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XII ZB 241/09 – Großeltern und ihr Enkelkind

Deutsche Gerichte zu lasch, Gesetze lückenhaft
Bild: © AndreyPopov / depositphotos.com
Deutsche Gerichte zu lasch, Gesetze lückenhaft
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Großeltern, die das minderjährige Kind nach dem Tod der allein sorgeberechtigten Mutter betreut haben und betreuen, sind gegen eine familiengerichtliche Entscheidung, die das Sorgerecht dem Vater und wichtige Einzelbefugnisse einem Pfleger überträgt, grundsätzlich nicht beschwerdeberechtigt.

Dass die Beschwerdeführerin die Großmutter des betroffenen Kindes ist und sie zudem ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung hat, begründet für sich genommen kein subjektives Recht, aus dem sich ihre Beschwerdebe-rechtigung ergeben könnte. weiterlesen…

Quelle: rechtslupe.de – 3. März 2011 – Familienrecht

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2 Kommentare

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  • Wo gibt es keine Widersprüche? In jeder Gesetzgebung gibt es diese. So auch hier. Einerseits soll das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen, andererseits spielt das Kindeswohl bei den Vorschriften und Gesetzgebungen Null Rolle. Hier heißt es sogar, um die Beschwerdeberechtigten einzuschränken…. Also Verwaltungsakt anstATT KINDESWOHL – IST DAS EINE sCHANDE für das Land mit einer solchen Gesetzgebung? Reine Bürokratie – keine MENSCHLICHKEIT- zumindest nicht, was das B este für das Kind sein würde. Ja, und das wissen die betreuenden Großeltern doch wohl immer noch am besten und nicht die Kräfte an den Schaltstellen.

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Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.