Bild: © P365 / shutterstock.com „Man denkt ja, da wird einem professionell geholfen“: Gutachten vor Familiengerichten haben die wohl größte Macht...
Tag - Gutachter
Der familienpsychologische Gutachter
Der im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens beauftragte psychologische Sachverständige versteht sich traditionellerweise als qualifizierter Helfer des Gerichts. Er hat die Aufgabe, dem Gericht bei der Formulierung einer Entscheidung zu helfen.
Der Sachverständige nimmt zunächst Kontakt mit der betroffenen Familie auf, um nach einer Reihe von Gesprächs- und Diagnostikterminen in der Lage zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Empfehlung formulieren zu können, die dann als Grundlage der gerichtlichen Entscheidung dienen kann. Es wird dabei vorausgesetzt, dass der Sachverständige unter Beachtung des Datenschutzes unparteiisch, unbefangen und neutral vorgeht und eine fundierte Fachkenntnis (Rechtspsychologie, Entwicklungspsychologie, Scheidungs- und Bindungsforschung, Klinische Psychologie) vorweisen kann. Eine Orientierung an der Wissenschaftlichkeit sowie an den formalen Kriterien und Standards zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die forensische Verwertbarkeit wird vorausgesetzt.
Bei der in der Regel lösungsorientiert ausgerichteten Begutachtung wird vom Sachverständigen darauf geachtet, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht zu verletzen, die Belastung für die einzelnen Familienmitglieder so gering wie möglich zu halten und die Autonomie der Familie sowie das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Im universitären Rahmen kann bei Bedarf nach Rücksprache mit dem Gericht gegebenenfalls auch interdisziplinär (z.B. im Rahmen von Unterbeauftragungen) mit Kollegen anderer medizinischer Disziplinen (z.B. Psychiatrie, Gerichtsmedizin, Pädiatrie) zusammengearbeitet werden.
Bild: © iqoncept / depositphotos.com Dass sich Väter nicht um ihre Kinder kümmern, kommt immer wieder vor. Aber es gibt den umgekehrten Fall – Väter die...