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Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Jugendamt Bad Toelz Wolfratshausen
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Die Zuständigkeit für den Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen obliegt dem Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen:

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Professor-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Tel.: 08041 505 459

Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen

FunktionNameKontaktdatenZimmer

Sachgebietsleitung
Herr Reiner1.113

Zentrale AJF
Frau TrasbergerTel.: 08041 505 4591.112

Zentrale AJF
Frau WiegerlingTel.: 08041 505 4601.112

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen“ vom Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen finden Sie hier.

Bereich: Adoption – Anerkennung einer Adoption im Ausland

Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wurde, muss in Deutschland geprüft werden, ob diese hier anerkannt oder umgewandelt werden kann. Dazu ist ein Antrag ans Familiengericht notwendig. Dieses muss dann prüfen, nach welchen Sachvorschriften diese Adoption durchgeführt wurde. Hat eine im Ausland getätigte Adoption eine schwächere Wirkung als eine deutsche Adoption, kann auf notariellen Antrag eine Umwandlung stattfinden. Danach hat diese Adoption also eine nach deutschem Recht starke Wirkung.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenPostanschrift

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Amt für Jugend und Familie
Tel.: 08041 505 459
Mail: ajf@lra-toelz.de
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoption – Anerkennung einer Adoption im Ausland“ vom Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen finden Sie hier.

Bereich: Adoption – Informationen zur Freigabe

Wenn man schwanger ist und eigentlich kein Kind möchte, bietet sich eine Adoptionsfreigabe an. Dadurch wird es zum Beispiel kinderlosen Paaren ermöglicht, ein Kind großzuziehen, wenn sie selbst nicht die Möglichkeit dazu haben, selbst schwanger zu werden. Wenn man sich schon dazu entschieden hat, das Kind zur Adoption abzugeben, kann das Jugendamt bei der Vermittlung unterstützen. Die letztliche Einwilligung in eine Adoption seitens der Mutter kann allerdings erst frühestens acht Wochen nach der Geburt erfolgen.

AnsprechpartnerInnen
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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Amt für Jugend und Familie
Tel.: 08041 505 459
Mail: ajf@lra-toelz.de
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoption – Informationen zur Freigabe“ vom Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen finden Sie hier.

Bereich: Eltern- und Familienbildung

Die Eltern- und Familienbildung soll dazu beitragen, dass Eltern und erziehungsberechtigte Personen in ihren Erziehungskompetenzen gestärkt werden. Denn ein Kind zu erziehen, ist eine wichtige Aufgabe, die nicht immer einfach ist und auch Herausforderungen mit sich bringt. Um diese Aufgabe gewissenhaft zu übernehmen, gibt es verschiedene Angebote, die in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören beispielsweise die Familienstützpunkte, das Netzwerk Familienpaten in Bayern oder die Kampagne „Stark durch Erziehung“.

AnsprechpartnerInnen
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83646 Bad Tölz

Die offizielle Seite für den Bereich „Eltern- und Familienbildung“ vom Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen finden Sie hier.

Bereich: Erziehung in der Familie – Beantragung der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform

Eine Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform ist vor allem für junge Menschen geeignet, die Eltern geworden sind. Hier haben sie die Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten, wenn sie mit der Aufgabe der Erziehung noch unsicher sind und wenn sie durch ihre Persönlichkeitsentwicklung Hilfe bei der Erziehung ihres Kindes benötigen. Dabei gibt es diese Möglichkeit der Wohnform nicht nur für alleinerziehende Mütter, sondern auch für Väter. Je nach derzeitiger Lebenslage eignen sich unterschiedliche Angebote. Dazu gehören: Gruppen im Mutter/Vater- und Kind-Heim, Außenwohngruppen von Heimen, Wohngemeinschaften, Appartementhäuser oder betreute Einzelwohnungen.

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Bereich: Erziehungsberatungsstellen – Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern hat ein Förderprogramm, bei dem es Erziehungsberatungsstellen unterstützt. Denn Erziehungsberatungsstellen leisten einen wichtigen Beitrag in der Gesellschaft, bieten Unterstützung und Hilfe. Durch die Angebote wird die Erziehung in der Familie gefördert, es wird in Sachen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung beraten und es gibt auch Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

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Bereich: Erziehungshilfen

Erziehungshilfen werden dann eingesetzt, wenn eine Erziehung nicht zum Wohl des Kindes stattfindet. Die verschiedenen Angebote der Erziehungshilfen sollen dann die Eltern in ihrer Aufgabe unterstützen. Das Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen kann bei Bedarf beraten und über geeignete Maßnahmen informieren. Die Maßnahmen dabei sind vielfältig und richten sich entsprechend nach dem Einzelfall. Maßnahmen wären: Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehung in einer Tagesgruppe oder Vollzeitpflege.

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Bereich: Familiengericht – Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren

In manchen gerichtlichen Verfahren ist es vom Gesetz her geregelt, dass das Jugendamt vor einer Entscheidung angehört werden muss. Das Jugendamt schaut sich dann die gegebenen Umstände an, um sich selbst eine Entscheidungsgrundlage zu bilden. Auf dieser aufbauend kann es dann auch dem Gericht Vorschläge für Maßnahmen machen. Das Jugendamt wird vor allem mit einbezogen, wenn es um die Entscheidung über den Umgang mit dem Kind geht, die Entscheidung über gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls und die Entscheidungen über die elterliche Sorge geht.

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Bereich: Frühe Hilfen

Damit bei auftretenden Problemen in der Erziehung eines Kindes frühestmöglich gehandelt werden kann, gibt es verschiedene Angebote, die das Informieren, die Beratung und Hilfe betreffen. Ziel ist es, Probleme so früh wie möglich anzugehen, damit sich erst gar keine negativen Folgen entwickeln können. Die Frühen Hilfen richten sich dabei vorherrschend an Kinder in einem Alter von 0 bis 3 Jahren. Aber auch in der Schwangerschaft können bereits Beratungsangebote in Anspruch genommen werden.

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Bereich: Jugendarbeit

Für Jugendliche und junge Menschen gibt es verschiedene Angebote, die sie nutzen können, um ihre Freizeit zu gestalten und sich in ihrer Persönlichkeit weiterzuentwickeln. All diese Angebote fallen unter den Begriff Jugendarbeit und werden von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, Trägern der Jugendarbeit und Trägern der öffentlichen Jugendhilfe angeboten. Die jungen Menschen können sich auch bei der Aufstellung der Angebote beteiligen. Dies ist wichtig, da sie den Interessen dieser entsprechen sollen. Zu den Aufgaben der Jugendarbeit gehören die Jugendberatung, die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die internationale Jugendarbeit und die Kinder- und Jugenderholung.

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Bereich: Jugendgerichtshilfe

Wenn junge Menschen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren straffällig werden, können sie die Jugendgerichtshilfe in Anspruch nehmen. Diese wirkt dann in einem gerichtlichen Verfahren mit, begleitet den Straffälligen und berät die Jugendstaatsanwaltschaft in Form von Berichten und Entscheidungshilfen. Da die Jugendgerichtshilfe nämlich eng mit dem Jugendlichen zusammen arbeitet, eignet sie sich Hintergrundwissen über dessen Lebenssituation an, welches nützlich und notwendig ist für die Entwicklung einer Entscheidung.

Jugendgerichtshilfe
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Bereich: Jugendhilfeplanung

Bei der Jugendhilfeplanung geht es darum, ein Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien zu schaffen, das sie je nach Situation und Umständen nutzen können. Die Jugendhilfeplanung überprüft also den Bestand an Angeboten der Jugendhilfe, um festzustellen, was bereits vorhanden ist. Daraufhin werden die Lücken und fehlenden Angebote analysiert. Für diesen Schritt werden auch die Wünsche und Interessen der Kinder und Jugendlichen angehört, um den Bedarf zu ermitteln. Ist dies geschehen, werden konkrete Maßnahmen entwickelt, welche es gilt umzusetzen.

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Bereich: Jugendschutz

Da Kinder und Jugendliche sich noch entwickeln und sich vor manchen Gefahren noch nicht selbst schützen können, ist der Jugendschutz eine wichtige Sache. Beispielsweise impliziert dieser gesetzliche Regelungen, durch die Kinder und Jugendliche geschützt werden sollen. So müssen sich Gewerbetreibende an bestimmte Regeln halten und dürfen beispielsweise keine alkoholischen Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren verkaufen. Das Jugendamt übernimmt in diesem Fall die Aufgabe des Informierens, der Aufklärung und der Beratung. Auch kann es nach Wunsch Projekte an Schulen durchführen.

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Bereich: Jugendsozialarbeit an Schulen

Die Jugendsozialarbeit ist Teil der Jugendhilfe. Durch die Arbeit an Schulen hat sie engen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und Lehrbeauftragten. Bei Problemen oder diversen Beeinträchtigungen kann sie direkt vor Ort ihre Hilfe und Unterstützung anbieten. Dieses Angebot richtet sich dabei hauptsächlich an Kinder und Jugendliche, die sozial benachteiligt sind oder eine individuelle Beeinträchtigung haben. Durch die Jugendsozialarbeit bekommen sie sozialpädagogische Hilfe und werden hinsichtlich ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung gefördert.

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Bereich: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist und ein Weiterleben in der Familie nicht verantwortet werden kann, können diese vom Jugendamt in Obhut genommen werden. Das Jugendamt hat dann weitreichende Befugnisse, die es so einsetzt, dass sie dem Wohl des Kindes entsprechen. Auch muss in dem Zug die Unterbringung des Kindes vollzogen werden. Eine Inobhutnahme ist aber nur dann möglich, wenn die Personenberechtigten damit einverstanden sind. Ist dies nicht der Fall, muss sich das Jugendamt an das Familiengericht wenden. Dieses entscheidet dann über die notwendigen Maßnahmen.

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Bereich: Kindertagespflege – Pflegeerlaubnis

Wenn man gerne als Tagesperson arbeiten möchte, benötigt man dafür eine Pflegeerlaubnis. Diese zeigt, dass die Tagespflegeperson auf ihre Eignung geprüft wurde und das Jugendamt dem zugestimmt hat. Die erhaltene Erlaubnis ist dann an bestimmte Regelungen und Bestimmungen geknüpft. So dürfen beispielsweise nur acht Kinder maximal von einer Tagespflegeperson betreut werden. Es gibt allerdings auch eine Großtagespflege, bei der mehrere Kinder von mehreren Kindertagespflegepersonen in geeigneten Räumlichkeiten gemeinsam betreut werden.

Kindertagespflege
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Bereich: Leistungen für Bildung und Teilhabe

Als EmpfängerIn von Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld kann man für seine Kinder und Jugendlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. So werden die Einkommensschwächeren unterstützt und die Bildungs- und Entwicklungschancen werden verbessert. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören beispielsweise die Bereiche: Schülerbeförderung, Lernförderung und Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen.

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Bereich: Personensorge – Beratung und Unterstützung

Erzieht man alleine, ohne Partner ein oder mehrere Kinder, ist das nicht einfach und kann zu verschiedenen Problemen oder Herausforderungen führen. Aus diesem Grund haben Alleinerziehende einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Die Beratung kann sich dabei auf erzieherische Aspekte beziehen oder aber auch auf rechtliche oder wirtschaftliche. Auch erhalten alleinerziehende Eltern Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

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Bereich: Pflegeeltern – Bewerbung

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Kind nicht bei seinen eigentlichen Eltern aufwachsen kann. In solch einem Fall gibt es die Möglichkeit, dass das Kind dann bei Pflegeeltern unterkommen kann. Diese kümmern sich dann um das Kind, betreuen und erziehen es. Diejenigen, die sich dafür interessieren, ein Kind bei sich aufzunehmen, können sich an das für sie zuständige Jugendamt wenden. Dort wird die Eignung geprüft, Informationen vergeben und es können alle weitere Fragen besprochen werden.

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Bereich: Trennung und Scheidung

Eltern, die gemeinsame Kinder haben, können bei einer Trennung oder Scheidung viele Fragen haben. Ist dies der Fall, können sie sich an das Jugendamt wenden. Dort werden ihre Fragen beantwortet und sie erhalten Beratung und Unterstützung. Das Wichtigste bei einer Trennung oder Scheidung ist es, dass das Kind im Vordergrund steht. Die Bedürfnisse dieses dürfen nicht vernachlässigt werden. Vor allem bei der Frage wo es leben wird und wann und wie oft es die verschiedenen Elternteile sieht.

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Bereich: Umgangsrecht – Beratung und Unterstützung

Das Umgangsrecht unterscheidet sich zum Sorgerecht. Dieses hat die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu fördern. Alle Bezugspersonen, die mit dem Kind zu tun haben oder hatten und eine enge Verbindung haben, haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Dazu gehören beispielsweise Großeltern oder Geschwister. Das Umgangsrecht dient damit dem Wohl des Kindes. Auch das Kind hat ein Umgangsrecht, das beinhaltet, dass es die Mutter und den Vater sehen und sprechen darf. Das Jugendamt übernimmt in dieser Sache eine beratende und aufklärende Rolle ein.

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Bereich: Unterhaltsvorschuss

Wenn die Eltern eines Kindes nicht mehr zusammen sind und der eine Elternteil, die Erziehung und Betreuung des Kindes alleine übernimmt, ist der andere Elternteil dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt oder zu wenig Unterhalt zahlt, kann der alleinerziehende Elternteil Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser Unterhaltsvorschuss wird einem dann bezahlt, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

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Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen finden Sie hier.

11 Kommentare

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  • Hallo das Jugendamt Bad-Tölz ist der letzte Dreck. Es arbeiten dort nur lügner und betrüger. Einer DÜMMER als der andere. Soger in Briefen sind Fehler bei der Rechtschreibung und so etwas arbeitet dort. Lügner schrieb nicht sondern das soll gleich die ÜBERSCHRIFT sein.

  • Nachdem ich Probleme nicht immer auf die spärlichen Öffnungszeiten legen kann, frage ich mich, ob die außer verwalten noch was anderes machen. Einen Hinweis auf eine Stelle, wo lebensnah gearbeitet wird, finde ich auf der Webseite des LRA Bad-Tölz nicht. Vielleicht sollte man es lieber „Jugendverwaltungsbehörde“ nennen, dass wäre ehrlicher.

  • Liebe Eltern und Großeltern,

    ich möchte gerne aufgrund meiner großen Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern und Familiengerichten alles weitergeben was ich weiß! Ich bin ganz bestimmt kein spitzel und bin voll für eine unabhängige private Kontrollinstanz über die Jugendämter z.B.approbierte Psychotherapeuten die selber Kinder haben mit jahrelanger Erfahrung.Und natürlich Kinderärzten mit sehr viel Erfahrung und eigenen Kindern sowie top universitäts dipl.Pädagogen mit Jahrelanger Erfahrung und eigenen Kindern.Wir haben es selbst erlebt seht hier unter Jugendamt Pfarrkirchen wo wir leider vorher lebten wie ein leihenhafter Gutachter durch eigener Geschichte einen Hass auf Familien ausübt und sehr viele Familien in Niederbayern zerstört hat nachweislich kenne einige Gutachten von Ihm wir sorgten auch dafür das er von der Sachverständigenliste der IHK gestrichen wurde!!
    Der Obergutachter der uns vor dem OLG begutachtete ein sehr kompetenter Dr.dipl.Psychologe und Dr.Pädagoge mit selbst einer gesunden Familie hat die Wahrheit ans Licht gebracht auch negative Seiten von uns die jeder mensch hat aber lange nicht rechtfertigen das Kind zu entziehn!! Wenn Ihr Probleme und Fragen habt meldet Euch ich berate und helfe gerne zum schutz aller Kinder! m.k.consulting@hotmail.de

  • hallo Hilfesuchende!
    Ist zwar nicht unser Jugendamt, aber, es scheint, dass es bei allen Jugendämtern gleich abgeht!
    Die ehemalige Freundin meines Sohnes, mit der zusammen er ein Kind hat, hatte mit dem Töchterchen Probleme, als sie so 5 Jahre alt war und schob diese, obwohl mein Sohn seit der Geburt Kontakt mit dem Kind hat, auf ihn, anstatt sich zu überlegen, ob es daher kam, dass sie wieder einen Freund hatte und das Kind auf diesen Eifersüchtig ist. sie lebte ja Jahre mit dem Kind alleine, da ist es eigentlich normal, dass Kinder auf einen neuen Freund problematisch reagieren! Sie ließ die Kleine nicht mehr zum Vater, war einfach nicht mehr erreichbar. Mein Sohn war am Boden zerstört. Einige Wochen konnte er garnichts machen, er war einfach wie gelähmt! (dies wurde ihm später, vor dem Familiengericht, als Desinteresse ausgelegt! Da fragt man sich, was Sozialpädagogen eigentlich studieren! Sie haben offensichtlich keine Ahnung von der menschlichen Psyche und sowas entscheidet über Kinder, denn, Richter sind Juristen, die verlassen sich darauf, was die Mitarbeiter der Jugendämter und Verfahrenspfleger ihnen sagen!)
    Klar sind die Gerichtsverhandlungen immer in der „Dienstzeit“, nur, auch die Jugendämter halten es nicht für notwendig, so eine Art „Jourdienst“ einzurichten (dies gibt es sogar bei Gericht für Notfälle, aber nicht beim Jugendamt, wo es um Kinder geht!“
    Mein Sohn areitet meist von morgens um 7 Uhr bis abends um 7 Uhr und sein Arbeitgeber ist nicht begeistert, wenn er frei nehmen muss. Jedoch, die Damen Sozialpädagogen haben nur in etwa alle 4-6 Wochen einen Termin mal -am Freitag Nachmittag-. So zieht sich das Verfahren immer länger hin und mein Sohn hat schon seit Monaten sein Kind nicht mehr gesehen! Obwohl es, gerade in diesem Alter noch, problematisch ist, wenn der Kontakt mit dem Kind abgerissen ist. Eigentlich sollte sowas im Eilverfahren, zugunsten des Kindes, durchgezogen werden. Übrigens, die Richterin hatte dies auch versucht, nur, das Jugendamt hat, glaublich, mindestens zweimal um Terminsverlegung gebeten, weil eine Mitarbeiterin keine Zeit hatte. Da es dem Kind auch nicht nützt, wenn mein Sohn seine Arbeitsstelle verliert, bat er eben um einen Termin am Freitagnachmittag und darauf musste er 6 Wochen warten!
    Wenn ich es nicht, dienstlich, selbst oft genug erlebt hätte, wie die Mitarbeiter von Jugendämtern gemütlich ihre Kaffeestunde abhalten und einen fröhlichen Ratsch machen.
    Einmal habe ich das Jugendamt Erding bemühen müssen, weil mein gesch. Mann zu wenig Unterhalt bezahlt hat. Er hatte genügend Geld, aber, er gab seinen richtigen Verdienst nicht an. Da er nurnoch für sein drittes Kind zahlen musste, wollte ich, dass er auch mal den Regelunterhalt zahlt. Das Amtsgericht Erding beschloss problemlos eine Unterhaltspflegschaft, mit der ich zmm Jugendamt ging! Was musste ich hören: „Ihr geschiedener Mann zahlt doch was, was wollen sie denn dann hier?“
    Toll, ich habe den Unterhalt ja nicht für mich verlangt, sondern für unser gemeinsames Kind!
    Gruß Doris

  • Ich habe mit diesen Jugendlichenamt richtig krasse Erfahrungen gemacht. Anstatt das dieses Jugendamt mich richtig gut schützt und mein Kind . Hat dieses mich zu einer gewalttätigen Pflegefamilie rein gesteckt wo der Pflegevater gewalttätig Ist und sich an Schützlingen vergreift mit psychisch gezielten Druck Und Schlägen echt das Jugendamt sollte sich samt Mitarbeiter richtig krass in Grund und Boden bis in die Erde schämen

  • Ich kann den Vorkommentaren nur folgen.
    Ich arbeite selbst ehrenamtlich für das Jugendamt München.

    Die Mitarbeiter in Bad Tölz sind fachlich zum grössten Teil absolut ungeeignet, ziemlich unmotiviert und handeln nicht wirklich im Sinne der betrauten Kinder.

    Sehr bedauerlich, dass diese Behörde keine übergeordnete Kontrollstelle (z.B.Bundesrechnungshof) die fachlich in der Lage ist, die vorherrschenden handwerklichen Mängel und Mißstände überprüfen kann, und diesem Geschehen ein Ende setzt.

    MfG
    A. Mayer

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.

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