging aber bereits seit Anfang August 2011 in die 1. Klasse der Grundschule!

    Im Jahre 2012 hatte die Kindesmutter, die bis April 2013 gerade einmal 3 Hauseingänge neben mir gewohnt hatte, gegenüber einer Frau und vor Zeugen erklärt, sie müsse sich, wegen des „Irren“, des „Psychopathen“ eine neue Wohnung, in W.-B. suchen.

    Seit November 1991 arbeite ich in W.-B. und das ist der Kindesmutter auch bekannt, zumal nicht zuletzt ihr Kind auch schon einige Male mit mir in der Firma gewesen war und wir hiesig auch gemeinsam zu Mittag gegessen hatten.

    Nur zu oft hatte die Kindesmutter mich auch in Gegenwart ihrer Kinder immer wieder mit solchen Worten beleidigt; so liegt mir sogar eine schriftliche Zeugenerklärung vor, derer nach ich nicht zuletzt auch noch ein „Vergewaltiger“ sein sollte.

    Auch wurde ich schon von dem Kind selbst beschimpft und beleidigt, dieses mich einen „Idioten“ nannte. Eine andere Mutter, von ebenfalls 3 Kindern, hatte die Kindesmutter sofort dahingehend reglementiert, wie sie es denn – gleichwohl welchen Hintergrundes – überhaupt zulassen könnte, dass ihr Kind Derartiges zu einem Erwachsenen sagte, worauf sie geäußert hat:
    „Hören Sie doch weg, wenn es Ihnen nicht passt, dass mein Kind Derartiges sagt“!

    Unabhängig der gerichtlichen Auseinandersetzungen, dem eigentlich gesetzteskonformen, wechselseitigen Umgangsanspruch, zwischen dem Jungen und meiner Person – dieser von der Kindesmutter, mit allen ihr recht zu sein scheinenden Mitteln seit 4 Jahren zu vereiteln versucht wird, sie gerichtliche Vereinbarungen, zur Beratung/Mediation schlichtweg ebenfalls torpediert und boykottiert hat -, hatte ich im Mai vergangenen Jahres eine Unterlassungsklage gegen sie bei Gericht eingereicht, bedingt ihrer immer wieder währenden Beleidigungen und Diffamierungen gegen mich, zumal noch in Gegenwart ihrer beiden Kinder.

    Selbst die seinerzeit im Umgangsverfahren zuständige Richterin hatte der Kindesmutter gesagt, sie solle es künftig dringlich zu unterlassen haben, mich – allein schon in Gegenwart ihrer Kinder – zu beleidigen…

    Von Seiten des Verfahrensbeistands und auch der Richterin war mehrfach an die Mutter appelliert worden, ihr Kind doch bitte gehen und gewähren zu lassen.
    Der Verfahrensbeistand hatte zudem zu Protokoll gegeben, dass die Kindesmutter ihrem Kind nicht gerade unerheblichen Schaden zufügen würde.

    In Bezug auf die von mir erhobene Unterlassungsklage wurde ich von Seiten des Gerichts angehalten, meine Klage bei Gericht zurückzunehmen und mich an die zuständige Schiedsstelle zu wenden.

    Im April 2013 ist die Kindesmutter schließlich mit ihren Kindern in der unmittelbaren Nähe der meinigen Arbeitsstätte eingezogen und zeigt mich seither permanent hiesig bei der Polizei an.
    An diversen Stellen in W.-B., sogar in Straßen, diese ich – trotz meiner über 20-jährigen Betriebszugehörigkeit und fast täglichen Verweilens… – nicht einmal kannte/kenne, hat sie mir Aufenthaltsverbote erteilen lassen…

    Um lang Weihnachten 2013 war ich am 18. Dezember 2013 abends in der ev. Kirchengemeinde in W.-B. – diese örtlichen Gegebenheiten zählten bislang (noch) nicht zum Aufenthaltsverbot – gewesen, um dem Jungen beim Singen, im Chor der Grundschule hatte zuhören zu können.
    Tags darauf wurde ich auf Zutun der Kindesmutter an meiner Arbeitsstelle polizeilich festgenommen und einem Ermittlungsrichter vorgeführt…

    Bei ihrer polizeilichen Vernehmung, im Dezember 2013, wurde die Kindesmutter unter Anderem gefragt, ob für sie denn nicht ein erneuter Umzug in Betracht zu kommen habe, worauf sie zu Protokoll gab:
    „Diese Genugtuung möchte ich Herrn Schiffler nicht geben“!

    Sie räumte bei der Polizei ein, ihr Kind 2010 geschubst zu haben…
    Ferner gibt sie an, Der Junge habe Ausraster im Sozialverhalten, er müsse es ja irgendwo raus lassen und sei dann auf dem Schulhof zu wild und aggressiv, seinen Klassenkameraden gegenüber…

    Sie habe ihre Kinder in der psychiatrischen Ambulanz, E.straße vorgestellt und den Jungen hiesig in der Tagesklinik angemeldet…

    Sowohl in der Zeugenvernehmung der Kindesmutter, als auch in dieser, der Großmutter des Kindes wurden noch weitere Behauptungen und Anschuldigungen – nicht nur, dass meine Person Schuld an dem aggressiven Verhalten des Jungen habe usw. – gegen meine Person verlaut, diese ich teilweise schon unter Eingabe von Beweis findenden, schriftlichen Materialien habe widerlegen können.

    Das ist in (nur) groben Zügen – es tut mir leid, dass ich mich nicht habe kürzer fassen können… – die Geschichte der letzten 4 bzw. 10 Jahre.

    Für diese Angelegenheit habe ich inzwischen beinahe 20.000,00 Euro zu verauslagen (gehabt); für einen solchen Betrag hätte ich in Ländern der Armut vielen Kindern und Familien über einen sehr langen Zeitraum für Leib und Wohl helfen können…

    Viele Elternteile – meistens wird es ja den Vätern zugeordnet/-geschrieben – schicken ihren Kindern nicht einmal eine Geburtstagskarte oder wären mit anderen Gesten für diese präsent…

    Nur zu oft hatte sich die Kindesmutter immer bei mir beschwert, dass sich der Vater des Mädchens zu Lebzeiten ja nie um seine Tochter gekümmert hätte, ihr ja nicht einmal eine Weihnachts- oder Geburtstagskarte geschrieben hätte…

    Der Junge wurde am 27. März dieses Jahres 9 Jahre alt – ich durfte ihm noch nicht einmal eine Geburtstagskarte schicken.

    Ich hatte eine Zeitungsanzeige geschaltet und wollte abends bei mir an der Firma einige Luftballons aufhängen.

    Dahingehend wollte man mich wieder verhaften!

    Für meine Lieben, diese ich nicht mehr (unter den Lebenden) habe, zünde ich immer wieder an deren Stätten – unabhängig irgendwelcher Ereignisse, Geburtstage, Allerheiligen, Totensonntag etc. – Kerzen an und seit 4 Jahren mache ich das auch an einem neutralen Platz, für „meinen“ Bub und seine Schwester, mit einem stillen Gebet, dass sie stets gut behütet und beschützt bleiben.

    Ich hatte neulich einmal Bilder zusammen getragen, von meiner Mutter (als Kind), von mir (als Kind) usw., zu diesen des Jungen und diese meinen Bekannten und Freunden gezeigt.

    Alle kamen zu dem gleichen Ergebnis, dass mit dem Vaterschaftstest etwas nicht stimmte…

    Und sieht man die aktuellen Fotos des Jungen, auf der Homepage der GS, wird das immer mehr deutlich…

    Leider aber hatte auch die Freundin der Kindesmutter diese nicht davon überzeugen können…

    usw.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Bitte unterstuetzen sie die petition von Hannelore M Roehl: Mord verjaehrt nicht: ich fordere ermittlungen gegen kinderschaender und kindermoerder!

    bei http://www.openpetition.de

    Bitte weitersagen, teilen und moeglichst auch die petition unterschreiben – man kann auch anonym
    unterschreiben!!! Die petition ist erst seit anfang juni aktiv und hat nun bereits ueber 500 unterschriften!

  • Hallo, mein mann und ich sind fertig mit den nerven, was dieses jugendamt lügt und sachen erzählt was so nicht war ist. besonders eine gewisse frau w. vom jugendamt darmstadt, die ist wirklich das letzte nur lügen erzählt diese frau, will uns unsre kinder wegnehmen, stützt sich auf ein gutachten das sieben jahre alt ist…..ich verstehe die welt nicht mehr aber ich werde nicht aufgeben für meine kinder. wir sind gute Eltern unsere kinder haben alles was sie brauchen: liebe, fürsorge,.. denen geht es gut bei uns was soll das nur. geld will die alte mit unseren kindern machen, der werde ich das Handwerk legen….wer hier auch erfarung mit dieser person gemacht hat bitte hier melden.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.