Gelnhausen Jugendamt



Jugendamt Main-Kinzig Kreis

  Barbarossastr. 24
  63571 Gelnhausen
  Telefon: 0 60 51/85-0
  Fax: 0 60 51/85-1 44 63
  E-Mail: jugendamt@mkk.de

Leitung
Peter Betz
Telefon: 0 60 51/85-1 22 81
Fax: 0 60 51/85-1 44 63
E-Mail: peter.betz@mkk.de

Sozialpädagogische Fachdienste
Matthias Röder
Telefon: 0 60 51/85-1 24 66
Fax: 0 60 51/85-1 44 63
E-Mail: matthias.roeder@mkk.de

Controlling
Petra Bauer
Telefon: 0 60 51/85-1 27 83
Fax: 0 60 51/85-1 44 63
E-Mail: petra.bauer@mkk.de

Qualitätsentwicklung
Suse Hentschel
Telefon: 0 60 51/85-1 21 24
Fax: 0 60 51/85-1 44 63
E-Mail: suse.hentschel@mkk.de

Jugendhilfeplanung
Wolfgang Wichette
Telefon: 0 60 51/85-1 24 75
Fax: 0 60 51/85-1 44 63
E-Mail: wolfgang.wichette@mkk.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Andreas Kahlefendt
Telefon: 0 60 51/85-1 45 13
Fax: 0 60 51/85-1 44 34
E-Mail: andreas.kahlefendt@mkk.de

Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, UVG
Kerstin Müller-Trageser
Telefon: 0 60 51/85-1 45 12
Fax: 0 60 51/85-1 44 63
E-Mail: kerstin.mueller-trageser@mkk.de

Jugendgerichtshilfe
Birgit Kaiser
Telefon: 0 60 51/85-1 44 77
Fax: 0 60 51/85-1 44 34
E-Mail: birgit.kaiser@mkk.de

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Anita Losch
Telefon: 0 60 51/85-1 45 02
Fax: 0 60 51/85-1 44 63
E-Mail: anita.losch@mkk.de

Regionaler Sozialer Dienst, Kinderschutzdienst
Michaela Strupp
Telefon: 0 60 51/85-1 25 58
Fax: 0 60 51/85-1 44 34
E-Mail: michaela.strupp@mkk.de

Zentralstelle für Kinderbetreuung
Stefan Ripke
Telefon: 0 60 51/85-1 48 05
Fax: 0 60 51/85-1 44 63
E-Mail: stefan.ripke@mkk.de

Pflegekinderwesen, Adoptionsvermittlung
Hartmut Brasch
Telefon: 0 60 51/85-1 46 45
Fax: 0 60 51/85-1 44 34
E-Mail: hartmut.brasch@mkk.de

Außenstelle Hanau
Regionaler Sozialer Dienst

Dörnigheimer Str. 1
63452 Hanau
Telefon: 0 61 81/2 92 22-4 93
Fax: 0 61 81/2 92 22-4 24
E-Mail: jugendamt@mkk.de

Außenstelle Erlensee
Regionaler Sozialer Dienst

Am Rathaus 3
63526 Erlensee
Telefon: 0 61 83/91 51-97
Fax: 0 61 83/91 51-49
E-Mail: jugendamt@mkk.de

Außenstelle Maintal
Regionaler Sozialer Dienst

Ascherstr. 60 – 62
63477 Maintal
Telefon: 0 61 81/2 92 22-8 11
Fax: 0 61 81/2 92 22-8 28
E-Mail: jugendamt@mkk.de

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81 Kommentare zu “Gelnhausen Jugendamt”

  1. Redaktion schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT MAIN-KINZIG KREIS – 22.04.2010 – Neue Außenstelle des Jugendamtes

    Projekt des Landkreises und der Familienberatungsstelle des Albert-Schweitzer-Kinderdorfs

    (gt). Kreisbeigeordneter Dr. André Kavai und Bürgermeister Stefan Erb haben gemeinsam die neue Außenstelle des Jugendamtes des Main-Kinzig-Kreises in Erlensee in der Kindertagesstätte “An der Gende” eröffnet. Dr. Kavai bedankte sich bei der Gemeinde Erlensee für die weitere Intensivierung der ohnehin schon stark ausgeprägten Zusammenarbeit im Bereich der Jugendhilfe in der Gemeinde: “Wir können hier mit der Familienberatungsstelle des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes Kräfte bündeln. Die offizielle Behörde `Jugendamt` steht nach Terminvereinbarung ebenso zur Verfügung wie die ASK.” Damit seien Synergien nutzbar.

    Der Bedarf an Rat und Tat in Sachen Erziehung und Bildung sei vorhanden, dies hätten die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt. “Ich hoffe auf ein engmaschiges Netz neuer sozialer Infrastruktur als Folge dieser Kooperation und wünsche dem Projekt viel Erfolg”, betonte Jugenddezernent Kavai. Auch Bürgermeister Erb wünscht dem Erlenseer Modell ein gutes Gelingen.

    Eltern oder Erziehungsberechtigte können sich alle zwei Wochen mittwochs von 9 bis 11.30 Uhr in familiärer Atmosphäre von zwei Sozialpädagoginnen der ASK-Familienberatung helfen lassen oder an jedem Donnerstag Termine von 14 bis 16.30 Uhr mit dem Sozialen Dienst des Jugendamtes des Kreises vereinbaren. Ein weiterer Vorteil der neuen Beratungsstelle ist die behindertengerechte Erreichbarkeit. Peter Betz, der Leiter des Jugendamtes, betonte die wichtige und auch weiterhin eigenständige Rolle der “ASK”: “Die niederschwellige Hilfe mit Erstkontakten ist unersetzbar.”

    Quelle: gelnhaeuser-tageblatt.de – 21.04.2010 – ERLENSEE
    Link zum Pressebericht: www .gelnhaeuser-tageblatt.de/lokales/main-kinzig-kreis/weitere-staedte-und-gemeinden/8786131.htm

  2. Uwe Hahn schrieb:


    Hallo Jugendaemter.com Community,

    zu diesem Bericht liegt uns eine Beschwerde eines Betroffenen vor, weshalb Jugendaemter.com den Bericht hier nicht abbildet.

    Aus rechtlichen Gründen sind wir angehalten, Erfahrungsberichte von Nutzern zu unterbinden, die offensichtlich rechtswidrig sind, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, Dritte beleidigen oder primär darauf abzielen, jemanden herabzuwürdigen. Da wir selbst für Ausrutscher unserer Nutzer haftbar gemacht werden können und wir andererseits auch die Integrität der auf unserer Website veröffentlichten Inhalte gewährleisten wollen, müssen wir manchmal auch in Grenzfällen zwischen Meinungsfreiheit und Interessen von Betroffenen abwägen.
    Wenn ein Sachverhalt für Jugendaemter.com nicht eindeutig geklärt werden kann, behalten wir uns unter anderem vor, wie in diesem Fall, den Bericht offline zu stellen. Hierbei ist es unser Prinzip, auch im Fall von Streitigkeiten Unabhängigkeit zu wahren und uns weder auf die Seite des Betroffenen noch des Users zu stellen. Jugendaemter.com bietet schließlich nur die Plattform für den Austausch von Erfahrungen, nicht jedoch eine Plattform für die öffentliche Austragung von Rechtstreitigkeiten.

    Vielen Dank für Euer Verständnis!

    Schöne Grüße

    Jens von der jugendaemter.com-Redaktion

  3. Uwe Hahn schrieb:


    Hallo Jugendaemter.com Community,

    zu diesem Bericht liegt uns eine Beschwerde eines Betroffenen vor, weshalb Jugendaemter.com den Bericht hier nicht abbildet.

    Aus rechtlichen Gründen sind wir angehalten, Erfahrungsberichte von Nutzern zu unterbinden, die offensichtlich rechtswidrig sind, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, Dritte beleidigen oder primär darauf abzielen, jemanden herabzuwürdigen. Da wir selbst für Ausrutscher unserer Nutzer haftbar gemacht werden können und wir andererseits auch die Integrität der auf unserer Website veröffentlichten Inhalte gewährleisten wollen, müssen wir manchmal auch in Grenzfällen zwischen Meinungsfreiheit und Interessen von Betroffenen abwägen.
    Wenn ein Sachverhalt für Jugendaemter.com nicht eindeutig geklärt werden kann, behalten wir uns unter anderem vor, wie in diesem Fall, den Bericht offline zu stellen. Hierbei ist es unser Prinzip, auch im Fall von Streitigkeiten Unabhängigkeit zu wahren und uns weder auf die Seite des Betroffenen noch des Users zu stellen. Jugendaemter.com bietet schließlich nur die Plattform für den Austausch von Erfahrungen, nicht jedoch eine Plattform für die öffentliche Austragung von Rechtstreitigkeiten.

    Vielen Dank für Euer Verständnis!

    Schöne Grüße

    Jens von der jugendaemter.com-Redaktion

  4. Redaktion schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT MAIN-KINZIG KREIS – 28.12.2010 – Warum nimmt das Jugendamt diesen Eltern die Zwillinge weg?

    Bruchköbel – Beim Blick auf die zwei leeren Kinderbettchen kommen den Eltern Tränen. Für die Eheleute Meena (41) und Ewald W. (78) tickt die Uhr – unerbittlich. Bekommen sie ihre Kinder je zurück?

    Eva und Rafael (fast 1 Jahr alt) wachsen bei liebevollen Pflegeeltern auf. Weil Meena bei der Geburt fast gestorben wäre, Monate mit dem Tod rang. Seit Mai ist sie wieder gesund.

    Aber: Ihre Kinder dürfen die unbescholtenen W’s nur alle 10 Tage sehen – trotz vollen Sorgerechts. 1 Stunde „Umgangsrecht“ im Jugendamt. Zeit für Zärtlichkeit – handgestoppt. Aufpasser unterbinden schon mal zu viel körperliche Nähe.

    „Wir sind mit den Nerven am Ende“, sagt Ewald W.. „Das grenzt an Folter. Das Verhalten der Behörde ein Skandal“, sagt Rechtsanwalt Michael Roth (53). Der Ex-Bürgermeister von Bruchköbel glaubt: Jugendamt und Familiengericht spielen auf Zeit, entfremden die leiblichen Eltern gezielt von den Kindern.

    Er wollte – per Eilantrag – das Besuchsrecht erweitern. Die Entscheidung vertagte das Familiengericht auf den 21. 12.

    Das Jugendamt hat Bedenken, die Kinder zurückzuführen, holte ein Gutachten ein. Der Sachverständige schließt die Rückkehr der Zwillinge nicht grundsätzlich aus, erkennt im Haushalt der W’s keine Gefährdung für das Kindeswohl, spricht sich aber dennoch für Verbleib bei den Pflegeeltern aus.

    „Weil ich Inderin bin und mein Mann alt ist“, glaubt Meena. Und mit diesem Glauben ist sie nicht allein: 700 Unterschriften haben die 2 katholischen Kirchengemeinden für die Kindes-Rückführung gesammelt.

    Ewald W., gelernter Metzgermeister, gilt als überaus hilfsbereiter Nachbar. 30 Jahre unterstützt er schon ein Waisenhaus in Vandavasi (Indien), wo er vor Jahren seine Frau kennenlernte.

    Das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises zu dem Fall: „Es liegt ein Gutachten vor, dass das Handeln des Amtes schlüssig erscheinen lässt“, so ein Sprecher.

    Quelle: bild.de – 01.12.2010 – Von Sönkeschulenburg
    Link zum Pressebericht: www .bild.de/BILD/regional/frankfurt/aktuell/2010/12/01/tragoedie-von-bruchkoebel/warum-nimmt-das-jugendamt-diesen-eltern-die-zwillinge-weg.html

  5. Rechtsanwalt Heinrich Michael Roth schrieb:

    Zu dem Fall der Zwillinge, die der 41-jährigen indischen Kindesmutter und dem 78-jährigen Kindesvater weggenommen wurden, finden sie weitere Informationen auf meiner Homepage. Dieses Verhalten des Jugendamtes, das durch das Familiengericht toleriert wird, ist ein Skandal. Es stellt eine gravierende Verletzung der Menschenrechte und des Schutzes der Familie unserer Verfassung dar. Es ist kaum zu glauben, dass solche skandalöse behördliche Verhaltensweisen in unserem Staat möglich sind. Es gibt momentan weitere Fälle im Main- Kinzig- Kreis, die das Verhalten des Jugendamtes in den dortigen Konstellationen ebenfalls fragwürdig und teilweise bereits auf den ersten Blick rechztswidrig erscheinen lassen. Die Betroffenen müssen sich zusammenschließen und gemeinsam handeln. Für die Jugendämter gibt es keine Behörde, die eine Aufsicht und Kontrolle ausübt. Schon das ist mit den Grundsätzen unseres Rechtssystems nicht zu vereinbaren.
    Rechtsanwalt Heinrich Michael Roth

  6. Uwe Hahn schrieb:

    Allen Eltern kann mithin nur empfohlen werden: Hände weg vom Jugendamt! Lassen Sie sich lieber zunächst von freien Beratern unterstützend beraten, welche Wege Sie für Ihre Familie und Kinder gehen können. Auch wenn das oftmals kostenintensiver ist, haben Sie so bessere Möglichkeiten, die höchsten Interessen des Kindes zu schützen, als mit dem Weg in das Wirtschaftssystem Jugendamt. Vorstehendes Beispiel ist nur eines von täglich hunderten, jährlich tausenden.

  7. Rechtsanwalt Uwe Steinkrüger schrieb:

    Es ist natürlich leicht und einfach, das Jugendamt für Mißstände und Inobhutnahmen von Kindern verantwortlich zu machen. All diejenigen, die jetzt in der Öffentlichkeit das Jugendamt wegen der Herausnahme der Kinder aus der leiblichen Familie beschimpfen, sind immer die ersten, die Fehlverhalten des Jugendamtes anprangern, wenn Kindern etwas geschieht und nicht rechtzeitig reagiert worden sei. In diesem angeblich so menschenverachtenden Fall gibt es das klare Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen, der die Herausgabe der Kinder an die leiblichen Eltern als kindeswohlgefährdend einschätzt. Leider darf das Jugendamt aus Gründen des Sozialdatenschutzes nichts zu diesen stichhaltigen Gründen sagen. Sollen doch diejenigen, die lauthals von verletzten Grundrechten sprechen, zunächst das Gutachten offenlegen und der Öffentlichkeit zugänglich machen, dann wird sich zeigen, wie viele Anhänger verbleiben. Ohne Kenntnis von Fakten das Jugendamt einfach mies zu machen ist schlichtweg nichts anderes als Demagogie!

  8. smalacalta schrieb:

    Sehr geehrter Herr Steinkrüger, es ist schon sehr verwunderlich, dass das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreis einen Rechtsanwalt einschalten muss um den unhaltbaren Standpunkt des Jugendamts Gelnhausen zu vertreten. Das Jugendamt Gelnhausen betreibt eine gezielte Entfremdung der Eltern zu den Kindern. Die Tragödie von Bruchköbel ist kein Einzelfall. Die Entfremdung der Kinder zu den betroffenen Familien und Müttern wird durch das Jugendamt Gelnhausen gezielt vorangetrieben. Dem Jugendamt liegt es in keiner Hinsicht an der Zusammenführung von Kind und Mutter. Die Trennung zwischen Kindsmüttern und den betroffenen Kindern soll festgeschrieben werden!
    Die Aufgabe der Jugendämter besteht darin Familien zu Helfen und zu unterstützen und nicht die Zerstörung der Familien, in dem letzteren liegt die Problematik des Jugendamt Gelnhausen. In erster Linie denkt das Jugendamt an sein eigenes Wohl. Man handelt so, dass “nichts passieren” kann, dass heißt man nimmt das Kind der Mutter weg, damit die Mitarbeiter des Jugendamts nicht in die Kritik geraten können, wenn “etwas passiert”.
    Die gezielte Entfremdung der Kinder ist eine Ungeheuerlichkeit und mit der demokratischen Grundordnung unvereinbar. Das Jugendamt verstößt gegen die elementarsten Rechte die uns das Grundgesetz zusichert. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass das Jugendamt die Anträge bei Gericht stellt und nicht das Gericht!
    Die Kritik am Deutschen Jugendamt wird zunehmend lauter. Seine Arbeitpraxis ist bereits über die Grenzen hinweg als „Kinderklaubehörde“ bekannt. Das Jugendamt Gelnhausen steht in den Ruf durch Erpressung, Einschüchterung und „Gefälligkeitsgutachten“ Kinder aus intakten Familien zu nehmen. Die Mitarbeiter sind in der Regel heillos überfordert und aus reinem Selbstschutz wird dann eher zu harten Mitteln gegriffen. Kinder werden dann in die Sichere Obhut, in die körperlich sichere Obhut gegeben. Die geistige Obhut bleibt dann meistens auf der Strecke.

    Es ist eine Schande für unser Land, was sich das Jugendamt Gelnhausen erlauben darf!!!!

    Uwe Hahn

  9. Sibille Müller schrieb:

    Hallo Herr Steinbrück,
    man kann aus Ihrem Schreiben sehr deutlich ersehen, wer Ihr Honorat bezahlt, nämlich das Jugendamt.
    Nun, ich beobachte die Tätigkeiten der Jugendämter inzwischen schon seit einigen Wochen und bin zum Glück nicht in der misslichen Lage, mit einem von diesen Ämtern zu tun zu haben. Mir sind gerade aus ihrem Landkreis eine ganze Reihe Fälle bekannt, wo das Jugendamt willkürlich ohne Fehlverhalten der Eltern (oder eines Elternteils) das Kind (die Kinder) aus ihrer gewohnten Umgebung in ein Heim, in eine Pflegefamilie oder sogar in die Kinder- und Jugendpsychiatrie gesteckt haben. Und Sie wollen mir doch jetzt nicht etwa sagen, dass das für Kinder nicht Kindeswohlgefährdend ist?
    Es dürfte Ihnen sicherlich bekannt sein, dass Kinder nirgendwo besser aufgehoben sind, als in der eigenen Familie. Auch wenn Eltern manchmal Fehler machen und ich denke, davon kann sich keine Mutter bzw. kein Elternteil freisprechen (auch ich nicht) lieben und brauchen Kinder ihre Eltern. Natürlich gibt es auch Ausnahmen … aber die sind relativ selten.
    Bezugnehmend auf die Zwillinge, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum und weshalb man den Eltern ihre Kinder, nachdem die Mutter nun wieder gesund ist, nicht wieder zurückgibt. Kinder gehören zu ihren Eltern, auch wenn die Pflegeeltern diese entzückenden Zwillinge vielleicht gerne behalten würden. Es sind nicht deren Kinder, und sie hätten von Rechts wegen durch das Jugendamt davon in Kenntnis gesetzt werden müssen, dass die leiblichen Eltern, nach Gesundung der Mutter, ihre Kinder wieder zurückbekommen möchten.
    Sie schreiben hier von einem Gutachten … das die Herausgabe der Kinder an die leiblichen Eltern als kindeswohlgefährdend einschätzt. Hat der “Sachverstänige” nicht alle Tassen im Schrank? Wie können die leiblichen Eltern für die Zwillinge kindeswohlgefährdend sein?
    Wieso überhaupt ein gerichtliches Gutachten … da liegt doch schon von vorne herein der Verdacht nahe, dass das Jugendamt bzw. die Pflegeeltern die Zwillinge nicht mehr an die leiblichen Eltern herausgeben wollten. Wem also nützt ein solches Gutachten etwas???
    Ich gehe also nicht Fehl in der Annahme, dass es sich bei dem gerichtlichen “Sachverständigen” um einen Psychiater handelt. Wie kann ein Psychiater, der zur Gruppe der Pseudowissenschaftler gehört, die noch nie fähig und in der Lage waren Menschen zu heilen, sondern statt dessen Foltermethoden wie Elektroschock, Insulin- schock, Psychopharmaka etc. anwenden, wie kann eine solche Person ein objektives Gutachten erstellen? Ich sage Ihnen, das kann ein Psychiater nicht … er wird sein Gutachten immer zu Gunsten der Leute ausstellen, von denen er den größten Nutzen hat.
    Ihnen dürfte sicherlich auch nicht verborgen geblieben sein, dass die Psychiatrie sich nicht nur in den Gerichten ihre Plätze gesichert hat, sondern auch in den Jugendämtern ihre Posten bezogen haben.

  10. smalacalta schrieb:

    Sehr geehrter Herr Hahn,

    es war natürlich nur eine Frage der Zeit, bis Sie sich mit Ihren von Unwissen geprägten, in Stil und Diktion im Übrigen grob fehlerhaften Äußerungen an den Unterzeichner wandten. Ich werde hierauf nur einmalig antworten, da ich nicht beabsichtige, Ihnen in jedweder Form mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen als unbedingt erforderlich.

    Hinzunehmen ist als Meinungsäußerung selbstverständlich, daß Sie sich, wenngleich ohne jegliche Sachkenntnis und in stumpfer Polemik, in einschlägigen Foren zu dieser Angelegenheit äußern. Nicht hingenommen wird allerdings, daß Sie sich mit beleidigenden Inhalten an mich wenden oder aber auch beleidigend über den Main-Kinzig-Kreis, insbesondere dessen verantwortungsbewußt handelndes Jugendamt, äußern!

    Sollten Sie daher ab sofort nochmals gegenüber dem Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises oder aber Dritten dieses als “Kinderklaubehörde” bezeichnen, (auch im Internet oder an anderer Stelle) oder aber dem Unterzeichner unterstellen, die Öffentlichkeit unwahr zu unterrichten, werde ich meinem Mandanten anraten, Strafanzeige wegen Beleidigung zu erstatten und selbst Gleiches veranlassen wegen Verleumdung und Übler Nachrede. Die Staatsanwaltschaft wird sich dann mit Ihren Pamphleten zu beschäftigen haben.

    Ein weiteres Forum dahingehend, Ihrem öffentlichkeitsheischendem Gebaren Nahrung zu geben, wonach Sie offensichtlich und durchsichtig streben, wird Ihnen nicht gegeben.

    Mit den ehrbaren und anständigen Unterstützern der betroffenen Familie haben Sie im Übrigen nichts gemein.

    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Uwe Steinkrüger
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    Fachanwalt für Familienrecht

  11. Norbet Rädle schrieb:

    Ich finde es erstaunlich das hoch inteligente Menschen – Kinder klau so verharmlosen – das Kinder als Wahre benutz werden – Menschen die Geld wichtiger ist als Kinder – und zweimal hinsehen damit es gerecht verlauft lieber weg sehen – das Kindswohlgefährdung einen grund ist Kinder weg zu nehmen und wenn dann raus kommt das das Jugendamt einen Fehler gemacht hat wird das unrecht aufrecht erhalten – erinnert mich an eine zeit wo ich gemeint habe das ist vergangenheit – 1940-1945 – dieses vorgehens weise ist bekannt -und wenn man über gott redet wird man als idiot abgehagt-

    Richtet nicht nach dem Ansehen, sondern richtet ein rechtes Gericht. Johannes 7.24
    Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet. Matthäus 7.1

    Viele gaben falsch Zeugnis wider ihn; aber ihr Zeugnis stimmte nicht überein. Markus 14.56
    Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. 5. Mose 5.20

    wenn man sich gegen gott richtet wird das nicht gut aus gehen – auch ihr vom Jugendämter stehen vor dem Gericht Gottes – und das ist meine Trost .

  12. Rechtsanwalt Uwe Steinkrüger schrieb:

    Die beiden Reaktionen bestätigen meine Ausführungen. Ohne jegliche weitere inhaltliche Lieferung von Fakten wird polemisiert, beschimpft und nicht einmal mein Name zutreffend wiedergegeben, was bezeichnend für die Recherchequalität der betreffenden Autorin ist.

    Diese Dame ist also nach eigenen Angaben seit “einigen Wochen” mit der “Beobachtung der Tätigkeiten der Jugendämter” befasst. In welcher Form, mit welchen Informationen und mit welcher Ausbildung? Dabei wird durch diese “Beobachterin” festgestellt, daß ihr eine “ganze Reihe von Fällen” im Main-Kinzig-Kreis bekannt sei, “in denen Kinder willkürlich und ohne Fehlverhalten der Eltern in ein Heim, eine Pflegefamilie und sogar die Kinder- und Jugendpsychiatrie” gesteckt worden seien. Konkrete Fakten: Fehlanzeige !

    Da diese Verfahren stets nichtöffentlich zum Schutze aller Beteiligten sind, verwundert doch sehr, woher diese nach eigenen Angaben lediglich seit einigen Wochen mit der Beobachtung befasste Dame diese konkreten Fälle für willkürliches Handeln ohne Fehlverhalten inhaltlich genau kennen will. Fakten werden natürlich nicht genannt. Hierauf gestützt folgen dann pamphletartige Pauschalbeschimpfungen.

    Besser als auf diese Weise kann nicht dokumentiert werden, daß derartige Meinungsäußerungen, die lediglich pauschal ohne jegliche konkrete Faktenkenntnis absurd in den Raum gestellt werden, lediglich dazu bestimmt sind, öffentlichkeitswirksam Stimmungsmache zu betreiben. Mit einer ehrlichen Unterstützung vermeintlich oder tatsächlich Betroffener hat dies überhaupt nichts zu tun.

  13. F. Mahler schrieb:

    sehr geehrter Herr Steinkühler,
    bekam ich doch gerade den Text eines verunglimpfenden und ziemlich bedrohlich wirkenden Schriftsatzes von Ihnen zugespielt.
    In jenem scheinen Ihnen m.E. ein paar relativ unkontrollierte Äußerungen “herausgerutscht” zu sein.
    Ohne inhaltlich näher darauf einzugehen, hier nur ein Kurzkommentar dazu:
    “Nun, ich denke, die Sache ist ziemlich klar.

    ( an Herrn Hahn gerichtet, Zitat Steinkühler ):
    Wenn sich hier einer in Stil, Diktion und nebenbei auch in den deutschen Tempi vergriffen hat, war es eindeutig der Herr Steinkühler.
    “es war natürlich nur eine Frage der Zeit, bis Sie sich mit Ihren von Unwissen geprägten, in Stil und Diktion im Übrigen grob fehlerhaften Äußerungen an den Unterzeichner wandten”. Hätte i.d.F. “wenden” heißen müssen.
    Aber allein sich in so schlecht auswendig gelernter Weise, über nichtinhaltliche Dinge zu beschweren, ist schon unseriöse Polemik.
    Der Rest in in eben jener völlig verunglimpfenden Machart weitergeführt und somit als sachliche Kritik ungeeignet.
    Typisch dann die unbeherrschte Drohung, aufgrund des eigenen persönlichen Beleidigtfühlens, einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen.
    Vielen Dank für dieses Outing ihrer Methodik, Herr Steinkühler!

  14. smalacalta schrieb:

    “Kindeswohl” – Dilemma und Praxis der Jugendämter
    “Wir sind doch keine Kinderklaubehörde”
    Dokumentation der Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll, 4.-6. November 1996

    Auf dieser Tagung wurde der Begriff “Kinderklaubehörde” geprägt.

    Ich werde mich auch nicht einschüchtern lassen und den Begriff weiterhin anwenden, wo ich es für notwendig erachte, außerdem setzte ich den Begriff in Anführungszeichen.

  15. Sibille Müller schrieb:

    Hallo Herr Steinkrüger,
    sorry, das ich Ihren Namen falsch dupliziert habe!
    Wooow, echt großartig, wie sie mit Fremdworten um sich werfen und jonglieren können … ich hoffe sehr, Sie kennen auch deren Bedeutung?
    Nun, ich weiß, was ich beobachtet habe und das dürfte meines Erachtens sehr gut dazu ausreichen, um mir ein objektives Bild der Szene zu machen. Sie werden jedoch sicherlich verstehen, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen hier keine weiteren Angaben machen werde.
    Über Ihren letzten Absatz in Ihrer Erwiderung vom 10.02.2011 um 10.55 bin ich doch ein bisschen erstaunt, denn ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als würden Sie da glatt von sich selbst sprechen bzw. schreiben. Das hat Sie für mich als Anwalt disqualifiziert.
    Und offen gestanden finde ich es überhaupt nicht entzückend, dass Sie als Rechtsanwalt, sich beispielsweise gegenüber Herrn Hahn dermaßen im Ton vergreifen, sich beleidigend ihnm gegenüber äußern und ihm sogar mit einer Beleidigungsklage drohen, nur, weil er das Jugendamt als “Kinderklaubehörde” bezeichnet. Ganz ehrlich, ich habe schon schlimmere Titel gegenüber dieser Behörde gehört … muss doch irgendwo mindestens ein Fünkchen, wenn nicht sogar ein ganzer Funken Wahrheit dabei sein … oder sehen Sie das anders?

  16. Benadjemia, Katja schrieb:

    Bitte auch für sie Herr Kaminsky!!
    Kinderklau legalisiert, vom OB Kaminsky, Jugendamt & Richter Ohletz ,der lieber mit Kollegin Kaffee trinkt, als auch nur eine SMS von unserer Tochter Maryam zu lesen, die man uns am 4.10.2010 und am 27.10.2010 entführt hat. Sie schrieb “Ich haße frau Rücke”, “Ich will nach haus”, in einer sms hat sie sogar geschrieben, dass sie am 26.10.2010, als sie sich mit mir traf, Ärger mit der Pflegemutter bekam. Sie rief mich nachts um 23:40 Uhr an und sagte Mama ich habe Angst ich kann nicht schlafen. Am nächsten Tag rief sie ihren Vater um Hilfe, als sie Schmerzen am Herzen hatte,blas war und dunkle Augenringe hatte. Nachdem die Pflegemutter bei den Sanitätern anrief und nichts über eine Erkrankung wusste, hat sie diese aufgefordert unsere Tochter zu ihr zu fahren.Hier hatten wir noch unser Sorgerecht. Der Bürgermeister, den wir daraufhin aufsuchten und von diesem Vorfall erzählten ließ uns rausschmeissen, wohlbemerkt er ist Vorsitzender im Kinderschutzbund-PEINLICH oder KINDERSCHÄNDER.
    Unsere jüngsten 7 Kinder im Alter von 1-13Jahren habe ich Mitte Oktober gleich nach Algerien gebracht und habe hier auch unsere jüngste Tochter im Januar zur Welt gebracht.
    Unsere MARYAM läßt man bis heute nicht zur Schule aus Angst,sie könne wieder versuchen abzuhauen.
    Selbst zu einer Falschaussage hat man sie unter dem Vorwandt geködert, man gäbe ihr ein Handykabel, damit sie wieder bei Mama und Papa anrufen könne.
    ALLES ZUM KINDSWOHL, wenn man Kinder, die zu ihren Eltern wollen, unrechtmäßig festhält und auch noch strafbar macht. Und alles für die Zukunft, das geht dem Anschein nach auch irgendwie ohne Schule und ohne Bußgeld. Schwimmt in Hanau ja eh alles in einem Topf im Cafe Central Treffpunkt aller Bediensteten.
    Unsere Tochter hat man bis heute noch nicht mal zu einer Ärztin gelassen. Es gibt auch keine Atteste, die irgend einen Hauch von Missbrauch oder Misshandlung belegen. Aber jeder Menge Beweise, dass die Richter Ohletz und Treviranus, der eine weil er nicht will, der andere weil er nicht kann, je ein Schreiben gelesen hat.
    Zudem lassen einige Plakate (mit nacktem Mädchen) im Familiengericht zu wünschen übrig.
    Peinlich irgendwo vermisse ich die Demokratie mit ihren Grund- & Menschenrechten. Vielleicht laufen ja auch hier bald Einige rum, die so irre sind, wie Gadafi, und Angst haben um ihr Amt, schön wärs.
    Aber es gibt noch den europäischen Menschengerichtshof und hier werden alle Beweise auf den Tisch kommen, die die das Jugendamt für ihre Aktion Kinderklau nicht hat und die, die ich in der Zeit in Ruhe sammeln konnte.

  17. ohne namen schrieb:

    Hallo,
    also als erstes möchte ich meinen namen hier nicht nennen, weil ich angst davor habe das STEINKRÜGER oder die anderen die zu dem tollen clan gehören uns das leben noch schwerer machen. ja herr steinkrüger sie können mich gerne für meine rechtschreibfehler kritisieren was allerdings nichts daran ändert was sie für ein unkompetenter “RECHTSanwalt” und “VerfahrensPFLEGER” sind es hat halt nicht jeder studiert und kann so mit fremdwörtern um sich werfen wie sie!! Die angeblichen beschimpfungen gegen sie und ihre geldgeber von herrn hahn kann ich sehr gut nachvollziehen ich würde für sie noch ganz andere worte finden!!! mit ihren beiträgen haben sie unsere vermutungen nun endlich bestätigt das sie und das jugendamt unter einer decke stecken. ich weiss nicht was ihnen das bring?? ist es das geld? oder sind sie einfach nur macht geil? können sie besser schlafen wenn sie wissen sie haben heute wieder ein paar kinder geklaut und familien zerstört??? Viele grüße auch an ihre kompanen Frau a. oder h. wie auch immer sie jetzt heisst. Und auch an den guten alten herrn j. der hat es ja schon zu einem jaguar gebracht und hat sich dank seiner erfolgreichen kinderklau aktionen nun gemütlich zur ruhe setzen können. Da fehlt aber ja noch herr Treviranus der ihre wünsche stets befolgt und ihnen erfüllt.. bevor sie wieder anfangen zu behaupten man hätte sich nicht richtig informiert o.ä. wir sind betroffen oder soll ich besser sagen wir durften ihre und die hilfe ihrer MANDANTEN (JA MKK) genießen. Sie haben ihre kompetenz unter beweis gestellt. unseren kindern geht es jetzt so gut, dass sie psychologische hilfe benötigen und schwerst traumatisiert sind. vielen dank!!! aber selbst dafür haben sie ja eine passende antwort: das kommt alles von den eltern. nur leider haben sie es versäumt zu prüfen wie es den kindern bei uns ging. sie waren gut behütet und wurden liebevoll aufgezogen, sie wurden NIE vernachlässigt, geschlagen oder ähnliches!!! nur leider interessiert sie das ja nicht. sie berufen sich auf auf verlogene aussagen. wie kann man eltern ohne vorwarnung einfach die kinder rauben?? Mit 4 polizeibeamten morgends früh wie bei schwerverbrechern “einlaufen” und die kinder aus dem schlaf reissen??!!
    Mein sohn hat sich so massiv gewehrt das er an händen und füßen von 2 beamten über die strasse getragen wurde. natürlich war das nur zum wohle der kinder! aber das die kinder dieses erlebnis niemals vergessen geschweige denn verarbeiten können ist ihnen natürlich vollkommen egal! und auch das mein kleiner sich an mich geklammert und geschriehen hat so das die ganze nachbarschaft auf der strasse stand ist ihnen auch egal!! sie haben es geschafft, sie haben nicht nur das leben meiner kinder zerstört sondern auch aus mir ein wrack gemacht.
    ich musste mich auch einem dieser völlig “unabhängigen” gutachten stellen. der gutachter fragte was ich denke wo die kinder leben sollten. ich antwortete: natürlich bei uns, ihrer familie. daraufhin sagte der gutachter: welche familie? die familie gibt es nicht mehr.
    wie kann es nur sein das sie so eine macht haben und intakte familien auseinander reissen dürfen? sie gehören alle bestraft! aber früher oder später werden sie noch ihre gerechte strafe bekommen. ich wünsche ihnen schlaflose nächte und sie müssten das mal am eigenen leib erfahren. wenn sie immer richtig handeln, wieso gibt es dann tausende familien die gegen das jugendamt “kämpfen” müssen? darauf haben sie keine antwort… ich kann nur jedem raten das jugendamt zu meiden!! denn wenn man einmal mit dieser kinderklau behörde zu tun hat kann sich das leben schlagartig ändern und zu einem bösen albtraum werden!!
    ich würde sehr gerne mit herrn uwe hahn und auch den anderen die hier ihren kommentar abgegebn haben in kontakt treten um erfahrungen mit dem jugendamt MKK auszutauschen. ich kann nur hoffen das irgendwann mal jemand genauer hinschaut und dass das JA nicht mehr so willkürlich handeln kann.
    mein einzigster wunsch ist das meine kinder irgendwann wieder nachhause dürfen und ich sie in die arme nehmen kann. falls meine kinder wieder zu uns zurück dürfen wird es sehr schwer werden und ein langer weg bis sie sich von dieser horror erfahrung erholt haben. normal wird es für meine kinder nie mehr sie haben irreparable schäden und ihre unbeschwerte kindheit verloren.
    alles nur zum wohl des kindes………

  18. Uwe Hahn schrieb:


    Hallo Jugendaemter.com Community,

    zu diesem Bericht liegt uns eine Beschwerde eines Betroffenen vor, weshalb Jugendaemter.com den Bericht hier nicht abbildet.

    Aus rechtlichen Gründen sind wir angehalten, Erfahrungsberichte von Nutzern zu unterbinden, die offensichtlich rechtswidrig sind, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, Dritte beleidigen oder primär darauf abzielen, jemanden herabzuwürdigen. Da wir selbst für Ausrutscher unserer Nutzer haftbar gemacht werden können und wir andererseits auch die Integrität der auf unserer Website veröffentlichten Inhalte gewährleisten wollen, müssen wir manchmal auch in Grenzfällen zwischen Meinungsfreiheit und Interessen von Betroffenen abwägen.
    Wenn ein Sachverhalt für Jugendaemter.com nicht eindeutig geklärt werden kann, behalten wir uns unter anderem vor, wie in diesem Fall, den Bericht offline zu stellen. Hierbei ist es unser Prinzip, auch im Fall von Streitigkeiten Unabhängigkeit zu wahren und uns weder auf die Seite des Betroffenen noch des Users zu stellen. Jugendaemter.com bietet schließlich nur die Plattform für den Austausch von Erfahrungen, nicht jedoch eine Plattform für die öffentliche Austragung von Rechtstreitigkeiten.

    Vielen Dank für Euer Verständnis!

    Schöne Grüße

    Jens von der jugendaemter.com-Redaktion

  19. anonym aus guten grund schrieb:

    Hallo !

    ich habe jetzt ca. 8 Wochen lang im Internet recherchiert und bin dabei schon auf weit über 100 Fälle von Amtsmissbrauch durch jugendämter, gerichten, sogenannten Psychologen und Pflegefamilien gestoßen. Und dann wird hier von einem gewissen Herrn behauptet daß es sowas garnicht gibt.
    Ich kann nur jeden Einzelnen der von sowas betrofen ist raten damit an die Öffentlichkeit gehen !
    ich selber bin dabei ein forum aufzubauen wo alle Mißbrauchsfälle seitens Ämter, Pflegefamilien, Psycholgen, usw. aufgeführt sein werden. Den link werde ich hier einstellen wenn das Forum fertig ist.
    Bitte entschuldigt meine Schreibfehler, ich habe einen Gipsarm und kann dadurch nur schlecht schreiben.

    Im Übrigen bin ich aus guten grund anonym hier. Man weiß nie wofür es gut ist bei diesem gewissen Herr der offenbar die verbrecherischen machenschaften des Jugendamtes unterstützt weiß man nie was kommt.

  20. Uwe Hahn schrieb:

    Alle betroffenen Eltern und Mütter sollten Akteneinsicht beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Falls diese nicht gewährt wird (unter Berufung auf Datenschutz), informieren Sie die zuständige Datenschutzstelle und beantragen Sie die Prüfung des Sachverhalts.
    Bei einem Nachweis von berechtigtem Interesse an:

    Den Hessischen Datenschutzbeauftragten
    Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch
    Postfach 31 63
    65021 Wiesbaden
    Gustav-Stresemann-Ring 1
    65189 Wiesbaden
    Tel. 0611/1408-0
    Fax 0611/1408-900 oder -901
    E-Mail. poststelle@datenschutz.hessen.de

    Der zuständige Mitarbeiter prüft dann auf schriftlichen Antrag, ob die Verweigerung der Akteneinsicht beim Jugendamt gerechtfertigt ist. Es erfolgt dort eine Bewertung der Gründe, die vom Jugendamt vorgetragen werden. Falls der Datenschutzbeauftragte zu dem Ergebnis kommt, dass die vorgetragenen Gründe nicht relevant sind und Ihnen demnach Akteneinsicht zu gewähren sei, ist das Jugendamt allerdings nicht zur Einsicht verpflichtet.
    Parallel dazu legen Sie Widerspruch gegen die Verweigerung fristgerecht ein.
    Weiterhin haben Sie das Recht, beim Jugendamt Antrag auf Auskunft zu stellen. In diesem Falle können Sie jedoch nur die Seiten einsehen, die Sie selbst an das Amt gerichtet haben. Falls Ihnen diese Auskunft gewährt wird, überprüfen Sie die Seiten auf folgende Details:
    Die Seiten müssen laufende Nummerierung aufweisen, falls nicht, ist es ein Indiz dafür, dass im Amt unkorrekt gearbeitet wird.
    Die eingereichten Briefe etc. müssen chronologisch (Datum) aufgeführt sein und sollten mit Eingangsstempel, Datum und Unterschrift des Mitarbeiters versehen sein. Sie können dann überprüfen, ob alle Mitteilungen auch im Amt vorhanden sind. Falls nicht, ist die Akte unvollständig.
    Geführte Gespräche mit Mitarbeitern des Amtes sollten unbedingt protokolliert werden und Sie sollten eine Kopie davon fordern. Nur so können Sie feststellen, ob die Gesprächsinhalte korrekt in die Akte gelangen. Anderenfalls müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Worte sinnverändert interpretiert werden
    Falls Sie unkorrekte Arbeitsweise feststellen, oder auch die Akte nachweislich unvollständig ist, wird durch den verantwortlichen Mitarbeiter eine Amtspflichtverletzung begangen, so dass dienst- und strafrechtliche Relevanz gegeben sein könnte.

    Durch die Prüfung des Datenschutzbeauftragten erfahren Sie dann jedoch eine Rechtswürdigung, die beim nächsten Schritt sinnvoll ist:
    Eine Klage beim Verwaltungsgericht ist dann erforderlich, um Ihr berechtigtes Interesse durchzusetzen.
    In diesem Verfahren haben Sie dann das Recht, komplette Akteneinsicht zu verlangen.

  21. Eine Unbekannte schrieb:

    Als ehemalige Mitarbeiterin des MKK habe ich u. a. auch die “Machenschaften” und die Willkür des Jugendamtes erlebt und war und bin sehr schockiert, dass so etwas in einem freien demokratischen Land möglich ist! Anstatt den Eltern zu helfen, werden ihnen die Kinder weggenommen – was für eine Schande!

  22. Spangenberg schrieb:

    Egal um welche Behörde es sich handelt, grösstenteils Willkür. Konsequenzen? Fehlanzeige! Alle Macht geht vom Volke aus. Ich habe den konventiouellen Weg gewählt vom Jugendamt Gelnhausen, meine Kinder zu bekommen. Ein absolutes versagen des Systems! Vergleichbar mit unserer Integrationspolitik. Wieviele Eltern in diesem Staate würden ein Gutachten bestehen? 10 Prozent? Eher weniger! Gleiches Recht für alle. Ich bin in meinem Fall zu dem Schluss gekommen, es werden viele Menschen beschäfftigt. Kompetent? Nicht viele! Das Jugendamt ist auf jedemfall gleichgültig!!! Für mich bleibt abzuwarten was aus dem Produkt “deutsches Kind” wird. Konsequenzen muss, wie schon genannt, keiner befürchten. Nur Kind und Eltern! Auf diesem Wege möchte ich ,wie erwartet von mir, dem Jugendamt Gelnhausen, meinen Dank für die Hilfe aussprechen. Welch Ironie!!!

  23. Eine trauernde Mutti um ihre3 Kinder schrieb:

    An die unbekannte Mitarbeiterin des MKK. Ich bitte sie an die Öffentlichkeit zu gehen. Lassen sie sich nicht abschrecken. Ich bitte sie, Helfen sie meinen Kindern und den anderen Familien .Sie haben viele Anhänger.Sie sind nicht alleine. Nur zusammen kann man was erreichen Ich bitte sie HELFEN sie mit .DANKE . Trotz BESCHLUSS verweigert mir das ja den Umgang .ICH weiß mir keinen Rat mehr .

  24. Eine trauernde Mutti um ihre3 Kinder schrieb:

    An Herrn Hahn. Es müßte jemand eine Selbsthilfegruppe Gründen für die betroffenen Familien . Des MKK oder eine Demo starten.Wir müssen was für unsere Kinder tun zusammen sind wir stark es kann soo nicht weiter gehen.

  25. Sibille Müller schrieb:

    Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die Erziehung des Kindes ist damit primär in die Verantwortung der Eltern gelegt, wobei dieses “natürliche Recht” den Eltern nicht vom Staate verliehen worden ist, sondern von diesem als vorgegebenes Recht anerkannt wird. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl.BVerfGE 60, 79 ). Diese primäre Entscheidungszuständigkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes am besten von den Eltern wahrgenommen werden. Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleidet (vgl.BVerfGE 34, 165 ). In der Beziehung zum Kind muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Eine gerichtliche Entscheidung, nach der die Trennung des Kindes von seinen Eltern fortdauern kann, ist mit dem in Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG gewährleisteten Elternrecht nur dann vereinbar, wenn ein schwerwiegendes – auch unverschuldetes – Fehlverhalten und entsprechend eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes (vgl.BVerfGE 7, 320 ; 59, 360 ), jene von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ). Das elterliche Fehlverhalten muss daher ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl.BVerfGE 60, 79 ).

    Die Kinderklaubehörde sollte sich doch einfach mal diese Rechte von Eltern und Kindern zu Gemüte führen … dann erkennen sie vielleicht, dass die unbegründete Herausnahme von Kindern aus der Familie ein Verbrechen darstellt und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

  26. Sibille Müller schrieb:

    Liebe Eltern,
    wenn Ihr von der Kinderklaubehörde Eurer Kinder beraubt wurdet unterschreibt NICHTS! Stellt sofort Strafanzeige gegen die einzelnen Mitarbeiter des Jugendamtes wegen Kindesentzug. Ungebührliches Verhalten solltet Ihr mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den oder die Mitarbeiter ahnden. Lasst Euch nicht zu einem “Gutachten” zwingen, denn das ist gesetzwidrig. Und dann schaltet einen guten und kompetenten Rechtsanwalt ein, der über genügend Mut, Biss und Durchsetzungsvermögen gegen die Kinderklaubehörde verfügt und sich für Euch und Eure Kinder einsetzt. Seid bei der Auswahl des Anwaltes sehr wachsam und holt Euch im Zweifelsfalle Empfehlungen bei anderen betroffenen Eltern.

  27. spangenberg schrieb:

    Wie jeder gute Bundesbürger weiß, sind die Gesetze hier relativ !!! Und nicht fiktiv. Das wäre eine Geschäftsidee. Gesetze auf Klopapier drucken. So haben sie einen nutzen. Sie lenken vom eigentlichem Geschäft ab.

  28. spangenberg schrieb:

    Kinderklaubehörde klingt mienes Erachtens noch harmlos. In unserem Fall passt eher der ausdruck; Neuzeit Gestapo ober Deportationskommandatur des Bundes. Ich muss hier erwähnen. Das sie bei uns in begleitung zweier schwarz uniformierten Personen klingelten. Passend!!! Die später meinen älteren Sohn über den Hof der Schule jagten, aus der sie ihn holen wollten. 10 jährig abgeführt. Ohne jede Schuld. Diese Erfahrung!!! Und beschränken wir uns nur auf diesen teil der Inobhutnahme. Dann passt diese Bezeichnung.

  29. Eine sich wehrende Mutter schrieb:

    http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-main-kinzig-kreis/

  30. ZEB schrieb:

    Zitat: Eine Unbekannte schrieb:
    April 16th, 2011 um 02:12

    “Als ehemalige Mitarbeiterin des MKK habe ich u. a. auch die “Machenschaften” und die Willkür des Jugendamtes erlebt und war und bin sehr schockiert, dass so etwas in einem freien demokratischen Land möglich ist! Anstatt den Eltern zu helfen, werden ihnen die Kinder weggenommen – was für eine Schande!”

    Liebe Unbekannte,

    wir werden diese Machenschaften aufdecken.
    Da wir gerade mit einigen anderen dementsprechend in Vorbereitung sind, möchte ich Sie, liebe Unbekannte, eindringlichst bitten, sollten Sie Hintergrundinformationen haben, die uns weiterhelfen, sich mit uns in Verindung zu setzen.

    Wir werden diesem Treiben nur dann ein Ende bereiten können, wenn auch die Täter benannt werden und es zu öffentlichen Anklagen kommt.

    Kontakt über http://www.deutsches-amt.de / oder via email: rainycastle@emailn.de

  31. sieben zwerge schrieb:

    er kann zu einer Ärztin Frau Dr. Müller im Krankenhaus Hanau und zum Jugendamt Angaben machen ??? Bitte dringend melden unter sweety792011@googlemail.de

  32. spangenberg schrieb:

    Mein Traum !!! Jeder Befürworter oder Vertreter dieser Behörde und des Systems, sollte einmal in die Situation der betroffenen Eltern kommen. Wenn sie sich selber gegenüber stehen. Ich stelle mir vor, wie ein Herr Steinkrüger kommentiert und agiert wenn es um seine Kinder geht. Ich muss hier Erwähnen, ich habe (abgesehen von den Kommentaren des Hr. STEINKRÜGER hier) einen Kommentar der Kanzlei Ludwig, Wollweber,Bensch (Homepage) zum Fall der Zwillinge gelesen. So aber müsste es aussehen. Dahinter stehend. Wie es wirklich aussieht werden wir aber nie Erfahren. Leider! Ich möchte hier auch die Perspektive der Kinder ansprechen. Den sie spielt bei diesen Personen sowieso keine Rolle. Die Kinder werden weitergereicht wie ein Eimer Wasser in einer Löschkette. Ist der Eimer leer , wenn er bestimmt ankommt, kann bei den vielen helfenden Händen, der Schuldige nicht ausgemacht werden. Wichtig ist jedoch; “Alle wollen nur Helfen”. Das Entschuldigt alles. Davon sind sie mit Sicherheit überzeugt.

  33. Uwe Hahn schrieb:

    Heute ist Muttertag und ich gratuliere allen Müttern zu ihrem Ehrentag!

    Gebt eure Kinder niemals auf und kämpft gegen die Tyrannei des Jugendamtes, am Ende wird der Erfolg stehen, davon bin ich überzeugt. Den Glauben an die Gerechtigkeit kann auch nicht das Kreisjugendamt erschüttern, der steht nicht in ihren Anweisungen, er steht da was diese Menschen niemals erfahren haben und dadurch nicht erreichen werden in der liebe zu euren Kindern und die Liebe der Kinder zu den Müttern und Eltern.

  34. N.R. schrieb:

    Urteil des Verwaltungsgerichtes frankfurt zu Jugendamt Gelnhausen “WICHTIG”

    VG Frankfurt/Main, Urt. v. 25.06.2009 – 7 K 4042/07

    Bei einer Inobhutnahme handelt es sich um eine lediglich vorläufige Sicherungsmaßnahme im Rahmen der Hilfe zur Erziehung

    § 89c Abs 1 SGB VIII; §§ 27 ff SGB VIII; § 86 Abs 2 SGB VIII; § 42 SGB VIII

    Eine Inobhutnahme dient ihrem gesetzlichen Zweck nach lediglich als eine vorläufige Sicherungsmaßnahme zur Wahrung des Kindeswohls und kann kommt als längerfristige Maßnahme nicht in Betracht. Das Jugendamt…

    http://datenbank.jurion.de/?s%3Aq=7+K+4042%2F07

    http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE090002413%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

  35. unbekannt schrieb:

    mir hat man am im April 11 morgens um halb neun mein kind “geklaut” und gab ihn in obhut. selbstverständlich war schon mehrfach genannte FRAU H. vom jugendamt gelnhausen wieder mit von der partie! ich erstatte am selben tag strafanzeige und jetzt war vor kurzem verhandlung beim familiengericht in hanau. der richter war voll und ganz auf meiner seite (er sagte gleich am anfang zu frau h., daß es nicht rechtens war, mir mein kind auf diese art und weise weg zu nehmen!) darüber war ich sehr positiv überrasscht! sorgerecht blieb bei mir und es wurde eine vorübergehende umgangslösung gefunden. das jugendamt (frau H. war auch anwesend) bekam in keinem punkt recht. trotz allem und trotz dem urteil des richters versucht frau h. mir nach wie vor vorschriften bezüglich des umgangs mit patrick zu machen. im moment regelt alles meion anwalt, aber ich lasse mir nichts gefallen, da ich im recht und das jugendamt im unrecht ist!
    ich will und werde mich mit allen notwendigen, zivil- und strafrechtlichen anzeigen gegen alle beteiligten personen zur wehr setzen.
    an wen kann ich mich denn, ausser an meinen anwalt, wenden um gemeinsam gegen diesen “Kinderklauverein” vorzugehen? ich bin um jeden ratschlag und tip dankbar.

  36. smalacalta schrieb:

    Wie man sich gegen Jugendamtswillkür wehren kann
    von Bianca Schubert
    Heuchelheim | Wie über all sind es die schwarzen Schafe die einen Berufsstand ins Gerede bringen. Wenn diese Schafe in der Chefetage sitzen hat man auch mit einer Sachbearbeiterin mit der man schon lange zusammenarbeitet, die einen einschätzen kann und auch die Akte kennt, keine Chance auf Fairness.

    Es gibt keine Garantie, aber um jederzeit gegen falsche Anschuldigungen und geschickt formulierte Berichte etwas in der Hand zu haben sollte man einige Ratschläge befolgen. Wir haben dies aufgrund ungetrübter und vertrauensvoller Zusammenarbeit , mit dem Jugendamt des LK Gießen als Pflegeeltern versäumt.

    - gehen Sie niemals zu einem Gespräch mit dem Jugendamt ohne Zeugen
    - schreiben sie immer ein Protokoll darüber was gesprochen und vereinbart wurde und lassen sie dies vom Jugendamt unterschreiben.
    - lassen sie sich alle Berichte die über sie geschrieben werden aushändigen, diese stehen ihnen rechtlich zu. Drängen sie auf zeitnahes schreiben.
    - lassen sie sich vom Jugendamt nicht zu Unterschriften drängen. Auch nicht mit Drohungen bezgl, Inobhutnahme, Polizei usw.
    - sobald Probleme mit dem Jugendamt auftauchen sollten sie sich sofort einen Anwalt suchen. Hier gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Scheuen sie sich nicht diese anzunehmen

    - das Jugendamt ist nicht berechtigt ihre Wohnung zu betreten und schon gar nicht diese auf den Kopf zu stellen oder Kinder ohne ihre Zustimmung in Obhut zunehmen, hierzu braucht es,wenn nichts gewichtiges vorgefallen ist, eine richterliche Entscheidung
    - niemals dem Jugendamt den kleinen Finger reichen, sonst fehlt ihnen der ganze Arm.
    -Kooperieren heißt nicht dem Jugendamt nach dem Mund zu reden aus Angst vor Konsequenzen
    -Niemals allein zu einer Anhörung im Familiengericht gehen, nur in Begleitung eines Anwalts dem man vertraut und der auf ihrer Seite ist.
    - Bei Gutachten immer darauf achten, dass die gesetzliche Frist von 3 Monaten gesetzt und eingehalten wird.

    Diese Ratschläge gelten sinngemäß auch für Institutionen die eng mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, auch hier hat man keine Chance fair beurteilt zu werden wenn es das Jugendamt nicht will. Sehen sie die Kindergarten- oder Schulakte ihrer Kinder ein. Bei Differenzen in der Entwicklungsbeurteilung lassen sie das Kind von einem Arzt oder Kinderpsychologen testen und lassen sie das Testergebnis in Kopie in die Akte legen.
    Schule ,Jugendamt und Gericht verlassen sich auf die pädagogischen Fachkräfte, als dumme Eltern kennt man sein Kind ja nicht…
    ________________________________________

    Das Kreisjugendamt Gelnhausen verstößt gegen die elementarsten Rechte, die es selber nicht kennt oder kennen will.

  37. Racheengel schrieb:

    Sorry, aber mein Name und meine E-mail-Adresse sind gefaked. Ich will mich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu erkennen geben.
    Ich war erstaunt vor einer Woche diese Seiten, hier das erste Mal zu lesen, denn diese Dinge mit der “Kinderklaubehörde” sind mir bereits seit 2003 bekannt. Eigenartig nur, dass es solange gedauert hat, bis sich ein paar Personen gefunden haben, die anfangen mobil zu machen. Nur Leute beruhigt Euch wieder, auf diesen Seiten kochen Emotionen hoch, wie ich es schon lange nicht mehr erlebt habe. Es nutzt Euch nichts, wenn Ihr Euch aufregt, damit seid Ihr nicht mehr objektiv und Euer handeln geht in die falsche Richtung.
    Was sollte ich da sagen? Im Kampf mit dem Jugendamt Gelnhausen stand ich immer mit einem Bein im Knast, obwohl ich ansonsten eine blütenreine Weste habe. Es hat mich meine Existenz, mein Kind und meine Gesundheit gekostet. Ihr geht es falsch an. Lasst Euch von diesem Amt nicht mehr einschüchtern, sammelt die Beweise, geht Klinken putzen und erstattet Anzeigen. Ich weiß nur zu gut, was ich da von mir gebe.
    Eine Anfrage an Herrn Steinkrüger: Erst verteidigen Sie mich gegen das Jugendamt Gelnhausen, dann sind Sie die gesetzliche Vertretung des Jugendamtes. Liegt da nicht ein Interessenskonflikt vor? Kann ich Ihnen unterstellen, dass Sie meine rechtlichen Interessen nicht mit bestem Wissen und Gewissen beim Jugendamt geltend gemacht haben? Ich muss noch überlegen, ob diese Angelegenheit einer Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer bedarf! Mal sehen, vielleicht!
    Ich bin gerade dabei Anzeige gegen das Land Hessen und eine Jugendamts-Mitarbeiterin zu erstatten. Ich habe es geschafft die notwendigen Beweise zu sammeln, um eine Mitarbeiterin zu Fall zu bringen. Stürzt sie, wird noch vieles folgen. Nach Eingang der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, werde ich die Anzeige an die Medien weitergeben, damit hier nichts mehr unter den Teppich gekehrt wird.
    Für die Betroffenen und Mitschreiber in diesem Forum: Tut mir einen großen Gefallen! Achtet die nächsten Wochen darauf was passiert, denn mein Kind ist weit weg, von diesem Amt, mittlerweile in Sicherheit. Aber ich brauche die Informationen um die weitere Vorgehensweise zu koordinieren und weitere Beteiligte in diesem Sumpf mit an den Pranger zu stellen. Auch muss ich mein Kind auf bevorstehende Zeugenaussagen vorbereiten.

  38. F. Mahler schrieb:

    “sobald Probleme mit dem Jugendamt auftauchen sollten sie sich sofort einen Anwalt suchen.”

    Nehmt nie den nächstbesten FamRechtsanwalt!
    In den meisten Fällen ist es wesentlich sicherer, sich nach einem mit anderem Rechtsschwerpunkt umzuschauen.
    Nie aus dem selben Gerichtsbezirk.
    Am besten sogar ein anderes Bundesland.
    Es gibt extrem viele faule Hunde und Freunde der Kollegen im FamRecht!

    Gruß……….Fiete

  39. Stallmann Veronica schrieb:

    @ Uwe Hahn, du hast vollkom recht, das ist den Grund weshalb momentan in ganzem Deutschland rumgespunnnen wird, da Pneumonien die großte letalitäts krankheit bei säuglinge ist, wird bei Inmmunschwäche des Eltern sogar deswegen das Kind weggenommen….

    DAS IST DIE METHODE; NIENSTEDT UND WESTERMANN; die bilden ganzem Bundesgebiet, seit 1994 sind durch das Jugendgesetzt alle die mit Kinder zu tun haben: Anwälte, Richtern, Gutachte, Sozialpädagogen, Jugendamtsmitarbeite, Arztgehilfen, Erziherinnen, Polizei, und und und.. sind alle gezwungen an diese Seminaren teilzunehmmen.

    Wo die eltern allein aus Inmmunschwäschen, Schildrüssenproblemen, Allergien…werden dies als eine psyscihe krankheit dargestellt und somir jedes Eltern teil als ein Akutes Gefahr für das kind und als prehistorischen ^^Primären Bezugspersonen^^ eingestuft, und sogar als Täter die durch den Staat angeblich geschützt wären…das hier alles nur wegen den Mutter-hass was die Frau Nienstedt mich tzrägt, da sie selbs sich eine bessere mutter und Kindheit gewünscht hat…ich glaube hier ist vollkomm klar wer psysich krank ist und wer in den Klapse hingehört!!!

    Diese Seminaren und Bücher Lieber Eltern sollten in jeden Staatsanwaltschaft verklagt werden, die sind Kindewohlgefährdung!!! Deswegen spinnen momentan alle in ganzem Deutschlan und aus eine fliegende mucke ein kindeswohlgefährdung umgewandelt wird!!!

    Das ist Anfangs von ende,In Münster hat es angefangen, wie Psychologen die selbst total krank sind, und es selbst zugeben, und trotzdem Entscheiden Sie mit die Ausbildungsseminaren an Jugendämte, Sozialpädagogen, Gutachte…etc.. und lernen wie dieuns Psysich fertig machen sollen, um unsere Kinder für Adoption freizugeben,
    unfassbar. DIE SELBST TRAUMATISIEREN UNSERE KINDER NICHT ANDERES!!!!

    Monika Nienstedt und Armin Westermann, die zwei ^^psyscho^^ Psychologen, alles fingt in Münster 1994 an, Kinder verfremdung

    Monika Nienstedt, Arnim Westermann:

    Pflegekinder und ihre Entwicklungschancen nach frühen traumatischen Erfahrungen

    Arnim Westermann

    Die Leitsätze der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes zum Umgangsrecht. Erörterung und Begründung

    Über die Nichtannahme der Gefühle des Kindes, weil sie das elterliche “Image” bedrohen

    Monika Nienstedt und Armin Westermann (1994) schreiben über die Bedrohung des elterlichen Selbstwertgefühls und seine Folgen für das Kind:

    “Vielen Eltern fällt es leicht, das zufrieden strahlende, sie narzisstisch bestätigende Kind anzunehmen. Aber das schreiende, unzufriedene Kind zu ertragen, sich seinem Unglück, seinem Schmerz einzufühlen, sich die bisweilen hoch ambivalenten Gefühle gegenüber dem Kind einzugestehen und sich der oftmals unzureichenden Liebe, der eigenen unzulänglichen Fähigkeit, die Bedürfnisse des Kindes zu verstehen und zu befriedigen, bewusst zu sein, sich so auch als Quelle für die Klagen des Kindes anzuerkennen, das heißt sich in das Kind wirklich einzufühlen und seine Wahrnehmungen und Gefühle als berechtigt zu bestätigen, das setzt den Selbstwert vieler Eltern zu sehr herab. Und dann bekämpfen oder ignorieren sie die Wahrnehmungen und Gefühle des Kindes, statt mit ihnen mitzuschwingen und das Kind, auch wenn es unglücklich, enttäuscht und wütend ist, in seinem Unglück zu halten. Und dann fühlt sich das Kind gerade mit diesen Gefühlen und Affekten nicht angenommen und geliebt.”

    zitiert aus Arno Gruen: Der Verlust des Mitgefühls, München 1997

    Über das Mitleid mit denen, die uns Schaden zufügen

    Natürlich spielen psychische und soziale Determinaten eine gewisse Rolle. Aber ich habe wiederholt zu zeigen versucht, dass es auch eine Art Entscheidung gibt wohin ein Mensch sich entwickelt. Andernfalls würde wir überdecken, dass Hass und Verachtung die Handlungen solcher Menschen leiten. Sie zu “verstehen” führt uns nur allzuschnell dazu, Mitleid mit ihnen zu haben. Solche Gefühle von Mitleid dienen aber im Grunde nur dazu, uns über die zu erheben, die uns Schaden zufügen, um dann letztlich ihren Hass und ihre Verachtung nicht mehr sehen zu müssen.

    Arno Gruen: Der Wahnsinn der Normalität, München 1987

    Maßstab aller Handlungen sollte das Wohl des Kindes sein

    Das Buch zeigt, dass die Trennung von den leiblichen Eltern und die Integration in eine Pflege- oder Adoptivfamilie häufig ein Erfolg versprechender Weg ist, misshandelten, vernachlässigten und traumatisierten Kindern wirksam zu helfen.

    »Das Buch kann allen, die die Hilfe für das misshandelte und traumatisierte Kind in den Mittelpunkt stellen, unbedingt empfohlen werden …«

    Petra Bühring (Deutsches Ärzteblatt, Oktober 2007)

    Wer auch immer vom Tod eines misshandelten, vernachlässigten, traumatisierten Kindes hört, fragt sich: Wie konnte dies geschehen? Wer spürt keine Hilflosigkeit, keine Trauer, kein Mitleid, keine Wut? Gerade dann, wenn es sich um die Eltern handelt, die den Tod ihres Kindes verschuldet haben.

    Seit 30 Jahren befassen sich die Autoren mit Kindern, die aufgrund eingeschränkter Erziehungsfähigkeit ihrer leiblichen Eltern von ihnen getrennt und auf Dauer in einer Pflege- oder Adoptivfamilie leben. Erst die Trennung von den leiblichen Eltern, oft auch die Freigabe zur Adoption, und die Integration in eine Ersatzfamilie bietet vielen Kindern die Chance, traumatische Erfahrungen bewältigen zu können. Nutzt ein Kind die Beziehungen zu den »neuen« Eltern als Übertragungsbeziehung wie in einer therapeutischen Beziehung, so können frühere Erfahrungen korrigiert und befriedigende Eltern-Kind-Beziehungen entwickelt werden.

    - Viele Fallbeispiele

    - Wie findet man einen Zugang zur inneren Welt des Kindes? Wie kann man sich seinem Erleben öffnen?

    - Ausführliche Darstellung der Wirkungen früher Misshandlungen; wie werden sie verarbeitet?

    - Prozesse, wie Kinder sich in Ersatzfamilien integrieren.

    - Spezielle Probleme wie: Besuchskontakte zu den leiblichen Eltern oder die Geschwistervermittlung.

    Das Buch wendet sich an:

    Kinder- und Jugendlichentherapeuten, Pflege- und Adoptiveltern, Sozialarbeiter, Heimerzieher, Psychologen und Therapeuten, Lehrer, Ärzte, Rechtsanwälte, Richter, Journalisten, Politiker.

    Völlig überarbeitete Neuausgabe, mit einem Vorwort von Arno Gruen

    3. Aufl. 2011, 414 Seiten,gebunden ohne Schutzumschlag

    ISBN: 978-3-608-94496-9

    Monika Nienstedt

    Monika Nienstedt, geboren 1943, Studium der Psychologie und Promotion an der Universität Münster, beschäftigt sich seit 1973 mit der Sozialisation von…

    Arnim Westermann

    Arnim Westermann, geboren 1938, Promotion nach dem Studium der vorklinischen Medizin und Psychologie in Berlin und Münster, beschäftigt sich seit 1973…

    , dem prominenten Experten für die Rechtsgrundlagen des Pflegekinderwesens, wurde bereits Ende vergangenen Jahres im Der Beitrag von Zentralblatt für Jugendrecht ist deshalb von außerordentlicher Bedeutung. Er enthält viele Informationen, die wichtige Argumentationshilfen gegenüber Jugendämtern und Familiengerichten sind, um die Interessen von Pflegekindern zu artikulieren. veröffentlicht. Mit der Kindschaftsrechtsreform sind Besuchskontakte zwischen Kindern und Eltern zur „Soll-Norm“ geworden. Richter und Jugendamtsvertreter forcieren sie deshalb, nicht selten auch dann, wenn sie sich schädigend auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Häufig werden die besonderen und für Pflegekinder typischen Hintergründe zu wenig beachtet. Der Beitrag von

    Helma und Bernhard Hassenstein warnen aus verhaltensbiologischer Sicht:

    Zu versuchen, ein Kind über den beabsichtigten, ihm drohenden Verlust seiner faktischen Eltern zu täuschen, ist aber so gut wie immer aussichtslos: Kinder sind vor dem Abschluss der Pubertät zwar im logischen Denken noch nicht so geschult wie Erwachsene; aber im Erspüren gefühlsmäßiger Zusammenhänge und im Beobachten auch unscheinbarer Anzeigen für bevorstehende Änderungen sind sie bekanntlich vielen Erwachsenen überlegen. Aus diesem Grunde sind pflichtmäßige Zusammenkünfte mit den leiblichen Eltern für Kinder, die zu ihren Pflegeeltern vertrauensvolle Kind-Eltern-Beziehungen entwickelt haben, fast zwangsläufig mit existenzieller Trennungsangst verknüpft. Solche Ängste entstehen ohne jede Beeinflussung des Kindes, ja sogar entgegen verpflanzungsfreundlicher Beeinflussung seitens der Pflegeeltern. Trotz aller Bemühungen pflegen die Ängste eines Kindes von Besuch zu Besuch zu wachsen, statt abzuflauen.

    In verhaltensbiologischer Sicht ist diese Reaktion in der Natur des Kindes verankert: Ein Kind wäre seelisch nicht gesund, wenn es auf den sich anbahnenden Verlust seiner faktischen Eltern und damit seines Hortes der Geborgenheit nicht mit existenzieller Angst reagieren würde. Was dies für ein Kind bedeutet, ist für Erwachsene, die als Kinder stets in gesicherten Verhältnissen aufwuchsen, beinahe uneinfühlbar – es sei denn, sie hätten die Leiden solcher Kinder unmittelbar miterlebt und mitempfunden. Nach einem derartigen Besuch – und allgemein unter dem Einfluss von Trennungsangst – können Kinder an Schlaflosigkeit, Essunlust und Erbrechen leiden. Sie können zu Bettnässern werden, allgemein gesundheitlich abfallen, zu Unfällen und Infektionen neigen. Sie können geistesabwesend oder aggressiv sein und in der Schule versagen.

    … Statt dessen hat man, falls kindliche Verhaltensstörungen der beschriebenen Art auftraten, die Pflegeeltern dafür verantwortlich gemacht…

    … Den Hintergrund für all diese Vorwürfe bildet auch heute noch vorkommende Unkenntnis darüber, dass kindliche Bindungen durch prägungsähnliche Lernvorgänge bei langdauerndem Zusammenleben entstehen und nicht beliebig durch Umlernen zu verändern sind, sowie die allgemeine Vorstellung, dass kindliche Bindungen beim Bestehen von Blutsverwandtschaft selbstverständlich seien. Darum meint man: Wenn Kinder sich nicht elementar zu ihren leiblichen Eltern hingezogen fühlen und keine Liebesbande entwickeln, so müsse dies in ihrer gegenwärtigen Lebenssituation begründet sein, also auf Erziehungseinflüssen durch die Pflegeeltern beruhen.

    Die Wirklichkeit sieht aber anders aus: Wenn Pflegeeltern ihre Aufgaben erfüllen, den Kindern Fürsorge und Geborgenheit zu gewähren, dann wendet sich ihnen im Laufe der Zeit das Herz der Kinder zu – dies ist ein unvermeidbares Naturgeschehen – und die nicht oder selten anwesenden leiblichen Eltern sind und bleiben für die Kinder dasselbe wie alle sonstigen Menschen: nähere oder fernere Bekannte oder Fremde.“ (S. 66ff.)

    (S.94). Sie fordert für die Praxis und Perspektive traumatisierter Kinder Ergänzungen durch wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich der Traumaforschung. Gleich mehrere Beiträge stützen ihre Position. Die Psychoanalytikerin referiert aus der jüngeren Bindungsforschung und zieht u.a. den Schluss, dass Die Psychologin und Gerichtsgutachterin Annette Streeck-Fischer

    bringt zunächst ein Fallbeispiel und führt weiter aus:

    “An erster Stelle steht das Erkennen und Überwinden der hier beschriebenen traumatischen Reinszenierungen. Diese Reinszenierungen finden in der Regel im Umfeld des Kindes oder Jugendlichen und in der Therapie statt…. Fortgesetzte Triggerungen und Traumatisierungen sind nicht hilfreich. Sie halten Kinder und Jugendliche in ihrer Problematik fest und verschlimmern u.U. ihren Zustand. Sie müssen erst erfahren, dass es eine andere bessere Welt gibt, in der sie sich sicher und aufgehoben fühlen können. Erst dann kann daran gedacht werden, an den Traumatisierungen zu arbeiten.“ (S. 106f f.)

    Der Neurobiologe Gerald Hüther

    und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Sunke Himpel weisen auf die multiplen Schädigungen durch Traumatisierungen hin:

    “Die primäre Bezugsperson bietet keine Sicherheit, sondern ist Quelle der Bedrohung. Bei etwas älteren Kindern, die bereits selbst Wirksamkeitskonzepte entwickelt haben, kommt noch hinzu: Die Aneignung von Kompetenzen bietet keine Sicherheit. Damit verlieren diese Kinder ihr bis dahin entwickeltes Urvertrauen in die Bewältigbarkeit der Welt …. Bei Besuchskontakten mit ihren leiblichen Eltern werden die Kinder häufig mit der früheren Traumatisierung konfrontiert und sind dem Stressor erneut ausgesetzt. Hierdurch können eine ganze Reihe belastender Erinnerungen reaktiviert werden, …. Sehr kritisch sind Besuchskontakte zu sehen, wenn es danach zu einer länger andauernden Stressantwort kommt. Über mehrere Tage andauernde Auswirkungen mit rigiden Verhaltensauffälligkeiten, emotionaler Verunsicherung …. Durch Besuchskontakte können die neu entstandenen Bindungen zu den Pflegeeltern in Frage gestellt werden….“ (S. 121ff.)

    , ebenfalls Psychologe, zeigt anhand eines weiteren Beispiels aus der Praxis das gleiche Resultat und kritisiert darüber hinaus den mangelhaften Kinderschutz. präsentiert zwei Fallgutachten, die im Ergebnis Gefährdungen für die Persönlichkeitsentwicklung der Pflegekinder durch Besuchskontakte aufzeigen. Die Psychologin

    Der dann folgende Beitrag von Mériam Diouani (S. 190) (S.177) Als Anregung an den Gesetzgeber fordert sie eine Novellierung mit dem Ziel, dass Diouani bemerkt Überforderung bei den Fachkräften in Kombination mit Ausbildungsdefiziten sowie Umsetzungsdefiziten infolge von fehlenden finanziellen Mitteln und kritisiert, dass , Diplom Pädagogin, offenbart die Konflikthaftigkeit dieses Reizthemas. Ihr Beitrag zeigt

    Jörg Fegertvielerlei Anregungen. Ertmer berichtet u.a., wie konkrete und konflikthafte Konstellationen im , der für Pflegeeltern wegen der vielen Anregungen und Tipps von praktischer Relevanz ist. Ebenso enthält der Praxisbericht des Jugendamtsbereichsleiters , Kinder- und Jugendpsychiater, sieht in schweren Misshandlungs- und Missbrauchstraumata Ausschlussgründe für den Umgang und zieht damit eine Grenze zum begleiteten Umgang. Ihm folgt der Beitrag der Sozialarbeiterin Jugendamt Herten systematisch bearbeitet werden, und welche Regeln für die Arbeit mit Pflegekindern abgeleitet wurden.

    Eine empirische Analyse der Sozialarbeiterin Paula Zwernemann, die auf 20 Jahre Erfahrung im Pflegekinderdienst des Landkreis Waldshut zurückblickt, bringt viele interessante Details zum Vorschein. Wie Fegert vertritt sie die Auffassung, dass “… in Fällen von sexuellem Missbrauch und schwerer Misshandlung [...] in der Regel ein Ausschluss von Kontakten notwendig [ist], bis das Kind das Erlebte verarbeitet hat.“ (S.273) Weiter aus ihrem Fazit:

    “Die Praxisauswertung zeigt, dass es nicht die Besuchskontakte sind, die eine gesunde Identitätsentwicklung ermöglichen, sondern dass sichere Eltern-Kind-Bindungen und die Beachtung der gesamten Biografie des Kindes Voraussetzung dafür sind. Für eine positiv verlaufende Identitätsentwicklung ist es erforderlich, dass einerseits die Pflegeeltern die leiblichen Eltern als zum Leben des Pflegekindes gehörende Personen akzeptieren und andererseits die leiblichen Eltern den Pflegeeltern in ihrer Position eine eben solche Akzeptanz entgegenbringen und akzeptieren, dass das Kind in der Pflegefamilie ein neues Zuhause und neue Eltern gefunden hat. Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass das Kind angstfrei in die Begegnung geht und die Pflegeeltern dem Kind den erforderlichen Schutz gewähren…. Die Fallanalysen haben gezeigt, dass in fast allen Fällen vor der Inpflegegabe des Kindes mindestens eine, meist jedoch mehrere ambulante Hilfen gewährt wurden. Es wurde deutlich, dass die vorausgehenden Hilfen oft zu lange gewährt wurden und oftmals im Endeffekt nicht gegriffen haben. Dies bedeutete für die betroffenen Kinder, dass sie zu lange in einem schädigenden Umfeld belassen wurden. Dadurch wurden die Chancen für eine heilende Entwicklung in der Pflegefamilie geschmälert, bzw. erschwert….“ (S.273 ff.)

    Abschließend erläutert und begründet Arnim Westermann die Leitsätze zum Umgangsrecht, wie sie bereits im vorangegangenen 2. Jahrbuch veröffentlicht wurden. Das nun vorliegende 3. Jahrbuch ist die gegenwärtig gründlichste Darstellung und Diskussion der heiklen Umgangsproblematik im Pflegekinderwesen. Einseitige und ideologische Positionen haben nun hoffentlich keine Chance mehr, in der Fachwelt ernst genommen zu werden.

    Christoph Malter (April, 2004)

    Seminar “Traumatische Erfahrungen und die Chancen von Kindern in Pflege-und Adoptivfamilien“ am 20.05. in Holzminden

    Geschrieben am April 8, 2011. Einsortiert unter: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Niedersachsen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Tags:Traumatisierung |

    Vom 20.05. veranstaltet die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Holzminden das Seminar “Traumatische Erfahrungen und die Chancen von Kindern in Pflege-und Adoptivfamilien“.

    Inhalt:

    Die Entwicklung neuer Eltern-Kind-Beziehungen und die Bewältigung traumatischer Erfahrungen sind abhängig davon, ob die Pflegefamilie als Ersatz- oder Ergänzungsfamilie verstanden wird. Gezeigt wird, wie Pflege- und Adoptivkinder über korrigierende Erfahrungen und das szenische Inszenieren traumatischer Erfahrungen Ängste bewältigen, und die Integration in die Ersatzfamilie gelingt.

    Referenten sind Dr. Monika Nienstedt und Dr. Arnim Westermann, Diplompsychologen aus Münster.

    Infos und Anmeldung über die Evang. Jugendhilfe Menden, Ansprechpartnerin ist Frau Busch.

    Frau Nienstedt selbst:

    Ich bin Anfang der 60er Jahre geboren, alleinerziehende Mutter inzwischen ziemlich großer Kinder, Erziehungswissenschaftlerin und in einer Leitungsfunktion im Bildungssystem. Die Beziehung zu meiner Mutter ist sehr schwierig für mich, ich hatte phasenweise in meinem Leben Angst, die Probleme vor die sich mich stellt nicht zu bewältigen. Ich habe auch die typische Symptomatik entwickelt – Depressionen, Allergien, Schilddrüsenprobleme, extreme Infektanfälligkeit – und ringe um meine körperliche und geistige Gesundheit. Wobei ich nicht verrückt bin – im Gegenteil, ich bin sehr funktionsfähig und ziemlich erfolgreich. Viele Menschen mit denen ich zu tun hatte – speziell Autoritäten (Lehrer, TherapeutInnen, Professoren) – würden mich wohl allerdings als schwierig beschreiben, wahrscheinlich auch die meisten meiner Männer. Worum ich ringe ist nicht meine Funktionstüchtigkeit, sondern meine Lebendigkeit, meine Lebensfreude, meine Präsenz, Kreativität, Kontaktfähigkeit und meine Lust. Ich trauere um viele in der Depression verlorene Jahre, werde aber die verbleibenden für mich gewinnen. Mein Profil vollständig anzeigen

    Also, nur weil Sei selbst nicht mehr der Wlt selbst klar kommt, müssen daswegen Eltern deren Kindern weggenommen werden?

    Die beiden gehören selbst in ein Irrenanstallt!!!!!!!!!!!!!!!!! ich glaube selbst dort werden die keine Hilfe mehr bekommen können..

    weiter verwirrung:

    skandalös: der staat schützt täter!

    “dies führt oft zu dem ergebnis, dass ein kind erst dann aus der familie herausgenommen wird, wenn ein unübersehbarer, das ganze leben prägender schaden entstanden ist”, diagnostizieren dres. monika nienstedt und arnim westermann, …

    Seminar “Traumatische Erfahrungen und die Chancen von…

    Referenten sind Dr. Monika Nienstedt und Dr. Arnim Westermann, Diplompsychologen aus Münster. Infos und Anmeldung über die Evang. Jugendhilfe Menden, Ansprechpartnerin ist Frau Busch. … -

    wordpress.com

    misshandelte kinder: behörden praktizieren mehr…

    “dies führt oft zu dem ergebnis, dass ein kind erst dann aus der familie herausgenommen wird, wenn ein unübersehbarer, das ganze leben prägender schaden entstanden ist”, diagnostizieren dres. monika nienstedt und arnim westermann

    Mit dem Kind spielen-Bedeutung des Spiels für die Persönlichkeits- und Beziehungsentwicklung des Pflege- und Adoptivkindes

    Edda Harms und Barbara Strehlow (Hg.): Das Traumkind in der Realität …

    Einblicke in die Probleme von adoptierten Kindern und ihren Familien, … Monika Nienstedt und Arnim Westermann: Pflegekinder – Psychologische Beiträge zur …

    aerztliche-akademie.de

    Eine Chance für Kinder

    Wie viel Wahrheit braucht mein Kind? von kleinen Lügen, großen Lasten und dem Mut … Monika Nienstedt/Armin Westermann. Pflegekinder” und ihre Entwicklungs- chancen …

    lk-row.de
    DAS IST DIE METHODE; NIENSTEDT UND WESTERMANN; die bilden ganzem Bundesgebiet, seit 1994 sind durch das Jugendgesetzt alle die mit Kinder zu tun haben: Anwälte, Richtern, Gutachte, Sozialpädagogen, Jugendamtsmitarbeite, Arztgehilfen, Erziherinnen, Polizei, und und und.. sind alle gezwungen an diese Seminaren teilzunehmmen.

    Wo die eltern allein aus Inmmunschwäschen, Schildrüssenproblemen, Allergien…werden dies als eine psyscihe krankheit dargestellt und somir jedes Eltern teil als ein Akutes Gefahr für das kind und als prehistorischen ^^Primären Bezugspersonen^^ eingestuft, und sogar als Täter die durch den Staat angeblich geschützt wären…das hier alles nur wegen den Mutter-hass was die Frau Nienstedt mich tzrägt, da sie selbs sich eine bessere mutter und Kindheit gewünscht hat…ich glaube hier ist vollkomm klar wer psysich krank ist und wer in den Klapse hingehört!!!

    Diese Seminaren und Bücher Lieber Eltern sollten in jeden Staatsanwaltschaft verklagt werden, die sind Kindewohlgefährdung!!! Deswegen spinnen momentan alle in ganzem Deutschlan und aus eine fliegende mucke ein kindeswohlgefährdung umgewandelt wird!!!

    Das ist Anfangs von ende,In Münster hat es angefangen, wie Psychologen die selbst total krank sind, und es selbst zugeben, und trotzdem Entscheiden Sie mit die Ausbildungsseminaren an Jugendämte, Sozialpädagogen, Gutachte…etc.. und lernen wie dieuns Psysich fertig machen sollen, um unsere Kinder für Adoption freizugeben,
    unfassbar. DIE SELBST TRAUMATISIEREN UNSERE KINDER NICHT ANDERES!!!!
    DIE SIND DIE KINDERSEELENMÖRDER!!! DIE BRINGEN UNSERE KINDER UM!!!DIE BERAUBEN DIE SCHÖNE KINDHEIT MIT SEINE FRUCHTBAREN ELTERN!!! UND WERDEN DANN VERKAUFT AN WELCHE DIE UNFRUCHBAR SIND IN KÖRPER UND SEELE!

  40. Stallmann Veronica schrieb:

    Da Nienstedt und Westermann eine Stiftung gegründet haben ^^Zum Wohl des Pflegekindes^^..sollte wohl hier die leidenschaft eine Person die keine bindung oder liebe zu die Mutter zeigt, keine ahnung aus welche psysiche Gründen und möchte es auch nicht wissen.

    Weil ein normal gesundes Mench liebt seine Eltern und zwar so wie die sind, mit seine fehlern und defizite.

    Diese Menchen machen nicht nur profit sondern scheint es bald wie manchen so sagen fast wie eine Sekte oder Idiologie zu werden…
    Wo Glaube, Gerechtigkeit und Menchlichkeit aubsolut am fehlerplatz sind, und sollen die ^^angeblichen^^ ^^insinierte^^ Kindeswohlgefährdungen in so einen Gefahr unsere Kinder bei solche eikalte mächte groß werden??

    Da gibt es acuh einige sekten wo jede seine Mitgliedern sein eigens Blut verleugnen muss um angeblich an Hilmmel zu kommen….

    Also um Gott zu lieben aufhören Gott zu lieben, ist kein liebe zu Gott….

    Ein Profit Interessen läss sich ablesen….

    LG

  41. Stallmann Veronica schrieb:

    Die Jugendämter setzen sich selbst unter druck, wenn in Kinderheime plätze frei werden, und in jeden Kreis werden auch einige Pflegeeltern ausgebildet, wie hier in Münster, sollten jedes Jahr noch 40 Pflegeltern dazu komen, und die Heimplätze sowie Pflegeplätze müssen verlegt werden, sonst bekommen die Jugendämte nicht seine vorschusse, und nicht kommplettes budget fürs ganzme Jar.

    Es ist natürlich eine marktlücke, Nienstedt und Westermann haben sozusagen angetrieben, aus Nichtigkeits Gründen, von Steuerzahlern gezahlten Gerichtsverfahren die aus Nichtigkeit Inkongnito Verwaltungsakt, der gegen alle Gesetze verstoßt
    (die nehmen alle Opfern vor Familiengericht ohne ein Verwaltungsakt, das heiß alle Rechten aus SGB, BGB, GG werden niemals berücksichtig sondern nur übergetrampelt..und nur so können die Eltern keine wiederspruch oder das Jugendamt wie eine Behörde bei Verwaltungsgericht wiedersprechen)
    Sowas ist Verfassungshochverrat!!!!

    Und das großte Problem ist, dass die Familienrichter diese Rechstwidrigen Verlauf ohne voranhörung, wie jede andere Behörde, direkt ans messen laufen lassen, und sofort mit Sorgerechtsverfahrenindustrie Methode, die elter um den Umgang kämpfen lassen…..

    Ein Vormund o Ergänzungspfleger (egal ob Jugendamt oder Anwalt) verdient bis 4000 euro für ein Kind, und in der regel, besuchen diese Vormundschaften niemals unsere Kinder, nichtmal ein mal am Monat.
    Kinderheime pro ein Kind bis 9 000 Euro….
    Mutter-Kind einrichtung am Monat sind es auch 6 000 -9 000 Euro..
    Pflegeelternplatz kassieren insgesammmt bis 6 500 euro…
    Ein Gutachten bis 15 000 Euro….
    Pro Gerichtsverhandlung 1 000 an den Anwalt…

    Sieht ihr langsamm was eigentlich hier los ist?? es geht nicht um den Wohl der Kinder sondern um den Wohl des Jugendamtes…und seine Paranoiden , Arbeitsplätze verlägungen, Verpflegung und Finanzierung alle mitarbeiter diese Scheidungs u .o. Sorgerechtsverfahrens- Marathon.

    Wer sich gegen das Jugendamtwiederstand leistet, hat schon verloren, mann sollte diese sofort anzeigen oder verklagen…sich Hilfe holen durch Familien u.o Freunde, niemals sich hilfe Holen bei das Jugendamt..da ist man selbst dann ein opfer!!

  42. racheengel schrieb:

    Wie ich bereits angekündigt habe, ist der Staatsanwaltschaft Hanau mittlerweile meine Anzeige zugegangen. Nunmehr wende ich mich mit folgenden Bitten an Euch:

    Achtet darauf ob in den nächsten Tagen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Gelnhausen vom Dienst suspendiert wird!

    Welche Medien sind mutig genug eine Berichterstattung objektiv durchzuführen? Bitte benennt sie mir.

    Seid so nett und teilt mir mit, was im Moment publik wird, da ich keinen Zugang zu den aktuellen Medienberichten vor Ort habe und mir wichtige Informationen entgehen könnten. Sobald ich weiß, dass die Staatsanwaltschaft in Hanau aktiv geworden ist, werde ich den Namen der Mitarbeiterin und eine kurze inhaltliche Zusammenfassung meiner Strafanzeige hier ins Web stellen. Dann heißt es für alle, die mit dieser Mitarbeiterin des Jugendamtes Gelnhausen Probleme hatten, sofort ebenfalls Strafanzeige zu erstatten. Ist es erst einmal geschafft, dass diese Dame strafrechtlich verfolgt wird und unglaubwürdig geworden ist, dann ist es leichter die Verfahren der Kinder, die sie als Mitarbeiterin bearbeitet hat, wieder aufzurollen und es besteht eine reelle Chance, dass die Eltern von den Gerichten tatsächlich Recht gesprochen bekommen, wenn sie sich dem laufenden Verfahren anschließen.

    Ich möchte mich hiermit auch bei den Betroffenen, deren Eltern, Familien und Freunden entschuldigen, die vielleicht durch meine Anzeige jetzt erneut Kummer erleiden müssen, weil sie nochmals mit schlimmen Dingen konfrontiert werden und ihre Erlebnisse wieder durchleben müssen. Auch entschuldige ich mich dafür, dass meine Anzeige nicht zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. Aber in meinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft habe ich bereits folgende treffende Formulierung verwendet: “Wie ohnmächtig Erwachsene im Umgang mit Behörden sind, wenn ein Amt nicht will, ist dieser Geschichte ebenso zu entnehmen und leider muss erst eine ganze Lawine ins rollen kommen, um einen Amtsmissbrauch und Inkompetenz tatsächlich nachweisen zu können.”

  43. Uwe Hahn schrieb:

    Aufruf an alle geschädigten Familien, Mütter und Väter durch das Kreisjugendamt Gelnhausen!

    Wem durch das Jugendamt Gelnhausen erheblicher Schaden zugefügt wurde kann sich an meine private E-Mail wenden: uwe.hhn@googlemail.com

    Derzeit gibt es eine Sammelklage gegen einige Damen des ASD, die an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zugeleitet werden soll.

    Vorwurf : Amtsmissbrauch und Korruption, Rechtsbeugung und Kindeswohlgefährdung

  44. racheengel schrieb:

    Ich beobachte dieses Forum nun seit ein paar Monaten und bin enttäuscht, dass hier zwar gegen alles und jeden gewettert wird, aber niemand tatsächlich bereit ist, etwas zu veranlassen. Ich vermisse einen Herrn RA Steinkrüger, der sich bis heute nicht dazu geäußert hat, warum er für ein Jugendamt und auch die betroffenen Familien arbeitet oder sucht er noch im Archiv nach meinem Namen. Ich verstehe auch nicht, dass sich die betroffenen Familien nicht wehren bzw. anderen, die sich wehren wollen in irgendeiner Art und Weise behilflich sein wollen.
    Ich selbst werde morgen die Strafanzeige, die ich bereits an die Staatsanwaltschaft Hanau geleitet habe, an die Medien weiterleiten. Aufgrund der Sommerpause bei den Gerichten hat dies zu einem früheren Zeitpunkt keinen Sinn gemacht. Post erhalten das Gelnhäuser Tageblatt VerlagsgmbH & Co. KG, das Druck- und Pressehaus Naumann GmbH & Co. KG und die Frankfurter Rundschau Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH als regionale Medienvertretungen.
    Desweiteren richte ich meine Briefe auch an die Bild Zeitung – Bild Digital GmbH & Co. KG, Pro Sieben und den Hessischen Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechtes. Letztere erhalten deswegen Post, weil sie bereits im Jahr 2007 von mir über die üblen Machenschaften des Jugendamtes informiert wurden und zum damaligen Zeitpunkt erstmals recherchiert haben. Das Ergebnis der Nachforschungen lautete: “wir haben uns eingesetzt und es wird sich jetzt sicherlich etwas ändern, seien sie froh”. Es hat sich tatsächlich etwas verändert, die Pädagogen haben noch dreister ihre Autoritätsfunktion missbraucht, weil sie vom Jugendamt gedeckt wurden und letztendlich wurden mehrere Schutzbefohlene sexuell missbraucht. Das zu dem Thema: Kindeswohlgefährdung, Schuld haben die Eltern nie die überforderten Mitarbeiter des Jugendamtes.
    Ich fordere die Leser dieser Seiten deshalb noch einmal auf: Achtet in den nächsten Wochen auf die Medien und eventuelle Suspendierungen im Jugendamt Gelnhausen und berichtet mir hier auf diesen Seiten davon. Ich brenne darauf den Namen der Mitarbeiterin und die von mir gemachte Anzeige hier zu veröffentlichen.

  45. beobachterin schrieb:

    Gelnhausen hat wohl Finanzprobleme, hat man viele Pflegekinder im Kreis fließt mehr Geld in den Kreis, der Steuerzahler (Bund) wird es schon bezahlen.
    Wehret den Anfängen!!! So darf es nicht weiter gehen.

    Kinder dürfen nur in Pflegefamilien untergebracht werden, wenn sie von den leiblichen Eltern mißhandelt werden, zu verwahrlosen drohen oder vernachlässigt werden. So steht es im Grundgesetz!

    Warum hat man denn den kleinen Kevin aus Bremen nicht in eine Pflegefamilie gebracht? Dem hat man nicht mal einen Heimplatz gegönnt!
    Warum? In menschenverachtender Weise hat man das arme Kind gleich abgeschrieben. Die Mutter war Trinkerin und nahm Drogen!

    Selbst die schlechteste Pflegefamilie wäre wohl noch besser für Kevin gewesen als der drogenabhängige Ziehvater! Der war nicht mal Kevins leiblicher Vater laut Test! Das Jugendamt hat dem Kevin kein schönes Leben gegönnt! Deshalb hat man das kleine Wesen beim Ziehvater gelassen. Der Ziehvater hat Kevin nie geliebt. So was hat man ihm gegönnt.

    Jetzt will man argumentieren, wenn man die Kinder nicht in Pflege gibt, könnte so was wie Kevin wieder passieren. Unglaublich!

    Lasst Euch nicht mit Kevins Ziehvater in eine Schublade einsortieren!

    Meiner Meinung nach hat das Jugendamt den Kevin auf dem Gewissen!

    Solchen Kindern wie Kevin sollte das Jugendamt eigentlich helfen!
    Das Jugendamt nimmt aber lieber Kinder aus intakten Familien, da können sie dann mehr Schaden anrichten!

  46. beobachterin schrieb:

    Die Inobhutnahme kann lokal politisch als Mittel zur Machtausübung eingesetzt werden, um unliebsame Bürger zu unterdrücken und zu diskriminieren. Auch wer über keinen großen Freundeskreis verfügt, der unterstützend zur Seite steht scheint betroffen zu sein.
    Auch sozial schwache, die ALG 2 beziehen sind häufig betroffen.

    Das JA wendet sich mit maßlos übertriebenen Anschuldigungen ans Gericht und beantragt eine Anhörung, die Anschuldigungen sind oft sogar total verlogen oder erfunden. Dort bekommt das JA dann meist auch noch Recht.

  47. beobachterin schrieb:

    War im Juni auf der Kinder- und Jugendhilfe-Messe in Stuttgart. Sogar der Bundespräsident kam und hielt dort eine Rede, die war so gut, dass ich fast schon dachte alles sei gut. Das war wirklich perfekte Schönrederei. Er brachte ein wirklich tolles Beispiel von einer jungen Mutter die ihrem Kind Cola in der Babyflasche gab und sich dann gewundert hätte, dass das Kind so lebhaft gewesen sei. Die Familienhebamme oder die Sozialpädagogin hätten ihr dann gesagt, dass dies schädlich fürs Kind sei, was die Mutter dann auch einsah und ihrem
    Kind von nun an keine Cola mehr gab. Dann war alles wieder gut.

    Mehr Familienhebammen sollen eingesetzt werden und der Amtsvormund soll nur noch 50 Kinder betreuen, die er auch persönlich besuchen soll. Kurze Zusammenfassung der Rede. 1-2 Tage später habe ich dann im Internet nachgeschaut, kein Journalist der Mainstream-Medien
    hatte was darüber geschrieben. Das ist unglaublich. Obwohl das Beispiel mit der Cola lustig war.

    Krankenschwestern und auch Hebammen sind Ärzten gegenüber meist unterwürfig, das Jugendamt sucht sich dann eine aus die auch dem Jugendamt gegenüber unterwürfig ist. Hat man die erst mal im Haus
    lassen sich leider wieder neue Anschuldigungen konstruieren und die Hebamme schreibt dann auch meist, dass sie einen hohen Hilfebedarf für notwendig erachtet, dann wird man die Sozialpädagogen gar nicht mehr
    los. Oder noch schlimmer man ist seine Kinder los.

  48. Tanja Pfeiffer schrieb:

    Der Herr Richter Treviranus Amtsgericht Hanau ist jetzt OLG-Richter.
    Dort hat er in meinem Fall sehr jugendamtsfreundlich weitergemacht.

    In meinem Fall hat er festgestellt, dass das Amtsgericht dem Jugendamt nicht aufgeben darf mich ins Mutter-Kind-Wohnheim zu schicken.
    Er hat mich ans Verwaltungsgericht verwiesen, dort könne ich auf einen Mutter-Kind-Wohnheim-Platz klagen. Ich wollte aber sofort meine Kinder zurück, weil ich mich in meinen Grundrechten verletzt sehe.

    Gegen den OLG-Beschluss von Herrn Richter Treviranus, habe ich Verfassungsbeschwerde eingelegt, habe 4 Semester Jura in Heidelberg studiert und konnte die Grundrechtsverletzungen klar benennen. Ich sehe mich in Artikel 6, 3, 2 und auch in Artikel 1 betroffen.

    Ich wehre mich.

    Wie haarsträubend mein Fall ist, ist unter Jugendamt Heppenheim
    geschildert… falls sich jemand dafür interessiert…

  49. Wilfried Weber schrieb:

    Hallo liebe Tanja Pfeiffer,

    ich lese die Beiträge bei Jugendämter.com.

    Leider kann ich nicht zu jedem Beitrag Stellung nehmen.
    Aufgrund der Einstellungen auf dieser und auch auf anderen
    Seiten dieses Forums gibt u.a. F. Mahler richtige
    Lösungsmöglichkeiten vor.

    Einen Anwalt nehmen, der mindestens 200 km entfernt ist und
    mit dem “Geklüngel” vor Ort nichts zu tun hat.

    “Mein” JA ist das Jugendamt Voerde. Auch hier haben sich
    schon einige Betroffene gemeldet.
    Bitte kurz die entsprechende Seite bei Jugendämter.com aufrufen.

    Herr Richter Treviranus… .

    Ein seltener Name in Deutschland, mir bisher nicht bekannt gewesen.
    Als “alter” Lateiner kommt mir dieser Name nicht “spanisch” vor.

    Vor 2 Jahrtausenden haben sich Gallier, Hannibal und Hermann
    der Cherusker erfolgreich gegen eine Übernahme gewehrt.

    Ich vermisse meine Söhne seit fast 11 Jahren, kämpfe weiter gegen
    die staatlich reglementierte Ungerechtigkeit.

    Ich danke allen für die Beiträge auf dieser Seite.

    Ich bin nicht allein, wir sind viele.

    ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN.

  50. Uwe Hahn schrieb:

    Das Kreisjugendamt Gelnhausen hat Rechtsanwalt Uwe Steinkrüger aus Hanau beauftragt einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, er hat einen Beschluss ohne vorherige Anhörung beim Landgericht Hanau erwirkt.

    Ich werde nun juristisch gegen diesen Beschluss und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vorgehen.

    Die Tatvorwürfe kann ich widerlegen, ich werde nur die Wortwahl dabei berücksichtigen. Den Beschluss und den weiteren Verlauf werde ich online veröffentlichen.

    Über den weiteren Sachstand werde ich in kürze informieren, sobald ich auch einen Rechtsbeistand eingeschaltet habe.

    Uwe Hahn
    63619 Bad Orb

  51. Uwe Hahn schrieb:

    VON SEINEN KINDERN
    KANN MAN SICH NICHT SCHEIDEN LASSEN !
    Bischof Dr. Wolfgang Huber, EKD-Ratsvorsitzender
    am Heiligabend 2007

  52. DeutscheGeschichte schrieb:

    Während meiner Schulzeit habe ich mich sehr oft gefragt, wie es möglich war 6 Millionen Juden umzubringen? Wieso haben sich die Juden nicht stärker gewehrt? Wenn man die Kommentare hier durchliest, könnte man auf die Idee kommen, dass einige Nachfahren der Täter von damals beim Jugendamt oder für das Jugendamt arbeiten. Es kommt mir so vor als würde “Wissen” aus den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte heutzutage wieder eingesetzt, um unschuldige Bürger zu unterdrücken, zu diskriminieren und zu entrechten.

    Eine sachlich ungerechtfertigte Kindeswegnahme ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Täter handeln rechtswidrig.
    Die Täter sollten sich schämen.

    Lassen Sie bitte nicht zu, dass Unrecht erneut zu Recht wird!

  53. DeutscheGeschichte schrieb:

    Zur Rolle der Justiz fällt mir der ehemalige Ministerpräsident Filbinger aus Baden-Württemberg ein. Er hat während der Nazi-Zeit ein Todesurteil unterschrieben, trotzdem konnte er Ministerpräsident in Baden-Württemberg werden. Wofür diese Belohnung? Zur Verhöhnung der Opfer? Filbinger war ein angepasster Mitläufer.
    Muß man heutzutage wieder Angst vor angepassten Mitläufern haben, die nur wegen eigener Vorteile jede Sauerei mitmachen?

    Bürger, die die Wahrheit sagen oder schreiben dürfen nicht mundtot gemacht werden!

    Was finde ich in einem Buch über George Orwell, den Autor von 1984.

    Doch bereits 1940 ergänzte er das durch eine globalpolitische Theorie: Mit fast tödlicher Sicherheit bewegen wir uns auf ein Zeitalter totalitärer Diktaturen zu, ein Zeitalter in dem Gedankenfreiheit zunächst eine Todsünde und später ein leerer, abstrakter Begriff sein wird. Das selbständig denkende und handelnde Individuum wird ausgelöscht werden.

    Im Romanentwurf von 1943 erhielt denn auch die die Darstellung der ideologischen Mechanismen Priorität vor der Behandlung des direkten Terrors:
    a) Das System organisierter Lüge, auf welches die Gesellschaft sich gründet.
    b)Die Art und Weise der Durchführung (Fälschung von Berichten etc.)
    c)Das alptraumhafte Gefühl, verursacht durch das Verschwinden objektiver Wahrheit.
    d) Führerkult etc.

    Wehret den Anfängen!

  54. holger spangenberg schrieb:

    Die gegenwärtige deutsche Demokratie hat viele Parallelen zum dritten Reich. Sie sind nur schöner verpackt. Demokratischer halt. Zensur, Propaganda und Zwang herrschen heute noch. Wie Jugendaemter den Ruf mancher Eltern schädigen, vor deutschen Gerichten bleibt Straffrei. Die “Würde” möchte ich erst gar nicht erwähnen. Der Staat hat scheinbar wieder viele Mitläufer. Sie alle verstecken sich später hinter geltendem Recht. Egal wie unrecht es war b.z.w ist. Herr Hahn ich wünsche ihnen viel Recht. Realistisches Recht !!!

  55. Uwe Hahn schrieb:

    Landgericht Hanau Hanau, 12.08.2011
    1. Zivilkammer

    Geschäfts-Nr.: 1O 853/11

    Beschluss

    In den Rechtsstreit

    Main-Kinzig-Kreis vertreten durch den Kreisausschuss, Barbarossastraße 16-24
    63619 Gelnhausen (Kreisjugendamt)
    Antragssteller

    Prozessbevollmächtigter: Ludwig Wollweber Banch, Rechtsanwälte-Partnerschaft
    Nußallee 24, 63450 Hanau
    Gerichtsfach Nr. 28, Geschäftzeichen: 02118-11/22/ebe

    gegen

    Uwe Hahn, Philosophenweg 5, 63619 Bad Orb,
    Antragsgegner

    hat das Landgericht Hanau-1. Zivilkammer-
    Durch den Richter am Landgericht Koubek als Einzelrichter
    Am 12.08.2011 wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung beschlossen:

    Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es zu unterlassen,

    wörtlich oder sinngemäß folgende Behauptungen aufzustellen, aufstellen zu lassen, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

    a) Das Kreisjugendamt des Antragstellers betreibe „Kinderklau“ und sei eine „Kinderklaubehörde”.
    b) Das Kind Leon werde mit Duldung des Kreisjugendamtes Gelnhausen in der Pflegefamilie geschlagen.
    c) In der Barbarossastraße 24 in Gelnhausen, einer „Zentrale des Terrors wie die Prinz-Albrecht-Straße in Berlin“, säßen „Kinderschinder“ („Kinderschinder“)
    d) Herrn Dr. Andre Kavai sei ein „Schleimer“.
    e) Das Jugendamt Gelnhausen bediene sich „Machenschaften“
    f) Das Jugendamt Gelnhausen betreibe „brutalen Kinderraub“ in Bad Orb.
    g) Das Jugendamt Gelnhausen stehe in den Ruf durch „Erpressung, Einschüchterung und Gefälligkeitsgutachten“ Kinder aus intakten Familien zu nehmen.
    h) Das Kreisjugendamt Gelnhausen habe im Zusammenhang mit dem Fall Leon-Mike Reitz ein „abscheuliches Verbrechen“ gegangen.

    Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Anordnung wird dem Antragsgegner die Festsetzung eines Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 € ersatzweise Ornnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

    Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
    Der streitwert wird auf 25.000, 00 € festgesetzt.

    Gründe:

    Zur Begründung wird auf die Ausführungen in der anliegenden Antragsschrift vom 11.08.2011 verwiesen.

    Koubek
    Richter am Landgericht

    Der Anwalt des Kreisjugendamt Gelnhausen Uwe Steinkrüger hat durch seine einstweilige Verfügung beim LG Hanau einen Beschluss ohne vorherige Anhörung erwirkt. Dieses hat er auch schon angedroht (siehe 8. der Kommentare) und ist nicht zu beanstanden.

    Ich habe einen Rechtsbeistand eingeschaltet und habe gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt, da ich alle mir vorgeworfenen Punkte a) bis h) widerlegen werde und vor Gericht meinen Standpunkt gegenüber dem Kreisjugendamt Gelnhausen darlegen werde. Ich beabsichtige bei einer Anhörung eine Beweiskette gegen die Punkte a) bis h) vorzubringen, dabei werde ich die Wortwahl abändern. Durch den Beschluss wird versucht unser Grundgesetz Artikel 5 teilweise zu unterlaufen. Ich behalte mir vor den Fall bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen, da es sich um verfassungsrelevante Dinge handelt.

    Ich werde die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf dieses Beschlusses und deren Folgen auch weiterhin auf dem Laufenden halten.

    Uwe Hahn
    63619 Bad Orb

  56. kinderraub schrieb:

    Der Kampf der einzelnen Eltern oder Elternteile ist durch die Machtstruktur in Deutschland fast aussichtslos. Mittlerweile formieren sich immer mehr Jugendamtsopfer, auch weil sie nicht auf den “Runden Tisch Jugendamtsopfer” warten wollen.
    Betroffene können sich auch bei uns zwecks gegenseitiger Kontaktierung melden. Die Datenweitergabe erfolgt erst nach Einwilligung der jeweiligen Person(en).
    kinderraub auf facebook, twitter und über raptio.infantium@googlemail.com

  57. JürgenFuchs schrieb:

    Ich habe ein Buch von Jürgen Fuchs gelesen, es lautet Die Zersetzung der Seele. Es schildert sehr detailliert die Stasi-Methoden und sollte von allen betroffenen Eltern gelesen werden. Wenn man erst die Methoden kennt, dann merkt man was das Ziel dieser Leute ist, sie wollen! einen wirklich fertig machen. Das Buch machte mir Mut mich zu wehren.
    Der Jürgen Fuchs hat den Spieß umgedreht.

  58. holger spangenberg schrieb:

    Eine schande das sie, Herr Hahn, das “Recht” (lachhaft) auf Zensur noch finanzieren müssen. Jugendaemter, Psychologen und Schergen betiteln Eltern ohne gleichen. Kostenlos. Nein, sie werden noch belohnt . Mit eigentlich gut nutzbaren Steuergeldern. Herr Hahn, ihre Verfahrenskosten belaufen sich sicherlich auf 1000 Euro. Aber sie sind gut für “Unrecht” angelegt. Sie alleine können nichts daran ändern. Werde mein soziales Umfeld davon auf dem laufenden halten. Nein, ich werde versuchen eine “Meinung”bei ihnen zu bilden. Hoffe es zieht Kreise. Werde jetzt wehemend gegen diesem System vorgehen. “Bürger, fang an dich zu wehren”

  59. holger spangenberg schrieb:

    Leute, ich kenne einen guten Anwalt. Uwe Steinkrüger, Nußallee, Hanau. Er vertritt alle eurer Rechte. Dies ist meine Meinung. Familienrecht. Herr Steinkrüger !!!

  60. holger spangenberg schrieb:

    Ihr “liebe” Richter ,Gutachter und Jugendamtsmitarbeiter, nennt es loyalität der Kinder gegenüber Eltern . Wir nennen es” Liebe”. Ich Klage an, ihr verharmlost aussagen. Sie sind genauso Klagewürdig. Deportation, Meinugsgrenzen,suggestion von Würdelosigkeit. Durch das versagen der Eltern. Oft verschwiegen, doch immer angewand. Lieber Dominik und Marcel, ich bin kein Versager, ich bin euer Vater. Stolz. Ich hab euch einfach lieb. Immer.

  61. Hobbypsychologin schrieb:

    Habe im Internet den Begriff Pathokratie gefunden…

    Psychopathen haben Angst davor, dass man sie erkennt.

    Psychopathen zeichnen sich dadurch aus, dass sie kein Mitgefühl
    haben. Mitleid und Empathie sind ihnen fremd.

  62. F. Mahler schrieb:

    Noch ein erschütternder Fall aus Gelnhausen.
    Unglaublich wird sich das JA da leistet:

    http://www.youtube.com/watch?v=qC7b7qKzO9M&feature=share

  63. Warum nimmt das Jugendamt diesen Eltern die Zwillinge weg? | Giannis-HP schrieb:

    [...] Quelle: Bild Quelle: Jugendämter [...]

  64. Uwe Hahn schrieb:

    Das Buch „Psychologie und Psychiatrie im Dienste der Stasi“ von Jürgen Fuchs und Klaus Behnke erschienen in der Europäischen Verlagsanstalt Hamburg 2010 ISBN 978-3-931705-35-0 kann ich jeden jugendamtsgeschädigten Eltern, Müttern und Vätern empfehlen. Hier gibt es Parallelen zu den Arbeitspraxen deutscher Jugendämter.

  65. Holger Spangenberg schrieb:

    Habe vor ca.21 Jahren meinen Grundwehrdeinst geleistet. musste einen Eid leisten. Weiß nicht, ob er heute noch geleistet werden muß? Einigkeit(haha), Recht(haha) und Freiheit(haha). Tapfer zu Verteidigen.Die groesste, offensichliche Lüge, noch unter Eid. Staatlich verordnet. Weiß heute noch nicht welche Droge meinen Verstand ausgeschaltet hat. Ach ja, könnte sowieso nicht Karitativ tätig werden. Gutachten sagt” Nein”.Ach so, war bei der Bundeswehr. Nicht bei der NVA. Macht aber grundsätzlich und offenbar keinen Unterschied. Genossen Abegeordnete!!!

  66. Holger Spangenberg schrieb:

    Auf welche Seite ist die Mauer gefallen? Erich, Egon und SED Genossen konnten leider nicht übernommen werden. Die Bürger der DDR wussten wenigstens was läuft.Wurden nicht so an der Nase herumgeführt.Hier können die meisten noch nicht einmal die Nationalhymne.Wahrscheinlich wegen dem Inhalt. Nach dem Motto, “Wir singen (k)eine Lüge”.

  67. Uwe Hahn schrieb:

    In dem Rechtsstreit Kreisjugendamt gegen Hahn (siehe Beitrag 55) nach Widerspruch gegen die mit Beschluss der Kammer vom 12.08.2011 erlassene einstweilige Verfügung wird Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch bestimmt auf

    Donnerstag, 3. November 2011
    12.00 Uhr Geb. A Raum A109
    Landgericht Hanau in 63450 Hanau Nußallee 17

    Ich gehe davon aus, dass die Verhandlung vor dem OLG Frankfurt fortgesetzt wird Des Weiteren habe ich bereits das Bundesverfassungsgericht angerufen, da es sich hierbei um verfassungsrelevante Dinge handelt. Das Bundesverfassungsgericht teilte mir schriftlich mit, dass erst über das OLG eine Entscheidung vorliegen muss.

  68. Uwe Hahn schrieb:

    Der Hessische Landtag hat in seiner 83. Plenarsitzung am 14.09.2011 beschlossen, die Petition der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, mich über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.

    Ich werde vom zuständigen Ministerium weitere Nachricht erhalten.

    Es geht um die Arbeitspraxis der Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Gelnhausen und um das Beschwerdemanagement gegenüber dem Kreisjugendamt.

    Ich habe dem Petitionsausschuss fehlerhafte fachliche Einschätzungen des Jugendamtes als Beweismittel zugesendet, die zu unberechtigten Inobhutnahmen geführt haben.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Inobhutnahme

  69. Uwe Hahn schrieb:

    Nach Angaben einer Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes Gelnhausen wird mir vorgeworfen ich würde das Kreisjugendamt wöchentlich „bombardieren“!

    Das ist der neuste Vorwurf des Kreisjugendamtes gegenüber meiner Person. Muss ich nun auch noch mit einer Anklage wegen Kriegsverbrechen rechnen?

    Aber Spaß bei Seite:

    Wenn die ganze Sache des Kindesentzuges in meinem Falle von Seitens des Kreisjugendamtes nicht so brisant wäre könnte man darüber lachen, es handelt sich um „E-Mail Bomber“. Das Kreisjugendamt will die Pflegschaft eines Kindes einfach auf ein anderes Jugendamt übertragen (abschieben), da schon jetzt feststeht, dass das Kind dauerhaft in einer Pflegefamilie untergebracht werden soll.

    Sobald das „Gefälligkeitsgutachten“ bei Gericht ist wird endlich das Hauptsachverfahren stattfinden und der Prozess weiter seinen Lauf nehmen und ich werde die Kindmutter um den Kampf um ihr Kind solange unterstützen bis sie ihr Kind dauerhaft wiederbekommt.

  70. Uwe Hahn schrieb:

    Das Kreisjugendamt Gelnhausen in der Kritik der Presse

    Vater und Mutter flehen:
    Gebt uns unser Kind zurück
    ELTERN KÄMPFEN GEGEN JUGENDAMT – BALD VOR VERFASSUNGSGERICHT?
    14.12.2010 – 11:56 UHR
    DER FALL. Vor 829 Tagen nahm das Jugendamt Sascha Keller und Christina Fangerow ihre Tochter Sally Amanda (3) weg. Jetzt kann der Fall bis vors Bundesverfassungsgericht gehen.
    Sally war ein „Frühchen“, 1810 Gramm leicht, 42 Zentimeter groß, per Kaiserschnitt geholt. Die Ärzte hatten festgestellt, dass das Kind im Mutterleib nicht weiter wuchs. Sie hatten keine Erklärung dafür. Nach der Geburt wurden zehn Tage lang Tests gemacht, ohne Ergebnis. Die Eltern gingen einmal pro Woche mit Sally zu ihrem Kinderarzt, und schließlich zur Ernährungsberaterin. Sie kümmerten sich mit Liebe und professioneller Hilfe um ihr Kind. Trotzdem nahm Sally zu langsam zu.
    Auch bei einer weiteren gründlichen Untersuchung kam nur heraus, wie der Vater an BILD schrieb, „dass sie keine medizinischen und körperlichen Probleme hat“.
    Keine gute Nachricht, denn im Krankenhaus folgerte jemand: Wenn die Ärzte nichts finden, dann sind die Eltern schuld. Sie lassen Sally verkümmern.
    Am 5. September 2008 wurden Sascha Keller und Christina Fangerow zu einem Chromosomen-Test ins Krankenhaus bestellt. Der Vater: „Dort sagten sie uns in einem Gespräch mit dem Chefarzt, dass wir unserem Kind keine Liebe und auch nicht genug zu essen geben würden.“
    Sallys Vater schlug dem Jugendamt vor, dass man sie jederzeit unangemeldet zu Hause überprüfen könne. „Egal, was wir vorschlugen, damit man uns Sally nicht wegnimmt, es war zwecklos“, berichtet er BILD.
    Laut Sozialgesetzbuch (SGB VIII), das die Aufgaben des Jugendamtes regelt, soll das Jugendamt Familien möglichst nicht auseinander reißen, sondern Eltern, die überfordert sind, bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen. Natürlich sollen die Jugendämter Kinder, die misshandelt werden, vor ihren Eltern in Sicherheit bringen.
    „Ein Mann vom Jugendamt hat uns gesagt, dass wir uns den Anwalt sparen können“, schrieb Sascha Keller an „BILD kämpft für Sie!“. Er nahm sich trotzdem einen Anwalt. Ohne Erfolg. „Wir haben ein Gutachten von der Uni Frankfurt, aus dem hervorgeht, dass wir Sally nicht vernachlässigt haben, aber der Richter hat es nicht gelesen oder nicht verstanden.“
    Sie verloren auch vor dem Oberlandesgericht. Jetzt möchte der junge Vater vors Bundesverfassungsgericht. Obwohl die juristischen Hürden dort ganz andere als auf dem normalen Rechtsweg sind, hätte sein Fall sogar eine Chance, meint sein Anwalt. „Aber ich habe das Geld nicht mehr“, resigniert der Gebäudereiniger.
    Sally ist auch heute ein zartes Kind. Die Eltern fahren alle vier Wochen knapp 70 Kilometer nach Darmstadt, wo sie in einer Pflegefamilie im „Klemmenhof“ untergebracht ist. Zusammen mit drei weiteren Pflegekindern und vier leiblichen Kindern der Pflegefamilie. Im Klemmenhof wohnen mehrere Pflegfamilien.
    „Die Pflegemutter bringt uns Sally immer zum Stadion, das ist für sie nicht so weit“, sagte Sascha Keller dem BILD-Redakteur.
    Das Jugendamt Main-Kinzig-Kreis, von „BILD kämpft für Sie!“ um eine Stellungnahme gebeten, antwortete, dass es „in dieser Familie intensive Hilfe in Form Sozialpädagogischer Familienhilfe“ leiste. Sally könne aber „aufgrund des sehr hohen Betreuungs- und Förderbedarfs“ noch nicht zu ihren Eltern zurück. Unsinn, meint der Vater, sie würden für Sally alles tun, was nötig und sinnvoll ist.
    „Wenn wir uns mit Sally für BILD fotografieren lassen, haben sie uns beim Jugendamt gedroht, dann ist es ganz vorbei mit den Besuchen“, sagt Sascha Keller am Telefon, „aber schlimmer als jetzt kann es nicht werden.“
    Bei Regen, Schnee und Kälte können Sallys Eltern mit ihr nur ins Hallenbad oder ins Kaufhaus gehen. „Wir dürfen nicht mal auf den Indoor-Spielplatz, das ist angeblich zu aufregend für sie.“ Schikane?
    Sally hat inzwischen eine kleine Schwester, Leonie (14 Monate). Sie gedeiht und wächst normal und durfte von Anfang zu Hause bleiben. Offenbar besteht in ihrem Fall nicht der Verdacht, dass sie von den Eltern nicht gut versorgt würde.
    Diesen ungewöhnlichen Fall hat „BILD kämpft für Sie!“ lange zurück gehalten und bisher auch noch nicht gelöst. Doch Sascha Keller kann nicht mehr. Er wollte nicht länger warten und die Geschichte in die Öffentlichkeit bringen. BILD will deshalb seinen Lesern das Schicksal von Sally nicht länger vorenthalten. BILD bleibt dran und wird Sie weiter informieren.

    DIE TRAGÖDIE VON BRUCHKÖBEL
    Warum nimmt das Jugendamt diesen Eltern die Zwillinge weg?
    Von Sönkeschulenburg
    Bruchköbel – Beim Blick auf die zwei leeren Kinderbettchen kommen den Eltern Tränen. Für die Eheleute Meena (41) und Ewald W. (78) tickt die Uhr – unerbittlich. Bekommen sie ihre Kinder je zurück?
    Eva und Rafael (fast 1 Jahr alt) wachsen bei liebevollen Pflegeeltern auf. Weil Meena bei der Geburt fast gestorben wäre, Monate mit dem Tod rang. Seit Mai ist sie wieder gesund.
    Aber: Ihre Kinder dürfen die unbescholtenen W’s nur alle 10 Tage sehen – trotz vollen Sorgerechts. 1 Stunde „Umgangsrecht“ im Jugendamt. Zeit für Zärtlichkeit – handgestoppt. Aufpasser unterbinden schon mal zu viel körperliche Nähe.
    „Wir sind mit den Nerven am Ende“, sagt Ewald W.. „Das grenzt an Folter. Das Verhalten der Behörde ein Skandal“, sagt Rechtsanwalt Michael Roth (53). Der Ex-Bürgermeister von Bruchköbel glaubt: Jugendamt und Familiengericht spielen auf Zeit, entfremden die leiblichen Eltern gezielt von den Kindern.
    Er wollte – per Eilantrag – das Besuchsrecht erweitern. Die Entscheidung vertagte das Familiengericht auf den 21. 12.
    Das Jugendamt hat Bedenken, die Kinder zurückzuführen, holte ein Gutachten ein. Der Sachverständige schließt die Rückkehr der Zwillinge nicht grundsätzlich aus, erkennt im Haushalt der W’s keine Gefährdung für das Kindeswohl, spricht sich aber dennoch für Verbleib bei den Pflegeeltern aus.
    „Weil ich Inderin bin und mein Mann alt ist“, glaubt Meena. Und mit diesem Glauben ist sie nicht allein: 700 Unterschriften haben die 2 katholischen Kirchengemeinden für die Kindes-Rückführung gesammelt.
    Ewald W., gelernter Metzgermeister, gilt als überaus hilfsbereiter Nachbar. 30 Jahre unterstützt er schon ein Waisenhaus in Vandavasi (Indien), wo er vor Jahren seine Frau kennenlernte.
    Das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises zu dem Fall: „Es liegt ein Gutachten vor, dass das Handeln des Amtes schlüssig erscheinen lässt“, so ein Sprecher.

    Sorgerechtsentzug durch das Kreisjugendamt Gelnhausen
    http://www.youtube.com/watch?v=wQunx-ZllNQ
    mdr-Sendung Fakt ist..
    Anscheinend ist das Kreisjugendamt als Hilfeleister nicht in der Lage professionelle Familienhilfe zu erbringen, da greift man lieber zu drastischen Mitteln und nimmt den Eltern die Kinder weg.
    Ernst-Elmar Bergmann, Familienrichter erklärt diesen Zustand so:
    „Die Mitarbeiter sind in der Regel heillos überfordert und aus reinem Selbstschutz wird dann eher zu harten Mitteln gegriffen. Die Kinder werden dann in die sichere Obhut in die körperlich sichere Obhut gegeben. Die geistige Obhut bleibt dann meistens auf der Strecke“
    Das Kreisjugendamt gewährt der Mutter in einem aktuellen Sorgerechtsfall eine Stunde alle vier Wochen begleiteten Umgang im Kreisjugendamt Gelnhausen. Oft werden Besuchskontakte eine Stunde vorher abgesagt.
    Da freut sich eine Mutter auf den Kontakt mit ihrem Kind und eine Stunde vorher wird der anstehende Termin auf eine Woche verschoben, welch psychische Folter die Mutter durch das Kreisjugendamt ausgesetzt wird ist unbeschreiblich und skandalös.

  71. Uwe Hahn schrieb:

    Menschenrechtsverletzung durch deutsche Jugendämter

    Das Kreisjugendamt Gelnhausen begeht Menschenrechtsverletzung in dem es gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – 4. Sektion – hat in seinem Urteil vom 26.02.2002 (Aktenzeichen: 46544/99) festegestellt:
    “Die Entscheidung zur Übernahme der Betreuung eines Kindes ist grundsätzlich als eine vorübergehende Maßnahme anzusehen, die aufzuheben ist, sobald die Umstände dies gebieten. Jede Durchführungshandlung muss ein letztes Ziel anstreben, das darin besteht, die leiblichen Eltern und das Kind erneut zu vereinen.”

    http://www.youtube.com/watch?v=IZ6suQ5PD6w&feature=autoshare

    Es ist eine Schicksalsgeschichte, die ganz Hessen bewegt: Nach der schweren Geburt ihrer Zwillinge 2009 wird Meena Watzlawik sehr krank. Die Kinder kommen daraufhin – vorübergehend, so hieß es – zu einer Pflegefamilie. Doch seitdem gehen die Eltern durch die Hölle! Zwar ist Mutter Meena wieder gesund, doch das Landgericht Hanau hat ihr und ihrem 80-jährigen Mann das Sorgerecht entzogen. Eva Heintz und Christopher Wittich berichten.

  72. SCHANDE schrieb:

    WIR MÜSSEN ETWAS UNTERNEHMEN!!!!!!!!!!!! LASST UNS AUF DIE STRASSEN GEHEN UND DEMONSTRIEREN!!!! WIR DÜRFEN UNS DAS NICHT MEHR GEFALLEN LASSEN.. NUR JAMMERN BRINGT NICHTS WIR MÜSSEN AKTIV WERDEN!! ALLE !!!
    SOLANGE BIS WIR DIE UNGERÉCHTIGKEIT GESTOPPT HABEN… WENNN WIR NICHTS UNTERNEHMEN WIRD SICH NIEMALS ETWAS ÄNDERN!!!!!!!

  73. Uwe Hahn schrieb:

    Es wird Zeit, dass endlich etwas gegen das Kreisjugendamt Gelnhausen unternommen wird, die unberechtigten Sorgerechtsentzüge die das Kreisjugendamt zu verantworten hat sind nicht mehr hinzunehmen. Ich betone, es geht hierbei nicht um Inobhutnahmen, die gerechtfertigt sind, es geht um unberechtigte Eingriffe in Familien und deren Zerstörung. Im Namen des „Kindeswohles“ werden auf dem Rücken der Kinder Sorgerechtsentzüge durch das Kreisjugendamt veranlasst und Kinder in Fremdunterbringung gebracht und die gezielte Entfremdung forciert.

    Ja, „SCHANDE“ es muss etwas unternommen werden, es ist eine gerechte Forderung, da über das Kreisjugendamt Gelnhausen keine Kontrollaufsicht besteht, muss das Volk die Kontrolle übernehmen und auf die Missstände des Kreisjugendamtes hinweisen. Eine genehmigte Demonstration vor dem Kreisjugendamt in der Barbarossatraße24 wäre der erste Schritt in die richtige Richtung. Ich werde dafür zur Verfügung stehen.

    In meinem Beitrag Nr. 71 vom 19. Oktober 2011 ist ein Fehler unterlaufen, der richtige Link lautet:

    http://www.rtl-hessen.de/videos.php?video=15911&PHPSESSID=hnosprdv55l7qa4nod2bvh2km5
    KAMPF UM DIE EIGENEN KINDER

    Am Donnerstag, dem 03.11.2011 habe ich vor dem LG Hanau eine mündliche Anhörung (s. Beitrag 67 vom 23.September 2011), der Anwalt des Kreisjugendamtes Gelnhausen Uwe Steinkrüger aus Hanau hat eine einstweilige Verfügung mit Beschluss ohne vorherige Anhörung (s. Beitrag 55 vom 28.08.2011)erwirkt. Die Verhandlung ist öffentlich.

  74. eine trauernde mutter um ihre drei kinder schrieb:

    Wir alle müssen zusammen halten uns daegegen wehren und auf die Straße gehen wir dürfen uns das nicht gefallen lassen. Denn nur zusammen sind wir stark !!! bitte lasst uns eine Demo satreten. Ich weiß nicht wieman eine Demo anmeldet oder satartet villeicht kann Hr Hahn denn Anfang machen oder leute die kommentieren. bitte helft mir alle meine kinder wieder zurück bekommen. Unde jetz gebe ich euch einen link von miene beiden kindern die das jugendamt gelnhausen mir 2009 geklaut hat.

    http://www.youtube.com/watch?v=ro_1_eItefc

  75. Holger Sngenberg schrieb:

    Sehr geehrter Steinkrüger,
    diese Kinder haben sie als Verfahrenspfleger mit “deutscher Sicherheit” nicht persönlich kennengelernt. Ihre Augen schliessen sich nicht mit allem Recht der Gesellschaft. Ihre Augen schliessen sich mit dem Recht der Opfer !!! Dies ist nur der objektive Sinn !!! Der Mensch hat aber 7 Sinne !!! Der größte Teil der Sinne bleibt bis zum Ableben des Menschen erhalten. Möge “Gott” ihnen beistehen.

  76. Uwe Hahn schrieb:

    Hallo,

    ich habe eine Strafanzeige gem. § 223 StGB gegen eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes Gelnhausen gestellt, da Dienstaufsichtsbeschwerden gegenüber dem Kreisjugendamt erfolglos blieben. Die Antwortschreiben des Kreisjugendamtes Gelnhausen sind immer gleichlautend: …„Aus Datenschutzgründen darf der Main-Kinzig-Kreis keine Auskünfte über Personen und Fälle an Dritte erteilen“… Die Richterin des Landgerichts Hanau sieht dieses in meinem konkreten Fall zwar anders aber das Kreisjugendamt beharrt durch ihre Rechtsabteilung vertreten durch Christine S. auf dem Standpunkt, dass sie mir keine Auskunft geben brauchen, obwohl eine Beistandsberufung unterzeichnet von der Kindsmutter vorliegt. Eine eidesstattliche Versicherung vor Gericht habe ich schriftlich abgelegt.

    Die Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes hat die Gesundheit der Kindsmutter beschädigt und das Kindeswohl gefährdet, dieses erfordert das eingreifen meinerseits, das ich die Kindsmutter in ihren Angelegenheiten vertrete und eine Bindung zu ihr und dem Kind habe.

    Das Kreisjugendamt Gelnhausen ist von eine sozialpädagogischen Fachbehörde und Hilfeleister noch weit entfernt und nach meiner Einschätzung bei weitem Überfordert. Dadurch kommt es immer mehr zu Fehleinschätzungen und zu unkontrollierbaren Handlungen, die nie wieder gut zu machen sind. Das betroffene Kind befindet sich nach meiner Überzeugung zu Unrecht in einer Pflegefamilie, da die eigentlichen Gründe die zum Kindesentzug durch das Kreisjugendamt führten schon lange ausgeräumt sind. Die zuständige Sachbearbeiterin spricht von… „Störungen bei der Kindsmuter die man nicht benennen könne“… und diese (Störungen die es nicht gibt) reichen ihr anscheinend aus um einfach ein Kind aus der Familie und dem vertrauten Umfeld zu nehmen und in eine Pflegefamilie zu platzieren. Ich finde diese Vorgehensweise ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.

    Alle betroffenen Eltern und später die Kinder sollen Schadensersatzforderungen gegenüber dem Kreisjugendamt ggf. auch Strafanzeigen gegen die betroffenen Mitarbeiter stellen.

  77. maus36 schrieb:

    hallo
    wann wird was gegen das hanuer jugendamt gemacht?sie haben unsere zwei söhne im alter von drei und von 4.jahren! am 09.03.2011 um 8:30 uhr morgen ! unsere kinder entführt haben!seit 9.monaten sind unsere zwei kinder schon weg!
    und keiner will mal was! da gegen was machen?

  78. maus36 schrieb:

    sehr geehrte damen und heern!
    seit wann durfen hanasuer jugenämter!in deine wohnung eifach mal so!
    deine zwei kinder entführen am 09.03.2011 um 8:30 uhr morgens!und dann noch ganz frech zu sagen!sie hätten einem beschluß von dem hanauer gericht bekommen!
    am disen tag!hat das hanauer gericht!keinem beschluß fertig gemacht!
    es garb nie eine kindeswohl-gefärdung!aber drotz dem haben sie unsere zwei söhne!entführt und in eine pflegefamilie rein gemacht!und jetzt wollen sie uns die kinder nicht mehr zurück geben!und wollen unsere zwei wschon wieder in eine neue pflegefamilie rein machen!bsi sie 18.jahrealt sind!
    ich zeige ihm mal ein foto!wo wir am montag für eine stunde unsern sohn sehen druften hir ist der link..

    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=264825910232337&set=a.264825853565676.61754.100001147897597&type=3&theater
    und hir ist noch ein link von unsern aderen sohn..
    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=263506560364272&set=a.263496700365258.61570.100001147897597&type=3&theater

  79. Uwe Hahn schrieb:

    Hallo maus36,

    Das Kreisjugendamt braucht keinen Beschluss wenn sie Kinder aus den Familien rausholen. Den Beschluss holen die sich später vom Gericht.

    Das Kreisjugendamt Gelnhausen droht einer Mutter ihr das Neugeborene wegzunehmen, „die Geburtskliniken seien schon angewiesen“, so die Sachbearbeiterin vom Kreisjugendamt Gelnhausen! Das Kreisjugendamt beruft sich auf ihr Handeln auf ein „GWG-Gutachten“, welches aber überhaupt keinen Kindesentzug rechtfertigt!

    Der Anwalt des Kreisjugendamtes Uwe Steinkrüger aus Hanau bescheinigte am 03.11.2011 vor dem LG Hanau dem Jugendamt des Main-Kinzig-Kreis (MKK) sehr gute Arbeit. Er monierte aber, dass die Eltern und Mütter, die sich beim Jugendamt Hilfe suchen, abgeschreckt würden durch Beiträge, die sie hier in diesem Forum zu lesen bekämen. Nun ist es aber gerade so, das die betroffene Mutter, die sich in meinem Fall an das Kreisjugendamt Gelnhausen gewendet hatte um Hilfe zu bekommen in der Folgezeit ihr das Kind weggenommen wurden ist und das demnächst Neugeborene will ihr das Kreisjugendamt gleich nach der Geburt wegnehmen. Ich finde das Ansinnen das Kreisjugendamtes Gelnhausen ist an Dreistigkeit und Unmoral nicht mehr zu überbieten.

    Uwe Hahn, 63619 Bad Orb

  80. Spangenberg schrieb:

    Wir sind auf einem guten Weg.Habe heute die Erfahrung gemacht.Das Richter doch das “Tun” der Jugendaemter beäugeln.Leider können sie darüber nicht entscheiden.Ich habe heute auch die Erfahrung gemacht.Das ihnen die Haende gebunden sind.Es bleibt aber immer noch am Staat,die Machenschaften des JA des MKK das Handwerk zu legen.Allen anderen Empfehle ich den Landkreis zu verlassen.Langfristig aber, muß Herr Pipa umdenken.Herr Pipa,ihre Politik von heute,ist die von Morgen (unsere Kinder).Sie entwickeln den MKK zu einer Enklave.Sie (oder ihre Mitarbeiter) spielen Poker mit Menschenleben!!!Finden sie nicht,daß sie der Gesellschaft mehr schaden wie dienen?Stellen sie sich endlich.

  81. Uwe Hahn schrieb:

    Inobhutnahmeerklärung des Jugendamtes Darmstadt durch Befehl des Kreisjugendamtes Gelnhausen!!!

    […Anknüpfend an das Schreiben vom 09.12.2011 teilen wir Ihnen mit, das das o.g. Kind nicht in die Obhut der Mutter die Klinik verlassen…], so dass eine Inobhutnahme des Kindes nach § 42 SGB durch das Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Marienhospital erklärt wird.

    Das Jugendamt Darmstadt beruft sich auf das Kreisjugendamt Gelnhausen, das Jugendamt des MKK beteuert, das Jugendamt Darmstadt handelt auf eigene Initiative. Ich frage mich wer lügt denn nun, das Kreisjugendamt Gelnhausen oder das Jugendamt Darmstadt oder lügen sie beide?

    Durch das besonnene Einschreiten gegen das Ansinnen des Kreisjugendamtes konnte das Baby vor deren Zugriff des Jugendamtes verhindert werden. Das Neugeborene Mädchen lebt glücklich mit ihrer Mutter zusammen und wird liebevoll von der Mutter betreut und erzogen.

    Mit Gottes Hilfe wurde das rechtswidrige Eingreifen in eine kleine Familie durch die Jugendämter verhindert und das Neugeborene konnte nicht der Kindsmutter entzogen und in die Pflegeindustrie verbracht werden!

    Inobhutnahmeerklärung geht an den zuständigen Landrat des MKK zur Kenntnisnahme ein.

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