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Jugendamt Hemer

Jugendamt Hemer
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Die Zuständigkeit für die Stadt Hemer obliegt dem Jugendamt Hemer.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Hemer. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Hemer erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Hemer

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Hemer:

Rathaus II
Hademareplatz 48
58675 Hemer

Mail: jugendamt@​hemer.de

Jugendamt Hemer

Kindertagesbetreuung

Allgemeine Informationen

Ab dem ersten Lebensjahr haben Kinder einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung. Dieser kann in Form eines Besuchs einer Kindertageseinrichtung oder der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson stattfinden. Dies Stadt Hemer verfügt derzeit über 15 Kindertageseinrichtungen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Alexandra Küchler
Tel.: 02372 551 262
Mail: a.kuechler@­hemer.de

Frau Susanne Rücker
Tel.: 02372 551 381
Mail: s.ruecker@­hemer.de

Frau Claudia Heetfeld
Tel.: 02372 551 282
Mail: c.heetfeld@­hemer.de

Frau Christine Verborg
Tel.: 02372 551 353
Mail: c.verborg@­hemer.de

Frau Jessika Klein
Tel.: 02372 551 392
Mail: j.klein@­hemer.de

Frau Claudia Grau
Tel.: 02372 551 215
Mail: c.grau@­hemer.de

Herr Adrian Schneller
Tel.: 02372 551 277
Mail: a.schneller@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeine Informationen“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Elternbeiträge

Eltern, die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, müssen einen entsprechenden monatlichen Beitrag leisten. Dieser richtet sich dabei nach dem Einkommen der Eltern und daher nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Alexandra Küchler
Tel.: 02372 551 262
Mail: a.kuechler@­hemer.de

Frau Susanne Rücker
Tel.: 02372 551 381
Mail: s.ruecker@­hemer.de

Frau Claudia Heetfeld
Tel.: 02372 551 282
Mail: c.heetfeld@­hemer.de

Frau Christine Verborg
Tel.: 02372 551 353
Mail: c.verborg@­hemer.de

Frau Jessika Klein
Tel.: 02372 551 392
Mail: j.klein@­hemer.de

Frau Claudia Grau
Tel.: 02372 551 215
Mail: c.grau@­hemer.de

Herr Adrian Schneller
Tel.: 02372 551 277
Mail: a.schneller@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Elternbeiträge“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Informationen rund um die Kindertagespflege

Eine gleichwertige Alternative zum Besuch eines Kindes einer Kindertageseinrichtung ist die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson. Diese Form der Betreuung bietet sich vor allem für Kinder unter 3 Jahren an, da sie sehr familiennah und flexibel gestaltbar ist. Dadurch, dass eine Kindertagespflegeperson nur eine kleine Gruppe an Kindern betreut, kann sie sich nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder richten. Die Betreuung kann entweder im Haushalt der Kindertagespflegeperson stattfinden, im Haushalt des zu betreuenden Kindes oder aber es wir ein spezieller Raum extra dafür angemietet.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Claudia Heetfeld
Tel.: 02372 551 282
Mail: c.heetfeld@­hemer.de

Frau Christine Verborg
Tel.: 02372 551 353
Mail: c.verborg@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Informationen rund um die Kindertagespflege“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Integrative Erziehung

Bei der integrativen Erziehung handelt es sich um die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in einer Kindertageseinrichtung. Dies bietet nämlich sowohl für Kinder mit, als auch Kinder ohne eine Behinderung, eine Menge Vorteile. Beispielsweise können sich Kinder ohne eine Behinderung durch den Kontakt zu Kindern mit Behinderung zu offenen und sozial verantwortlichen Menschen entwickeln. Andersherum werden für Kinder mit Behinderung durch die gemeinsame Betreuung soziale Benachteiligungen abgebaut. Alle Kinder haben dadurch die Möglichkeit, voneinander zu lernen und sich zu entwickeln. Um Kindern mit einer Behinderung eine entsprechende Förderung zu gewährleisten, gibt es in den Kindertageseinrichtungen speziell ausgebildete Fachkräfte.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Susanne Rücker
Tel.: 02372 551 381
Mail: s.ruecker@­hemer.de

Frau Alexandra Küchler
Tel.: 02372 551 262
Mail: a.kuechler@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Integrative Erziehung“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Jugendamtselternbeirat

Der Jugendamtselternbeirat bildet eine Art Interessensvertretung für Eltern, die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen. Als Eltern kann man sich an diesen wenden, wenn man Fragen hat oder Wünsche und Bedarfe mitteilen möchte. Diese werden dadurch gebündelt und können in entsprechender Form Beachtung finden. Der Jugendamtselternbeirat steht nämlich zudem in regelmäßigem Kontakt mit der Jugendhilfe, den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Politik.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Susanne Rücker
Tel.: 02372 551 381
Mail: s.ruecker@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendamtselternbeirat“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Netzwerk Familienzentren

Wenn eine Kindertageseinrichtung die Bezeichnung Familienzentrum trägt, bedeutet das, dass sie als Anlaufstelle für Familien zertifiziert wurde. Sie bietet Eltern die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Alltag, der Erziehung oder anderweitigen Problemen an sie zu wenden, um Unterstützung, Informationen oder geeignete Hilfe zu erhalten. Ein Familienzentrum dient demnach auch zentrale Stelle, die verschiedene Angebote bündelt. Hilfe soll dadurch niederschwelliger erreicht werden können.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Claudia Grau
Tel.: 02372 551 215
Mail: c.grau@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Netzwerk Familienzentren“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Fachdienst Erziehungshilfen

Kinder- und Jugendhilfedienst

Der Kinder- und Jugendhilfedienst ist im Jugendamt Hemer angesiedelt und versteht sich als Anlaufstelle für Menschen, die ein Anliegen oder Problem haben, das mit einem Kind oder Jugendlichen zusammenhängt. So können sich beispielsweise Eltern, Erziehungsberechtigte, aber auch Kinder und Jugendliche selbst an diesen Dienst wenden. Die jeweiligen Anliegen reichen dabei von persönlichen Problemen bis hin zu familiären oder sozialen Konflikten. Der Kinder- und Jugendhilfedienst bietet fachliche Beratung und unterstützt bei der Findung einer Lösung. Bei Bedarf kann er auch an entsprechende Stellen oder Einrichtungen weitervermitteln.

Zu dem Angebot des Dienstes gehören zum Beispiel die Trennungs- und Scheidungsberatung, die allgemeine Beratung in Erziehungsfragen und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Martin Pott
Tel.: 02372 551 278
Mail: m.pott@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder- und Jugendhilfedienst“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Pflegekinderdienst

Wenn Kinder oder Jugendliche nicht mehr bei ihren Eltern leben können, müssen sie woanders untergebracht werden. Hierbei kommt der Pflegekinderdienst ins Spiel. Dieser sucht passende Familien für die Kinder und Jugendlichen, damit diese in einem geschützten und fürsorglichen Haus leben und aufwachsen können. Je nach Situation kann es sein, dass ein Kind nur für eine gewisse Zeit in einer Pflegefamilie untergebracht wird oder aber auf Dauer. Neben der Prüfung von Familien, die sich als Pflegefamilie bewerben, und der eigentlichen Vermittlung von Kindern in solche Familien steht der Pflegekinderdienst auch während des Pflegeverhältnisses für Fragen und Unterstützung den Pflegefamilien zur Verfügung.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Elke Winkler-Reschke
Tel.: 02372 551 389
Mail: E.Winkler-Reschke@­hemer.de

Herr Matthias Frommann
Tel.: 02372 551 261
Mail: m.frommann@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinderdienst“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Stationäre Erziehungshilfen

Wenn Kinder und Jugendliche nicht mehr in ihrer leiblichen Familie leben bleiben und sie auch nicht in einer geeigneten Pflegefamilie untergebracht werden können, gibt es noch die Möglichkeit, sie in Form der stationären Erziehungshilfe in einer Einrichtung unterzubringen. Um eine stationäre Erziehungshilfe in Anspruch zu nehmen, muss man sich zunächst beim Kinder- und Jugendhilfedienst beraten lassen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Martin Pott
Tel.: 02372 551 278
Mail: m.pott@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Stationäre Erziehungshilfen“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Frühe Hilfen – Familie meistern

Die Frühen Hilfen richten sich mit ihrem Beratungs- und Unterstützungsangebot an werdende Eltern oder Eltern mit einem Kind bis drei Jahren. Die Betreuung und Erziehung eines Babys oder Kleinkindes kann viele Herausforderungen oder Probleme mit sich bringen, gerade, wenn es das erste Kind ist. Da nicht alle Eltern selbstständig mit den Problemen und Herausforderungen zurecht kommen, gibt es die Angebote der Frühen Hilfe. Hier können sich Eltern mit ihren Anliegen und Fragen an die Mitarbeiter wenden. Durch diverse Beratungsangebote wird zusammen mit den Eltern versucht eine Lösung zu entwickeln, um das Familienleben und die Erziehung des Kindes wieder eigenständig meistern zu können. Andernfalls können auch entsprechende Hilfeleistungen oder Kontakte zu Einrichtungen vermittelt werden.

Ziel der Frühen Hilfe ist es, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und zu unterstützen und dadurch auch das Wohl und die Förderung der Kinder zu sichern.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Constanze Vieler
Tel.: 02372 551 333
Mail: c.vieler@­hemer.de

Frau Annemarie Simon
Tel.: 02372 551 330
Mail: a.simon@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen – Familie meistern“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Kinderschutz

Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes. Gerade Kindeswohlgefährdungen sollten schnellstmöglich erkannt werden, um entsprechend einzugreifen. Allerdings ist es nicht immer offensichtlich und leicht zu erkennen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Aus diesem Grund haben Personen, die mit Kindern oder Jugendlichen zusammenarbeiten die Möglichkeit bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine Beratung durch eine insofern erfahrene Fachkraft in Anspruch zu nehmen, um die vorliegende Situation gemeinsam zu durchleuchten und zu bewerten. Entsprechend des Ergebnisses können weiterführende Maßnahmen ergriffen werden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Martin Pott
Tel.: 02372 551 278
Mail: m.pott@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinderschutz“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Bei dieser Beratungsstelle erhalten Schwangere und ihre Partner Beratungen zu allen möglichen Bereichen der Schwangerschaft, die mit Problemen verbunden sein können. So können sie beispielsweise psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Kind mit einer Behinderung zur Welt kommt, wenn eine Fehl- oder Totgeburt stattgefunden hat oder aber auch wenn ein Schwangerschaftsabbruch stattgefunden hat. Auch kann man hier über mögliche finanzielle und soziale Hilfen Auskunft erhalten.

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Bettina Zeppenfeld
Tel.: 02372 551 216
Mail: b.zeppenfeld@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Kinder- und Jugendförderung

Jugendhilfe im Strafverfahren

Wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener straffällig geworden ist, schaltet sich die Jugendhilfe im Strafverfahren ein. Diese berät den Jugendlichen und seine Eltern und informiert über den weiteren Verfahrensablauf. Auch schaut sie sich die persönlichen Umstände des Straftäters an und ermittelt den Grund seiner Handlung. Daraufhin kann die Jugendhilfe mögliche Hilfen ableiten, die den Jugendlichen dabei unterstützen sollen, wieder auf die richtige Bahn zu kommen. Im Fokus der Jugendhilfe steht immer der pädagogische Aspekt. Zudem bietet sie auch eine Grundlage für die Entscheidung des Gerichts und organisiert und begleitet die Maßnahmen, die dieses dem Jugendlichen letztendlich auferlegt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Michael Hoppe
Tel.: 02372 551 283
Mail: m.hoppe@­hemer.de

Frau Yvonne Demerath
Tel.: 02372 551 359
Mail: y.demerath@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfe im Strafverfahren“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Kinder- und Jugendförderung

Ziel der Kinder- und Jugendförderung ist es, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, zu verantwortungsbewussten, sozialen und eigenständigen Menschen heranzuwachsen. Um dazu beizutragen, bieten die Akteure der Kinder- und Jugendförderung diverse Freizeit-, Bildungs-, und Beratungsangebote an. Dazu gehören beispielsweise Ferienaktionen, Sprechstunden an Schulen oder die Kinder- und Jugendarbeit.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Björn Braun
Tel.: 02372 551 247
Mail: b.braun@­hemer.de

Herr Jan Matthis Danne
Tel.: 02372 551 269
Mail: m.danne@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder- und Jugendförderung“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Jugendzentrum

Das Jugendzentrum der Stadt Hemer kann von Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von neun Jahren besucht werden. Dort können sie ihre Freizeit verbringen, sich mit Freunden treffen und diverse Spielmöglichkeiten in Anspruch nehmen. So gibt es in dem Jugendzentrum eine PlayStation 4, verschiedene Gesellschaftsspiele, einen Kicker und die Möglichkeit, an Werkstattarbeiten teilzunehmen. Auch ist ein Kinder- und Jugendcafé vorhanden, in dem es Snacks, Getränke und kostenloses Obst gibt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr John-Leon Fricke
Tel.: 02372 551 720
Mail: j.fricke@­hemer.de

Frau Sina Rose
Tel.: 02372 551 720
Mail: s.rose@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendzentrum“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Dirtpark

Bei dem Dirtpark handelt es sich um einen Ort, an dem sich Kinder und Jugendliche treffen können, die an der sogenannten Sportart Dirtbiken interessiert sind. Mit speziellen Fahrrädern werden Parcours gefahren und es kann über sogenannte Tables oder Doubles gesprungen werden. Der Dirtpark ist somit ein Treffpunkt zur gemeinsamen sportlichen Betätigung und Freizeitgestaltung.

Dirtbike
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Björn Braun
Tel.: 02372 551 247
Mail: b.braun@­hemer.de

Frau Patrizia Vogel
Tel.: 0170 702 92 06
Mail: p.vogel@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Dirtpark“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Förderung von Freizeitmaßnahmen

Freizeitmaßnahmen, die von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten werden, können durch Förderungen in Form von Zuschüssen finanziell unterstützt werden. Dazu muss der entsprechende Träger einen Antrag beim Jugendamt stellen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Björn Braun
Tel.: 02372 551 247
Mail: b.braun@­hemer.de

Herr Jan Matthis Danne
Tel.: 02372 551 269
Mail: m.danne@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Förderung von Freizeitmaßnahmen“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Steuerung, rechtliche Vertretung und wirtschaftliche Jugendhilfe

Beistandschaften

Alleinerziehende Eltern eines Kindes haben die Möglichkeit, beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten zu lassen, wenn sie Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder bei der Feststellung der Vaterschaft benötigen. Eine Beistandschaft geht über die einfache Beratung und Unterstützung hinaus, da der Beistand im Falle einer Verhandlung vor Gericht das Kind gesetzlich vertreten kann, um in dessen Interesse zu handeln.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Ladin Sönmez-Tekin
Tel.: 02372 551 279
Mail: l.soenmez-tekin@­hemer.de

Frau Nadine Schilling
Tel.: 02372 551 289
Mail: n.schilling@­hemer.de

Silke Velten
Tel.: 02372 551 268
Mail: s.velten@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Vormundschaften

Wenn sich Eltern nicht ausreichend um ihr Kind kümmern, wenn die Eltern eines Kindes versterben oder wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind, wird ein Vormund bestellt. Dieser kümmert sich dann um die verschiedenen Angelegenheiten des Kindes. Ein Vormund kann eine bestimmte Privatperson sein, ein Verein oder aber das Jugendamt selbst. Bei Letzterem spricht man von einer Amtsvormundschaft. Eine Vormundschaft tritt beispielweise auch dann ein, wenn eine Minderjährige ein Kind bekommt.

Der Vormundschaft ähnlich ist die Pflegschaft. Allerdings werden bei einer Pflegschaft nur Teile der elterlichen Sorge übernommen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Nadine Schilling
Tel.: 02372 551 289
Mail: n.schilling@­hemer.de

Frau Stephanie Kirchner
Tel.: 02372 551 275
Mail: s.kirchner@­hemer.de

Tatjana Zajdel
Tel.: 02372 551 382
Mail: t.zajdel@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaften“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Ehrenamtliche Vormundschaften

Das Jugendamt ist immer auf der Suche nach ehrenamtlichen Personen, die die Rolle eines Vormundes für Kinder übernehmen wollen. Dies ist eine wichtige und sozial bedeutende Aufgabe. Kinder bekommen dadurch eine vertrauensvolle Bezugsperson, an die sie sich wenden können, die ihre Interessen vertritt und ihre Angelegenheiten regelt. Der Vormund handelt dabei immer mit Bedacht auf das Wohl des Kindes.

Alle Personen, die Interesse an dieser Aufgabe haben, können sich an das Jugendamt Hemer wenden, um weiterführende Informationen zu erhalten.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Daniel Braun
Tel.: 02372 551 244
Mail: d.braun@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Ehrenamtliche Vormundschaften“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Wirtschaftliche Erziehungshilfe

Alle Leistungen der Erziehungshilfe oder Kinder- und Jugendhilfe sind mit Kosten verbunden. Nehmen Anspruchsberechtigte eine dieser Leistungen nach Absprache mit den sozialen Diensten wahr, können je nach Grundlage die entstehenden Kosten von der wirtschaftlichen Erziehungshilfe übernommen werden. Je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Leistungsempfängers können auch gewisse Beiträge zur Mitfinanzierung erhoben werden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Nadine Schilling
Tel.: 02372 551 289
Mail: n.schilling@­hemer.de

Frau Inga Rostek
Tel.: 02372 551 375
Mail: i.rostek@­hemer.de

Herr Jan-Luca Staroske
Tel.: 02372 551 294
Mail: j.l.staroske@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Erziehungshilfe“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Sorgeerklärung

Wenn nicht miteinander verheiratete Eltern ein Kind bekommen, obliegt die elterliche Sorge zunächst nur bei der Mutter. Dies kann allerdings durch die Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorgeerklärung beim Jugendamt geändert werden, wobei dies auch schon bereits vor der Geburt des Kindes vorgenommen werden kann.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Jan-Luca Staroske
Tel.: 02372 551 294
Mail: j.l.staroske@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Sorgeerklärung“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

Jugendhilfeplanung

Es ist gesetzlich vorgeschrieben in welchen Bereichen Hilfsangebote vorhanden sein müssen. Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, das bestehende Angebot zu prüfen und zu schauen, wo noch Bedarf besteht. Es werden auch die Personen gehört, für die die Hilfe schlussendlich da ist. So kann bedarfsgerecht und mit Beachtung von Wünschen und Interessen geplant werden. Einige Bereiche, in denen Hilfsangebote vorhanden sein müssen, werden vom Jugendamt übernommen. Die anderen Angebote entstehen durch die Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Corinna Gerke
Tel.: 02372 551 260
Mail: c.gerke@­hemer.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfeplanung“ vom Jugendamt Hemer finden Sie hier.

3 Kommentare

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  • „Liebes Forum, ich bin nach Trennung alleinerziehende Mama eines Kindes im Kleinstkindalter. Getrennt habe ich mich nach erheblicher körperlicher und psychischer Gewalt gegen mich und mein Kind. Mein Kind litt sehr unter der Situation und wir mussten in ein Frauenhaus fliehen. Wegen des Sorgerechts kam es zu einer familiengerichtlichen Verhandlung und dann auch zur Bestellung eines Verfahrensbeistandes für das Kind. Tatsächlich wurde Frau G. bestellt, die bereits hier weiter oben Thema war. Frau G. war der Ansicht, dass der Vater Sorgerecht und Kontakt zum Kind haben sollte, dies obgleich der Vater bereits verurteilt worden war wegen Gewalt und ich auch mehrfach daraufhin gewiesen habe. Frau G. nahm keinen einzigen Termin bei ihrem Klienten, dem Kind, wahr. Der persönliche Kontakt zum Kind gehört eigentlich zu den Aufgaben des Verfahrensbeistandes. Der persönliche Kontakt zum Kind ist Standard. Frau G. aber lernte weder mich noch das Kind je kennen und behauptete auf meine schrftl. Beschwerde an das Gericht wahrheitswidrig, sie stünde mit mir im telefonischen Kontakt. Sie hatte keinen Kontakt, weder telefonisch noch persönlich. Sie zitierte in ihrem folgenden Bericht Allgemeinplätze von diversen Entwicklungspsychologen, was keinen Bezug zur individuellen Situation hatte. Letztlich unter dieser Fehleinschätzung kam es im Ergebnis zu einem massiven Gewaltausbruch des Vaters mir gegenüber in Gegenwart des noch kleinen Kindes. Das Kind wurde traumatisiert. Erst mit diesem schlimmen Vorfall kam es zu einem entsprechenden Gerichtsurteil mit Alleinsorge für mich und keinem Kontakt mehr zum Kindesvater. Mit therapeutischer Hilfe und viel Liebe muss das Kind jetzt diese schlimmen Bilder und Erfahrungen verarbeiten. Das Ganze war kolossal unnötig, wenn Frau G. die Bedürfnisse des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit im Blick gehabt hätte. Wir wollen nie wieder irgend einen Kontakt zu dieser Person – aber in meinem großen Freundes- und Bekanntenkreis, auch in unseren Turn- und Krabbelgruppe ist unsere Geschichte bekannt und sorgte allseits für Abscheu.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.