Iserlohn Jugendamt
Jugendamt Iserlohn
Schillerplatz 7
58636 Iserlohn
Telefon: 02371 / 217 2150
Fax: 0 23 71/2 17-10 55
Leitung
Herr Maibaum
E-Mail: ressort5@iserlohn.de
Zentrale Jugendhilfe, Sonderleistungen der Jugendhilfe (mit Adoption u. a.)
Helmut Paul
E-Mail: jugendhilfe@iserlohn.de
Kindergartenwesen
Undine Heidenreich-Greczka
E-Mail: kita@iserlohn.de
Vormundschaften, Beistandschaften, UVG, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Jürgen Stenner
Telefon: 0 23 71/2 17-22 13
Fax: 0 23 71/2 17-45 17
E-Mail: beistandschaft@iserlohn.de
Sozialraumteam Nord-West
Manuela Schacke
Telefon: 0 23 71/2 17-21 80
Fax: 0 23 71/2 17-21 98
E-Mail: srt-nw@iserlohn.de
Sozialraumteam Nord-Ost
Günter Meyer
Telefon: 0 23 71/2 17-22 30
Fax: 0 23 71/2 17-29 77
E-Mail: srt-no@iserlohn.de
Sozialraumteam Mitte
Reinhold Werner
Telefon: 0 23 71/2 17-20 70
Fax: 0 23 71/2 17-29 59
E-Mail: srt-m@iserlohn.de
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November 19th, 2010 um 02:05
Umgang zwischen Kind und Eltern
Im Verhältnis zwischen Kindern und Eltern erlangt das Umgangsrecht praktische Bedeutung dann, wenn die Eltern voneinander getrennt leben und/oder das Kind weder bei der Mutter noch beim Vater lebt.
Ausgangspunkt der Regelung ist der in § 1626 Abs. 3 BGB ausdrücklich niedergelegte Grundgedanke, dass das Kind zu seiner ungestörten Entwicklung des regelmäßigen Umgangs mit beiden Elternteilen bedarf. Diese allgemeine Regelung führt zu der konkreten Normierung eines Umgangsrechts in § 1684 Abs. 1 BGB: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Im Falle der Trennung der Eltern folgt aus dieser expliziten Regelung die Pflicht desjenigen Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen und jede Störung zu unterlassen. Umgekehrt hat der andere Elternteil nicht nur das Recht auf Umgang, sondern auch eine Pflicht hierzu. Mit der Novelle des Kindschaftsrechts von 1998 wurde im BGB die Pflicht, die zuvor an zweiter Stelle stand, dem Recht vorangestellt.
Das Umgangsrecht des nicht mit dem Kind zusammen wohnenden Elternteils
Soweit der umgangsberechtigte Elternteil sein Umgangsrecht wahrnehmen möchte, kann er, falls es über die Ausgestaltung des Umgangs zu keiner Einigung zwischen den Eltern kommt, das Familiengericht anrufen, das den Umgang verbindlich zu regeln hat.
Die konkrete Ausgestaltung der Umgangsregelung ist nach den Umständen des Einzelfalles unter Abwägung der konkreten Verhältnisse vorzunehmen. Maßstab für die Findung der konkreten Umgangsregelung ist, wie bei allen Streitigkeiten in Fragen des elterlichen Sorgerechts, das Kindeswohl. Hieraus folgt auch, dass es in Ausnahmefällen möglich ist, den Umgang eines Elternteils mit dem Kinde gänzlich zu unterbinden, wenn das Wohl des Kindes dies gebietet (Fälle der Misshandlung o.ä.).
Gebt Euren Kinder zuliebe nicht auf!!!!!!!!!! Wir tun es auch nicht, wir gehen jetzt an die Öffentlichkeit und werden die Machenschaften der Ämter aufdecken. .. .
Januar 14th, 2011 um 23:19
Ich habe meinem Sohn nie etwas angetan und plötzlich werden meiner Ex-Frau die Kinder weggenommen (wg. misshandlungen durch ihren neuen Freund), doch ich, der leibliche Vater darf meinen Sohn nicht zu mir nehmen. Das JA Iserlohn häuft Lüge auf Lüge und meine Gegendarstellungen mit Angabe von zeugen, werden von den Gerichten ignoriert. Jetzt kommt mein Sohn in eine Pflegefamilie und ich darf ihn nicht mehr sehen, wahrscheinlich über Jahre. das geht jetzt drei Jahre so. Bislang durfte ich ihn auch nur für 1,5 Std. pro Monat mit Begleitung sehen.Das OLG Hamm hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das JA Iserlohn übertragen und zurzeit läuft ein Verfahren vor dem Amtsgericht über Entziehung des gesamten Sorgerechtes.
Ich überlege momentan, mich an Akte2011 zu wenden. Wie geht ihr denn in die Öffentlichkeit?
Februar 5th, 2011 um 11:22
Lieber Johann Fleck ich Kämpfe jetzt schon seid fast 3 Jahren gegen das JA Iserlohn das ich meine Tochter wieder bekomme meine Ex Freundin hat meine Tochter damals in eine Bereitschaftspflege Fam getan weil sie überfordert war mit der Trennung von uns.von der Bereitschafts Pflege ist sie dann ins Kinderhaus Gelsenkirchen gekommen und dort ist sie jetzt es wurde gesagt sie sei behindert meine Tochter es wurde ihr alles angehangen von dem JA ISERLOHN Fragile X SYNDROM,AUTISMUS Alles eben sie ist Leider gottes Entwicklungsverzögert,uund deshalb wird mir nicht die chance gegeben das ich meine tochter nicht zum mir holen darf sie hat das komplette SORGERECHT und ich garnichts,Ich darf meine tochter auch nur 1 std mit begleitung sehen in einer einrichtung in Gelsenkirchen,Hinzu Kommt noch das die MUTTER die kleine 5 mal mit ner Rasier KLINGE in den ARM geschnitten hat und die klage wurde abgewiesen wegen mangel an beweisen.Und ich habe mich auch an AKTE2010 gewendet letztes jahr da kam nur nen Anruf das wir uns melden wen sie dieses Thema mal wieder haben aber ich werde es auch mal wieder ausprobieren und die Bild Zeitung , und Hört sich vielleicht komisch an aber gehe mal zur Kirche und rede mit nem Pfarrer darüber die können meist auch helfen
Libe Grüsse Andre Vogel (Email)vogel1186@googlemail.com
Es müsste mal nen Väterlichen Aufstand geben vorm RATHAUS ISERLOHN
ODER ÜBERHAUPT DAMIT DE VÄTER MEHR RECHTE BEKOMMEN
Februar 7th, 2011 um 17:04
Moin Andre, einen “Aufstand wird es voraussichtlich nicht so schnell genen.
Aber genau in Iserlohn sind Väter jeden Mittwoch vor dem Tahaus und Demonstrieren, verteilen Infos und sprechen mit vielen Leuten. Schließe Dich ihnen an, wenn Du dann Zeit hast. Ich denke, die dort versammelten können Dich möglw. auch in Deinem Fall ein wenig unterstützen.
Siehe hier:
http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/component/content/article/1-aktuelle-nachrichten/234-norbert-hoehne.html
April 8th, 2011 um 10:39
Also ich kann zum JA Iserlohn nicht mehr viel sagen.
Mir fehlen eigentliche die Worte, Mein Ex-Mann bzw seine Mutter hat den ersten Schritt aufs Jugendamt zugemacht und von daher ist es leider so das er die besseren Karten hat. Sie haben Lügen verbreitet, Lügen die fatale Auswirkung für meine neue Familiensituation hatte. Das erste Eilverfahren vor Gericht war richtig krazz. Und jetzt beim zwieten hat sich nicht viel verändert obwohl die Psychologen von unserem Kind sagte das wir die Situation für das Kind verändern sollen weil es nicht damit nicht klar kommt. Eigentlich fühle ich mich total hilflos und sehe nur das alle nach dem RECHT handeln aber nicht nach dem Wohl des Kindes. Unser Kind lebt seit 6 Jahren bei mir… und obwohl nix bewiesne wurde hällt das Jugendamt dennoch zu meinem Ex-Mann. Er ist nicht zur Mediation gekommen, er hat sich nicht an den Vergleich vom Gericht gehalten und trotzdem gibt es eine Besuchsregelung, die es ihm öfter erlaubt unser Kind zu sehen… was dann natürlich wieder dazu führt das wieder neue Intrigen gesartet werden können. Das wieder neue Gerüchte in die Welt gesetzt werden und das unser Kind zu Falschaussagen gezwungen wird. WAS IST DAS FÜR EIN JUGENDAMT das dem kein Ende setzt?
April 8th, 2011 um 10:44
@Johann Fleck – Ich würde mich auch gerne an die Öffentlichkeit wenden, wie wäre es wenn wir das alle gemeinsam tun. Die die Probleme mit dem Jugendamt haben! Ich weiss sonst auch nicht mehr weiter. Meine Familie zerbricht an der Situation und eigentlich soltlen wir nur noch hier weg ziehen um das Leid nur minimal zu mildern. Unser Kind wird für immer und ewig Probleme haben werden, denn ihr wurde psychisch extrem geschadet… und die Menschen die sie lieben verstehen das nicht mla und das JA… ja das macht ja nix. Die sitzen nur da.. ja wir müssen uns einigen, wenn aber keine EInigung möglich ist. Und das Gericht glaubt leider dem Lügen meines EX:.. ich kann nicht mehr!
April 18th, 2012 um 19:15
ich habe mich von meinen ex freund und vater meiner tochter getrennt
und erfahre heute das unsere tochter bei ihm leben soll ich bekomme meine tochter nich mir wird sie weg genommen darf sie nur besuchen und sie mich dabei habe ich meinen kind nie was angetan und war immer für sie da war bei jeden termin in der schule und auch damals schon im kindergarten der vater war nie dort der war nich mal zu einschulung und ich schon er musste da nich m al arbeiten hätte also kommen können aber da er keine lust hatte kamm er nur hinter zum essen
und nun muss ich erfahren das kind bleibt beim vater grund
die worte von der frau vom jugendamt war das kind ist nach meiner hinsicht beim kindesvater besser aufgehoben als bei der kindes mutter
ich würde laut dem jugendamt mich nich richtig um unsere tochter kümmern können und wäre nie da für meine tochter das ist aber alles gelogen vom amt wieso geben das jugendamt in iserlohn lieber einen vater das kind der nur bis in die nacht am rechner sitzt und zockt und das kind bis 23uhr und noch länger wach lässt als einer mutter
ich kann es echt nich verstehen sonst hat er sich auch nie so für seine tochter eingesetzt es tut weh das sie mir der mutter das kind weg nehmen und ich nur besuchs kontackte bekomme und den vater der sich sonst nich fürs kind intressiert die kurze bekommt