Jugendämter Sachsen

Mittelsachsen Jugendamt

Sachsen Jugendämter
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Was für Erfahrungen hast Du mit diesem Jugendamt gehabt? Teile Deine Meinung oder Kritik und mache Deine Erfahrungen hier ganz anonym öffentlich. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 03731 / 799-6495
E-Mail: jugend.familie@landkreis-mittelsachsen.de

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Frau Randhahn-Renner
Telefon: 03731 / 799-6451
Altmittweida, Mittweida (A – L)
Frau Bludau
Telefon: 03731 / 799-6376
Augustusburg, Eppendorf, Lichtenberg, Leubsdorf
Frau Stein
Telefon: 03731 / 799-3286
Bobritzsch-Hilbersdorf, Weißenborn
Frau Vollbrecht
Telefon: 03731 / 799-3278
Brand-Erbisdorf, Großhartmannsdorf
Frau Gorldt
Telefon: 03731 / 799-3281
Burgstädt (A – G), Claußnitz, Königshain-Wiederau, Lunzenau, Taura
Frau Rietzschel
Telefon: 03731 / 799-6556
Burgstädt (H – Z)
Frau Heide
Telefon: 03731 / 799-6557
Döbeln (A – D), Ostrau
Frau Greif
Telefon: 03731 / 799-2201
Döbeln (E – J), Großweitzschen
Frau Ort
Telefon: 03731 / 799-1636
Döbeln (K – V)
Frau Döring
Telefon: 03731 / 799-2243
Döbeln (W – Z), Waldheim
Herr Just
Telefon: 03731 / 799-1550
Dorfchemnitz, Frauenstein, Mulda, Neuhausen, Rechenberg-Bienenmühle, Sayda
Frau Bubel
Telefon: 03731 / 799-3294
Flöha
Frau Wittig
Telefon: 03731 / 799-3285
Frankenberg (A – K), Niederwiesa
Frau Fischer
Telefon: 03731 / 799-6263
Frankenberg (L – S), Lichtenau
Herr Gruner
Telefon: 03731 / 799-6266
Frankenberg (T – Z)
Herr Ziller
Telefon: 03731 / 799-6526
Freiberg (A – E), Oberschöna
Frau Fischle
Telefon: 03731 / 799-3279
Freiberg (F – J)
Herr Bohm
Telefon: 03731 / 799-3275
Freiberg (K – L)
Frau Grandner
Telefon: 03731 / 799-3204
Freiberg (M – S)
Herr Gumieniak
Telefon: 03731 / 799-3282
Freiberg (Sch – Z)
Frau Dziadek
Telefon: 03731 / 799-3280
Geringswalde, Zettlitz
Frau Funke
Telefon: 03731 / 799-6532
Großschirma, Reinsberg
Frau Enders
Telefon: 03731 / 799-3277
Hainichen, Rossau
Frau Jank
Telefon: 03731 / 799-6514
Halsbrücke
Herr Müller
Telefon: 03731 / 799-3284
Hartha
Frau Rogalski
Telefon: 03731 / 799-1523
Hartmannsdorf, Mühlau, Penig
Herr Thieme
Telefon: 03731 / 799-6404
Königsfeld, Rochlitz
Frau Nickelsen
Telefon: 03731 / 799-6571
Erlau, Kriebstein, Seelitz, Striegistal, Wechselburg
Herr Köhler-Born
Telefon: 03731 / 799-6559
Leisnig
Herr Minkner
Telefon: 03731 / 799-1534
Mittweida (M – Z)
Herr Groß
Telefon: 03731 / 799-6378
Mochau, Zschaitz-Ottewig
Frau Heß
Telefon: 03731 / 799-1533
Oederan
Frau Messner
Telefon: 03731 / 799-3276
Roßwein
Frau Scholl
Telefon: 03731 / 799-1614

J ugendamt Mittweida
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Telefon: 03731 / 799-6337

Adoption
Oliver Polink
Telefon: 03731 / 799-6210
E-Mail: oliver.polink@landkreis-mittelsachsen.de
Catrin Poppe
Telefon: 03731 / 799-6265
E-Mail: catrin.poppe@landkreis-mittelsachsen.de

Bundeselterngeld, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld
Gabriele Zwinscher
Telefon: 03731 / 799-6536
E-Mail: gabriele.zwinscher@landkreis-mittelsachsen.de

Beurkundungen, Beistandschaften, Kindschaftsrecht
Frau Pfuhl
Telefon: 03731 / 799-1540

Förderungen für Jugendhilfeangebote
Volkmar Junghans
Telefon: 03731 / 799-6373
E-Mail: volkmar.junghans@landkreis-mittelsachsen.de
Sven Nikolai
Telefon: 03731 / 799-6395
E-Mail: sven.nikolai@landkreis-mittelsachsen.de
Denise Schellenberg
Telefon: 03731 / 799-6331
E-Mail: denise.schellenberg@landkreis-mittelsachsen.de

Jugendarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Uwe Rühlemann
Telefon: 03731 / 799-6578
E-Mail: uwe.ruehlemann@landkreis-mittelsachsen.de
Norina Rudolph
Telefon: 03731 / 799-6267
E-Mail: norina.rudolph@landkreis-mittelsachsen.de

Kind/Familie in Krisensituationen
Telefon: 03731 / 231-07
Telefon: 03731 / 235-56

Kindertagesstätten, Kindertagespflege
Frau Jesiak
Telefon: 03731 / 799-6572

Netzwerk präventiver Kinderschutz
Peggy Schroeder
Telefon: 03731 / 799-6217
E-Mail: peggy.schroeder@landkreis-mittelsachsen.de
Ulrike Worbs-Reichenbach
Telefon: 03731 / 799-3259
E-Mail: ulrike.worbs-reichenbach@landkreis-mittelsachsen.de

Pflegekinderdienst
Oliver Polink
Telefon: 03731 / 799-6210
E-Mail: oliver.polink@landkreis-mittelsachsen.de
Catrin Poppe
Telefon: 03731 / 799-6265
E-Mail: catrin.poppe@landkreis-mittelsachsen.de
Außenstelle Freiberg
Telefon: 03731 / 799-3283
E-Mail: ines.kanold@landkreis-mittelsachsen.de
Außenstelle Döbeln
Jana Kramer
Telefon: 03731 / 799-1520
E-Mail: jana.kramer@landkreis-mittelsachsen.de
Antje Bergelt
Telefon: 03731 / 799-6365
E-Mail: antje.bergelt@landkreis-mittelsachsen.de
Birgit Hartmann
Telefon: 03731 / 799-6565
E-Mail: birgit.hartmann@landkreis-mittelsachsen.de

Übernahme von Elternbeiträgen
Frau Zwinzscher
Telefon: 03731 / 799-6567

Vormundschaften
Thomas Scheibe
Telefon: 03731 / 799-6383
E-Mail: thomas.scheibe@landkreis-mittelsachsen.de
Doreen Gasch
Telefon: 03731 / 799-6256
E-Mail: doreen.gasch@landkreis-mittelsachsen.de
Nico Barthold
Telefon: 03731 / 799-6544
E-Mail: nico.barthold@landkreis-mittelsachsen.de

Wirtschaftliche Jugendhilfen, Unterhaltsvorschuss
Frau Schröter
Telefon: 03731 / 799-6535
E-Mail: gabriela.schroeter@landkreis-mittelsachsen.de

Zentrale Anschrift:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Zusätzliche Standorte
Mastener Straße 15
04720 Döbeln
Stadtteil Zug
Hauptstraße 150
09599 Freiberg

8 Kommentare

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  • Kommentare zu “Mittelsachsen Jugendamt”

    Kommentar zum Jugendamt in Döbeln

    Dieses Jugendamt versteckt sich dahinter keine Rechtberatung durchführen zu dürfen. Man wird mit den Hinweis abgetan sich rechtliche Beratung einzuholen. Woher das Geld dafür kommt ist den Mitarbeitern egal. Kindeswohl ist diesen Bearbeitern völlig fremd, denn am liebsten möchten sie Ihre Ruhe.

  • An die Redaktion Jugendaemter.com.

    Zu den Jugendämtern

    Döbeln, Mittweida und Freiberg,
    zusammengefasst unter „Mittelsachsen Jugendamt“.

    Bedauerlicherweise ist es für mich momentan nicht
    eruierbar, dass zum einen Teil Behörden die Zahl
    ihrer Mitarbeiter erhöhen, zum anderen Teil
    entsprechende Bezirke(verwaltungsrechtlich)
    zusammengefasst wurden.

    In den letzten Wochen sind wieder Kinder zu
    Tode gekommen.

    Hier haben sich MA der JA entsprechend
    (Arbeitsüberlastung) geäußert.

    Heute Kevin, Chantal….. .

    Morgen (bitte nicht) auch noch eine Marie oder
    einen Paul, keinen Kevin und keine Chantal mehr.

    Arbeitsüberlastung lasse ich nicht gelten.

    Der Arbeitsauftrag ist gegeben. Eine „Belastung“ über
    Gebühr ist dem Dienstherren zur weiteren Behandlung
    anzuzeigen.

    Unsere Geschichte hat uns gezeigt,dass viele nur
    „Mitläufer“ waren.

    „Geschichte“ scheint sich zu widerholen.

    Nicht der richtige Anwalt, nicht das richtige Jugendamt.

    Immer zur falschen Zeit am falschen Ort.

    Mein Anwalt muss meine Interessen vertreten, dass JA
    das „Kindeswohl“.

    Überschneidungen sind möglich, wenn auch hier
    entsprechende Interessen kollidieren.

    Zu keiner Zeit habe ich seinerzeit das JA Voerde um
    Rechtsberatung gebeten.

    Das JA Voerde gibt aber ferner Stellungnahmen zu
    (möglichen) Erkrankungen Dritter (zur weiteren
    Behandlung) ab.

    Was aber passiert nun mit den Mitarbeiter/innen der
    Jugendämter in Döbeln etc. ?

    Gönnen wir ihnen ihre Ruhe.

    Niemand möchte einen „Fall Chantal“ haben.

    Wilfried Weber
    Hurricane.Winni@t-online.de

  • sz-exklusiv
    Mittwoch, 1. Juli 2009
    (Döbelner Anzeiger)

    Döbelner kritisiert das Jugendamt

    Die Sorge um das Wohl seines Kindes lässt einen Vater nicht zur Ruhe kommen.
    Sebastian Uhlig hat einen dreijährigen Sohn. Da die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, sieht er ihn nur in regelmäßigen Abständen alle zwei Wochen. Weil er besorgt ist um das Wohl seines Kindes, wandte sich Uhlig an den „Döbelner Anzeiger“.

    Mutter sei überfordert

    Er habe die Missstände, in denen sein Sohn lebt, mehrfach an das Jugendamt in Döbeln gemeldet. Die Mutter des Kindes sei mit der Erziehung überlastet. Die Mitarbeiter seien aber nicht tätig geworden. „Seit nun schon zwölf Monaten rufe ich dort an und bitte um einen Termin“, so Uhlig. Er vermutet, dass die Mutter seinen Sohn nicht in den Kindergarten schickt, obwohl das Jugendamt dafür zahlt. Zuletzt habe er einen besonders dramatischen Fall melden wollen: Sein Sohn sei fast aus dem Fenster gefallen, sagt er aufgeregt. Die Mitarbeiterin des Amtes habe bei diesem letzten Telefonat mit den Worten „Wir haben besseres zu tun“ den Hörer aufgelegt. Auf Nachfrage des DA beim « hochrangiger Beamte »samt, teilte der Pressesprecher André Kaiser mit, die Mitarbeiterin habe eine solche Aussage nicht getroffen beziehungsweise nicht in „diesem“ Ton gesprochen. Außerdem würde das Jugendamt bei Anzeigen unverzüglich handeln. Dazu gehörten auch Hausbesuche, um sich ein Bild zu machen. „Im konkreten Fall von Uhlig konnte zum wiederholten Mal keine Gefährdung festgestellt werden“, so Kaiser.

    Termin beim Amt am Montag

    Uhlig teilte gegenüber dem DA mit, dass durch die Nachfrage der eingeschalteten Presse das Jugendamt endlich tätig wird.

  • Döbeln. Mit Entsetzen und Unverständnis haben gestern Ilonka Müller, die Anwältin des misshandelten Döbelner Babys und seiner Pflegeeltern, sowie Peter Schütt, Professor am Fachbereich Methoden der Sozialarbeit an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Mittweida, auf den Fall vor dem Leipziger Landgericht reagiert.

    Wie berichtet stehen seit Dienstag eine Frau aus Döbeln und ihr Lebensgefährte vor Gericht, weil sie ihren Sohn über Monate vernachlässigten und fast verhungern ließen.

    Ilonka Müller will eine gerechte Strafe für die Eltern und ein Signal setzen: „Es kann nicht sein, dass Menschen, die ein hilfloses Kind so vernachlässigen, dass es fast verhungert, nur auf Bewährung verurteilt werden. Dieses Kind wird sein Leben lang an den Folgeschäden dieser Misshandlung leiden. Wichtig ist es auch, die Gesellschaft zu sensibilisieren. Sie muss wieder zum Anwalt ihrer Kinder werden, für ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen sorgen.“ Als Anwältin nimmt Ilonka Müller die Rechte des Jungen wahr: „Er kann nicht sprechen, also tue ich es für ihn und frage: Wieso darf meine Mutter mich dahinvegetieren, fast verhungern lassen?“ Die Juristin will nicht anerkennen, dass die Kindesmutter vermindert schuldfähig ist: „Diese Frau hat ihre drei Kinder wissentlich vernachlässigt. Im ersten Fall lehnte sie zunächst Hilfen ab. Als ihr dann das Sorgerecht für die große Tochter entzogen wurde, lenkte sie aber ein, nahm die Hilfe des Jugendamtes an. Sie ist also zur Einsicht fähig, sobald sie Schaden für sich selbst befürchtet. Im Falle des Kleinsten gibt es Aussagen von ihr, die nachweisen, dass sie denken kann. So ging sie mit dem Jungen zum Arzt, nachdem sie eine Fernsehsendung gesehen hatte, in der über den Hungertod eines Kindes und die Haftstrafe für die Mutter berichtet wurde.“

    Peter Schütt macht wiederum auf die Versäumnisse des Döbelner Jugendamtes aufmerksam: „Das Jugendamt hat eine Wächterpflicht. In diesem Fall aber hat das Amt die Anhaltspunkte für die Krise dieser Familie nicht gesehen und die Gefährdung des Kindeswohls verkannt. Diese ist potenziell gegeben, da die Mutter bereits zwei Kinder vernachlässigt hat.“ Nach Schütts Erfahrungen fehlt fast allen Jugendämtern die Qualifikation und damit der Blick, Krisen in Familien zu erkennen: „Natürlich nehmen solche Vorfälle einen verschwindenden Prozentsatz im Alltag eines Jugendamtes ein. Aber man muss dafür gewappnet sein.“

    Kathrin Gerlach

    Leipziger Zeitung, 26.5.2005

  • Leserbrief (gekürzt) von Prof. Dr. Niedermier (Juristin) und Prof. Dr. Schütt

    Es läßt sich nach der bisherigen Feststellung zum Sachverhalt nicht nachvollziehen, warum alleine die Mutter und nicht auch das Jugendamt zur Verantwortung gezogen wird. Wenn das Jugendamt bereits andere Kinder dieser Mutter in früheren Zeiten dieser entziehen mußte (Sorgerechtsentzug), hätte es im Rahmen des staatlichen Wächteramtes der Mutter bei dem 3. Kind in besonderer Weise Hilfe und Unterstützung geben müssen, aber auch in besonderer Weise darauf achten müssen, ob sie nunmehr die Erziehungsverantwortung wahrnimmt. Das ist allem Anschein nach nicht geschehen. Neben der strafrechtlichen Verantwortung tritt hier – wie im Grundsatz bei der Kindesmutter auch – der zivilrechtliche Schadensersatz hinzu. Denn das mindestens (grob?) fahrlässig nicht Tätigwerden des Jugendamtes ist eine wesentliche Ursache für die mannigfaltigen Schmerzen, die das Kind erfahren hat. Und für die Schäden, die das Kind erlitten hat, tritt hinzu, daß von der Kindesmutter wohl kaum, aber vom JA sehr wohl ein materieller Schadensersatz verlangt und geholt werden kann. Um zu vergleichen, mit welcher Entschiedenheit hier andere Gerichte vorgehen, sei auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 23.7.03 (4U42/03) verwiesen. Hier wurde ein Jugendamt verurteilt, einem Pflegekind Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen, weil dieses Amt ähnlich fahrlässig gehandelt hatte.

  • Es macht einen schon nachdenklich, dass die Rechtsanwältin Ilonka Müller aus Döbeln sich für die Rechte des armen kleinen Jungen einsetzen will, denn schlieslich ist gerade diese Rechtsanwältin über die Kreisgrenzen von Döbeln hinaus dafür bekannt alles dafür zu unternehmen gerade beim Kindeswohl Väter auf ein Minimum Ihrer Umgangsrechte beschränken zu wollen.
    Es ist schade, dass ein kleiner wehrloser Junge von der Rechtsanwältin Frau Ilonka Müller aus Döbeln dazu benutzt wird sich als Saubermann(Frau) profilieren zu wollen!

  • Leider musste ich feststellen, dass dieses Jugendamt keinen Handlungsbedarf sieht, wenn die Mutter mit den Kindern (rechtswidrig) verschwindet und im Nachhinein trotz gemeinsamen Sorgerechts die Umgangskontakte mit dem Vater blockiert. Hier wird schlichtweg das Faustrecht geduldet, Mutter tut es einfach.
    Spart Euch den Benzin für Termine und die Telefonkosten mit diesen Jugendamt, denn es gibt da leider keine lösungsorientierte Arbeitsweise bzw. die Lösung ist: die Kinder der Mutter zu sichern.

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT MITTELSACHSEN – 03.06.2016 – Schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt
    Im Prozess um ein misshandeltes Kind nimmt die Kritik an der Behörde zu. Auch eine Angeklagte meldet sich zu Wort.

    Vor dem Landgericht Chemnitz haben am dritten Prozesstag im Misshandlungsprozess um ein Freiberger Mädchen mehrere Zeugen dem Jugendamt des Landkreises schwere Vorwürfe gemacht. weiterlesen…

    Quelle: freiepresse.de – 10.03.2016 – Von Joachim Heymer

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.