Jugendämter Nordrhein-Westfalen

Löhne Jugendamt

Nordrhein-Westfalen Jugendämter
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Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 0 57 32/1 00-5 10

Leitung
Jürgen Förster
Telefon: 0 57 32/1 00-5 16
E-Mail: j.foerster@loehne.de

Einrichtungen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
Barbara Steffen-Laubenstein
Telefon: 0 57 32/1 00-5 25
E-Mail: b.steffen-laubenstein@loehne.de

Jugendhilfeplanung
Gaby Schewe-Ekamp
Telefon: 0 57 32/1 00-5 27
E-Mail: g.schewe-ekamp@loehne.de

Beistandschaften, Verwaltung
Dirk Deppe
Telefon: 0 57 32/1 00-5 11
E-Mail: d.deppe@loehne.de
Petra Schütze
Telefon: 0 57 32/1 00-5 01
E-Mail: p.schuetze@loehne.de

Soziale Dienste, Familien- und Jugendgerichtshilfe, Schutz von Kindern und Jugendlichen
Dietrich Stuke
Telefon: 0 57 32/1 00-5 02
E-Mail: d.stuke@loehne.de

J ugendamt Löhne
Alte Bünder Str. 14
32584 Löhne
Telefon: 0 57 32/1 00-0

Unterhaltsvorschuss
Kerstin Hamel
Telefon: 0 57 32/1 00-5 12
E-Mail: k.hamel@loehne.de

Kostenangelegenheiten
Gaby Bohlmeier
Telefon: 0 57 32/1 00-5 13
E-Mail: g.bohlmeier@loehne.de

Außenstelle OGS Löhne-Ort
Neuer Kamp 14
32584 Löhne
Alexa Möller
Telefon: 0 57 32/98 18 06
Fax: 0 57 32/1 00-5 10
E-Mail: a.moeller@loehne.de

Außenstelle OGS Mennighüffen-Ost
Siemshofer Kirchstr. 57 – 59
32584 Löhne
Anett Henning
Telefon: 0 57 32/7 35 67
E-Mail: kinderhort.mennighueffen-ost@teleos-web.de

Außenstelle OGS Melbergen
Goethestr. 84 a und b
32584 Löhne
Marina Krumme
Telefon: 0 57 31/8 35 51
Fax: 0 57 31/8 35 51
E-Mail: villakunterbunt@teleos-web.de

3 Kommentare

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  • Aus Verzweiflung und dem Bedürfnis heraus es nicht einfach „schlucken“ zu können kopieren wir unser Schreiben an das Jugendamt Löhne : Natürlich aus unserer Sicht, und wie wir es empfinden mussten-

    Haben Sie ähnliche Erfahrungen, würden wir uns über ein feedback freuen:
    menoni@web.de

    Unsere Anschrift aus Schutz
    der Privatsphäre Rausgenommen

    Jugendamt Löhne
    Frau Adler
    Alte Bünder Strasse 14

    32584 Löhne

    Seiten ges. : 3

    Löhne, 11.11.2009

    Jugendhilfemassnahme (§20 SGB VIll)

    Unsere Schreiben vom 29.08.2009 und vom 28.09.2009
    Unser Planungsgespräch nach §24 SGB X und unser gestriges Telefonat

    Guten Tag Frau Adler, guten Tag Herr Stuke und sehr geehrte Damen und Herren.

    Nachdem wir in dieser Gesellschafft und in diesem System unsere Pflichten gegenüber jenen nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, m ü s s e n wir in der schlimmen Situation, in der wir uns nach dem ihnen bekannten schweren Schicksalsschlag unserer Familie befinden, das von uns mit erhaltene und aufgebaute, soziale „Sicherheitsnetz“ unseres Staates in Anspruch nehmen.
    Nach dem nun alles äusserst kritisch von Ihnen geprüft worden ist, und alle gewünschten erforderlichen Belege durch uns eingereicht worden sind, bestehen nunmehr auch ihrerseits keine Zweifel daran, dass wir anspruchsberechtigt sind –
    Lediglich mit der Anwendung dieser Hilfe können wir nicht zufrieden sein.
    Bei unserer Bitte nach 2,5 std. / Woche mehr, um unsere Kinder sicher vom Schulweg nach Hause zu wissen ,haben Sie uns, nach dem Sie es erst ignoriert haben, einfach mit Verlegung der Betreuungszeit, aus offensichtlichen und zugegebenen , ausschliesslich wirtschaftlichen Interessen vom „Regen in die Traufe“ gestellt – mit der von Ihnen aufgezwungenen Regelung haben wir nunmehr zum Abend hin unverhältnismässig lange unsere Kinder unbeaufsichtigt.
    Sie entwerten damit den Nutzen und den Sinn dieser Massnahme um ein Wesentliches .
    Wir sind durch die schwere Krankheit meiner Frau und durch meine bestehenden Arbeitszeiten nicht in der Lage, die Sicherheit unserer Kinder in der gestrichenen Zeit zu gewährleisten, meine Ankunft im Hause ist arbeitsbedingt regelmässig später als 18.00uhr!
    Es ist schon ein Unterschied, ob die Kinder dann ca.30min. , oder deutlich mehr als eine Stunde unbeaufsichtigt sind – dieses wäre eindeutig eine Verletzung der Aufsichtspflicht, unserer Kenntnis nach ist es sogar durch Gerichtsurteile definiert – unser kleiner Sohn ist erst 7 Jahre alt geworden…
    Um meine Anwesenheit um 17.30 bei meiner Familie zu ermöglichen, müsste ich regelmässig Aufgaben seitens meines Arbeitgebers ablehnen, welches zwangsläufig zum Ersetzen meiner Arbeitskraft führen wird. Ich stehe im Angestelltenverhältnis, in einer Firma mit angenehmen Klima, wo ein Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen besteht.
    Dadurch entfällt die Gewissheit ,um eine bestimmte Uhrzeit abstempeln zu können…

    Seite 2

    Ich lehne den sanften Druck meines Arbeitgebers bereits ab, an Wochenenden, den Dienst auf Messen mit meinen Kollegen zu teilen, damit eine noch weiter gehende Wochenendbetreuung 14 täglich nicht notwendig ist – selbst da weiss ich nicht, wie lange mir dieses noch gelingen wird, wenn ich jetzt noch mit weiteren Einschränkungen meiner Arbeitszeit ankomme, ist das Resultat leicht zu erahnen-
    Es hiesse im Umkehrschluss auch, dass wir bisher die Zeit bis 18.00 Uhr auch nicht gebraucht hätten, was auf jedenfall nicht zutrifft!
    Nachdem wir bereits in der Vergangenheit mehr Stunden zur Verfügung hatten, und auf Ihre Bitte hin es mit weniger zu versuchen, und bei Bedarf gerne wieder die alte Stundenzahl zur Verfügung gestelllt bekommen würden, nachgekommen waren, welche wir durch Veränderung der Arbeitsbedingungen nunmehr wieder brauchen, scheinen Sie daraus eine Prinzipsache zu machen, und dieses auf Kosten unserer Familie. Dabei ist es immernoch weniger als es ursprünglich gewesen ist…
    Wenn wir unsere Gesprächsnotizen ansehen, und ihre Äusserungen werten, können wir es nur mit Unmut und Unglauben registrieren-
    Es ist schon unglaublich mit welcher Selbstsicherheit Sie behaupten, das jegliche Gerichte Ihnen Recht geben werden, und wir ja klagen könnten, um zu verlieren. Damit stellen sie jegliche Judikative unseres Staates in ihrer Daseinsberechtigung in Frage….. – und dieses als „Staatdiener“.
    Aber es ist in unseren Augen schon eine Frechheit, angesprochen auf eventuellen Arbeitsplatzverlust, die Aussage zu treffen, dass wir ja Hartz IV beantragen könnten, dass wir damit an den Rand der gesellschaftlichen Anerkennung gedrängt würden, interessiert sie scheinbar gar nicht. Ihre wirtschaftliche Auswertung scheint doch wichtiger zu sein, als den Sinn ihres Amtes und ihrer Aufgaben erfüllt zu wissen…
    Ich werde den harterarbeiteten Arbeitsplatz nicht aufgeben, und meinen Kindern ein anderes Vorbild sein, als ich es bisher unter jeglichem, persönlichem Einsatz geschafft habe.
    Meinen Argumenten und Einwänden mit der Aussage zu begegnen, ich soll mal alles nicht sooo schwarz sehen, es würde schon nichts passieren, kann ich ebenfalls nicht so stehen lassen, wir gehen ja auch nicht essen und lassen die Kinder alleine in der Annahme, es wird schon gut gehen..
    Natürlich kann immer was passieren, aber es ist schon ein Unterschied, ob ein so grosses, regelmässiges Risiko eher provoziert oder doch in gewissem Rahmen präventiert wird!
    Sie stellen eine zu kurze Leiter anders hin, um einen sicheren Stand unten zu gewährleisten,
    dass dadurch nun oben etwas fehlt und das selbe Gefahrenpotenzial erhalten bleibt, möchten Sie nicht berücksichtigen, um es mal bildlich darzustellen-

    Wir möchten Ihnen hiermit deutlichst , erneut mitteilen, dass wir situationsbedingt
    regelmässig nicht in der Lage sind, die Sicherheit und Aufsicht unserer Kinder in er Zeit 17.30 – 18.00 (die von Iihnen nach unten gesetzte Zeit) zu gewährleisten und für schwerwiegende Vorkommnisse in dieser Zeit Sie als Jugendamt in der Verantwortung dafür sehen und belangen werden –

    Wir werden sensibilisiert durch Geschehnisse in der Gesellschaftt, wie z. B.: Durch den auch Ihnen bekannten Fall zweier Brüder, wo der Jüngere seinen Arm verloren hat, und der Ältere diesen in seiner altersbedingten, eingeschränkten Beurteilungsfähigkeit in die Kühltruhe gepackt hat… – beide in etwa in dem Altersrahmen unserer Kinder…
    Der selbe Fall mit Einbindung eines Erwachsenen wäre anders geendet, als dass der Kleine für den Rest seines jungen Lebens nunmehr ohne seinen Arm auskommen muss…

    Wir würden gerne auf ihre Hilfe verzichten, leider haben wir es nicht in der Hand !

    Seite 3

    Wir möchten Sie bitten , uns eine korrigierte Bewilligung zukommen zu lassen.
    Andernfalls bitten wir um eine schriftliche Stellungnahme, um es ggfls. durch eine Klage überprüfen zu lassen, ob sie denn tatsächlich recht in ihrer Annahme haben, das jedes Gericht ihre Ansicht bestätigen wird…
    Abschliessend möchten wir erwähnen, dass niemand durch dieses Anschreiben sich persönlich angegriffen fühlen möchte, und dass wir lediglich damit das Wohl unserer Kinder gewährleistet wissen möchten, welches unserer Ansicht nach eine unserer Grundaufgaben als Eltern ist !

    Um die Klagefrist einhalten/verstreichen lassen zu können, möchten Sie bitte die erforderliche, geänderte Bewilligung, respektive Ihre schriftliche Stellungnahme uns binnen 10 Tagen zukommen lassen.

    Uns geht es n i c h t um Prinzipien, und wir gehen diesen Schritt nicht aus lauter Langeweile….! Ihnen sollte es auch nicht um irgendwelchen, idealistischen „Gesichtsverlust“ gehen.. – das wäre hier unverhältnismässig und erst recht fehl am Platz!
    Wir haben bisher gar nicht „gebellt“…. bitte beachten Sie das-

    Da es hier um soviel geht, nämlich um das Wohl unserer Familie, werden wir jegliche Möglichkeiten wie Rechtsmittel und Medien nutzen, um eine Veränderung dieses Missstandes zu erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Krüger

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT LÖHNE – 19.10.2010 – Missbrauch: Richterin zeigt Verdächtigen nicht an
    Im Fall der drei mutmaßlich missbrauchten Geschwister aus Löhne gerät neben dem Jugendamt jetzt auch das Amtsgericht Bad Oeynhausen in die Kritik.

    »Eine Richterin kannte 2004 die Vorwürfe der Kinder, aber sie hat die Staatsanwaltschaft nicht informiert«, sagt Rechtsanwältin Susanne Renner.2003, als ihre Mutter länger im Krankenhaus lag, sollen die zehn, 11 und 16 Jahre alten Mädchen von ihrem Stiefvater missbraucht worden sein. Zu einem Mädchen soll er gesagt haben: »Wenn’s dir gefällt, können wir das öfter machen.« Die älteste Schwester hatte sich einer Sozialpädagogin der Hauptschule Löhne anvertraut, die das Jugendamt informiert hatte. Die Behörde nahm die Kinder mit einem Beschluss des Amtsgerichts aus der Familie. Dieser Artikel wurde gefunden auf westfalen-blatt.de…

    Quelle: westfalen-blatt.de – 15.10.2010 – Von Christian Althoff Löhne

  • Dem ist einiges anzumerken:
    Allerdings haben JÄ und Gerichte üblicherweise überhaupt kein Interesse sich mit Mißbrauch auseinanderzusetzen. Warum sei dahingestellt.
    Fakt ist aber, daß Kindesmißbrauch, nicht nur sexueller Natur, sehr weit verbreitet ist in D..
    Übrigens keineswegs nur durch Männer, wie überall und auch in diesem Artikel suggeriert wird.
    Im Bereich psychischer Mißbrauch ist sogar von einem Frauenüberhang auszugehen.
    Der Satz: „Ein Mann, der so etwas tut, kommt damit davon!“, ist insofern unsinnig, da leider mehr als unvollständig.
    Menschen, die so etwas tun, werden zum Teil sogar durch eindeutige Rechtsbrüche seitens der Behörden aktiv ünterstützt.
    Die Polizei weiß üblicherweise überhaupt nicht, was sie darf, muß, oder soll. Mir haben Polizisten in’s Gesicht gesagt, wenn die Mutter mit dem Kind erweiterten Suizid begeht, ist das ihr gutes Recht.
    Man kann also wohl zu recht sagen, daß die Polizei in Bezug auf Kindes-u. Familienrecht absolut ignorant ist, bis hin zu galloppierender Dummheit.
    Das beste Interesse des Kindes ( in D. immer falsch mit „Kindeswohl“ übersetzt ) ist den Behörden vollkommen egal.
    Was zählt sind ausschließlich die wirtschaftlichen und Karrieregründe sowie behördeninterne Mobbingängste.
    So lange, wie im Gericht noch nicht einmal eine Protokollierungspflicht gilt, ist auch eine Anzeigepflicht lediglich Makulatur, da nicht im geringsten durchsetzbar.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.