Jugendämter Brandenburg Landesjugendämter/Sozialministerien

Brandenburg Landesjugendamt

Brandenburg Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

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Telefon: 03338 / 701-801
Fax: 03338 / 701-802
E-Mail: poststelle@lja.brandenburg.de

Leitung
Herr Friedel
Telefon: 03338 / 701-810
E-Mail: karsten.friedel@lja.brandenburg.de

Ref. A – Allgemeine Verwaltung, Organisation
Harald Grosch
Telefon: 03338 / 701-820
E-Mail: harald.grosch@lja.brandenburg.de

Ref. B – Kindertagesbetreuung
Dr. Corinna Bredow
Telefon: 03338 / 701-830
E-Mail: corinna.bredow@lja.brandenburg.de

M inisterium für Bildung,
Kinder und Sport
Jugend, Landesjugendamt
Hans-Wittwer-Str. 6
16321 Bernau

Ref. C – Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Anerkennung freier Träger
Dr. Bernd Udo Rinas
Telefon: 03338 / 701-840
E-Mail: bernd-udo.rinas@lja.brandenburg.de

Ref. D – Hilfen zur Erziehung, Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII
Elke Wagner
Telefon: 03338 / 701-850
E-Mail: elke.wagner@lja.brandenburg.de

Zentrale Adoptionsstelle Brandenburg – Berlin
Kathrin Otto
Telefon: 03338 / 701-860
E-Mail: kathrin.otto@lja.brandenburg.de

1 Kommentar

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  • Gebühren Unterhaltstitel?
    Das Jugendamt Teltow-Fläming in Luckenwalde verlangt pro Kind und Unterhaltstitel 30 Euro Gebühren. Im Internet steht meist, dies wäre beim JA kostenfrei. Beispiel auch offizielle Seite des Berliner JA. Ist die Erhebung von Gebühren rechtens? Liegt das im Ermessen der örtlichen Behörden und regional unterschiedlich? Bitte Gesetzesgrundlage angeben. Danke.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.