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Jugendamt Heiligenhaus

Jugendamt Heiligenhaus

Die Zuständigkeit für die Stadt Heiligenhaus obliegt dem Jugendamt Heiligenhaus.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Heiligenhaus. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Heiligenhaus erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Heiligenhaus

Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Heiligenhaus:

Bürgerbüro Heiligenhaus
Hauptstraße 159
42579 Heiligenhaus

Tel.: 020 561 30
Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de

Jugendamt Heiligenhaus

Adoptions- und Pflegekinderdienst

Nicht jedes Kind hat die Möglichkeit, in seiner leiblichen Familie aufzuwachsen. Dies kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Um diesen Kindern dennoch ein gesundes Aufwachsen in einem beständigen Familienumfeld mit festen Bezugspersonen zu ermöglichen, gibt es die Option der Adoption oder die einer Pflegefamilie. Das Jugendamt Heiligenhaus ist dabei zuständig für die Vermittlung der Kinder. In dem gesamten Prozess wird besonders darauf geachtet, ob sich bewerbende Familien für diese Aufgabe geeignet sind und auch, ob Familie und Kind zusammenpassen. Denn das Wohl des Kindes steht an oberster Stelle. Auch nach der eigentlichen Vermittlung eines Kindes in eine Familie steht der Adoptions- und Pflegekinderdienst den Adoptions- oder Pflegefamilien zur Seite, unterstützt und berät sie.

Adoptions- und Pflegekinderdienst
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Flake
Tel.: 02056 132 90
Mail: c.flake@heiligenhaus.de

Frau Weiß
Tel.: 02056 132 72
Mail: k.weiss@heiligenhaus.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoptions- und Pflegekinderdienst“ vom Jugendamt Heiligenhaus finden Sie hier.

Beistandschaft

Eine Beistandschaft können alleinerziehende Eltern beim Jugendamt einrichten lassen, die die Sorge für das Kind tragen und in dessen Obhut es sich befindet. Diese berät und unterstützt den Elternteil dann in den Themen Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung. Sollten sich diesbezügliche Angelegenheiten nicht außergerichtlich klären lassen, vertritt der Beistand das Kind auch vor Gericht. Die Beistandschaft bleibt so lange bestehen, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat oder aber der Elternteil die Beendigung der Beistandschaft beantragt.

Zusätzlich haben auch junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Möglichkeit, sich beim Jugendamt hinsichtlich Unterhaltsansprüchen beraten zu lassen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Celik
Tel.: 02056 132 74
Mail: g.celik@heiligenhaus.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft“ vom Jugendamt Heiligenhaus finden Sie hier.

Beurkundungen

Mitarbeiter des Jugendamts Heiligenhaus sind dazu befähigt, folgende Urkunden auszustellen: Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsansprüche und die gemeinsame elterliche Sorge. Die Ausstellung solcher Urkunden ist kostenlos. Alternativ kann auch ein Notar diese Urkunden ausstellen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Celik
Tel.: 02056 132 74
Mail: g.celik@heiligenhaus.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen“ vom Jugendamt Heiligenhaus finden Sie hier.

Fachberatung Kindertagespflege

Neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung haben Eltern ebenfalls die Möglichkeit, ihr Kind von einer Kindertagespflegeperson betreuen zu lassen. Um sich über dieses Angebot zu informieren, können sich Eltern an die Fachberatung Kindertagespflege wenden. Darüber hinaus können auch Kindertagespflegepersonen selbst Beratungen in Anspruch nehmen. Höchste Priorität der Fachberatung Kindertagespflege ist es, Kindern eine sichere, fachliche und unterstützende Betreuung zu bieten, indem sie Kindertagespflegepersonen regelmäßig auf Fachlichkeit und Qualität prüft und diesen beratend zur Seite steht.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Reimann
Tel.: 02056 586 64 64
Mail: j.reimann@heiligenhaus.de

Frau Unger
Tel.: 02056 586 64 65
Mail: a.meyer@heiligenhaus.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Fachberatung Kindertagespflege“ vom Jugendamt Heiligenhaus finden Sie hier.

Kinderschutz

Da sich Kinder und Jugendliche noch in der Entwicklungsphase befinden, müssen sie besonders geschützt werden. Das Jugendamt ist dabei einer von vielen Akteuren, die sich für den Schutz von Kindern aktiv einsetzen. Erfährt das Jugendamt von einer möglichen Kindeswohlgefährdung greift es sofort ein. Es richtet sich dann an die Eltern und versucht gemeinsam mit ihnen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl des Kindes in seiner Familie wieder sichert. Sollten die Eltern allerdings keine Bereitschaft dafür zeigen, das Wohl des Kindes wiederherzustellen oder sollten die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen, sorgt das Jugendamt ebenfalls dafür, dass das Kind in einer geeigneten Einrichtung oder Familie untergebracht wird.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Rudowitz
Tel.: 02056 133 31
Mail: j.rudowitz@heiligenhaus.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinderschutz“ vom Jugendamt Heiligenhaus finden Sie hier.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist ein alternatives Angebot zur Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung. Sie zeichnet sich dabei vor allem durch eine familienähnliche und flexible Betreuung aus und ist besonders für Kinder unter drei Jahren geeignet. Die Kinder werden in kleineren Gruppen betreut, um individuell auf ihre Bedürfnisse und Entwicklungen eingehen zu können. Um sich über das Angebot der Kindertagespflege und entsprechende Plätze zu informieren, kann man sich an das Jugendamt wenden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Reimann
Tel.: 02056 586 64 64
Mail: j.reimann@heiligenhaus.de

Frau Sandfuchs
Tel.: 02056 586 64 65
Mail: g.sandfuchs@heiligenhaus.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege“ vom Jugendamt Heiligenhaus finden Sie hier.

Schulsozialarbeit

Die SchulsozialarbeiterInnen unterstützen und helfen SchülerInnen bei Bedarf bei sowohl schulischen, als auch außerschulischen Problemen durch diverse Angebote. Es werden unter anderem Einzelfallhilfen und Elternberatungen angeboten. Denn nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst fallen in den Arbeitsbereich der Schulsozialarbeit. Das Angebot richtet sich auch an die Eltern, da sie ein wesentlicher Bestandteil der SchülerInnen sind und deshalb in die verschiedenen Vorgehensweisen und Maßnahmen mit eingebunden werden müssen. Auch erhalten sie Beratung und Unterstützung in Bezug auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Eine weitere Zielgruppe der Schulsozialarbeit stellen selbstverständlich auch alle Mitarbeiter im schulischen Umfeld dar.

Schulsozialarbeit
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Hillesheim
Tel.: 02056 133 06
Mail: s.hillesheim@heiligenhaus.de

Frau Mayer
Tel.: 02056 133 05
Mail: l.mayer@heiligenhaus.de

Frau Paduch
Tel.: 02056 582 79 99
Mail: m.paduch@heiligenhaus.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Schulsozialarbeit“ vom Jugendamt Heiligenhaus finden Sie hier.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Alle Hilfen und Maßnahmen im Rahmen der Erziehungs- oder Jugendhilfe sind mit Kosten verbunden. Die wirtschaftliche Jugendhilfe kümmert sich um die finanzielle Abwicklung und die Koordination dieser Kosten. Sie zieht die entsprechenden Personen zur Zahlung heran und sorgt dafür, das die richtigen Personen oder Einrichtungen das Geld erhalten.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Becker
Tel.: 02056 133 69
Mail: s.becker@heiligenhaus.de

Frau Bornemann
Tel.: 02056 133 64
Mail: k.bornemann@heiligenhaus.de

Frau Freis
Tel.: 02056 133 79
Mail: b.freis@heiligenhaus.de

Frau Militti
Tel.: 02056 132 86
Mail: b.militti@heiligenhaus.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ vom Jugendamt Heiligenhaus finden Sie hier.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.