Jugendämter Niedersachsen

Wolfenbüttel Jugendamt

Niedersachsen Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

J ugendamt Wolfenbüttel
Bahnhofstr. 11
38300 Wolfenbüttel
Telefon: 05331 / 84-0

34 Kommentare

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  • Liebe Anna,

    es tut mir Leid, dass du bisher keine wirkliche Hilfe finden konntest. Meine inzwischen erwachsene Tochter hatte und hat auch Probleme mit Depressionen – die Klinik konnten wir aber zum Glück verhindern! Hinter Depressionen stecken oft teils genetisch bestimmte Anlagen für ein Stoffwechselproblem, die Biochemie des Körpers ist nicht in Ordnung, und damit auch die Botenstoffe im Gehirn. Leider beachtet die Schulmedizin manche Dinge nicht. Recherchiere einmal unter dem Stichwort „Kryptopyrrolurie“. Es gibt auch ein Buch (Dr. Strienz)zu dieser, nur von manchen Ärzten diagnostizierten und therapierten Erkrankung. Vielleicht hilft es dir weiter. Wenn du magst, kannst du Kontakt zu mir über meine Webseite aufnehmen.

    Alles Gute für Dich!

  • Hallo!Man kann echt nur den Kopf schütteln…Warum wird einem Menschen nicht geholfen??Dafür sind doch solche Ämter da!
    Wir stehen auf der anderen Seite…
    Wir möchten einem Kind ein Zuhause geben, sind seit Jahren als Pflegeeltern gemeldet.
    Man hält uns hin seit Jahren!!!! im Jugendamt Wolfenbüttel, durch absolute Funkstille der Sachbearbeiterin!!!!Wenn wir uns melden, wird dies als Belästigung oder gar als persönliche Beleidigung empfunden, dass wir schon wieder nerven!!!!Da fragen wir uns allen Ernstes:Das Jugendamt WF wirbt in Medien um Pflegeeltern, verprellt aber diese, durch Hinhaltetechnicken und einfach mal ein paar Jahre nicht melden…Vielleicht springen „die“ ja von allein ab, denn diese Sachbearbeiterin mag wohl uns nicht…???Das ist aber ihr Problem.Wo leben wir, dass Menschen sich zur Verfügung stellen, einem Kind ein Zuhause zu geben, wo leibliche Eltern nicht in der Lage sind, die so enttäuscht und veralbert werden????Maßlos Enttäuschte Menschen

    • Sei froh , das ihr keine Pflegekinder bekommt. Wir hatten welche und ich kann nur sagen , NIE WIEDER.
      Plegeeltern haben keinerlei Rechte. Wenn die Kinder krank sind oder eine Zahnspange bekommen sollen , brauch man das Einverständnis der leiblichen Eltern. Auf welche Schule sie gehen sollen , dürfen die leiblichen Eltern entscheiden. Taufe oder Kommunion nur mit Einverständnis der Eltern. Ins Ausland Urlaub machen nur mit Einverständnis der Eltern.
      Unsere Pflegekinder hatten 12 Jahre keinen Kontakt zu den leiblichen Eltern , aber die sollen Entscheiden?
      Hilfeplangespräche 1x im Jahr und die Sachbearbeiterin meint , die Kinder sehr gut zu kennen , die sie 1 Stunde im Jahr sieht. Und daraufhin werden Entscheidungen getroffen.
      Nach 12 Jahren müssen die Kinder die Erzeuger treffen ohne vorherige Annäherung . Ohne Worte .
      Und wenn man was sagt , bekommt man zur Antwort : Es sind nicht ihre Kinder , wenn sie Emotionen aufbauen sind sie selber schuld.
      Nach 12 Jahren baut man aber Bindungen und Emotionen auf. Logisch

  • Wer glaubt von den Ämtern Hilfe zu kriegen,sollte als erstes die Augen öffnen und erkennen,wo mann lebt.In Deutschland krigt mann nur dan die Hilfe, wenn der Helfer davon profitiert.Erwartet von den Jugendämtern keine hilfe!!!Wer von denen um Hilfe bittet, wird es bereuen!!!

  • Hallo ich habe auch nur Ärger mit dem Jugendamt wolfenbüttel,ich habe eineTocher sie ist18 jahre alt und auch schon Mama,die Fr. kiehne hat mit gerichtsbeschluß sie in eine Mutter kindeinrichtung gesteck .Seit genau 4 wochen hat das Gericht ihr einfach das Kind weggenommen und in einer Pflegefamilie gessteckt, und das ist nicht in ordnung die kinderverfahers hielfe auch auch nur schlecht über meiner tochter geschrieben so das es uns mittereweile sehr schlecht geht. Das jugengdamt verlangt das sie weiter in einbetreutes wohnnen zieht und noch selber ansich zu arbeiten denn mann stellt sie als mutter unfähig da,meine tochter hat alles gemacht was mann von ihr verlangt hat.Die sogenante kindverfahrenshielfe hat nicht einmal meine tochter in der mutter kind einrichtung besucht und so kein eindrug wie gut beide miteinander umgingen.bitte meldet euch wenn ihr mir helfen könnt ich sage schon mal danke

  • Hallo Kerstin,
    zunächst solltet Ihr Euch kompetente Unterstützung durch erfahrene Betroffene verschaffen, also z.B. einer Selbsthilfegruppe, möglichst in erreichbarer Nähe, anschließen.
    Dort findet Ihr Menschen, die sich Eure Beschreibung des Falles anhören und Euch behilflich sein können, eine sachliche, chronologische Fallschreibung zu verfassen, mit der Ihr weitere Unterstützer einigermaßen in’s Bild setzen könnt.
    Auch einen Beistand, der Euch zu Behördengängen begleitet, dabei protokollieren kann ( das ist dringendst zu empfehlen ), findet Ihr am einfachsten über eine SHG.
    Ein Anwalt wird Euch mit hoher Wahrscheinichkeit nichts nützen, denn die sehr wenigen tauglichen sind sehr teuer und kaum zu finden.
    Ein FamRechtanwalt, noch dazu aus dem gleichen Gerichtsbezirk, ist günstigstenfalls nutzlos, oftmals leider sogar ein gravierender Nachteil.
    Ein paar grundlegende Infos dazu findest Du im Forum:

    Gruß………..F. Mahler

  • Hallo F. Mahler

    schau mal bei Pforzheim meinen Eintrag zu Dir an
    Eine Selbsthilfegruppe wird von dem JA oder ähnliches ausgelacht.
    Da dieses alles Betroffene Eltern sind, außer wenn ein Jurist selber Betroffen sein sollte und diese Leitet die Selbsthilfegruppe.

    Gruß

    Petra

  • Hallo F.Mahler
    Dein Rat sich mit anderen Betroffenen auszutauschen ist grundsätzlich nicht verkehrt.
    Helfen aber beim JA. kann mann sich nur selber oder aber ein Anwalt.
    Denn nach meiner Persönlichen Erfahrung kommt man dort ohne Rechtsanwalt garnicht weiter.
    Ein „guter“ Rechtsanwalt muß nicht teuer sein und ist bei gezielter Suche auch zu finden!
    Ich kann daher Deine ablehnenden Empfehlungen Anwälten gegenüber nicht verstehen.
    Gruß Peter

  • Hallo

    mein Video im Netz wurde wiederrechtlich gelöscht, wurde wieder ins Netz gebracht.

    Zu Finden unter : Video Herrenstrasse 9 Weisweil

    Gruß

    Petra

  • Hallo Petra ich muß mich erstmal bei dir bedanken, und etwas richtig stellen meine tochter ist 21 und nicht 18 bitte endschuldige meine falsche angabe,da ich 2 Töchter habe.Heute hat meine 21 järige Tochter erzählt das die verfahrens HIlfe von meiner 2järigen enkelin bei der pflegefamilie bleiben soll ,ich ver stehe das alles nicht mehr den mein Tochter macht die ganze zeit das was das ja. verlangt,nun zieht sie in eine betreute wohngruppe in der hoffnung das sie bald ihre Tochter wieder zu bekommen,selbst ihre gesetzliche betreuerin meinte das sie keine chans mehr hätte ihre Tochter zu bekommen,was der verfahrensbeistand angeht sie hat sich nur ein mal mit meiner Tochter,in meiner wohnung getroffen und auch nicht telefonich kein konntagt aufgenommen.Ich bin mitteler weile am ende mit meiner kraft.L:G. kerstin

  • Hallo Kerstin
    wenn es Deiner Tochter noch möglich sein sollte, bitte nicht in die Betreute Wohngruppe gehen.
    Die Betreuten Wohngruppen sammeln gegen die Eltern.
    Suche alle Fehler die das JA gemacht hat, die Du Nachweisen kannst und gehe damit zu einem RA außerhalb Deines Gerichtsbereiches und zusätzlich Hilfe durch veröffentlichungen.
    Die Gesetzliche Betreuerin solltet ihr versuchen wieder wegzubekommen,dieses muß regelmäßig überprüft werden und eine Betreute Wohngruppe fördert die fürs JA Unfähigkeit Deiner Tochter, da diese Sammeln und dem JA zukommenlassen.
    Deine Tochter muß einen selbstständigen Lebensweg haben, ist der erste Schritt.
    Betreuer arbeiten in erster Linie für Behörden um neue Betreuungsfälle zu bekommen.
    Keine Sorge über den Verfahrensbeistand, ich kenne meine auch nur vom Gerichtssaal.
    Wenn Du obiges hinbekommst, ergibt sich diese von alleine, weil diese wollen keine Veröffentlichungen und Rechtsstreite und können sich so ganz schnell von alleine rausziehen,diese Tanzen dem JA nach, mehr nicht.
    Eine Bitte: Sagt niemandem auch nicht hier das ihr mit der Kraft am Ende seid, wird euch Negativ ausgelegt.
    Mann hat immer eine Chance sein Kind zurückzubekommen, außer mann gibt auf, worauf das JA wartet und dieses durch Aussagen wie von der
    Betreuerin fördern lässt.
    Gib niemals auf für Das Kind zu kämpfen, denn das wird es eines Tages erfahren und euch die Schuld für evtl. eine verpfuscht Kindheit geben.

    Gruß
    Petra

  • Hallo Peter,
    „Helfen aber beim JA. kann mann sich nur selber oder aber ein Anwalt.
    Denn nach meiner Persönlichen Erfahrung kommt man dort ohne Rechtsanwalt garnicht weiter.
    Ein “guter” Rechtsanwalt muß nicht teuer sein und ist bei gezielter Suche auch zu finden!
    Ich kann daher Deine ablehnenden Empfehlungen Anwälten gegenüber nicht verstehen.“

    Erstens habe ich keinem RA ggü. eine ablehnende Empfehlung abgegeben und verwahre mich gegen diese Unterstellung.
    Zweitens hast Du nicht begründet, wie ein RA bei einem JA helfen sollte und wie Du selbst das bewerkstelligen willst.

    Gute FamR- Anwälte gibt es in D. lediglich sehr wenige und die sind nunmal heillos überlastet, schwer zu finden und sehr teuer. Der VKH-Satz deckt üblicherweise nicht mal die Kosten für das Lesen Akten.

    Drittens wozu brauchst Du Hilfe ggü. dem zuständigen JA?
    Ansprechpartner in Sorge- u. Umgangsfragen ist das Amtsgericht.

    Was Du nachvollziehen kannst, oder nicht, hat nichts mit den Erfahrungen des größten Teils der Betroffenen Eltern zu tun.
    Also bitte erstmal schlau machen und dann schreiben.

    @ Petra, wenn Du eine SHG kennst, die sich selbst dadurch disqualifiziert, daß sie zu einem JA geht um sich dort auslachen zu lassen, bis Du auf ein extremes Kuriosum gestoßen, das wohl einmalig sein dürfte.
    Eben weil es sich i.d.R. um erfahrene Menschen handelt, schließt sich derartiges von selbst aus.
    Deine Chancen, von RA und Gegenseite veralbert zu werden sind jedenfalls signifikant höher.

    @ Kerstin:
    warum genau steht Deine Tochter unter Betreuung?
    Schon mal erkundigt, wie diese zu beenden ist?
    Was meinst Du mit Verfahrenshilfe ( benutze bitte die Begriffe, die Du in den offiziellen Schreiben findest, sonst gibt es Mißverständnisse, die für Euch alle zum Nachteil sein können )?
    Verschafft Euch mindetens einen, besser mehrere persönliche Beistände, die Euch helfen, die Fakten des Falles schriftlich zu beweisen.

    Gibt es eine vollstreckbare Umgangsregelung?
    Falls nein, beantragt eine.
    Falls ja, wie genau ist die ausgestaltet und was tut Ihr zu deren Umsetzung?

    Gruß…………..F. Mahler

  • Hallo F. Mahler

    ich muß Dir Recht geben, dass die Gegenseite einen Auslachen will.
    Es liegt aber an jedem selbst ob er sich Auslachen läßt.
    In meiner letzten Gerichtsverhandlung hat meine Gegenseite eischließlich Richter gesagt, dass mein Fall für diese der schwierigste ist.
    Der Verfahrenspflege sei froh wenn er nicht nochmal in diesen Fall tätig sein müsse. diese lehnte eine Umgangsbegleitung ab.

    Warum hat mann meinen Sohn nicht nach Konstanz geholt um das verfahren fortführen zu können, weil keiner mehr weitermachen wollte mit mir.
    Es verlassen nach und nach alle den Fall den Fall David Reichstein.

    Übrigens, laut Information soll die Leiterin des JA Rahlstedt, also meine Ehemalige einen Zusammenbruch erlitten haben, weil diese den allgemeinen Druck der in Hamburg derzeit herrscht nichtmehr standhalten konnte.

    Nach Rücksprache mit einem mir bekannten RA erfuhr ich, dass es in Hamburg immer mehr RA gibt die erkannt haben, dass das JA seit ca 5 Jahren nicht mehr immer im Interesse der Familien handeln.
    Bisherr haben diese gedacht, dass das JA korreckt arbeitet, aber aufgrund vieler Streitfälle werden immer mehr RA aufmerksam.
    Auch diese Unterhalten sich über den aktuellen stand.

    Bei mir gab es drei Versuche einen Vormund für meinen Sohn zu finden, alle drei hatten aufgrund meiner zusätzlichen Aktionen abgelehnt.

    Gruß

    Petra

  • Hallo F. Mahler

    Anscheinend weißt Du selber nicht mehr was Du so überall schreibst, denn dann würdest Du nicht Denken, dass ich Dir etwas unterstellen würde.
    Wenn Du wirklich Ahnung von und mit JA hättest, wüßtest Du warum man dort einen AW braucht und wie man dieses Bewerkstelligt.
    Es ist Quatsch zu Behaupten, dass es nur wenige Fam.R- Anwälte gibt und diese noch zu Teuer und Überlastet seien.
    In erster Linie ist das JA und Vormund zuständig und wenn das nicht funktioniert das Fam.- Gericht.

    Gruß Peter

  • Hallo F. Mahler

    ich kenne keine Selbsthilfegruppe. Meinst Du ich würde mich Auslachen lassen.
    Aber wenn Du richtig gelesen hättest, würdest Du gelesen haben, dass diese ausgelacht wird, vom JA…außer…RA.

    Gruß

    Petra

  • Hallo Petra ich habe mit meiner Tochter gesprochen und die ist in der hoffung das sie ihre tochter bald wieder bekommt, aber die lage sieht nicht gut aus.Hier in wolfenbütteler Ja sind oft alle in Urlaub und keiner weiß dann an wem mann sich wenden kann,wir wollen am Montag um ein besuchsterim für meine enkelin fragen denn sie ist jetzt schon 7wochen in der pflegefamilie,ich hoffe das es klapt den wir vermiesen die kleine sehr,was das gericht angeht die lasen sich viel zeit und meine angst ist das das gericht wieder gegen uns entscheidet so das die kleine nicht zu meiner tochter zurück darf.Meine 21 järige tochter hat eine leichte behinderung das ist so sie braucht immer etwas länger als andere in ihren alter aber sonst ist sie ganz normal entwiekelt.
    liebe grüße
    kerstin

  • Hallo Kerstin

    die Masche der Jugendämter ist, wir sind im Urlaub oder auf Lehrgang oder in einem wichtigen Termin.
    So können diese die Kinder entfremden.
    Jeder Sachbearbeiter hat eine Vertretung und auch die Leitung.
    Diese kannst Du auch in Anspruch nehmen.
    Sollte es nicht funkionieren mußt Du den Klageweg bestreiten, ich habe diesen Erfolgreich durch.
    Den « hochrangiger Beamte » ( Bürgermeister) würde ich überspringen, der hilft selten.
    Du hast auch das Recht von dem Kind einmal im Monat Fotos zu bekommen, solltest Du anfordern.
    Sorgerecht und Umgangsrecht sind 2 verschiedene Schuhe die Du getrennt halten solltest.
    Bis bald
    Petra

  • Hallo Petra,
    ich habe nicht im Geringsten vor, mich mit Dir herumzustreiten.
    Du schreibst:“ich muß Dir Recht geben, dass die Gegenseite einen Auslachen will.“
    Wo habe ich das denn bitte behauptet? Diese Äußerung ist von Dir und niemandem anders.

    „Nach Rücksprache mit einem mir bekannten RA erfuhr ich, dass es in Hamburg immer mehr RA gibt die erkannt haben, dass das JA seit ca 5 Jahren nicht mehr immer im Interesse der Familien handeln.“
    Hä? Pardon Petra, aber es gibt nicht erst seit weit über 5 auch 10 Jahren immer mehr Jurastudenten, die zu nix anderem als zum herumlungern in der FamRechtsproblematik taugen, das ist zwar bitter, aber nichts neues.

    „Bisherr haben diese gedacht, dass das JA korreckt arbeitet, aber aufgrund vieler Streitfälle werden immer mehr RA aufmerksam.“
    Und wenn Dir morgen wer erzählt, daß übermorgen Weihnachten und Ostern gleichzeitig stattfindet, glaubst Du das auch?

    Welches JA und welchen MA meinst Du?
    Und wie kommst Du darauf, daß dieser RA Dir keinen völlig substanzlosen Müll erzählt hat?

    „Anscheinend weißt Du selber nicht mehr was Du so überall schreibst, denn dann würdest Du nicht Denken, dass ich Dir etwas unterstellen würde.“
    Wie kommst Du darauf, daß ich das täte? Sei doch so nett und versuche derartige Unterstellungen bitte wenigstens mit einem Zitat zu belegen.

    „Wenn Du wirklich Ahnung von und mit JA hättest, wüßtest Du warum man dort einen AW braucht und wie man dieses Bewerkstelligt.“
    Na, dann erkläre es uns doch mal. wozu braucht man den im JA und wie bewerkstelligt man es, daß er das auch tut?

    „Es ist Quatsch zu Behaupten, dass es nur wenige Fam.R- Anwälte gibt und diese noch zu Teuer und Überlastet seien.“
    Sicher ist das Quatsch, aber dieser Quatsch nennt sich Realität und bestimmt, was um uns tatsächlich vor sich geht. Nebenbei ging es nicht irgendwelche FamRechtsRA, sondern um kompetente Juristen, die nicht mehr schaden als nützen.

    „ich kenne keine Selbsthilfegruppe.“
    stelle ich mal in Vergleich zu:
    „Eine Selbsthilfegruppe wird von dem JA oder ähnliches ausgelacht.“
    Woher weißt Du das denn?
    „Aber wenn Du richtig gelesen hättest, würdest Du gelesen haben, dass diese ausgelacht wird, vom JA…außer…RA.“

    „In erster Linie ist das JA und Vormund zuständig und wenn das nicht funktioniert das Fam.- Gericht.“
    Spätestens hier wird klar, daß Du offenbar nicht so recht weißt, worauf Du Dich überhaupt zu beziehen versuchst.
    Wofür ist ein JA im allgemeinen zuständig, wofür ein Vormund und wofür ein Gericht?
    Wer ist Beteiligter, wer wirkt mit?
    Wo stellt man welchen Antrag?

    Ich denke, ich habe richtig gelesen und ich habe den Eindruck, daß Du einfach Spaß an Schreiben hast.
    Mein Vorschlag: atme erstmal tief durch und dann lies mal Deine Beiträge der letzten Zeit hintereinander weg.

    Gruß………..F. Mahler

  • Hallo F. Mahler

    du hast ganz klar Bewiesen das Du Peter und Petra durcheinander bringst.
    Ließ mal oben etwas genauer, wer was schreibt.
    Du unterstellst mir zum Teil Sachen, die ein Peter geschrieben hat und der bin ich jedenfalls nicht.

    Gruß

    Petra

  • Hallo F. Mahler
    Um auf meine Informationen auf SHG zurückzukommen, dieses ist von mir, will ich nicht abstreiten.

    Ich war einige Jahre im Familientreffpunkt Konstanz tätig.
    Eine private Gruppe zum Austauschen von allem möglichen.
    Was glaubst Du wohl was man da alles mitbekommt.
    Ich habe viele Eltern kommen und gehen sehen.

    Gruß

    Petra

  • Hallo Petra,
    wie bereits erwähnt, habe ich weder Lust noch vor, mich mit Dir herumzustreiten.
    Derartiges ist einfach nicht mein Niveau:
    „du hast ganz klar Bewiesen das Du Peter und Petra durcheinander bringst.
    Ließ mal oben etwas genauer, wer was schreibt.
    Du unterstellst mir zum Teil Sachen, die ein Peter geschrieben hat und der bin ich jedenfalls nicht.“
    Unterlasse solche Unterstellungen einfach, oder bringe wenigstens ein Zitat als Beleg.
    Es ist sicherlich nicht mein Problem, wenn Du Peter und Dich selbst nicht auseinanderhalten kannst.
    Mein Vorschlag:
    Kopiere Dir Deine Beiträge in eine Textdatei und lies nach dem schreiben eines neuen mal drüber, ob Du Dir selbst widersprichst, dann brauchst Du Dich auch nicht über andere zu ärgern.

    Deine neuste Phantasie zum Thema Selbsthilfegruppen widerspricht übrigens den davor generierten:“Um auf meine Informationen auf SHG zurückzukommen, dieses ist von mir, will ich nicht abstreiten.“
    Im Vergleich zu:
    „“Eine Selbsthilfegruppe wird von dem JA oder ähnliches ausgelacht.”“
    zu: „“ich kenne keine Selbsthilfegruppe.”“
    und zu:
    „“Aber wenn Du richtig gelesen hättest, würdest Du gelesen haben, dass diese ausgelacht wird, vom JA…außer…RA.”“
    Jetzt kommt das Ausweichmanöver:
    „Ich war einige Jahre im Familientreffpunkt Konstanz tätig.
    Eine private Gruppe zum Austauschen von allem möglichen.“

    Gruß…………F. Mahler

  • Hallo F. Mahler

    Irrtum Deinerseits Bezüglich des angeblichen Ausweichmanövers: Ich wohne seit mehreren Jahren nicht mehr in Konstanz, habe also dort mein Arbeitsverhältnis vor ca 6 Jahren aufgegeben.
    Ich habe nirgends geschriebe, dass ich keinen kannte, sondern ich kenne keine ( Zeit auf jetzt gesetzt).
    Übrigens ich ärgere mich schön lange nicht mehr über andere, aus dem alter bin ich raus.
    Wo bitte Streite ich mich mit Dir ?

    Gruß

    Petra

  • Hallo ich melde mich weil ich stink sauer auf das ja bin die wollen nur das wir alle 3 Monate unser Enkelin sehen und das nur im ja ,ich habe die auch mal gefragt wegen Ostern weil wir wollten ein tag lang mal die kleine zu uns hollen aber die meinten es währe nicht gut. gr.kerstinmeier

  • Hallo ich habe mal eine frage weiß einer wie lange es dauert bis meine Enkelin wieder zu ihrer mutter kommt,das ja redet mit mir nicht darüber es kann doch nicht sein das die kleine bald 1 jahr in der pfegefamilie ist .gr kerstin meier

  • hallo kann mir einer sagen wie lange meine Enkelin noch in der pfegefamilie bleiben muß,sie ist bald 1 jahr dort.l.g. kerstin meier

  • Hallo Kerstin,

    du musst eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft machen, sonst siehst du deine Enkelin nicht mehr und sie kommt auch nicht zurück.
    Nehme dir Freunde und Zeugen.

    MfG

  • @ Kerstin Meier:

    wahrscheinlich wird das Kind nie wieder zurück dürfen. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie es mit einer hochgradig gefährlichen kriminellen Organisation zu tun haben, die anscheinend im Auftrag der Regierung handelt.

    Argument wird sein: „Das Kind hat sich an die Fremdfamilie gewöhnt und muss dort bleiben.“ Man praktiziert erst Entfremdung, und das war es dann…denn jedem geht irgendwann das Geld zum Klagen aus….

  • mein enkel wurde vor über einem jahr in obhut genommen. gegen meinen antrag auf elterliche sorge folgten lügen des jugendamtes. diese waren grundlage in einem gutachten und grundlage der meinungsbildung der zuständigen richterin. der gerichtliche beistand meines enkels vertritt offensichtlich nicht seine interessen und die unterbringung ist ein selbstständiger verein, der sich allein durch die kinder und spenden finanziert. ich als oma bin im laufenden gerichtsverfahren zur auswahl eines vormundes nicht verfahrensberechtigt und kann somit keine stellung zu den gelogenen vorwürfen des jugendamtes machen. mein enkel hat zu keinem familienmitglied kontakt!!!!! dient dies dem kindeswohl???

  • hallo ich melde mich auch mal wieder wegen dem ja Wolfenbüttel die zuständige peson hat zu uns gesagt das wir unsere Enkelin nur schaden würden wenn wir sie sehen,und nun bekommen wir keine besuch termiene mehr ich finde es unverschämt das daß gericht so schlecht entschieden hat ich bin auch der Meinung das die Richterin mit dem vom ja gemeinsame Sache macht nur um andere zu schaden dabei sollten sie mal die kinder aus den Familien nehmen wo es wirklich notwendig ist wo die Kids geschlagen oer hungern müssen aber nein warum auch es gibt ja genug allein erziehende mütter wo mann zuschlagen kann

  • ein beschluss ist nun ergangen. sorgerechtsentzug und übertragung ans jugendamt wolfenbüttel. auf grund der lügen falle ich als vormund raus. oh, ich wurde sogar 10 min während der gerichtssitzung angehört. natürlich hatten die dort gestellten fragen nichts mit meiner erziehungseignung zu tun. ich musste den saal als NICHTBETEILIGTE verlassen, während die mitabeiterin des kinderhauses dort verbleiben durfte obwohl sie nie als verfahrensbeteiligte genannt wurde. nur im beschluss taucht sie plötzlich als beteiligte PFLEGEMUTTER auf. wieso sind eine betreuerin des kinderhauses und ihr mann (geschäftsführer des vbk)plötzlich pflegeeltern? aber damit werde ich die staatsanwaltschaft beschäftigen. diese befasst sich ja auch schon mit der verläumdung des jugendamtes und des gutachters. eine erweiterung meiner klage wegen falschaussage vor gericht folgt.

    schlimm ist, dass jeglicher kontakt meines enkels mit seiner familie unterbunden wird. sogar zur einschulung wurde er von uns entfernt, als wir ihm geschenke übergeben wollten.

    eine wichtige frage hätte ich noch: kann mir jmd auskunft über eine gewisse dipl.-psych. martina knackstedt geben? über diese frau ist im inet, telefonbuch, adressbuch nichts zu finden. telefonische bandansagen ohne namen und auch bei der psychotherapeuten- und ärztekammer ist sie nicht gemeldet. vielen dank

    doreen.baber@web.de

  • Väter werden nicht Ernst genommen! Das ist beim JA in WF anscheinend nicht anders als bei anderen Behörden (z.B. Schulen). Da muß die Kindsmutter nur kurz rumjammern – und schon stehen alle hinter ihr. Der Vater ist nur gut um den Unterhalt zu zahlen. Die Rechte, die er auf dem Papier hat, interessieren in der Praxis herzlich wenig. Es scheint einigen unglaublich schwer zu fallen zu akzeptieren, daß auch ein Vater seine Kinder abgöttisch liebt und sie bei sich haben möchte. Sogar wenn es offensichtlich ist, daß es besser für die Kinder wäre weil die Kindsmutter knietief in der Midlife-Crisis steckt und glaubt kurzfristig alles das nachholen zu müssen was sie in den letzten 20 Jahren „verpasst“ hat – selbst dann reicht ein mit zitternder Stimme vorgetragenes „ich tue doch alles für meine Kinder“ um die Damen (und Herren!) des Jugendamtes davon zu überzeugen, daß die Kinder nicht besser haben können als bei ihrer liebenden Mutter. Sorry wenn sich daß alles sehr negativ anhört – aber so sind leider meine Erfahrungen.

  • Ich habe gute Erfahrungen mit dem Jugendamt in Wolfenbüttel gemacht.

    Es kommt auch darauf an wie man seine Anliegen deutlich macht. Es ist oft hilfreich ruhig zu bleiben.

    • Wieviele Kinder wurden dir weggenommen und wieviele hast du wiederbekommen?
      Ich denke mal , das du sicher nicht so gravierende Probleme hattest , wie die Schreiber über dir.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.