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Jugendamt Rosenheim Stadt

Jugendamt Rosenheim Stadt
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Die Zuständigkeit für den Kreis Rosenheim und die Stadt Rosenheim obliegt zwei Jugendämtern: Jugendamt Rosenheim Kreis und Jugendamt Rosenheim Stadt.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Rosenheim Stadt. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Rosenheim Stadt erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

An das Jugendamt Rosenheim Stadt wenden Sie sich, wenn Sie wohnhaft in einem der neun Stadtteile oder der 30 Gemeindeteile in Rosenheim Stadt sind. Die neun Stadtteile sind Innenstadt, West, Ost, Süd, Fürstätt, Westerndorf St. Peter, Happing, Aising und Pang. Zu den 30 Gemeinden zählen Folgende: Aising, Aising-Schönau, Aisinger Landstraße, Aisingerwies, Au bei Happing, Au bei Rosenheim, Brucklach, Egarten, Erlenau, Fürstätt, Happing, Heilig Blut, Hohenofen, Kaltmühl, Kaltwies, Langenpfunzen, Mitterfeld, Oberkaltbrunn, Oberwöhr, Pang, Pösling, Rosenheim, Schlipfham, Schwaig, Stocka, Unterkaltbrunn, Wehrfleck, Wernhardsberg, Westerndorf und Westerndorf St.Peter. Die entsprechenden Daten zum Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Wenn Sie in den Gemeinden Albaching, Amerang, Aschau im Chiemgau, Babensham, Bad Aibling, Bad Endorf, Bad Feilnbach, Bernau, Brannenburg, Breitbrunn, Bruckmühl, Chiemsee, Edling, Eggstätt, Eiselfing, Feldkirchen-Westerham, Flintsbach, Frasdorf, Griesstätt, Großkarolinenfeld, Gstadt, Halfing, Höslwang, Kiefersfelden, Kolbermoor, Neubeuern, Nussdorf, Oberaudorf, Pfaffing, Prien, Prutting, Ramerberg, Raubling, Riedering, Rimsting, Rohrdorf, Rott, Samerberg, Schechen, Schonstett, Söchtenau, Soyen, Stephanskirchen, Tuntenhausen, Vogtareuth oder Wasserburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt Rosenheim Kreis. Die dazugehörigen Daten finden Sie hier.

Jugendamt Rosenheim Stadt

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten des Jugendamts der Stadt Rosenheim:

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Reichenbachstraße 8
83022 Rosenheim

Tel.: 08031 365 14 95
Fax: 08031 365 20 21
Mail: jugendamt@rosenheim.de

Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt
Reichenbachstraße 8
83022 Rosenheim

Tel.: 08031 365 14 61
Fax: 08031 365 20 19
Mail: sozialamt@rosenheim.de

Jugendamt Rosenheim Stadt

Bereich: Kinder und Jugendliche

Adoption

Das Jugendamt steht einem bei der Adoption zur Seite. Kinder, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihrer Familie aufwachsen können, werden nach gründlicher Suche nach passenden Adoptiveltern an diese vermittelt. Demnach steht das Jugendamt auch auf der Seite der Adoptiveltern und berät und unterstützt diese während dem ganzen Prozess. Wenn die herangewachsenen Kinder den Wunsch entwickeln, ihre leiblichen Eltern kennenzulernen, werden diese auf diesem Weg ebenfalls begleitet und unterstützt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Tel.: 08031 365 14 95
Mail: jugendamt@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoption“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Beistandschaften

Da es bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen öfter mal zu Problemen kommt, steht das Jugendamt einem in diesem Thema zur Seite und unterstützt dabei, den Unterhalt zu bekommen. Bei Unterhaltsansprüchen für Kinder handelt es sich um den Unterhalt für Kinder zwischen Geburt und Volljährigkeit. Auch berät das Jugendamt junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren oder unverheiratete Mütter mit Kindern zwischen Geburt und dem dritten Lebensjahr bezüglich Unterhaltsfragen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Tel.: 08031 365 14 95
Mail: jugendamt@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Beurkundung

Dieser Bereich des Jugendamts ist dafür zuständig, Urkunden aufzunehmen. Dazu gehören Vater- und Mutterschaftsanerkennungen nicht verheirateter Eltern, Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr und Sorgeerklärungen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Tel.: 08031 365 14 95
Mail: jugendamt@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundung“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe kommt dann zum Tragen, wenn Kinder oder Jugendliche schulische Schwierigkeiten aufweisen. Diese äußern sich in Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeiten. Eine finanzielle Unterstützung kann dann stattfinden, wenn die Kinder bereits seelische Auffälligkeiten zeigen.

AnsprechpartnerInnen
Zuständiges AmtKontaktdaten

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Tel.: 08031 365 14 95
Mail: jugendamt@rosenheim.de
Eingliederungshilfe

Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Erziehungsthemen

Wenn es bei der Erziehung der Kinder zu Problemen kommt, die man als Eltern nicht mehr alleine zu bewältigen weiß, hilft und berät das Jugendamt bei verschiedenen Fragen. Andernfalls kennt es die passenden Anlaufstellen, an die sich die Familien wenden können. Nicht nur bei erzieherischen Problemen, sondern auch bei schulischen Schwierigkeiten, die auf mögliche Lese-/Rechtschreibschwächen oder Rechenstörungen beruhen, werden Eltern zu den passenden Hilfestellen weitergeleitet.

AnsprechpartnerInnen
Zuständiges AmtKontaktdaten

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Tel.: 08031 365 14 95
Mail: jugendamt@rosenheim.de
Erziehungsthemen

Die offizielle Seite für den Bereich „Erziehungsthemen“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Ferienbetreuung

Für Eltern, die in der Zeit der Schulferien arbeiten müssen, gibt es die Möglichkeit der Ferienbetreuung. Die Stadt Rosenheim bietet dahingehend verschiedene Programme an. Der Stadtjugendring kümmert sich um dieses Angebot und kann die nötigen Informationen dazu rausgeben. Auch bietet dieser selbst diverse Ferienprogramme an und besucht mit seiner mobilen Kinder- und Jugendarbeit Schulen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Stadtjugendring Rosenheim
Herr Johannes Merkl
Tel.: 08031 94 13 80

Kind und Werk e. V.
Kinder- und Jugendkunstschule
Tel.: 08031 37 94 6
Mail: info@kindundwerk.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Ferienbetreuung“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Jugendschutz

Der Jugendschutz gliedert sich in zwei Bereiche. Einmal den kontrollierenden/gesetzlichen Jugendschutz und den erzieherischen Jugendschutz. Bei dem erzieherischen Jugendschutz geht es um den präventiven Schutz von Jugendlichen. Diese werden in Bezug auf Medien, Alkohol und Tabakkonsum aufgeklärt. In Rosenheim Stadt gehört dieser Bereich zum Stadtjugendring.

Der gesetzliche Jugendschutz hingegen gehört zum Jugendamt Rosenheim Stadt. Die Beauftragten des Jugendschutzes haben die Aufgabe, das Jugendschutzgesetz, das Jugendmedienschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz zu überwachen und zu kontrollieren. Bei Jugendschutzkontrollen wie an Tankstellen, Gaststätten oder Kiosken, wird eng mit der Polizei Rosenheim zusammengearbeitet und im Falle eines Verstoßes erteilt das Ordnungsamt Bußgelder.

AnsprechpartnerInnen
Zuständiges AmtKontaktdaten

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Tel.: 08031 365 14 95
Mail: jugendamt@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendschutz“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Jugendhilfe im Strafverfahren

Wenn ein Strafverfahren gegen Jugendliche oder junge Erwachsene eingeleitet wurde oder wird, kann das Jugendamt in diesem Fall beraten. Dieses Angebot gilt für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren. Dabei werden die Jugendlichen nicht nur vor der Verhandlung beraten, sondern können auch während den Gerichtsverhandlungen begleitet werden. Wenn das Gericht Sozialstunden erteilt hat, vermittelt das Jugendamt die Jugendlichen an mögliche Stellen, bei denen sie die gemeinnützige Arbeit leisten können.

AnsprechpartnerInnen
RegionMitarbeiterInKontaktdaten

Region Nord
Frau UfermannTel.: 08031 365 14 78

Region Ost
Frau OppererTel.: 08031 365 14 76

Region West
Frau MayerTel.: 08031 365 15 42

In dem Fall, dass Ihnen Sozialstunden auferlegt wurden, können Sie sich an folgende Kontakte wenden:

MitarbeiterInKontaktdaten

Frau Hemberger
Tel.: 08031 365 15 41

Herr Schober
Tel.: 08031 365 14 64

Die offiziellen Seite für den Bereich „Jugendhilfe im Strafverfahren“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Kindertagesstätten

Die Stadt Rosenheim hat ein großes Angebot an Kindertagesstätten. Es ist möglich, einen Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge oder eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Je nach Einkommen wird dann der ganze Betrag oder ein Teil von diesem übernommen. Aus diesem Grund ist ein Einkommensnachweis notwendig. Auch können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragt werden. Die Ansprechpartner bezüglich der finanziellen Unterstützung entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle.

AnsprechpartnerInnen
Funktion MitarbeiterInKontaktdaten

Kita-Beitragsübernahme, A – M
Herr Lax Tel.: 08031 365 83 54

Kita-Beitragsübernahme, N – Z
Frau KuznikTel.: 08031 365 83 39

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagesstätten“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Kindesunterhalt

Da es im Bezug auf Unterhaltsansprüche häufiger Probleme und Schwierigkeiten gibt, unterstützt das Jugendamt Sie, damit Sie den entsprechenden Unterhalt für sich oder Ihr Kind erhalten. Ehegatten, Kinder und nichtverheiratete Mütter oder Väter werden dabei von dem Jobcenter Rosenheim Stadt und dem Sozialamt begleitet. Für Kindesunterhalt, Beistandschaften und Unterhaltsvorschüssen steht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Ihnen zur Seite.

AnsprechpartnerInnen
BuchstabeMitarbeiterInKontaktdaten

A – Fr
Frau MittermeierTel.: 08031 365 15 18
erreichbar Mo-Mi vormittags und Do ganztags

Fs – He
Frau HanlTel.: 08031 365 15 62
erreichbar Mo + Do vormittags und Mi ganztags

Hf – Ja
Frau ScheidhamerTel.: 08031 365 15 76
erreichbar Mo + Do ganztags und Di + Fr vormittags

Jb – Kr
Frau AstnerTel.: 08031 365 15 37
erreichbar Do ganztags und Fr vormittags

Ks – Sei + Sorgerechtsbescheinigungen A – Z
Frau AlbertzTel.: 08031 365 15 64

Sej – Ta + AUG-Fälle (wenn Unterhaltspflichtiger im Ausland lebt)
Frau ScheidhamerTel.: 08031 365 15 76
erreichbar Mo + Do ganztags und Di + Fr vormittags

Tb – Z
Frau GörgmayrTel.: 08031 365 83 42
erreichbar Mi ganztags und Di + Fr vormittags

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindesunterhalt“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

In speziellen Situationen hat man einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das ist der Fall, wenn das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder der von seinem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt lebt, der andere Elternteil gar kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, das Kind im Alter von 12 bis 17 Jahren entweder keine SGB II-Leistung bezieht, durch die Unterhaltsvorschussleistungen Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mind. 600 EUR brutto verfügt.

AnsprechpartnerInnen
BuchstabeMitarbeiterInKontaktdaten

A – Alb, R, T
Herr Grill Tel.: 08031 365 15 34

Alc, F, S 
Frau Hüttinger Tel.: 08031 365 14 62

G – Ka, U – Z 
Frau Huber Tel.: 08031 365 14 83

Kb – P    
NNTel.: 08031 365 15 33

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Kindeswohlgefährdungen

Das Kindeswohl ist eine wichtige zentrale Aufgabe des Jugendamts, bei dem es vor allem auf Ihre Mithilfe ankommt. Wenn Sie mitbekommen, dass ein Kind misshandelt wird oder einer seelischen Gefährdung ausgesetzt ist, kontaktieren Sie sofort die dafür zuständigen Kontaktmöglichkeiten. In der untenstehenden Tabelle finden Sie nötige Telefonnummern. Bei Notfällen kontaktieren Sie bitte die Polizei.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Tel.: 08031 365 14 95

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindeswohlgefährdungen“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Pflegekinder

Wenn Kinder auf Pflegefamilien angewiesen sind, hilft das Jugendamt dabei, Familien zu informieren und zu beraten. Wenn sich Familien vorstellen können, ein Pflegekind aufzunehmen, können sie dort nachfragen, was es für Voraussetzungen gibt und durch Gespräche herausfinden, ob dies etwas für sie wäre. In der folgenden Liste finden Sie die passenden Ansprechpartner, die Sie rund um das Thema Pflegekind beraten.

AnsprechpartnerInnen
LeistungMitarbeiterInKontaktdaten

Vollzeitpflege
Frau Hollerauer-BielmeierTel.: 08031 365 14 71

Kindertagespflege
Frau Jansen-ColletTel.: 08031 365 15 08

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinder“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Sorgerecht

Laut Gesetz liegt das Sorgerecht bei der Mutter, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Wenn die Mutter allerdings möchte, dass auch der Vater das Sorgerecht hat, muss eine gemeinsame öffentliche Urkunde abgegeben werden, die sogenannte Sorgeerklärung. Falls solch eine Sorgeerklärung nicht abgegeben wurde, kann das Jugendamt einen Negativtest ausstellen.

AnsprechpartnerInnen
Zuständig fürMitarbeiterInKontaktdaten

Negativattest/Sorgerechtsbescheinigung
Frau AlbertzTel.: 08031 365 1564

Die offizielle Seite für den Bereich „Sorgerecht“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Vaterschaftsanerkennung

Wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind, sind einige rechtliche Dinge zu erledigen. Dabei unterstützt das Jugendamt Sie in allen wichtigen Fragen und Angelegenheiten wie beispielsweise die Anerkennung der Vaterschaft. Diese kann schon während der Schwangerschaft anerkannt werden. Wenn dies zu dem Zeitpunkt noch nicht geschehen ist, sollten unverheiratete Paare dies direkt nach der Geburt machen. Dann hat der Vater neben all den Pflichten, auch alle Rechte.

Vaterschaft und Sorgerecht
AnsprechpartnerInnen
BuchstabeMitarbeiterInKontaktdaten

A – Fr
Frau MittermeierTel.: 08031 365 15 18
erreichbar Mo-Mi vormittags und Do ganztags

Fs – He
Frau HanlTel.: 08031 365 15 62
erreichbar Mo + Do vormittags und Mi ganztags

Hf – Ja
Frau ScheidhamerTel.: 08031 365 15 76
erreichbar Mo + Do ganztags und Di + Fr vormittags

Jb – Kr
Frau AstnerTel.: 08031 365 15 37
erreichbar Do ganztags und Fr vormittags

Ks – Sei + Sorgerechtsbescheinigungen A – Z
Frau AlbertzTel.: 08031 365 15 64

Sej – Ta + AUG-Fälle (wenn Unterhaltspflichtiger im Ausland lebt)
Frau ScheidhamerTel.: 08031 365 15 76
erreichbar Mo + Do ganztags und Di + Fr vormittags

Tb – Z
Frau GörgmayrTel.: 08031 365 83 42
erreichbar Mi ganztags und Di + Fr vormittags

Die offizielle Seite für den Bereich „Vaterschaftsanerkennung“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Städtisches Familienzentrum

Das Familienzentrum Finsterwalderstraße ist Treffpunkt für jung und alt, um gemeinsam Zeit zu verbringen und sich zu engagieren. Das Angebot ist groß und somit ist für jeden Etwas dabei. Von der Babymassage bis hin zur Familienwanderung und Eltern-Kind-Programm ist alles zu finden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten
Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport
Tel.: 08031 365 14 11
Mail: schul-sportamt@rosenheim.de
Städtisches Familienzentrum
Tel.: 08031 796 82 01
Mail: familienzentrum.fiwa@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Städtisches Familienzentrum“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Tagespflege

Die Kindertagespflege bietet die Möglichkeit, eine familiennahe und flexible Betreuung der Kinder wahrzunehmen. Die Betreuung findet dabei in kleinen Gruppen meist im Haushalt der Tagespflegeperson statt, kann aber auch im elterlichen Haus sein. Die kleinen Gruppen sollen ermöglichen, dass individuell auf die Kinder eingegangen werden kann und diese soziale Beziehungen untereinander aufbauen können.

Neben der normalen Kindertagespflege gibt es auch die Großtagespflege, die eine Gruppe von mehr als fünf Kindern betreut. Dabei wird diese von zwei Tagespflegepersonen geführt. Zurzeit gibt es in Rosenheim sechs Großtagespflegen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport
Tel.: 08031 365 14 11
Mail: schul-sportamt@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Tagespflege“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Trennung und Scheidung

Da Trennungen meist nicht komplett konfliktlos verlaufen, gibt es die Möglichkeit, sich beim Jugendamt Hilfe zu holen. Dies kann als Einzelperson geschehen oder auch mit dem Partner zusammen. Dabei können alle Fragen rund um Sorgerecht, Unterhalt, Ablauf der Trennung und die Situation mit dem gemeinsamen Kind geklärt werden.

AnsprechpartnerInnen
Zuständiges AmtKontaktdaten

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Tel.: 08031 365 14 95
Mail: jugendamt@rosenheim.de
Trennung und Scheidung

Die offizielle Seite für den Bereich „Trennung und Scheidung“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)

In diesem Bereich wird sich um unbegleitete minderjährige Ausländer gekümmert, damit diese schnell in das Leben eingegliedert werden. Dabei wird jeder Fall individuell betreut und beraten. Unter die Aufgabenfelder fallen beispielsweise auch die Inobhutnahme und das Clearing.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Tel.: 08031 365 14 95
Mail: jugendamt@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Unbegleitete minderjährige Ausländer“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Vormundschaft

In einigen Fällen ist es gesetzlich vorgegeben, einen Vormund zu bestellen. Dabei kann es sich beispielsweise darum handeln, dass Minderjährige Kinder bekommen, die dann einen Vormund brauchen. Gleichzeitig kann der Fall eintreten, dass ein Gericht einen Vormund bestellt.

AnsprechpartnerInnen

Für Fragen rund um Vormundschaften oder Pflegschaften können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Tel.: 08031 365 14 95
Mail: jugendamt@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaft“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Bereich: Leben mit Behinderung

Behindertenbeauftragte

Um Sie auch in allen Fragen rund um Menschen mit Behinderung beraten zu können, steht Ihnen die Behindertenbeauftragte zur Seite. Die zugehörigen Kontaktdaten entnehmen Sie bitte aus der untenstehenden Tabelle.

Menschen mit Behinderung
AnsprechpartnerInnen
FunktionMitarbeiterInKontaktdaten

Behindertenbeauftragte
Frau MayerTel.: 08031 365 10 80

Sozialamt Geschäftszimmer
Frau ZimmermannTel.: 08031 365 14 61

Die offizielle Seite für den Bereich „Behindertenbeauftragte“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Schwerbehindertenausweis

Behinderten Menschen stehen besondere Schutzrechte und Leistungsansprüche zu, die als Nachteilsausgleich dienen sollen. Dabei sollen berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile ausgeglichen werden. Das Jugendamt unterstützt Sie bei Fragen des Schwerbehindertenrechts, der Ausgabe von Antragsvordrucken und Annahme von Anträgen zum Schwerbehindertenausweis.

AnsprechpartnerInnen
FunktionMitarbeiterInKontaktdaten

Sachgebietsleitung
Frau PawelkaTel.: 08031 365 15 05

Sachbearbeitung
Frau SchwarzfischerTel.: 08031 365 15 07

Die offizielle Seite für den Bereich „Schwerbehindertenausweis“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Bereich: Migration und Einreise

Aufenthaltserlaubnis

Jeder Ausländer oder Ausländerin ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die einen langfristigen Aufenthalt vorsieht, benötigt einen Aufenthaltszweck. Dies kann beispielsweise ein Studium, eine Ausbildung, eine Erwerbstätigkeit sein oder andere völkerrechtliche, humanitäre, politische oder familiäre Gründe haben. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, muss das nötige Antragsformular ausgefüllt mit allen Unterlagen per Post oder Mail zugesendet werden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Ausländerbehörde Bereich Aufenthalt
Tel.: 08031 365 13 81
Mail: aufenthalt@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Aufenthaltserlaubnis“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Einbürgerung

Bei einer Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit an einen Ausländer oder eine Ausländerin verliehen. Die notwendige Beantragung kann bei dem Jugendamt Rosenheim Stadt geschehen. Dieses ist allerdings nur für EinwohnerInnen aus dem Stadtgebiet zuständig und nicht für den Landkreis. Die Gebühr für solch eine Einbürgerung liegt bei 255 Euro. Unterschieden wird zwischen der Anspruchseinbürgerung und der Ermessenseinbürgerung.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Ausländerbehörde Bereich Staatsangehörigkeit
Tel.: 08031 365 13 89
Mail: staatsangehoerigkeit@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Einbürgerung“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Asylbewerber und Flüchtlinge

In Rosenheim werden Asylbewerber in dezentralen Unterkünften in einfache Einzelwohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Oberbayern untergebracht. Dabei kümmert sich das Sozialamt um die Organisation und Verwaltung dieser.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt
Tel.: 08031 365 14 61
Mail: sozialamt@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Asylbewerber und Flüchtlinge“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Asylbewerberleistungen

AusländerInnen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und noch weitere Anforderungen erfüllen, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. An welche AnsprechparterInnen Sie sich wenden können, finden Sie in der untenstehenden Tabelle.

AnsprechparterInnen
Funktion MitarbeiterInKontaktdaten

Sachgebietsleitung, 
Sachbearbeitung
Herr GrandlTel.: 08031 365 14 77

A – H
Frau BlumTel.: 08031 365 83 58

I – Z
Frau KempfTel.: 08031 365 14 89

I – Z
Frau SchatzTel.: 08031 365 14 74

Die offizielle Seite für den Bereich „Asylbewerberleistungen“ vom Jugendamt Stadt finden Sie hier.

Bereich: Schule und Studium

Schülerbeförderung

Wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf die Stellung einer Schülerfahrkarte oder eine Kostenerstattung. SchülerInnen der Jahrgangsstufen 1 bis 4, dessen Wohnadresse mehr als 2 km von der Schule entfernt ist, erhalten eine Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr, wenn die Eltern diese beantragen. Ab der Jahrgangsstufe 5 muss die Entfernung mehr als 5 km betragen. Ab der Jahrgangsstufe 11 gibt es nur eine Kostenerstattung.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Schul & Sportamt
Tel.: 08031 365 14 11
Mail: schul-sportamt@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Schulbeförderung“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Stipendienförderung

Bei allen Fragen rund um Stipendien wenden Sie sich bitte an den untenstehenden Kontakt.

AnsprechpartnerInnen
BezeichnungKontaktdaten

Stipendien
Tel.: 08031 365 12 60

Die offizielle Seite für den Bereich „Stipendienförderung“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Führungszeugnis

Erst mit Vollendung des 14. Lebensjahr ist es möglich, ein Führungszeugnis zu beantragen. Beantragt kann das Führungszeugnis bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung. Das Bundesamt für Justiz ist dann zuständig für die Ausstellung und versendet das Führungszeugnis per Post, was ungefähr 8 bis 10 Tage dauern kann. Bei einem europäischem Führungszeugnis kann die Dauer etwa 4 bis 5 Wochen betragen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Bürgeramt
Tel.: 08031 365 13 61
Mail: buergeramt@rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Führungszeugnis“ vom Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.