Jugendämter Nordrhein-Westfalen

Bonn Jugendamt

Nordrhein-Westfalen Jugendämter
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Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Städtische Jugendeinrichtungen/ Jugendsozialarbeit
Leitung: Christina Bertram-Mayer
Telefon: 0228 – 773838
E-Mail: christina.betram-mayer@bonn.de
Adresse: Sankt Augustiner Straße 86 | 53225 Bonn

Städtische Tageseinrichtungen für Kinder
Leitung: Sabine Lukas
Telefon: 0228 – 773138
E-Mail: sabine.lukas@bonn.de
Adresse: Sankt Augustiner Straße 86 | 53225 Bonn

Verwaltung, Finanzen und Zuschüsse
Leitung: Konrad Breuer
Telefon: 0228 -773151
E-Mail: konrad.breuer@bonn.de
Adresse: Sankt Augustiner Straße 86 | 53225 Bonn

Jugendamt Bonn

Sankt Augustiner Straße 86
53225 Bonn
Telefon: 02 28/77-0

Inklusionsbüro
Leitung: Gabriele Wesselmann
Telefon: 0228 – 773512
E-Mail: inklusion@bonn.de
Adresse: Sankt Augustiner Straße 86 | 53225 Bonn

Jugendhilfeplanung/ Jugendförderung
Leitung: Gabriele Wesselmann
Telefon: 0228 – 773512
E-Mail: gabriele.wesselmann@bonn.de
Adresse: Sankt Augustiner Straße 86 | 53225 Bonn

Psychologische Beratungsstelle
Leitung: Jutta Bennecke
Telefon: 0228 – 774562
E-Mail: psychologische.beratungsstelle@bonn.de
Adresse: Kurfürstenallee 2-3 | 53177 Bonn

Soziale Dienste
Leitung: Sascha Fersch
Telefon: 0228 – 773117
E-Mail: sascha.fersch@bonn.de
Adresse: Sankt Augustiner Straße 86 | 53225 Bonn

13 Kommentare

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  • DA setzen Leute bewusst und willkürlich
    Kinder in die Welt, für die
    sie kaum Zeit haben.
    Das empfinde ich als obergaga.

    Was sollen Kinder von solchen
    Obergaga-Eltern halten?!

    Eine Gesellschaft, in der Mütter und Väter
    ihre Kinder nicht ausreichend selber betreuen
    können, sollte verboten werden.

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Ist es richtig, dass ein Mädchen von ihren großen Brüdern ausgenutzt wird, dass sie in ihrem Tagebuch lesen und sie ihre Schwester schlagen? Meiner Meinung nach, sollte spätestens dann, die Mutter oder der Vater etwas machen. Doch was ist, wenn keiner etwas macht? Wenn die Mutter die Brüder noch unterstützt.
    Ich finde, dass es für das Mädchen keine schöne Atmosphäre mehr zu Hause ist.

  • Ja, dass ist sehr traurig, was da abgeht.
    Wenn Vater und Mutter sich nicht darum kümmern,
    dass es der Tochter gut geht in der Familie,
    dann sollten die Eltern bestimmte Auflagen
    bekommen. Halten sie sich nicht dran, müssen
    sie gemeinnützige Arbeit verrichten.

  • Bundesstadt Bonn
    Altes Rathaus Markt
    Beigeordnete Angelika Maria Wahrheit

    Sehr geehrte Frau Wahrheit,

    Nun werde ich damit beginnen die Unterlagen und die Sprachaufzeichnungen den Medien vorzustellen. Ich darf Ihnen versichern, dass ich solange bei verschiedenen Medien vorstellig sein werde, bis dieser unfassbare Vorgang medial gewürdigt wird.
    Die gesamte Stellungnahme des Bonner Jugendamtes ist eine einzige Lügenkaskade, nachweisbar entspricht nicht auch nur einzige Behauptung des Bonner Jugendamtes der Wahrheit, das Verhalten des Jugendamtes ist eine Bankrotterklärung und unterstreicht das kindeswohlfeindliche Verhalten.
    Darüber hinaus lasse ich die wichtigsten Dokumente übersetzen und lege sie den europäischen Kritikern der deutschen Jugendämter vor. Nach meinen Kenntnissen gibt es noch keinen Vorgang bei dem Lückenlos nachgewiesen werden kann, dass jede Aussage eines Jugendamtes erlogen ist.
    Davon unabhängig bitte ich Sie auf das Jugendamt so einzuwirken, dass es die einfachsten grundlegenden Aufgaben beginnt zu erfüllen. Ich bitte darum die Order des Herrn Stein, die besagt, dass niemand auch in Notfällen zum Kindeswohl in meinem Fall intervenieren darf, aufzuheben.
    Meine Tochter hat mir mehrfach die Nachricht hinterlassen, dass Sie Kontakt mit mir haben möchte, aufgrund der Anweisung des Herrn Stein wagt es der Sachbearbeiter Herr Walder nicht im Interesse des Kindes zu handeln und die Mutter darauf hinzuweisen, dass Sie sich an die gerichtliche Vereinbarung halten soll. Der Sachbearbeiter Herr Walder behauptet wahrheitswidrig meine Tochter wolle mich nicht sehen und legt auf.
    Wie Ihnen bekannt ist habe ich viele Gespräche nach vorheriger Ankündigung, aufgezeichnet und kann das oben geschriebene belegen.
    Einige Vorgänge sind Ihnen bekannt einiges Neues hat sich aus der mir nun vorliegenden Akte ergeben. Wegen des Kontextes habe ich Ihnen trotzdem noch mal eine Zusammenfassung geschrieben und bitte Sie dies als Dienstaufsichtsbeschwerde zu behandeln. Die neuen Erkenntnisse habe ich kursiv dargestellt.

    Während einer langen psychiatrischen Erkrankung und nach einem schweren Schlaganfall steht die Mutter meiner Tochter unter gerichtlicher Betreuung und zog zu einer ihr bekannten Patchworkfamilie.
    Diese Familie hat eine Tochter im Alter meiner 12 jährigen Tochter. Aufgrund verschiedener Auffälligkeiten ist die Familie Jugendamtsbekannt. Nach 2 Monaten wohnen bei dieser Familie war eine schlimme psychische und physische Verwahrlosung bei meiner Tochter zu beobachten, die von Ihrer Klassenlehrerin ebenfalls festgestellt und schriftlich fixiert wurde.
    Aufgrund dieser Situation wurde von mir ein Gespräch mit der Klassenlehrerin, dem Jugendamt, der Kindesmutter und mir dem Vater angestrebt. Das Jugendamt lehnte alle Gespräche, außer dem Erstgespräch auf das ich Monate warten musste, mit mir ab. Meine Schreiben und die meines Anwaltes wurden vom Jugendamt nicht beantwortet. Trotz des Drängens der Lehrerin auf ein persönliches Gespräch wurde dies vom Bonner Jugendamt ebenfalls abgelehnt.
    Es wurde ein Sorgerechtsprozess mit dem Ziel initiiert, mir das Sorgerecht abzuerkennen.
    Um mich in ein schlechtes Licht zu rücken wurden zahlreiche offensichtliche Unwahrheiten vom Jugendamt in den Bericht geschrieben.

    So wurde vom Bonner Jugendamt berichtet das ich in höchster Verantwortungslosigkeit der Kindesmutter und meinem Kind gegenüber meine Adresse nicht bekanntgebe und damit auch in Notfällen nicht erreichbar sei. Da diese seit Jahren von mir getrennt lebende Kindesmutter über lange Zeit bei mir nach Ihrem Schlaganfall wohnte, kannte sie u. a. daher meine Adresse, sie gab die korrekte Adresse dem Gericht, der Unterhaltsstelle des Jugendamtes und auch anderen öffentlichen Stellen bekannt. Statt die Mutter auf die Wahrheitspflicht bei Gericht hinzuweisen, behauptete das Jugendamt nun ebenfalls meine Adresse nicht zu kennen, obwohl in der Akte nachweislich meine Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mailadresse, Adresse)zu finden sind und auch zahlreiche Schreiben von mir, mit meiner Adresse beim Jugendamt beweisbar eingingen.

    Obgleich ich mich schriftlich, mündlich und per E-Mail, dessen Eingang auch noch bestätigt wurde, mit der Behandlung meiner Tochter durch einen Psychologen einverstanden erklärte, behauptete das Jugendamt bei Gericht, ich sei damit nicht einverstanden und verhindere durch meine Sorgerecht eine dringend notwendige Behandlung.
    Gerade weil ich eine solche Therapie für nötig halte war ich mit meiner Tochter bei einem Professor und einer Psychologin die eine Behandlung befürworteten.
    Die Kindesmutter und das Jugendamt haben nun trotz einer gerichtlichen Vereinbarung, die die Behandlung beinhaltet nicht reagiert. Eine Behandlung findet noch immer nicht statt.

    Das Jugendamt behauptete weiter vor Gericht, ich missbrauche mein Sorgerecht um eine notwendige Erziehungshilfe zu verzögern, da ich mich angeblich weigerte den entsprechenden Antrag zu unterschreiben, während die Mutter ihn sofort unterschrieb.
    Nachweislich habe ich den Antrag wenige Minuten nach Erhalt an das Jugendamt unterschrieben und zurückgemailt. Der Eingang wurde vom Jugendamt bestätigt. Der Akte allerdings ist zu entnehmen das dieser Antrag der Mutter, erst zugeschickt wurde, nachdem ich ihn bereits unterschrieben hatte. (B1)
    Diese hat den Antrag dann erst knapp 14 Tage später an das Jugendamt zurückgefaxt. Das bedeutet, dass die Mutter den Antrag sehr viel später als ich unterschrieb und das, dass Jugendamt dies auch wusste. Ich muss also auch hier erneut annehmen, dass bewusst gelogen wird.
    Davon unabhängig aber hat die Erziehungshilfe bereits zu dem vom Jugendamt gewünschten Datum 03. 07. 2012 begonnen (B2), obwohl noch keine Unterschrift von einem Elternteil vorlag, was übrigens illegal ist. Es lag also nicht einmal eine Verzögerung vor.
    Bei einem Dokument (B1) wurde von der Jugendamtsmitarbeiterin Frau Wehler ein maßgebliches Datum handschriftlich geändert. Die Datumsangaben auf den Jugendamtsschreiben stimmen, da diese von einem Zentralcomputer vorgegeben werden und von den Mitarbeitern nicht geändert werden können.
    Inwieweit hier Dokumentenfälschung vorliegt muss geklärt werden.
    Des Weiteren wird meine Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich des Jugendamtes als aggressives Verhalten bezeichnet. Dem Jugendamt ist nicht bekannt, dass es sich hierbei um ein legitimes, rechtsstaatliches Instrument handelt. Ich bitte darum das Bonner Jugendamt mit den grundlegenden Rechtsstaatlichen Verhaltensregeln vertraut zu machen.
    Dem Argument des Jugendamtes, die Kindesmutter habe mir ja im Auftrag des Jugendamtes den Antrag gegeben und mich des Weiteren im Auftrag des Jugendamtes über den Antrag vollumfänglich aufgeklärt, steht die Mehrfache schriftliche Aussage der Kindesmutter entgegen, das wir seit Januar 2012 nie miteinander sprachen. Frau Wehler vom Jugendamt wird nicht Müde immer wieder zu betonen das, dass Verhältnis zwischen den Eltern keine Kommunikation zulässt. Auch kann es nicht Aufgabe der kranken Kindesmutter sein, mich über komplexe Jugendamtsinterne Anträge und Sachverhalte aufzuklären. Dies hat das Jugendamt selber zu tun.

    Nach meinem Erachten handelt es sich bei dem Verhalten des Bonner Jugendamtes zumindest um Amtsmissbrauch, Prozessbetrug, Falschaussage und Verleumdung.
    Zudem ordne ich das Verhalten des Bonner Jugendamtes als entwürdigend, inkompetent, demütigend, anmaßend und ignorant ein.

    Eine von der Mutter durchgeführte Umgansgvereitlung wird obwohl Sorge-und Umgangsrecht für den Vater, gegen den Willen des Jugendamtes, durch das Gericht bestätigt wurden, zumindest durch Tolerierung unterstützt.
    Das vorher durch tiefes Vertrauen und Liebe geprägte Verhältnis zu meiner Tochter wurde durch die Verhaltensweisen des Jugendamtes grundlegend und nachhaltig zerstört. Als die Chance auf eine Wiederherstellung des guten Verhältnisses bestand und meine Tochter mir die Nachricht hinterließ das Sie mich sehen und den Umgang wiederaufbauen möchte und ich dringend auf die Hilfe des Jugendamtes erneut angewiesen war, hat der Leiter des Bonner Jugendamtes Herr Stein, nach Aussage seiner Sekretärin, die Anweisung ausgegeben das niemand vom Jugendamt mit mir auch nur kommunizieren dürfe. Diese wie andere Nachrichten habe ich nach dem Hinweis darauf, dass ich das Gespräch aufnehme, aufgezeichnet.
    An diese Order des Herrn Stein wurde sich auch gehalten. Zumindest wurde kommentarlos aufgelegt wenn ich anrief, oder aber erst gar nicht abgehoben.
    Im Moment lebt meine Tochter in höchst fragilen und fragwürdigen Verhältnissen, dem dort lebenden Patchworkfamilienvater wurde nach Aktenlage sogar sexueller Missbrauch vorgeworfen. Die Mutter ist schwer krank und auch mit intensiver und bester medizinischer Betreuung ist der gesundheitliche Ausgang sehr ungewiss.
    In dieser Situation das ausgezeichnete Vater-Tochterverhältnis zu zerstören und den Umgang zu vereiteln kann nicht dem Kindeswohl entsprechen. An einer Aufarbeitung des Vorgangs oder gar einer seriösen kindeswohlorientierten Behandlung des Falles hat offensichtlich keiner Im Bonner Jugendamt Interesse.
    Selbst die einfachsten und selbstverständlichsten Tätigkeiten werden vom bonner Jugendamt nicht durchgeführt. Ich erhalte keinerlei Informationen bezüglich meiner Tochter

    Mit freundlichen Grüßen

  • Die im letzten Post erwähnten Mitarbeiter des Jugendamtes Bonn sind auch in unserem Fall durch mehr oder weniger starke Voreingenommenheit in Erscheinung getreten. Ich spreche hier absichtlich nicht in geschlechterspezifischer Differenzierung, sondern möchte nur auf die auffallende Einseitigkeit der Fallbetrachtung hinweisen. Es handelt sich in unserem Fall auch nicht um extreme Familiensituationen mit Partnern, sondern lediglich um minderschwere Umgangs- und Sorgerechtsproblemen getrennt lebender Eltern, die allerdings in epischer Länge ausgetragen werden.

    Die besagten Jugendamts-Mitarbeiter waren auch in unserem Fall involviert. Es fiel auf, dass sie sich auch nach ausführlicher Situationsdarlegung nicht oder nur schwer von ihrer vorgefertigten Meinung zu den beiden Parteien abbringen ließen. Diese scheint eher von Sympathien/Antipathien gegenüber den einzelnen Elternteilen geprägt zu sein. Für die Ablehnung eines Elternteils brauchte es hier anscheinend nicht viel. Es reichte, wenn man die Meinung des betreffenden Mitarbeiters nicht geteilt hat und seine eigene Überzeugung dagegen hält. Dann kommt auffallend reflexartig der Hinweis auf die eigene Ausbildung und die gefälligst nicht in Zweifel zu ziehende Fachkompetenz des Sachbearbeiters.

    Da unser Fall mittlerweile schon beim vierten Sachbearbeiter angelangt ist, und die Akten durch mehrere Hände gegangen ist, fällt es auf, dass die vorgefertigte Meinung zu den Protagonisten des Falles sich im Rahmen der Fallverteilung schnell auf den Nachfolgemitarbeiter vererbt hat. Dies lässt entsprechende Bewertungen oder eine Richtlinienansage von oben vermuten. Hier drängt sich die Vermutung auf, dass diese durchaus von Herrn Stein initiiert worden sein könnte.

    Jugendamtsleiter Herrn Stein hatte ich einmal aus Verzweiflung direkt kontaktiert, um meine Befürchtungen zu artikulieren. Im Laufe des persönlichen Gespräches wurden mir in Verkehrung der Tatsachen und ohne den Fall richtig zur Kenntnis genommen zu haben, selber im Verlaufe des Gesprächs in unangenehmer Weise massive Vorhaltungen gemacht. In Nachbetrachtung würde ich sagen, ich habe wie viele Eltern in extremen Situationen mit Verlustängsten versucht, meine Befürchtungen hinsichtlich des Kindeswohl zum Ausdruck zu bringen und das Jugendamt deshalb nur mit bester Absicht kontaktiert. Dort wurden aber auf meine Beobachtungen und Befürchtungen nicht näher eingegangen – meine Kontaktinitiative wurde vermutlich in Richtung Querulanten- und Denunziantentum interpretiert, denn ab da waren die Positionen weitgehend festgelegt. Schlimmer als das fand ich allerdings, dass der Jugendamtsleiter kein Verständnis für die Ängste und Sorgen des betroffenen Elternteils hatte und keine geeigneten Worte fand, eine einvernehmliche Lösung zwischen beiden Elternteilen anzustreben. Stattdessen wurden von diesem Moment ab, fast jede noch so unsinnige, irrationale Einlassung des anderen Elternteils für bare Münze genommen. Von diesem Moment an schien der gesunde Menschenverstand beim Jugendamt Bonn über weite Teile der Auseinandersetzung außer Kraft gesetzt zu sein. Da auch eklatante Verstöße des anderen Elternteils gegen bestehendes Umgangs- und Sorgerecht weitgehend ignoriert wurden, schien es, dass die Meinung zu dem unsrigen Fall zementiert war, und dass eine Vorverurteilung der einen Partei schon beschlossene Sache war. Diese Tendenz spiegelte sich in weiteren Jugendamtsgesprächen und in den Stellungnahmen vor Gericht wieder. Letztere versuchten zumindest nach außen hin den Eindruck der Unparteilichkeit aufrecht zu erhalten, blieben aber durch Weglassen von wichtigen Details und Fakten trotzdem einseitig Stellung beziehend.

    Da der Fall jetzt erneut vor dem Familiengericht verhandelt werden muss, halte ich mich zur Zeit mit weiterer Kritik noch zurück und warte die erneute Stellungnahme des Jugendamtes vor Gericht erst mal ab. Sollte die bereits im Vorfeld gezeigte Einseitigkeit des Jugendamtes in der Fallbetrachtung sowie die auffallende Negierung von Kindeswohlüberlegungen weitere Bestätigung finden, werde ich hier Einzelheiten des Falles ausbreiten. Wenn sich beim Jugendamt Bonn eine sachliche, rationale Sichtweise zu unserem Fall mittlerweile durchgesetzt haben sollte, werde ich natürlich auch von den positiven Wendungen in diesem Fall berichten.

  • Wer hat Ahnung an wen ich mich noch wenden kann, wenn das Jugendamt Bonn Herr Bandur eher dem verlogenem Familienhelfer Herrn Motz vom Godesheim glaubt und mir schon garnicht mehr zuhört? Mein Sohn (11) ist seit April in einer Einrichtung wegen Kindeswohlgefährdung, meine Tochter (13) lebt aber weiterhin noch bei mir. Es wurde mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen Sohn und das Gesundheitsrecht für beide Kinder entzogen. Vor Gericht hatte ich keinen Anwalt dabei, weil es das erstemal war das sowas ist, hab echt keine Ahnung gehabt. Ich durfte mich im Gerichtssaal zu nichts äußern, habe es 2x versucht und wurde hefigst von der Richterin angeschnauzt. Die Einrichtung möchte meinen aufgeweckten Sohn bald unter Tabletten setzen und ich habe die Befürchtung das die Rechtsanwältin Fr. Giesers Berkowsky zustimmen wird. Ich möchte gerne handeln, habe eine Stellungnahme verfasst und dies einem Anwalt übergeben, der leider garnichts gemacht hat. Ich mache mir sehr große Sorgen um meinen Jungen, da er dort vollkommen abdreht, ich bin geschockt was ich mir anhören muss, wenn wir telefonieren. Gibt es irgendein Verein der mich in dieser Sache unterstützen kann?

  • Liefen heute alle verlogenen Familienhelfer durch die Straßen, würden die Anwohner denken, es ist wieder Rosenmontag.

    Wende Dich an die Kölner Ortsgruppe des Vereins ‚Väter im Aufbruch für Kinder‘. Die Leute dort haben sich vielfach bewährt und helfen ebenso gerne Müttern, die in Not geraten sind, wie Vätern.

    Sich so unvorbereitet auf eine Gerichtsverhandlung einzulassen, war schon sehr blauäugig, oder?

  • Ich sage nicht alle Familienhelfer, der eine. Danke für deine Antwort, werde mich gleich morgen früh mal dort melden. Ja, sehr blauäugig, aber ich habe in meinem Leben noch nie solche Erwachsenen Personen kennengelernt. Hatte das Schreiben vom Gericht bekommen und war entsetzt, was dort alles drin stand. Das erste mal das ich überhaupt mal einen Rechtsanwalt gebraucht hätte, habe wirklich nicht drüber nachgedacht mir einen zu nehmen, weil ich ernsthaft dachte, sowas könnte man vor Gericht wie Erwachsene Menschen regeln, wie zB die Aussage von Herrn Motz, die Lebensmittel waren gänzlich aufgebraucht und hat nie in meinen Vorratsschrank geschaut. Wie soll ich das denn bezeichnen? Für mich sind das Lügen, nicht geprüft, aber behauptet. Herr Bandur war 2x in meiner Wohnung, weil Herr Motz etwas als Kindeswohlgefährdung zu bemängeln hatte, war alles ok. Beim dritten mal hat er ohne einen Termin in meiner Wohnung einen zeitnahen Termin bei Gericht veranlasst. Später hieß es sogar, das mein Sohn (11) verdächtigt wird Mittäter bei Rollerdiebstählen gewesen zu sein, hab ihn drauf angesprochen, er wusste von nichts. Hab um ein klärendes Gespräch mit Herrn Bender gebeten. Die Antwort von Herrn Bandur hierauf war, dann war er es eben nicht! Manchmal wenn ich mit denen an einem Tisch sitze, komme ich mir vor wie im Kindergarten und denke echt darüber nach, das solche Leute ein Studium abgeschlossen haben, unglaublich. Ich bin froh, das ich weiß, das ich nicht perfekt bin, ich Fehler mach und gemacht habe, eingestehen kann und mich entschuldigen kann.

  • Hallo Sonia,
    Dr. Pepper hat recht. Außerdem wäre der EfKiR in Essen empfehlenswert.
    Und sicherlich kann man Dir in einer von beiden Gruppen auch etwas weiterhelfen, was für Dich möglw. besser erreichbare SHG angeht.
    Sicher ist wohl, daß Du Dich schnellstens schlau machen solltest, wie die Familienrechtsprechung und darum gruppierte Strukturen funktionieren.

    Gruß……….F. Mahler

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT BONN – 12.12.2013 – Betrugsverdacht – Ermittlungen gegen Mitarbeiter

    Wegen Betrugsverdachts ermittelt die Staatsanwaltschaft Bonn derzeit gegen einen städtischen Mitarbeiter. Das teilte das Presseamt der Stadt Bonn am Mittwoch offiziell mit.

    Nach GA-Informationen soll es sich um einen Beamten handeln, der im Jugendamt für die Materialbeschaffung für die städtischen Kindertagesstätten zuständig war. weiterlesen…

    Quelle: general-anzeiger-bonn.de – 14.11.2013 – Von Lisa Inhoffen

  • Eine reine Katastrophe! Jahrelange Bindungen zwischen Vater und Kindern werden auseinandergerissen und das Kindeswohl geht ihnen schlicht und einfach am Arsch vorbei, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist!

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.