Jugendämter Rheinland-Pfalz Landesjugendämter/Sozialministerien

Rheinland-Pfalz Landesjugendamt

Rheinland-Pfalz Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

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55118 Mainz
Telefon: 06131 / 967-289
Fax: 06131 / 967-365
Fax: 06131 / 967-12289
E-Mail: landesjugendamt@lsjv.rlp.de

Leitung
Birgit Zeller
Telefon: 06131 / 967-290
E-Mail: zeller.birgit@lsjv.rlp.de

Ref. 31 – Allgemeine und Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe, Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe, Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Landesjugendhilfeausschuss, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfeplanung
Sybille Nonninger
Telefon: 06131 / 967-360
E-Mail: nonninger.sybille@lsjv.rlp.de

Ref. 32 – Psychosoziales Beratungswesen, Stiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“, Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“, Ambulante Hilfen zur Erziehung, Aufgaben nach dem Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung
Karin Hanel
Telefon: 06131 / 967-523
E-Mail: karin.hanel@lsvj.rlp.de

L Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung Rheinland-Pfalz
Landesjugendamt
Rheinallee 97-101

Ref. 33 – Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
Iris Egger-Otho
Telefon: 06131 / 967-274
E-Mail: dymale-eckert.karin@lsjv.rlp.de

Ref. 34 – Hilfen zur Erziehung und für junge Volljährige, Eingliederungshilfe, Verinbarungen nach § 78 b SGB VIII, Zuständigkeit, Kostenerstattung, Kostenheranziehung, Bundeserziehungsgeldgesetz,
Unterhaltsvorschussgesetz, Familienerholung

Dr. Sandra Menk
Telefon: 06131 / 967-145
E-Mail: grogro.kirsten@lsjv.rlp.de

Ref. 35 – Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Betriebserlaubnisverfahren, Zentrale Beratungsstelle für Kinderschutz
Frank Wettengel
Telefon: 06131 / 967-380
E-Mail: wettengel.frank@lsvj.rlp.de

Ref. 36 – Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum (SPFZ), Berufspraktikum für Soziale Arbeit, Sekten und neureligiöse Gruppen
Susanne Kros
Telefon: 06131 / 967-130
E-Mail: kros.susanne@lsvj.rlp.de

Ref. 37 – Kindertagesstätten, Betriebserlaubnisverfahren, Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen, Kindertagespflege
Doris Michell
Telefon: 06131 / 967-293
E-Mail: michell.doris@lsjv.rlp.de

1 Kommentar

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  • „Das Landesjugendamt unterstützt die örtliche Jugendhilfe, die Jugendämter und die Fachkräfte von anderen Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe bei ihrer Arbeit. „,so heißt es auf der Website, d.h. aber auch, wenn Eltern sich an das LSJV RLP wenden, werden sie nicht die Unterstützung finden, die notwendig wäre.

    Eine Einrichtung in RLP wurde durch den Sorgeberechtigten mehrfach darauf hingewiesen, dass die Unterbringung eines Jugendlichen rechtswidrig sei, da Hilfe zur Erziehung in Form von selbst vom Jugendlichen zunächst nicht gewollter Heimerziehung gegen den erklärten Willen des Sorgeberechtigten erbracht würde.

    Die Einrichtung wurde deswegen mehrfach aufgefordert, die Unterbringung zu beenden, berief sich jedoch schließlich darauf, sie sei „nur Auftragnehmer des Jugendamtes“.

    Dies wurde dem LSJV RLP zur Kenntnis gebracht und um Unterstützung bei der Lösung dieses Problems gebeten,
    da es auch Aufgabe des Landesjugendamtes ist, bei Beschwerden über Jugendhilfeeinrichtungen tätig zu werden.

    Das Landesjugendamt vertrat jedoch nur die zunächst grundsätzlich richtige Ansicht, dass ein Jugendamt für Planung und Umsetzung von Hilfe zur Erziehung zuständig sei und deswegen der Handlungsspielraum einer Jugendhilfeeinrichtung durch das Handeln des Jugendamtes mit beeinflusst werde.

    Es verkannte dabei jedoch, – sei es bewusst oder durch Nachlässigkeit – dass in diesem Falle Hilfe zur Erziehung gegen den Willen der Beteiligten erbracht wurde und auch keine andere Legitimation für eine Unterbringung gegeben war.

    Handlungsspielräume für Einrichtung und Jugendamt waren also tatsächlich gar nicht gegeben.

    Eine Hilfeplanung ohne Beteiligung und Mitwirkung des Leistungsempfängers – das sind die Sorgeberechtigten und nicht die Kinder – konnte und durfte es daher gar nicht geben.
    Die Unterbringung wäre sofort zu beenden gewesen – die Einrichtung hielt jedoch wohl nur aus wirtschaftlichen Gründen an dem Vertrag mit dem Jugendamt fest und verneinte, unterstützt durch das rechtswidrig agierende Jugendamt, jede Eigenverantwortung.

    Trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage wurde die Beschwerde über die Einrichtung vom Landesjugendamt ignoriert und verschleppt, wurde also bis heute nicht bearbeitet und nicht beschieden.

    Eine solche Vorgehensweise ist skandalös und im höchsten Maße kindswohlschädlich.
    Da fragt man sich, wozu eigentlich Jugendämter und Landesjugendämter dienen?

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.