Jugendämter Nordrhein-Westfalen Jugendämter in Deutschland

Jugendamt Beckum

Jugendamt Beckum

Die Zuständigkeit für die Stadt Beckum obliegt dem Jugendamt Beckum.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Beckum. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Beckum erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Beckum

Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Beckum:

Stadt Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum

Tel.: 02521 290
Mail: stadt@beckum.de

Jugendamt Beckum

Kinder & Familie

Schülerfahrkosten

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten, die bei der Schülerbeförderung anfallen, übernommen werden. Dabei ist die Länge des Schulwegs ausschlaggebend, der der kürzeste Fußweg von der Wohnung des Schülers bis zur Schule ist. Die Kosten werden in folgenden Fällen übernommen:

  • Primarstufe: wenn der Schulweg mehr als 2km beträgt
  • Sekundarstufe I: wenn der Schulweg mehr als 3,5km beträgt
  • Sekundarstufe II: wenn der Schulweg mehr als 5km beträgt

Damit die Kosten übernommen werden, muss der Sorgeberechtigte des Kindes einen Antrag bei der Schule stellen. Wenn nach Prüfung der Übernahme zugestimmt wird, erhält der Schüler seine Tickets für den öffentlichen Nahverkehr von der Schule ausgehändigt. Für die folgenden Jahre ist kein erneuter Antrag notwendig.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten
Fachdienst Schule und Sport
Frau Anke Fehse
Tel.: 02521 294 003
Mail: fehse@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Schülerfahrkosten“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Adoption

Nicht immer ist es möglich, dass Kinder in ihrer Herkunftsfamilie leben bleiben können. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. In solch einem Fall kann eine Adoption in Betracht gezogen werden, um dem Kind dennoch ein sicheres Aufwachsen in einem familiären und unterstützenden Umfeld zu bieten. Der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe vom Jugendamt Beckum bietet in dieser Hinsicht Beratung zu Fragen, die eine Adoption betreffen und Erstgespräche an. Alle weiteren Maßnahmen und die eigentliche Vermittlung an sich werden von der Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf übernommen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe Beckum
Frau Heike DennerTel.:  02521 295 159
Mail: denner@beckum.de

Adoptionsvermittlungsstelle Kreis Warendorf mit Zuständigkeit Beckum
Tabita HärtelTel.: 02581 535 245
Mail: tabita.haertel@kreis-warendorf.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoption“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Kindertagespflege

Als Alternative zur Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte gibt es die Kindertagespflege. Bei dieser werden Kinder in kleinen Gruppen von einer Kindertagespflegeperson betreut. Das besondere hierbei ist, dass durch die kleinen Gruppen eine familienähnliche Umgebung entsteht und so individueller auf die Kinder eingegangen werden kann. Vorwiegend richtet sich dieses Betreuungsangebot an Kinder unter drei Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses Angebot allerdings auch von älteren Kindern genutzt werden.

Wenn Sie Fragen zu der Kindertagespflege haben, eine passende Kindertagespflegeperson suchen oder selbst eine Kindertagespflegeperson werden wollen, können Sie sich an das Jugendamt Beckum wenden. Dieses vermittelt nicht nur zu geeigneten Tagespflegeperson, sondern übernimmt auch die Eignungsprüfung und Schulung dieser.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten
Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Frau Celine Speckmann
Tel.: 02521 295 202
Mail: speckmann@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Offene Ganztagsschule

Da berufstätige Eltern meistens auch eine Betreuung ihres Kindes außerhalb der Unterrichtszeiten benötigen, gibt es das Angebot der offenen Ganztagsschulen, in denen die Kinder bis 16 Uhr betreut werden können. Wenn man solch eine Betreuung für sein Kind benötigt, muss man eine schriftliche Anmeldung abgeben.

Auch in den Oster- und Herbstferien und für drei Wochen der Sommerferien bietet die offene Ganztagsschule Betreuungsmöglichkeiten an.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Schule und Sport
Frau Natalja MartensTel.: 02521 294 004
Mail: martens@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Offene Ganztagsschule“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Elternbeiträge

Wenn das Kind ein Betreuungsangebot in Form einer Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege oder offenen Ganztagsschule in Anspruch nimmt, müssen die Eltern einen entsprechenden Beitrag dafür zahlen. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. So kann es in manchen Fällen auch vorkommen, dass Beiträge teilweise oder ganz erlassen werden, wenn die finanzielle Aufwendung nicht zumutbar ist.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Frau Milena StrunckTel.: 02521 295 204
Mail: strunck@beckum.de
Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Frau Patricia Wenning
Tel.: 02521 295 203
Mail: wenning@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Elternbeiträge“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Amtsvormundschaft

Ein Kind, dessen Eltern ihrer elterlichen Sorge nicht nachkommen, erhält einen Vormund, der die rechtliche Vertretung des Kindes übernimmt. Die Versorgung und Betreuung des Kindes obliegt dabei weiterhin den Eltern. Der Vormund vertritt in allen Lebensbereichen des Kindes dessen Interessen. Sollten die Eltern ihre elterliche Sorge wieder aufnehmen können, wird die Vormundschaft wieder aufgelöst.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Frau Birgit AufenvenneTel.: 02521 295 106
Mail: aufenvenne@beckum.de

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Frau Ursula WestermannTel.: 02521 295 107
Mail: westermann@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Amtsvormundschaft“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Kindertagesbetreuung

Die Erziehung und Bildung von Kindern in einer Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Teil im Leben eines Kindes. Hier kommt es in Kontakt mit Gleichaltrigen, macht Erfahrungen in einem sozialen Umfeld und wird gefördert. Deshalb ist die Stadt Beckum stets bemüht, ausreichend Betreuungsplätze anzubieten.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind sind, können Sie das Online-Portal Kita-Navigator benutzen, um bis zu fünf Kindertageseinrichtungen vorzumerken. Dafür müssen Sie auch den Betreuungsbedarf angeben. Übersteigt der Betreuungsbedarf 35h/Woche nicht, so ist keine Prüfung notwendig. Für einen Betreuungsumfang, der diese Zeit überschreitet, muss eine Prüfung durchgeführt werden, die die Notwenigkeit dieser Betreuungszeit untersucht.

Nachdem Sie Ihr Kind auf der Plattform vorgemerkt haben, startet ein Verfahren, nach dessen Beendigung Sie eine Rückmeldung erhalten, ob und in welcher Einrichtung Ihr Kind betreut werden kann.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten
Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Frau Milena Strunck
Tel.: 02521 295 204
Mail: strunck@beckum.de

Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Frau Patricia WenningTel.: 02521 295 203
Mail: wenning@beckum.de

Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Herr Bernd MatuszekTel.: 02521 295 201
Mail: matuszek@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagesbetreuung“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Spielplätze

Die Gestaltung der Freizeit ist für Kinder enorm wichtig, um sich weiter zu fördern und soziale Kontakte zu pflegen. Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl an Spielplätzen und andere Spielmöglichkeiten in Beckum.

Spielplätze
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Frau Sandra OeldemannTel.: 02521 295 211
Mail: oeldemann@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Spielplätze“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Kindesunterhalt

Wenn Eltern getrennt sind und auch getrennt leben, hat der Elternteil, der die Betreuung des Kindes übernimmt einen Anspruch auf Unterhalt für das Kind. Bei Bedarf kann für diese Angelegenheit eine Beistandschaft eingerichtet werden. Der Beistand berechnet und beurkundet dann den Unterhaltsanspruch und setzt diesen, wenn notwendig, auch vor Gericht durch. Diese Beistandschaft bleibt so lange bestehen, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Darüber hinaus allerdings steht das Jugendamt jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr beratend zu dem Thema Unterhalt zur Seite.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Frau Birgit AufenvenneTel.: 02521 295 106
Mail: aufenvenne@beckum.de

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Frau Ursula WestermannTel.: 02521 295 107
Mail: westermann@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindesunterhalt“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Sorgeerklärung

Bei einem Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Damit auch der Vater dieses erhält, muss man beim Jugendamt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Diese wird dann vom Jugendamt Beckum beurkundet. Auch kann das Jugendamt eine Negativbescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vorliegt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Frau Birgit AufenvenneTel.: 02521 295 106
Mail: aufenvenne@beckum.de

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Frau Ursula WestermannTel.: 02521 295 107
Mail: westermann@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Sorgeerklärung“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst ist dafür zuständig, Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben bleiben können, in Pflegefamilien zu vermitteln. Zuvor prüft sie allerdings die Pflegefamilien, ob diese für solch eine Aufgabe geeignet sind und darüber hinaus auch, ob sie zu dem Kind passen. Denn die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes stehen im Vordergrund bei dem ganzen Prozess. Je nach Situation bleibt das Kind dann nur für einen gewissen Zeitraum in der Pflegefamilie oder aber bis es erwachsen ist. Während des gesamten Pflegeverhältnisses steht das Jugendamt der Pflegefamilie zur Seite und berät und unterstützt bei Fragen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Frau Heike DennerTel.: 02521 295 159
Mail: denner@beckum.de

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Frau Inga MeysTel.: 02521 295 164
Mail: meys@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinderdienst“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Lernmittelbefreiung

Die Bücher, die ein Kind während seiner Schulzeit benötigt, werden zum größten Teil leihweise von der Stadt gestellt. Dennoch muss ein gewisser Teil an Büchern selbst besorgt werden. Dieser Eigenteil, der zu leisten ist, unterscheidet sich in der Höhe je nach Schulstufe. Wenn eine Familie allerdings staatliche Leistungen wie zum Beispiel Wohngeld oder Kindergeldzuschlag bezieht, kann dieser Eigenanteil erstattet werden. Dafür muss ein Antrag gestellt werden, der die Berechtigung beweist.

Lernmittelbefreiung
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Schule und Sport
Frau Natalja MartensTel.: 02521 294 004
Mail: martens@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Lernmittelbefreiung“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt, dies nicht regelmäßig oder in voller Höhe tut, hat das Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser Anspruch besteht unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Soziale Dienste
Frau Christa SontagTel.: 02521 295 012
Mail: sontag.c@beckum.de

Fachdienst Soziale Dienste
Frau Martina SplietkerTel.: 02521 295 011
Mail: splietker@beckum.de

Fachdienst Soziale Dienste
Frau ExnerTel.: 02521 295 013
Mail: exner@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Beurkundungen

Das Jugendamt ist dazu fähig, in bestimmten Bereichen Urkunden auszustellen. Zu den möglichen gehören die Vaterschaftsanerkennung, die Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaft, die Mutterschaftsanerkennung, die Unterhaltsverpflichtung und die gemeinsame Sorgeerklärung. Andernfalls können Sie diese Beurkundungen auch bei einem Notar oder dem Standesamt durchführen lassen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Frau Birgit AufenvenneTel.: 02521 295 106
Mail: aufenvenne@beckum.de

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Frau Ursula WestermannTel.: 02521 295 107
Mail: westermann@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Kinder und Jugendförderung

Da die Kinder und Jugendliche die Zukunft einer Stadt sind, gilt es diese besonders zu fördern und zu unterstützen. Aus diesem Grund fördert die Stadt Beckum die Arbeit von Verbänden und Kinder- und Jugendgruppen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Frau Sandra OeldemannTel.: 02521 295 211
Mail: oeldemann@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder und Jugendförderung“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst ist Ansprechpartner für eine Vielzahl an Themen. Dabei richtet er sich an Kinder, Jugendliche, Familien und Eltern. Kinder und Jugendliche können sich beispielsweise an diesen Dienst wenden, wenn sie persönliche oder soziale Probleme haben und Eltern, wenn sie bei der Erziehung ihres Kindes auf Probleme stoßen oder Unterstützung bei einer Trennung oder Scheidung benötigen. In all diesen Fällen und noch vielen mehr bietet der Allgemeine Soziale Dienst Beratung und Unterstützung. Bei Bedarf hat er auch die nötigen Kontakte, um an geeignete Beratungsstellen oder Einrichtungen weiterzuvermitteln.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Frau Michaela BuewitschTel.: 02521 295 102
Mail: buewitsch@beckum.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ vom Jugendamt Beckum finden Sie hier.

11 Kommentare

Click here to post a comment

  • Hallo Frau Gurka,

    die Grundlage und das Interesse von Jugendaemter.com ist nicht die, über private Dinge auszuspionieren. Sondern vielmehr anhand von Erfahrungen die manchmal sehr schlampige und ungerechte Arbeitsweise von Jugendämtern zu Veröffentlichen.

  • wenn das nicht schlampig ist weiß ich auch nicht…ich könnte ihnen sachen erzählen die das jugendamt gemacht hat aber ich möchte es nicht großartig rausposieren….

    das kann keine arbeitsweiße sein wo gibt es denn sowas…das geht einfach nicht…

  • Also auch wenn ich die einzige hier bin,aber ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht. Werde immer noch sehr gut betreut und habe mich noch nie allein gefühlt. Tut mir leid das andere schlechte erfahrungen gemacht haben,aber man muss auch mal ne positive meinung hier schreiben.

  • also ich habe ebenfalls sehr gute erfahrung gemacht. mein damaliger betreuer Herr Schulte, hat mir sehr viel geholfen, meine leben wieder in den griff zu bekommen und ich kann nur eins dazu schreiben, ich bin ihn für ewig dankbar.
    ohne ihn wäre ich jetzt nicht so zufrieden und glücklich.
    „falls Sie Herr Schulte das lesen sollten, ich danke ihnen vom ganzen herzen“

  • hallo ich habe scheiß erfahrungen mit dem jugendamt mein erster sohn ist 2 jahre und der zweite ist 1 jahr alt beide kinder haben die mir weggenommen ich weiß ich habe mit mein ersten sohn nur probleme gehabt weil ich im mutter kind heim war war ich überfordert und habe mich leider nicht an die regeln gehalten darum ist er weggekommen zu pflegeeltern und dan 2009 ist mein kleinster geboren und den haben sie mir ohne einen grund weggenommen.. das jugendamt stellt mir vor ich hätte meine kinder geschlagen und meine kinder hatten keine blauen flecken mein zweiter sohn ist in der 37 woche geboren und war nie zuhause er ist direkt im kh weggekommen und wie hätte ich ihn schlagen sollen im kh wenn die schwestern da rumm rennen ich sage nur scheiß jugendamt ich bekomme keine chance mich zu beweisen mich um mein kind zu kümmern…. heul das tut mir alles so weh das sie nicht bei mir sind.

  • ich lebe in Hamm Westf. suche Eltern die Probleme mit dem JA haben .
    Ich selber habe vor einigen Tagen gegen das JA in Hamm eine Strafanzeige gestellt .
    Das kann ich jeden nur sagen der Probleme mit dem JA hat stellt eine Strafanzeige .
    Man hat mir so weh getan man hat mich als lügnerin dahin gestellt
    man hat mir gedroht .
    Ich lies mich scheiden weil mein Ex Mann die Kinder geschlagen hat.
    Das JA sagt das stimmt nicht was ich da erzähle .
    Mein Ex Mann ist ein sehr starker Alkohol trinker hat schon ein Enzug hinter sich trinkt weiter und da sollen Kinder hin ????
    Eine gute Sache vom Jugendamt um Straftäter zu Züchten was lernen die da Gewalt und trunksucht oder?????
    Suche betroffene Eltern damit wir die vorgehens weise des JA mal öffentlich machen .
    Ich will meine Kinder zurück.
    Meldet euch 023819977097 Hamm Westf.Ich lebe in Hamm Westf. suche Eltern die Probleme mit dem JA haben .
    Ich selber habe vor einigen Tagen gegen das JA in Hamm eine Strafanzeige gestellt .
    Das kann ich jeden nur sagen der Probleme mit dem JA hat stellt eine Strafanzeige .
    Man hat mir so weh getan man hat mich als lügnerin dahin gestellt
    man hat mir gedroht .
    Ich lies mich scheiden weil mein Ex Mann die Kinder geschlagen hat.
    Das JA sagt das stimmt nicht was ich da erzähle .
    Mein Ex Mann ist ein sehr starker Alkohol trinker hat schon ein Enzug hinter sich trinkt weiter und da sollen Kinder hin ????
    Eine gute Sache vom Jugendamt um Straftäter zu Züchten was lernen die da Gewalt und trunksucht oder?????
    Suche betroffene Eltern damit wir die vorgehens weise des JA mal öffentlich machen .
    Ich will meine Kinder zurück.
    Meldet euch 023819977097 Hamm Westf.
    Katja Stock-Wierczoch
    Katja Stock-Wierczoch

  • Hallo Katja ich habe gelesen das du ne strafanzeige gegen das Jugendamt gestellt hast würde gern mal wissen was drauß geworden ist weil ich mit dem JA beckum auch sehr sehr schlechte erfahrungen gemacht habe und meine 5 kinder jetzt alle woanderst leben würde mich freuen wenn du dich meldest .

  • ICH KANN ES NICHT GLAUBEN WAS BEIM JUGENDAMT ABGEHT DORT WERDEN ELTERN GESCHÜTZT UND NICHTS ANDERS ABER DER CLOU KOMMT NOCH ES IST DER VERDACHT ICH WIEDER HOLE DER VERDACHT AUF SEXUELLEN MISSBRAUCH DORT UND ES WIRD IN DER FAMILIE BEKANNT GEGEBEN UND DIE KINDER SIND DORT DANN HÄUSLICHE GEWALT HABE SCHON ZUM GERICHT GESCHRIEBEN WERDE SEHEN WAS DABEI RAUSKOMMT BIN AM ÜBERLEGEN OB MAN MIT SOLCHEN SACHEN NICHT AN DIE ÖFFENTLICHKEIT GEHEN SOLLTE

  • Ich habe auch nur schlechte Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht. Es gibt Gesetze in Deutschland, die eindeutig besagen, das das Jugendamt nur die volle Berechtigung hat wenn es auch das Sorgerecht für ein Kind hat. In dem Fall das die getrennt lebenden Eltern das geteilte Sorgerecht haben, steht das Jugendamt nur als Amt da das zwischen den Eltern bei Problemen vermittelt. Es kann also nicht sein, wenn sich die Parteien wieder verstehen und sich einig sind über das Besuchsrecht, das sich ein/e Sacharbeiter/in so weit aus dem Fenster lehnt und meint das der Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, das Kind nicht bekommt, wenn das Jugendamt nicht vorher nach dem rechten geschaut hat. Erst recht nicht, wenn man nicht einmal in den eigenen Vier Wänden ist. Zumal denke ich, so ist es bei uns der Fall das das Jugendamt für nur noch mehr Problemen sorgt und das es wegen dem Amt immer wieder zu streitigkeiten kommt. Was ich sagen möchte, ist liebes Jugendamt auch ihr habt eure Vorschriften und haltet euch auch an diese und an betroffene Eltern einen guten Rat, lasst euch alles schriftlich geben und forscht eure Rechte im Internet nach. Den so ein Jugendamt hat keine grenzenlose Macht, was aber viele Mitarbeiter aus Unwissenheit ausnutzen

  • Also im wesentlichen habe gute Erfahrungen mit dem Jugendamt Beckum gemacht. Natürlich gab es auch Missverständnisse, die manchmal die Zusammenarbeit erschwert haben. Trotzdem muss ich sagen, die Hilfe und Kommunikation mit Herrn Stelten, Herrn Schulte und Frau Wegge waren kompetent

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.