Kategorie: Gesetze-Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Materielles Recht – Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.

Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.

Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und anderer Familiensachen entscheiden das Familiengericht oder das Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht).

Das materielle Familienrecht ist in Deutschland im Wesentlichen im gleichnamigen vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 1297 – 1921 BGB) enthalten. Das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Für gerichtliche Verfahren sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) abgelöst hat, spezielle Vorschriften enthalten. Bedeutung für das Kindesunterhaltsrecht haben daneben die Regelbetragverordnung und das Unterhaltsvorschussgesetz.

In der DDR war das Familienrecht seit 1965 außerhalb des BGB in einem eigenen Familiengesetzbuch (FGB) geregelt.

Quelle: wikipedia.org – Familienrecht Deutschland

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Gesetzestexte im Familienrecht.

Gesetzliche Grundlagen wie das Jugendschutzgesetz, das den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten, Tanzveranstaltungen und im Kino regelt sowie auch das Alkohol- und Tabakverbot für Jugendliche. Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (z.B. Internet, Fernsehen, Hörfunk) geschaffen.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz definiert Hilfen für Familien und Kinder und das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Jugendarbeit.

Das Kindschaftsrecht regelt Fragen des Sorgerechts.

Die UN-Kinderrechtekonvention setzt weltweite Grundlagen der Kinderreche fest.

Im Strafgesetzbuch werden unter anderem auch Straftaten beschrieben, vor denen Kinder und Jugendlichen unter besonderen Schutz gestellt werden sollen.

Im Jugendgerichtsgesetz wird die Behandlung straffällig gewordener Jugendlicher beschrieben und im Elterngeldgesetz ist der Anspruch auf Elterngeld geregelt.

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Wer ist zuständig?

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Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.