Hameln/Celle (ube). Im Fall des vom Kreisjugendamt ins Kinderheim gesteckten zwölfjährigen Mädchens aus Hameln hat das Oberlandesgericht Celle über die Beschwerde der Eltern Marita (59) und Viktor M. (59) entschieden. Die Richter des 12. Zivilsenats änderten die Beschlüsse des Amtsgerichts Hameln und wiesen den Antrag des Jugendamtes auf vorläufige Entziehung des Sorgerechts im einstweiligen Anordnungsverfahren zurück. Landrat Rüdiger Butte geht allerdings davon aus, „dass es in dieser Sache noch ein Verfahren vor dem Familiengericht geben wird“. weiterlesen…
Quelle: dewezet.de – 10.11.2010 – Birte Hansen
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