Schwarzweißfoto mit Hände eines älteren Menschens, der um Geld bittet. Der Rechtsbegriff Unterhalt bezeichnet die Verpflichtung, in Folge von Trennung und Scheidung, zu Zahlung von Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Das Thema ist dann besonders relevant, wenn sich Mütter und Väter trennen. In der Regel orientiert sich die Höhe des Unterhalts an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese berücksichtigt die Einkommens-, Vermögens- und Lebensverhältnisse der Betroffenen. Grundsätzlich ist Voraussetzung für einen Anspruch auf gesetzlichen Unterhalt, dass derjenige, der Unterhalt begehrt, bedürftig ist und dass derjenige, von dem Unterhalt verlangt wird, leistungsfähig ist.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend