Gegenüber minderjährigen Kindern trifft den Unterhaltspflichtigen eine sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, d. h. er hat alle ihm möglichen und zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um seinen Kindern Unterhalt zahlen zu können. Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee aufgehoben, mit dem ein Vater, der ohne Berufsabschluss war, zur Zahlung von Mindestunterhalt à 245,00 für jedes seiner drei Kinder, insgesamt also 735,00 Euro, verurteilt worden war. weiterlesen…
Quelle: anwalt.de – 06.09.2010 – Rechtsanwältin Anke Hawemann
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