Jugendämter Nordrhein-Westfalen Jugendämter in Deutschland

Jugendamt Bottrop

Jugendamt Bottrop
Inhalte Anzeigen

Die Zuständigkeit für die Stadt Bottrop obliegt dem Jugendamt Bottrop.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Bottrop. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Bottrop erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Bottrop

Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Bottrop:

Jugendamt
Verwaltungsgebäude Prosperstraße
Prosperstr. 71/1
46236 Bottrop
Mail: amt51@bottrop.de

Jugendamt Bottrop

ZuständigkeitNameKontaktdatenRaum

Amtsleiterin
Daniela BockholtTel.: 02041 703 616
Mail: daniela.bockholt@bottrop.de
109

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst übernimmt im klassischen Sinne die Aufgaben des Jugendamts. Er schützt das Wohl von Kindern und unterstützt Eltern dabei, ihre Erziehungs- und Betreuungsaufgabe bestmöglich zu bewältigen.

Sollte der Verdacht vorliegen, dass das Wohl eines Kindes nicht vollends gesichert ist, kommt der Allgemeine Soziale Dienst zum Einsatz, um die Situation zu betrachten, zu beurteilen und zu klären. Dabei nimmt er immer zuerst Kontakt mit den Eltern auf. Denn um das Wohl des Kindes wieder zu sichern, ist eine Zusammenarbeit mit diesen notwendig. Gemeinsam wird also nach Möglichkeiten und Lösungen geschaut, um das Familienleben wieder harmonisch zu gestalten und das Eltern-Kind-Verhältnis zu stärken. Wie genau dabei vorgegangen wird, welche Hilfen herangezogen werden und welche Themen behandelt werden, richtet sich dabei ganz nach der individuellen Situation.

Zudem haben Eltern die Möglichkeit, von sich aus auf die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes zuzukommen, wenn sie bei Problemen Hilfe oder bei anderweitigen Anliegen Unterstützung benötigen. Durch Beratung und gegebenenfalls der Heranziehung weiterer Angebote hilft der Allgemeine Soziale Dienst bei individuellen Anliegen, Problemen oder Schwierigkeiten. Denn das Ziel von ihm ist es, Familien dabei zu unterstützen in einer angenehmen Atmosphäre miteinander zu leben und sowohl alltägliche Aufgaben, als auch solche, die die Erziehung betreffen, eigenständig zu meistern.

AnsprechparterInnen
BezirkZuständigkeitNameKontaktdaten

Bezirk 1: Kirchhellen, Grafenwald, Feldhausen (46244)
Team 2Anika FeikusTel.: 02041 704 531
Mail: anika.feikus@bottrop.de

Bezirk 2: Fuhlenbrock, Fuhlenbrock-Heide,
Stadtwald-West (46242)
N.N.

Bezirk 3: Boy, Eigen-Nord (46240)
Team 2Celine ZobelTel.: 02041 703 121
Mail: celine.zobel@bottrop.de

Bezirk 4: Eigen-West, Stadtwald-Ost (46240)
Team 2Nils van der WurpTel.: 02041 703 673
Mail: nils.van-der-wurp@bottrop.de

Bezirk 5: Welheim, Boy-Süd-West (46238, 46242)
Team 2Laura Marie NaurathTel.: 02041 704 158
Mail: laura-marie.naurath@bottrop.de

Team 2
Lena RadkeTel.: 02041 703 595
Mail: lena.radke@bottrop.de

Bezirk 6: Stadtmitte-Nord-Ost,
Batenbrock-West (46236)
N.N.

Bezirk 7: Stadtmitte, Altstadt (46236)
Team 1Katharina WittrockTel.: 02041 703 627
Mail: katharina.wittrock@bottrop.de

Bezirk 8: Stadtmitte-Süd,
Vonderort-Lehmkuhle (46242)
Team 1Kai Gerrit TöllerTel.: 02041 703 625
Mail: kai.toeller@bottrop.de

Bezirk 9: Batenbrock-Süd, Welheimer Mark,
Ebel, Lehmkuhle-Ost (46236)
Team 1Sandra BrzezinskiTel.: 02041 703 626
Mail: sandra.brzezinski@bottrop.de

Bezirk 10: Batenbrock-Nord (46238)
Team 2Ionela TabăTel.: 02041 705 102
Mail: ionela.taba@bottrop.de

Bezirk 11
Frau Vogt

Bezirk 12
Team 2Lisa KurafeiskiTel.: 02041 703 593
Mail: lisa.kurafeiski@bottrop.de

Teamleitung ASD Team 1
Astrid BernatzkiTel.: 02041 704 260
Mail: astrid.bernatzki@bottrop.de

Teamleitung ASD Team 1
Jasmin RudowitzTel.: 02041 705 121
Mail: jasmin.rudowitz@bottrop.de

Teamleitung ASD Team 2
Katharina SkodaTel.: 02041 704 397
Mail: katharina.skoda@bottrop.de

unbegleitet minderjährige
Ausländer
Marian FeldhoffTel.: 02041 704 615
Mail: marian.feldhoff@bottrop.de

Sachgebietsleiterin
Jennifer SträngerTel.: 02041 703 606
Mail: jennifer.straenger@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Anonyme Beratung durch das Jugendamt gem. §8b SGB VIII

Die Anonyme Beratung durch das Jugendamt gem. §8b SGB VIII richtet sich an die Menschen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Wenn diese in ihrem beruflichen Umfeld eine Kindeswohlgefährdung vermuten, können sie sich an das Jugendamt wenden. Gemeinsam mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft wird die vorliegende Situation dann beleuchtet und bewertet, um eine Entscheidung für ein gemeinsames weiteres Vorgehen zu treffen. Die insoweit erfahrene Fachkraft ist also dafür da, eine vermutete Gefährdungssituation durch ihr Wissen einzuschätzen. Je nach Einschätzung werden dann verschiedene Maßnahmen eingeleitet, die von der Heranziehung verschiedener Hilfen für das Kind und dessen Eltern, bis hin zu drastischeren Maßnahmen reichen. In jedem Fall werden allerdings zunächst die Eltern miteinbezogen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Bereich Schule
Bettina BohnTel.: 02041 376 6204
Mail: bettina.bohn@bottrop.de

Bereich Schule
Dagmar KaplanTel.: 02041 703 287
Mail: dagmar.kaplan@bottrop.de
Sachgebietsleiterin
Jennifer Stränger
Tel.: 02041 703 606
Mail: jennifer.straenger@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Anonyme Beratung durch das Jugendamt gem. §8b SGB VIII“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Ausbildungsförderung (BAföG)

Eine Ausbildungsförderung kann derjenige erhalten, der einer Ausbildung nachgeht und dem für diese, sowie für seinen Lebensunterhalt die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dabei spielt die wirtschaftliche Situation der Familie keine Rolle.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Andrea Matysiak
Tel.: 02041 703 633
Mail: bafoeg@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Ausbildungsförderung (BAföG)“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Beistandschaften

Der Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Bottrop ist für die Themen Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt und Sorgeerklärungen zuständig. Die MitarbeiterInnen haben zunächst eine beratende Funktion in diesen Bereichen und können Fragen beantworten, sowie Informationen bereitstellen. Sollte es allerdings bei der Feststellung der Vaterschaft oder bei Unterhaltsansprüchen zu Problemen kommen, kann auch eine Beistandschaft für das jeweilige Kind eingerichtet werden. Diese Beistandschaft kann dann je nach Bedarf das Kind in einem oder beiden Bereichen vor Gericht vertreten. Bei dem Thema Unterhaltsansprüche könnte eine Beistandschaft beispielsweise dann zum Einsatz kommen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für das Kind zahlt. Die Beistandschaft würde in diesem Fall also das Kind bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs vor Gericht vertreten.

Zudem kann dieser Bereich des Jugendamts neben einem Notar oder dem Standesamt diverse Urkunden ausstellen. Dazu gehören beispielsweise die Vaterschaftsanerkennung, die gemeinsame Sorgeerklärung, die Zustimmungserklärung der Mutter, sowie eine Negativbescheinigung, bei alleinigem Sorgerecht. Auch können Unterhaltsangelegenheiten beurkundet werden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

H – M
Christine FiedlerTel.: 02041 703 780
Mail: christine.fiedler@bottrop.de

E-G , N-R
Christiane KurschatTel.: 02041 704 526
Mail: christiane.kurschat@bottrop.de

S – Z
Carmen SchmolkeTel.: 02041 703 613
Mail: carmen.schmolke@bottrop.de

A – D
Karin WernerTel.: 02041 703 676
Mail: karin.werner@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Betreuungsstelle für Erwachsene

Erwachsene bekommen dann einen Betreuer, wenn sie in Bezug auf rechtliche Angelegenheiten Unterstützung benötigen, da sie eine Krankheit oder Behinderung haben. Ist dies der Fall, kümmert sich die Betreuungsstelle der Stadt Bottrop zusammen mit dem Betreuungsgericht darum, dass dem Erwachsenen ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein Berufsbetreuer zur Seite gestellt wird. Für die Beratung, Gewinnung und Unterstützung der Berufsbetreuer ist die Betreuungsstelle ebenfalls zuständig. Zudem führt sie auch Eignungsprüfungen, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, in Bezug auf ehrenamtliche Betreuer durch.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Behr
Tel.: 02041 703 594
Mail: Betreuungsstelle@bottrop.de

Frau Gerner
Tel.: 02041 704 161
Mail: Betreuungsstelle@bottrop.de

Frau Laudage
Tel.: 02041 703 655
Mail: Betreuungsstelle@bottrop.de

Frau Luszowski
Tel.: 02041 703 619
Mail: Betreuungsstelle@bottrop.de

Herr Nüsgen
Tel.: 02041 705 104
Mail: Betreuungsstelle@bottrop.de

Frau Schubert
Tel.: 02041 704 160
Mail: Betreuungsstelle@bottrop.de

Frau Sonntag
Tel.: 02041 703 623
Mail: Betreuungsstelle@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Betreuungsstelle für Erwachsene“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII

Wenn Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene von einer seelischen Behinderung bedroht sind oder solch eine bereits besteht und sie dadurch in der Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt sind oder solch eine Beeinträchtigung zu erwarten ist, haben sie Anspruch auf eine Eingliederungshilfe. Mit dieser zusammen wird die Situation betrachtet und es werden Maßnahmen und Hilfen zusammengestellt, die dem Jugendlichen individuell dabei helfen, die Teilhabe am Alltag zu verbessern.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Maike Masloff
Tel.: 02041 703 605
Mail: maike.masloff@bottrop.de

Jill Rogge
Tel.: 02041 703 687
Mail: jill.rogge@bottrop.de

Johanna Teichmann
Tel.: 02041 703 692
Mail: johanna.teichmann@bottrop.de

Ira Wolff
Tel.: 02041 703 672
Mail: ira.wolff@bottrop.de

Janine Wolff
Tel.: 02041 704 370
Mail: janine.wolff@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Elterngeld und Elternzeit

Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes dieses selbst betreuen und erziehen wollen, gibt es die Möglichkeit. bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen. Diese muss allerdings rechtzeitig bei dem Arbeitgeber beantragt werden. Man kann direkt in den ersten drei Lebensjahren die volle Elternzeit ausnutzen oder aber man bleibt zunächst ein Jahr zuhause und nimmt die restliche Elternzeit erst später. Man kann diese bis zum achten Lebensjahr des Kindes einsetzen.

Da man während der Elternzeit nicht arbeiten geht, bekommt man auch keinen Lohn ausgezahlt. Aus diesem Grund kann man bei der Elterngeldstelle Elterngeld für diese Zeit beantragen. Es ist allerdings auch möglich, Elterngeld zu bekommen, wenn man noch arbeitet. Dann darf die Arbeitszeit 32h/Woche nicht überschreiten. Wie hoch das Elterngeld ist, richtet sich nach dem Einkommen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Sybille Behr
Tel.: 02041 703 582
Mail: elterngeld@bottrop.de

Bettina Ramberg
Tel.: 02041 703 574
Mail: elterngeld@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Elterngeld und Elternzeit“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Jugendbeauftragte/Jugendreferat

Die Jugendbeauftragte ist dafür zuständig, die Interessen der Jugendlichen aus der Stadt Bottrop zu vertreten, indem sie dazu beiträgt, dass diese bei allen Planungen in der Stadt berücksichtigt werden. Ihr Ziel ist es, dass Jugendliche bei Entscheidungen und Veränderungen mitwirken und ihre eigene Meinung einbringen können. Es soll ein Angebot geschaffen werden, das den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen entspricht. So wirkt sie auch bei der Weiterentwicklung und Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit, bei der Förderung von Mitwirkungsstrukturen und bei der Planung und Durchführung zentraler Maßnahmen für Jugendliche im gesamten Stadtgebiet.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Jugendamt
Mail: amt51@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendbeauftragte/Jugendreferat“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Jugendgerichtshilfe

Wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener in einen Konflikt mit dem Gesetz gerät und ein gerichtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet wird, kommt die Jugendgerichtshilfe zum Einsatz. Sie begleitet den Jugendlichen, sowie seine Eltern während dem gesamten Prozess, also vor, während und nach der Verhandlung, und steht ihnen ebenfalls beratend zur Seite. Darüber hinaus hat die Jugendgerichtshilfe die Aufgabe, den Jugendlichen in Bezug auf seine Persönlichkeit, sein Umfeld und seine Vergangenheit besser kennenzulernen. Durch dieses Wissen kann sie dem Gericht geeignete Hilfemaßnahmen vorschlagen, die dagegen wirken sollen, dass der Jugendliche noch einmal straffällig wird. Auch bei der Ausübung der finalen Auflagen, für die sich das Gericht schlussendlich entscheidet, begleitet die Jugendgerichtshilfe den Jugendlichen weiterhin.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Steffen Grewe
Tel.: 02041 703 122
Mail: steffen.grewe@bottrop.de

Evelyn Jokiel
Tel.: 02041 703 648
Mail: evelyn.jokiel@bottrop.de

Kathrin Reyers
Tel.: 02041 703 677
Mail: kathrin.reyers@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendgerichtshilfe“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Jugendhilfeplanung

Bei der Jugendhilfeplanung geht es darum, ein System von Jugendhilfeleistungen zu entwickeln, das aufeinander und auf den vorhandenen Bedarf abgestimmt ist. Dabei wird die Ist-Situation analysiert und anhand dieser Ergebnisse und den Bedürfnissen und Wünschen der jungen Menschen werden Konzepte erstellt. Auch der Bedarf wird ermittelt, um ein möglichst passgenaues Angebot zu entwickeln. Das gesamte System mit all seinen Beteiligten und Mitwirkenden muss funktionieren und genau dort ansetzen, wo Hilfe benötigt wird.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Elisabeth Kößmeier
Tel.: 02041 703 643
Mail: elisabeth.koessmeier@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfeplanung“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Jugendparlament YOU.PA

Das Jugendparlament ermöglicht es, dass die Meinungen und Bedürfnisse der jungen Menschen gehört werden und sie ihre Interessen durch eigene Mitwirkung vertreten können. Das Parlament besteht aus 29 jungen Menschen in einem Alter von 13 bis 19 Jahren. Begleitet wird dieses von einem pädagogischen Mitarbeiter vom Jugendamt Bottrop, der die Schnittstelle zwischen Jugendlichen, Politik und Verwaltung bildet. Jugendliche haben so die Möglichkeit, sich genau für die Themen einzusetzen, die sie interessieren.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Mathias Lazinski
Tel.: 02041 704 168
Mail: mathias.lazinski@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendparlament YOU.PA“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Jugendschutz

Kinder und Jugendliche bedürfen eines besonderen Schutzes. Zum einen gibt es daher gesetzliche Regelungen, die dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden. Darüber hinaus müssen die Kinder und Jugendlichen allerdings auch selbst dazu befähigt werden, sich vor verschiedenen Gefahren im Alltag und Leben zu bewahren. Um daran zu arbeiten und dies zu erreichen, gibt es den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, der auf pädagogischen Maßnahmen basiert. Die Arbeit von diesem ist im Jugendamt Bottrop angesiedelt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Jugendamt
Mail: amt51@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendschutz“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Kinderbeauftragte/Kinderreferat

So wie es für die Jugendlichen der Stadt Bottrop eine Jugendbeauftragte gibt, so gibt es auch eine Kinderbeauftragte für die Kinder aus der Stadt. Diese vertritt die Interessen dieser und versucht sie in allen Bereichen umzusetzen und einzubringen. Die Angebote der Stadt und die Maßnahmen, die dort vorzufinden sind, sollen sich stets nach den Bedürfnissen, Wünschen und dem Bedarf der Kinder richten. Und genau dafür setzt sich die Kinderbeauftragte ein.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Nina Klaus
Tel.: 02041 703 674
Mail: nina.klaus@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinderbeauftragte/Kinderreferat“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Kindeswohlgefährdung

Für alle Belangen und Anliegen, die das Thema Kindeswohlgefährdung betreffen, ist der Allgemeine Soziale Dienst zuständig. Er nimmt Verdachtsmeldungen entgegen und prüft diese durch zertifizierte Fachkräfte. Sollte die Einschätzung eines Falls positiv ausfallen, so werden die weiteren nötigen Schritte eingeleitet. Es werden also Kontakte zu den Mitmenschen des Kindes aufgebaut, sowie zu dessen Eltern. Der Fall wird dadurch noch einmal beleuchtet und sollte sich dabei final bestätigen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, werden entsprechende Maßnahmen und Hilfsangebote eingeleitet, die dieser entgegenwirken sollen, damit das Kind wieder in einem sicheren Umfeld leben kann. Die Maßnahmen reichen von Beratungsgespräche für die Eltern bis hin zu ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen.

AnsprechpartnerInnen
BezirkZuständigkeitNameKontaktdaten

Bezirk 1: Kirchhellen, Grafenwald, Feldhausen (46244)
Team 2Anika FeikusTel.: 02041 704 531
Mail: anika.feikus@bottrop.de

Bezirk 2: Fuhlenbrock, Fuhlenbrock-Heide,
Stadtwald-West (46242)
N.N.

Bezirk 3: Boy, Eigen-Nord (46240)
Team 2Celine ZobelTel.: 02041 703 121
Mail: celine.zobel@bottrop.de

Bezirk 4: Eigen-West, Stadtwald-Ost (46240)
Team 2Nils van der WurpTel.: 02041 703 673
Mail: nils.van-der-wurp@bottrop.de

Bezirk 5: Welheim, Boy-Süd-West (46238, 46242)
Team 2Laura Marie NaurathTel.: 02041 704 158
Mail: laura-marie.naurath@bottrop.de

Team 2
Lena RadkeTel.: 02041 703 595
Mail: lena.radke@bottrop.de

Bezirk 6: Stadtmitte-Nord-Ost,
Batenbrock-West (46236)
N.N.

Bezirk 7: Stadtmitte, Altstadt (46236)
Team 1Katharina WittrockTel.: 02041 703 627
Mail: katharina.wittrock@bottrop.de

Bezirk 8: Stadtmitte-Süd,
Vonderort-Lehmkuhle (46242)
Team 1Kai Gerrit TöllerTel.: 02041 703 625
Mail: kai.toeller@bottrop.de

Bezirk 9: Batenbrock-Süd, Welheimer Mark,
Ebel, Lehmkuhle-Ost (46236)
Team 1Sandra BrzezinskiTel.: 02041 703 626
Mail: sandra.brzezinski@bottrop.de

Bezirk 10: Batenbrock-Nord (46238)
Team 2Ionela TabăTel.: 02041 705 102
Mail: ionela.taba@bottrop.de

Bezirk 11
Frau Vogt

Bezirk 12
Team 2Lisa KurafeiskiTel.: 02041 703 593
Mail: lisa.kurafeiski@bottrop.de

Teamleitung ASD Team 1
Astrid BernatzkiTel.: 02041 704 260
Mail: astrid.bernatzki@bottrop.de

Teamleitung ASD Team 1
Jasmin RudowitzTel.: 02041 705 121
Mail: jasmin.rudowitz@bottrop.de

Teamleitung ASD Team 2
Katharina SkodaTel.: 02041 704 397
Mail: katharina.skoda@bottrop.de

unbegleitet minderjährige
Ausländer
Marian FeldhoffTel.: 02041 704 615
Mail: marian.feldhoff@bottrop.de

Sachgebietsleiterin
Jennifer SträngerTel.: 02041 703 606
Mail: jennifer.straenger@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindeswohlgefährdung“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Koordinationsstelle Trennungs- und Scheidungsberatung

Eine Trennung oder Scheidung läuft leider nicht in allen Fällen friedlich ab. Sollte es dabei zu größeren Problemen oder Konflikten kommen oder sollte es keine einvernehmliche Regelung in Bezug auf den Umgang mit der elterlichen Sorge geben, können sich Eltern beraten lassen. Denn egal, um welches Problem es sich handelt, das Wohl des Kindes ist wichtig und sollte deshalb gerade bei solch einem lebenseinschneidenden Thema im Fokus stehen.

Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei den unten aufgeführten Partnern vom Jugendamt Bottrop.

Koordinationsstelle Trennungs- und Scheidungsberatung
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Sozialdienst Kath. Frauen e. V.
Tel.: 02041 186 630
Mail: info@skf-bottrop.de
Unterberg 11b,
46242 Bottrop

Ev. Beratungsstelle für Schwangerschaft,
Familie und Partnerschaft,
Staatl. anerk. Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Trennungs- und Scheidungsberatung
Tel.: 02041 317 030
Mail: ev-beratungsstelle-sfp@ev-kirche-bottrop.de
Gladbecker Str. 1a 
46236 Bottrop

Die offizielle Seite für den Bereich „Koordinationsstelle Trennungs- und Scheidungsberatung“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Koordinationsstelle unbegleitete minderjährige Ausländer

Wenn minderjährige Ausländer ohne eine erziehungsberechtigte Person nach Deutschland kommen, gilt es einiges zu organisieren. Auch für diese Aufgabe hat das Jugendamt Bottrop einen Bereich, der sich um alle dazugehörigen Angelegenheiten kümmert.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Marian Feldhoff
Tel.: 02041 704 615
Mail: marian.feldhoff@bottrop.de

Janina Pfeng
Tel.: 02041 703 618
Mail: janina.pfeng@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Koordinationsstelle unbegleitete minderjährige Ausländer“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Leistungsvereinbarungen, Entgeltvereinbarungen, Qualitätsentwicklungsvereinbarungen

Für die Arbeit von freien Jugendhilfen gibt es Regelungen und Vorschriften, die in diversen Vereinbarungen zwischen den verschiedenen Trägern festgehalten sind. Auch die Zusammenarbeit zwischen diesen wird darin thematisiert.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Gabriele Spicker
Tel.: 02041 704 255
Mail: gabriele.spicker@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Leistungsvereinbarungen, Entgeltvereinbarungen, Qualitätsentwicklungsvereinbarungen“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Netzwerk für Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist in Bezug auf die gesunde, soziale und sichere Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Aufgabe und ein wichtiger Bestandteil des Systems. Um alle Beteiligten miteinander zu verbinden, gibt es das sogenannte Netzwerkteam. Zudem ist dieses für die Weiterentwicklung und Konzeptionierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit zuständig und berät und informiert Interessierte über die verschiedenen Angebote.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Kerstin Flack
Tel.: 02041 704 167
Mail: kerstin.flack@bottrop.de

Marcus Idel
Tel.: 02041 703 790
Mail: marcus.idel@bottrop.de

Sascha Karkoßa
Tel.: 02041 704 524
Mail: sascha.karkossa@bottrop.de

Dana Lammers
Tel.: 02041 704 169
Mail: dana.lammers@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Netzwerk für Offene Kinder- und Jugendarbeit“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Netzwerk „Kinderschutz vor Ort“

Da der Kinderschutz ein Anliegen von mehreren, unterschiedlichen Organisationen und Einrichtungen ist und diese Aufgabe nur in Zusammenarbeit wirksam ist, gibt es das Netzwerk „Kinderschutz vor Ort“, das alle Beteiligten miteinander vernetzt. Dadurch werden Kooperationsbeziehungen verbessert, Abläufe werden aufeinander abgestimmt und die Qualität steigt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Jan Traeder
Tel.: 02041 705 101
Mail: jan.traeder@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Netzwerk „Kinderschutz vor Ort““ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Pflegekinderdienst

Wenn Kinder nicht mehr in ihrer leiblichen Familie leben bleiben können, gibt es die Möglichkeit, dass sie in einer Pflegefamilie unterkommen. Das dadurch entstehende Pflegeverhältnis kann auf Dauer angelegt sein oder aber nur für eine bestimmte Zeit bestehen, bis das Kind wieder zurück in seine Familie kann. Für die Vermittlung von Kindern, der Prüfung und Qualifizierung von Pflegeeltern und die Begleitung des Pflegeverhältnisses ist der Pflegekinderdienst vom Jugendamt Bottrop zuständig.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Hannah-Maria Hahne (Teamleiterin)
Tel.: 02041 704 159
Mail: hannah-maria.hahne@bottrop.de

Ulrike Kirschstein
Tel.: 02041 703 795
Mail: ulrike.kirschstein@bottrop.de

Daniel Raifura
Tel.: 02041 704 192
Mail: daniel.raifura@bottrop.de

Adrian Raupach
Tel.: 02041 703 620
Mail: adrian.raupach@bottrop.de

Bettina Schultze
Tel.: 02041 705 111
Mail: bettina.schultze@bottrop.de

Andreas Sosnowski
Tel.: 02041 703 785
Mail: andreas.sosnowski@bottrop.de

Jennifer Würdehoff
Tel.: 02041 703 821
Mail: jennifer.wuerdehoff@bottrop.de

Justine Zydek-Kühn
Tel.: 02041 703 602
Mail: justine.zydek-kuehn@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinderdienst“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Stadtranderholung – Vielfalt gemeinsam erleben

Die Stadtranderholung ist eine Ferienaktion, die es schon seit einer langen Zeit gibt. Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren haben die Möglichkeit, eine einzelne Woche oder mehrere Wochen der zweiten Sommerferienhälfte an dieser Ferienaktion teilzunehmen. Es werden in dieser Zeit verschiedene Programme angeboten, die die Ferienzeit für die Kinder abwechslungsreich gestaltet, wobei es sowohl kreative, als auch sportliche Angebote gibt. Dadurch können sie die Ferien mit Gleichaltrigen verbringen, während die Eltern ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Nina Klaus
Tel.: 02041 703 674
Mail: nina.klaus@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Stadtranderholung – Vielfalt gemeinsam erleben“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Vormundschaften, Pflegschaften

Wenn Eltern ihrer elterlichen Sorge nicht nachkommen oder dieser aus verschiedenen Gründen, wie beispielweise Krankheit, nicht nachkommen können, wird für das Kind eine Vormundschaft eingerichtet. Bei der Vormundschaft wird das Kind dann von einem Vormund rechtlich in seinen Interessen vertreten. Der Vormund kann dabei eine Person aus dem Umfeld des Kindes sein oder aber das Jugendamt Bottrop übernimmt diese Aufgabe. In diesem Fall würde man von einer Amtsvormundschaft sprechen.

Die Pflegschaft ist der Vormundschaft ähnlich, wobei ein Pfleger allerdings nur für bestimmte, ausgewählte Bereiche der elterlichen Sorge zuständig ist. Die restlichen Bereiche obliegen weiterhin den Eltern.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Mandy Bömsch
Tel.: 02041 703 138
Mail: mandy.boemsch@bottrop.de

Damian Dolinski
Tel.: 02041 705 120
Mail: damian.dolinski@bottrop.de

Andreas Ignaszak
Tel.: 02041 703 614
Mail: andreas.ignaszak@bottrop.de

Heike Münnich
Tel.: 02041 704 280
Mail: heike.muennich@bottrop.de

Nadine Schwarz
Tel.: 02041 704 179
Mail: nadine.schwarz@bottrop.de

Desirée Zimmermann
Tel.: 02041 705 103
Mail: desiree.zimmermann@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaften, Pflegschaften“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Jegliche Hilfsangebote, seien es ambulante, teilstationäre oder stationäre, sind mit Kosten verbunden. Diese abzuwickeln und zu organisieren, ist Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Sie berechnet Kostenbeiträge, zieht diese heran und sorgt dafür, dass das Geld dort ankommt, wo es hingehört.

Wirtschaftliche Jugendhilfe
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten
Bereich A-Boe
Jasmin Bandel
Tel.: 02041 704 184
Mail: jasmin.bandel@bottrop.de

Bereich Jb-Li
Sandra BräuningerTel.: 02041 703 622
Mail: sandra.braeuninger@bottrop.de

Bereich Sd-Z
Sina DreckmannTel.: 02041 704 617
Mail: sina.dreckmann@bottrop.de

Bereich Muf-Sc
Falko HaukeTel.: 02041 704 157
Mail: falko.hauke@bottrop.de

Bereich Lj-Mue
Isabell MergenTel.: 02041 703 641
Mail: isabell.mergen@bottrop.de

Bereich Bof-Go
Marion RudolfTel.: 02041 703 782
Mail: marion.rudolf@bottrop.de

Bereich Gp-Ja
Maria TelökenTel.: 02041 704 613
Mail: maria.teloeken@bottrop.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ vom Jugendamt Bottrop finden Sie hier.

19 Kommentare

Click here to post a comment

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT BOTTROP – 11.05.2012 – Inobhutnahme – Jugendamt hat sich nicht an die Regeln gehalten

    Das Jugendamt muss vor der Inobhutnahme eines Kindes die Entscheidung eines Richters abwarten – es sei denn, dazu fehlt wegen akuter Gefahr tatsächlich die Zeit. Das Verwaltungsgericht sieht es sogar als Missbrauch an, wenn das Amt sich unter Umgehung des Familiengerichtes an Elternstelle setzt.

    Das Kind hatte blaue Flecken. Eine Mitarbeiterin des Kinderhauses FleX und seine Mutter brachten es in die Klinik. Das wenige Monate alte Kind kam als Frühchen auf die Welt. Es hatte an einer Schädigung des Gehirns gelitten. Es sollte regelmäßig untersucht werden. weiterlesen…

    Quelle: derwesten.de – 06.04.2012 – Norbert Jänecke

  • Das Jugendamt Bottrop ist dafür bekannt alles zu machen was sie wollen. Andere Jugendämter sind keinesfalls so. Ich weiß von Bekannten, dass das Jugendamt Bottrop einen sehr schlechten Ruf hat und viele Mitarbeiter die dort gearbeitet haben geflüchtet sind wegen den Arbeitsbedingungen. Man muss sich fragen wer in Bottrop entscheidet, dass die Kinder in Obhut genommen werden. Dieses Jugendamt sollte dringend mal vom Landesjugendamt kontrolliert werden, das geht doch nicht so weiter!

  • Hallo Ulke, Hallo Redaktion,

    das Landesjugendamt kann das Jugendamt nicht kontrollieren. Das zuständige Ministerium kann das.
    Unser Jugendamt Montabaur reißt und entführt Kinder auch ohne die Entscheitung eines Richters abzuwarten. Und es bestand auch keine akute Gefahr.

  • Hallo zusammen,
    auch ein Ministeriu kontrlliert ein JA nicht.
    Halber Dienstherr ist der Bürgermeister oder « hochrangiger Beamte ». Dieser ist nicht kompetent und verweist entsprechende Beschwerden an das Amt zurück.
    Somit agieren die JÄ im rechtsfreien Raum.

    Gruß…..F. Mahler

  • Wir schreiben und schreiben und schreiben. Und weil jeder dem anderem etwas schreibt bleibt es auch dabei das nichts gegen die Jugendämter unternommen wird. Und das wissen die. Deshalb agieren die Jugendämter im rechtsfreien Raum. Wer kann Ihrer Meinung nach helfen Herr Mahler das Jugendämter endlich damit aufhören Menschen weiterhin zu Misshandeln.
    Zum Beispiel das Jugendamt Gelsenkirchen hat 69 Einträge. Soviel hat kaum ein anderes Jugendamt in Deutschland. Wer schickt diese Kommentare an die Dienstaufsichtbehörde. Wer ist das zuständige Ministerium in diesem Bundesland. Warum sind die Menschen so wütend. Liegt das an der Leitung des Jugendamtes, oder ist das nur eine Person die da als Sozialarbeiterin beschäftigt ist. So wie bei unserem Jugendamt.
    Was ist mit diesen Personen passiert die anderen Menschen das Leben zerstören.

  • Hallo Michael,
    nein es liegt überwiegend nicht an der einen oder anderen MA eines JA, obwohl deren persönliche Defizite natürlich auch mit hineinspielen.
    Wesentlicher ist aber das, was man vor Jahrzehnten offen das „Blockwartsyndrom“ genannt hat. Wie derartiges inszeniert werden kann, kannst Du leicht selbst ermitteln, wenn Du mal bei google das Schlagwort „Stanfort-Prison-Experiment“ eingibst ( gibt es auch zwei gut gemachte Spielfilme zu, die man über bekannte Streamingportale schauen kann ).
    Es reicht, gezielt inkompetenten Menschen umfassend und unkontrolliert Macht über andere zu erteilen, sie zu ermuntern, dieselbe auch anzuwenden, ihnen im Mißbrauchsfall Straffreiheit zuzusichern und sie werden nahezu zwangsläufig zu gnadenlosen Despoten.
    Genau das passiert in den JÄ, aber auch bei den sog. freien Trägern und in Gerichten, Rechtsanwaltskanzleien o.ä..

    Dahinter stecken die Lobbies des größten und am aggressivsten expandierenden Dienstleistungsbereichs in Deutschland. Geschätze Umsatzzahlen von etwa 100Mrd € ( für 2008 ) und Expansionsraten von 5-8% jährlich seit langem sprechen eine deutliche Sprache. Hier nur eine der offiziellen Statistiken dazu ( bei der man nicht vergessen darf, daß auch die Berechnungsmodelle immer mal geändert werden ):
    http://de.statista.com/statistik/daten/studie/12982/umfrage/inobhutnahmen-minderjaehriger-durch-jugendaemter/

    Es gibt also ein massives Geschäftsinteresse, welches dafür verantwortlich ist, daß Elternteilentzüge und Totalentelterungen bei rückläufiger Bevölkerungszahl rasant ansteigen.
    Dafür gehen manche Verbandsvorsitzende, Institutsleiter, Minister und Bundestagsabgeordnete u.s.w. auch eiskalt über ( Kinder- )Leichen.

    Eine Dienstaufsichtsbehörde dazu gibt es nicht. JÄ sind unanhängige kommunale Ämter der Städte und Landkreise. Halber Dienstherr ist der Bürgermeister oder « hochrangiger Beamte », der aber nur eine symbolische Funktion ausübt und sich nicht darum kümmert.
    Warum Menschen wütend werden liegt auf der Hand: man zerstört ihre Familie und verschleppt das liebste was sie haben, nämlich ihre Kinder.
    In den Ministerien weiß man bescheid und deckt diese Vorgänge. Trotzdem ist es natürlich nicht verkehrt, alle Beschwerden auch z.B. an das Sozial- o. Innenministerium u.s.w. zu schicken. Man kann auch sämtliche einem bekannte Medien informieren, die allerdings höchstens, je nach Quote, mal den einen oder anderen Einzelfall herauspicken. Falsch wird es dadurch aber nicht, jede Form von Veröffentlichungsmöglichkeit zu nutzen, um so nach und nach mehr Bürger zu erreichen und zum Nachdenken zu bewegen.

    Gruß………F. Mahler

  • Mein Ratschlag:

    Wenn man wegen einer sehr wichtigen Sache ins Jugendamt geht, z.B. weil sie scharf auf dein Kind sind, könnte man vorher vielleicht herausbekommen, wo dieser Mitarbeiter X, von dem man eingeladen wurde oder hingehen will, auch wohnt. Du gehst also hin, sagst ihm wo er wohnt und das du da auch ganz in der Nähe einen Bekannten hast. Wo dieser Bekannte genau wohnt, sagt man natürlich nicht. Der Mitarbeiter/in wird sich vielleicht bemühen etwas freundlicher dir gegenüber zu sein.

    Freundlichen Gruß

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Jugendamt Bottrop das größte Drecksamt, das ich jemals besucht habe.
    Ich glaub, die Unfähigen, die da rumsitzen, sind nur auf Geld aus.
    Das Wohl Kinder und/oder Jugendlicher ist denen scheiß egal.

    Verbrecheramt ist ein besserer Name.

  • Das Jugendamt Moers ist noch schlimmer….
    Hier regiert das Böse persönlich. Hier ist die Frau
    Korruption zu Hause.
    Hier regieren der Herr Sadismus und die Frau Perversion
    Sie glauben es nicht, dann recherchieren Sie mal bitte.

    Mit freundlichen Gruessen

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Hallo auch ich habe nicht gute Erfahrungen mit dem Jugendamt Bottrop gemacht, aber wo soll man sich mit seinen Problemen hin wenden es läuft ja immer wieder darauf hinaus das alles über dieses Jugenndamt läuft. Mein Sohn ist nun 20 Jahre. Angefangen hat alles mit 14 Jahre. mein Sohn ging damals zum Jugendamt weil wir zuhause pupatäre Auseinandersetzungen hatten. Was folgte war kein Gespräch nein er wurde in eine dreckige Unterkunft in Essen gebracht wo er tun und lassen konnte was er wollte, Grenzen gab es dort keine wss natürlich gut für meinen Jungen zu diese Zeit und aus seiner Sicht war. Gesagt wurde mir nichts. Ich erfuhr es erst zwei Tage später wo er war. Auch eine Vermistenanzeige bei der Polizei am gleichen tag brachte kein Erfolg da das Jugendamt sich in Verschwiegenheit wägte. Nach dem Heimaufenthalt bat ich beim Jugendamt um Hilfe bei der weiteren Vorgehendsweise zwischen mir und meinem Kind. Weit gefehlt die gab es nicht. Was folgte war ein weitere sogenantte Inobhutnahme meines Kindes weil es ja damal so schön war und man wußte ja jetzt natürlich wie es ging. Einmal zum Jugendamt und schon sind kurzzeitig aus Sicht des Jugendlichen die Probleme weg. Jetzt wurde er nach Ober Erkenschwick in eine Jugendgruppe gebracht. Dort das gleiche. Keine Betreuung keine Gespräche. Ich wurde wieder erst nach zwei Tagen des Bangen um mein Kind informiert. Nach langen hin und her wurde mir gestattet es nach der Schule in Bottrop wieder nach Ober Erkenschwick zu bringen. Ist ja nicht so weit. Anschließend durfe er auch übers Wochenende bleiben.
    Danach wieder keine Gespräche und weitere Hilfen seitens des Jugendamtes, stattdessen wurde mir der Aufenthalt meines Kindes in der sogenannten Jugendgruppe in Rechnung gestellt.
    Jetzt ist mein Kind 20 Jahre, die Schwierigkeiten gehören immer noch nicht der Vergangenheit an. Mittlerweile lebt er in einer eigenen Wohnung wo er nur schlecht zurechtkommt und keinen Lebensrythmus findet. Lebt in den Tag hinein und ich bange jeden tag um ihn das er nicht auf die kriminelle Schiene gerät. Jugendarest hat er auch schon kennengelernt für 14 Tage und genau zu diesem Zeitpunkt war dort auch keine Sozialpädagogin von Ort diese war gerade im Urlaub.
    Also wieder ohne jede pädagogische Aussprache.

    Jetzt bin auch ich an einem Punkt gelangt wo ich langsam nicht mehr weiter weiß nachdem ich immer wieder um Hilfe für meinen Sohn und mich gebeten habe und jahrelang keine bekommen habe. Zum Jugendamt möchte ich nicht wieder aber so wie es aussieht geht wieder kein Weg daran vorbei.

    Gibt es auch noch andere Hilfen, oder Hilfen wozu das jugendamt verpflichtet ist ?

    kann mir vielleicht hier jemand helfen

  • Das Jugendamt war schon um 17:29 nicht mehr erreichbar, lediglich ein Anrufbeantworter schaltete sich zu. Kinder dürfen also nur während der Geschäftszeiten in Not geraten, ebenso die Eltern. Sehr gut. Hochachtung.

  • Hallo zusammen.

    Ich habe dem Jugendamt Bottrop eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Sozialdienst katholischer Frauen in Bottrop geschickt. Die Mail ging am 01.02.2016 an den zuständigen Leiter, Herrn Trimborn raus. Bis heute, 11.02.2016 habe ich weder eine Benachrichtigung, dass meine Mail angekommen ist noch einen Anruf erhalten. Keine Reaktion.
    Der Sozialdienst ist total untätig. Die reden viel und tuen nichts. An das Jugendamt selber kommt man gar nicht ran. Ich warte jetzt noch ne Woche und schreib dann mal dem Bürgermeister.

  • Hallo Patrick, danke für deinen Hinweis. Wenn Sie direkt an den Bürgermeister
    schreiben, immer per Einschreiben mit Rückantwort. Text vorher sich gut überlegen
    und ggf. von einer sachkundigen Person gegenlesen lassen.

    An alle, die in die Situation geraten sind, eine Dienstaufsichtsbeschwerde,
    bzw. Fachaufsichtsbeschwerde, formulieren zu müssen, möchte ich auf diesen
    LINK hingeweisen:
    http://www.vaterlos.eu/beschwerde-ueber-das-jugendamt/
    Siehe auch hierzu Artikel 17 des Grundgesetztes (GG) (Petitionsrecht)
    Möglicherweise gibt es auch hier im Forum bereits entsprechende LINKs oder
    fachlich gute Schriftsätze hierzu. Bitte nachschauen !
    Wenn ernsthafte Probleme mit dem Jugendamt auftreten, hilft es in der Sache
    mitunter weiter, wenn in der Kommunikation mit dem JA höflich darauf hingewiesen
    wird, dass man den Fall auch hier bei jugendaemter. com zu veröffentlichen gedenkt.
    Gerade dieses seriös arbeitende, öffentliche sehr bekannte Forum bietet eine
    gute Gelegenheit die mitunter tatsächlich praktizierten, vereinzelten, skandalösen
    Verhaltensweisen von Mitgliedern des Jugendamts-Personal gegenüber Eltern und
    Kindern öffentlich zu machen. Auch mit Flugblättern am Ort des Geschehens ( VOR
    dem Verteilen kann im eigenen Interesse dieses zur Ansicht und Diskussion gezeigt
    werden), habe ich gute Erfahrungen gemacht. Prekär für das Personal eines Jugendamtes
    kann es werden, wenn dieses eindeutig in Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in
    einem Jugend-Hilfefall verstrickt ist. Da helfen denen dann meist auch keine vorher
    „guten Beziehungen“ zu „ihrer“ örtlichen Staatsanwaltschaft weiter, von wenigen
    Ausnahmen mal abgesehen. Korruption (als Beispiel) betrifft aber leider alle Einrichtungen
    unserer Gesellschaft, mehr oder weniger.

    Ratsuchende Eltern sollten auch bedenken, dass das Internet inzwischen von
    zumeist inkompetenten Laienberatern und Psychopathen stark frequentiert wird, die
    unter dem Deckmantel helfen zu wollen, tatsächlich aber nur ihren Hass auf den
    Staat und seinen behördlichen Einrichtungen versprühen wollen. Dabei scheuen sie
    nicht zurück , sogar Kinder für ihre Hetze schamlos in geradezu krimineller Manier
    instrumentalisieren zu wollen. Das wird dann im Einzelfall derart geschickt gemacht,
    dass es Eltern oft kaum merken, auf welche Psychopathen und Hetzer sie da reingefallen
    sind. In Einzelfällen haben bereits einige von ihnen einen amtlich diagnostizierten
    „Dachschaden“, treten aber immer noch als „Familienhelfer“ auf und entführen sogar
    Minderjährige mit ihren Säuglingen aus Mutter+Kind-Heime, man glaubt es kaum.
    Diese Personen haben zwar meist freche, flotte, wie markante Sprüche gegen Staat
    und Jugendamt drauf, sind aber oft nicht in der Lage in der Sache fachgerecht und
    kompetent zu helfen, sondern verschlimmern vielmehr oft die Situation zum
    Nachteil der Eltern und Kinder, die sich dort Rat und fachlich kompetente Hilfe erhofften.
    Am Ende signalisieren JA und FG in solchen Fällen den Eltern ein Umgangsverbot zu den
    Kindern, auch weil befürchtet wird, dass diese die mitunter paranoide Hetze an ihre Kinder
    weitergeben könnten. Schadensersatzklagen gegen diese Laienhelfer sind meist nutzlos,
    da die betroffenen Eltern ja von dem Umstand hätten wissen müssen, dass sie auf
    keine für die Jugendhilfe ausgebildeten Fachkräfte gehört haben, so die Juristen.
    Die angebliche „Hilfe durch Beratung“, erweist sich in solchen Fällen eher als
    kontraproduktiv und mitunter sogar brandgefährlich, wenn dann noch als Folge Straftaten
    begangen werden von Eltern, weil sie sich den paranoiden in der Sache völlig inkompetenten
    Hetzern anvertraut haben.
    Dann aber fackeln Polizei und Staatsanwaltschaft meist nicht lange und machen
    mitunter „kurzen Prozess“ auf dem Wege der „Amtshilfe“ und „Gefahr im Verzug“
    und holen die Kinder aus der von ihnen definierten „Gefahrenzone“. Das dann bei physischer
    Gegenwehr auch mit brachialer Gewalt. Die Definitionshoheit, was „Gefahr im
    Verzug“ ist, haben hierzu Juristen und Polizei aber auch das Personal des Jugendamtes,
    das sogar ohne Polizei Kinder aus der von ihnen definierten „Gefahrenzone“
    bringen darf. Das mag der betroffene Laie mitunter anders sehen, nützt ihm aber kaum was,
    selbst vor Gericht nicht, von eher wenigen Ausnahmen mal abgesehen.
    Deswegen:
    „Operation gelungen, Patient tot“; Das kann ja wohl keine akzeptable
    Lösung im Interesse der Hilfesuchenden sein. Ratsuchende Eltern können sich
    deswegen hier im Forum melden und ihre Sachlage schildern, damit der gesamte Fall
    diskutiert und dann schrittweise nach möglichst guten Lösungen gesucht werden kann.

    Mein Name ist Michael Strerath und ich bin Diplompädagoge und Diplom-Sozialpädagoge
    und wohne in Moers NRW bei Duisburg und arbeite nicht für das Jugendamt oder
    hier angeschlossener Dienste und Einrichtungen.
    Ich wünsche allen Besuchern eine gute Zeit und wahrhaft gute Ratgeber bei Problemen
    mit dem Jugendamt.

  • ALLE Mitarbeiter, die für Sorgerechtsfragen zuständig sind, haben beim Sorgerecht mit meiner Exfrau kollaboriert, gelogen, und mich gleich zu Beginn mit den Worten empfangen, Machense sich ma‘ nix vor, ich duz mich mit Ihrer Frau, wir arbeiten zusammen im Arbeitskreis gegen Gewalt. Verabredete Termine wurden nicht eingehalten, da wurde auch bei Gerichtsterminen munter gelogen, Termine mit einem Mitarbeiter fanden aus familiären Gründen nicht statt. Darüber war ich im Vorfeld NICHT INFORMIERT worden. Um den Termin überhaupt wahrnehmen zu können, musste ich eine wichtige Schulkonfernz vorzeitig verlassen!
    Ein anderer Mitarbeiter, der anwesend, aber mit meinem Fall nicht vertraut war, konnte als Gesprächspartner aus diesen Gründen auch nicht zur Verfügung stehen.

    Dienstaufsichtsbeschwerden, bis hin zum Oberbürgermeister, liefen ins Leere – kein Mitarbeiter habe sich etwas zuschulden kommen lassen.

    Resultat: Ich habe als Vater meiner Tochter von meiner Tochter seit 15 Jahren nichts mehr gehört und gesehen!

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.