Jugendämter Rheinland-Pfalz

Wittlich Jugendamt

Rheinland-Pfalz Jugendämter
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Fax: 06571 / 14-2500

Leitung
Bernd Bäumler
Telefon: 06571 / 14-2210
Fax: 06571 / 14-42210
E-Mail: bernd.baeumler@bernkastel-wittlich.de

Allgemeiner Sozialer Dienst
Rosemarie Althoff
Telefon: 06571 / 14-2292
Fax: 06571 / 14-42292
E-Mail: rosemarie.althoff@bernkastel-wittlich.de
Gisela Becker
Telefon: 06571 / 14-2283
Fax: 06571 / 14-42283
E-Mail: gisela.becker@bernkastel-wittlich.de
Miriam Vogt
Telefon: 06571 / 14-2430
Fax: 06571 / 14-42430
E-Mail: miriam.vogt@bernkastel-wittlich.de
Palina Fantes
Telefon: 06571 / 14-2285
Fax: 06571 / 14-42285
E-Mail: palina.fantes@bernkastel-wittlich.de
Florian Meurer
Telefon: 06571 / 14-2487
Fax: 06571 / 14-42487
E-Mail: florian.meurer@bernkastel-wittlich.de
Julia Minnebeck
Telefon: 06571 / 14-2284
Fax: 06571 / 14-42284
E-Mail: julia.minnebeck@bernkastel-wittlich.de
Martina Müller
Telefon: 06571 / 14-2281
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E-Mail: martina.mueller@bernkastel-wittlich.de
Bianca Nachtwey
Telefon: 06571 / 14-2297
Fax: 06571 / 14-42297
E-Mail: bianca.nachtwey@bernkastel-wittlich.de
Bettina Schmitz
Telefon: 06571 / 14-2486
Fax: 06571 / 14-42486
E-Mail: bettina.schmitz@bernkastel-wittlich.de
Willi Schüller
Telefon: 06571 / 14-2410
Fax: 06571 / 14-42410
E-Mail: willi.schueller@bernkastel-wittlich.de

Beurkundungen, Beistandschaften, Beratungen und Unterstützung
Buchstaben: A-Ed
Thomas Metzen
Telefon: 06571 / 14-2266
Fax: 06571 / 14-42266
E-Mail: thomas.metzen@bernkastel-wittlich.de
Buchstaben: Ef-H
Kerstin Conrad
Telefon: 06571 / 14-2443
Fax: 06571 / 14-42443
E-Mail: kerstin.conrad@bernkastel-wittlich.de
Buchstaben: I-Ko
Marita Valerius
Telefon: 06571 / 14-2306
Fax: 06571 / 14-42306
E-Mail: marita.valerius@bernkastel-wittlich.de
Buchstaben: Kr-Ma
Jürgen Michels
Telefon: 06571 / 14-2230
Fax: 06571 / 14-42230
E-Mail: juergen.michels@bernkastel-wittlich.de
Buchstaben: Me-Pa
Mathilde Lucas-Schmitz
Telefon: 06571 / 14-2384
Fax: 06571 / 14-42384
E-Mail: mathilde.lucas-schmitz@bernkastel-wittlich.de
Buchstaben: Pe-Schu
Susanne Schoemen
Telefon: 06571 / 14-2336
Fax: 06571 / 14-42336
E-Mail: susanne.schoemen@bernkastel-wittlich.de
Buchstaben: Schw-Z
Bärbel Esch
Telefon: 06571 / 14-2345
Fax: 06571 / 14-42345
E-Mail: baerbel.esch@bernkastel-wittlich.de

J ugendamt Bernkastel-Wittlich
Kurfürstenstr. 16
54516 Wittlich
Telefon: 06571 / 14-0

Elterngeld, Elternzeit
Buchstaben: A-Ga
Anja Frenzel
Telefon: 06571 / 14-2318
Fax: 06571 / 14-42318
E-Mail: anja.frenzel@bernkastel-wittlich.de
Buchstaben: Gb-Ki
Sabrina Karkus
Telefon: 06571 / 14-2286
Fax: 06571 / 14-42286
E-Mail: sabrina.karkus@bernkastel-wittlich.de
Buchstaben: Kj-Ni
Alexandra Gansen
Telefon: 06571 / 14-2249
Fax: 06571 / 14-42249
E-Mail: alexandra.gansen@bernkastel-wittlich.de
Buchstaben: Nj-Sch
Anja Licht-Lautwein
Telefon: 06571 / 14-2493
Fax: 06571 / 14-42493
E-Mail: anja.licht-lautwein@bernkastel-wittlich.de
Buchstaben: Se-Z
Christa Kiesgen
Telefon: 06571 / 14-2496
Fax: 06571 / 14-42496
E-Mail: christa.kiesgen@bernkastel-wittlich.de

Jugendförderung
Peter Caspers
Telefon: 06571 / 14-2389
Fax: 06571 / 14-42389
E-Mail: peter.caspers@bernkastel-wittlich.de
Gudrun Weber
Telefon: 06571 / 14-2265
Fax: 06571 / 14-42265
E-Mail: gudrun.weber@bernkastel-wittlich.de

Jugendschutz, Kinderschutz, Familienbildung im Netzwerk
Stephan Rother
Telefon: 06571 / 14-2220
Fax: 06571 / 14-42220
E-Mail: stephan.rother@bernkastel-wittlich.de

Kindertagesstätten, Kindertagespflege
Dorothea Habscheid
Telefon: 06571 / 14-2294
Fax: 06571 / 14-42294
E-Mail: dorothea.habscheid@bernkastel-wittlich.de

Unterhaltsvorschuss
Buchstaben: A-K
Manuela Neithöfer
Telefon: 06571 / 14-2489
Fax: 06571 / 14-42489
E-Mail: manuela.neithoefer@bernkastel-wittlich.de
Buchstaben: L-Z
Dana Könen
Telefon: 06571 / 14-2380
Fax: 06571 / 14-42380
E-Mail: dana.koenen@bernkastel-wittlich.de

Vormundschaften, Pflegschaften
Theresia-Maria Klassen
Telefon: 06571 / 14-2305
Fax: 06571 / 14-42305
E-Mail: theresia-maria.klassen@bernkastel-wittlich.de
Yvonne Mathei
Telefon: 06571 / 14-2231
Fax: 06571 / 14-42231
E-Mail: yvonne.mathei@bernkastel-wittlich.de
Stefanie Tonner
Telefon: 06571 / 14-2349
Fax: 06571 / 14-42349
E-Mail: stefanie.tonner@bernkastel-wittlich.de

3 Kommentare

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  • Als in Scheidung lebender Vater von vier Kindern, für die ich gemeinsam mit der Mutter der Kinder das Sorgerecht besitze, habe ich in den vergangenen vier Jahren sehr ernüchternde Erfahrungen mit dem Jugendamt Wittlich gemacht.
    Es begann damit, dass das Jugendamt gegenüber modernen und der heutigen Zeit angemessenen Varianten der Kinderbetreuung nicht aufgeschlossen ist. Das Motto des Jugendamtes scheint zu sein, dass Kinder zu der Mutter gehören und Väter ihre Kinder alle vierzehn Tage am Wochenende sehen dürfen. Dies ist ein Konzept, dass aus den 60er Jahren stammt. So genannte „Nestlösungen“, wie sie in den skandinavischen Ländern heutzutage bereits die Norm sind, bei denen die Eltern wechselweise bei den Kindern leben und für sie sorgen, waren für das Jugendamt Wittlich vor vier Jahren leider undenkbar. Ich frage mich, ob es für das Jungendamtspersonal keine Fortbildungen gibt, dass man dort den Vorteil derlei Regelungen für Kinder und Eltern erkennen lernt.
    Nach meiner Erfahrung werden sorgeberechtigte Väter vom Jugendamt Wittlich zu reinen Zahlvätern degradiert. Ob der Kontakt zu den Kindern vereinbarungsgemäß funktioniert oder von der Mutter bewusst unterbunden wird, interessiert im Jugendamt niemanden. Auch wenn Vereinbarungen mit dem Vater zum Umgang mit seinen Kindern seitens der Mutter beständig verletzt werden, sieht das Jugendamt Wittlich sich nicht veranlasst, zum Wohle der Kinder und deren Kontakt zum Vater einzuschreiten.
    Da mein Arbeitgeber zwischenzeitlich Wittlich verlassen hat und in eine ca. 500 km entfernte Metropole gezogen ist, lebe auch ich nicht mehr in Wittlich. Dieser Umzug war vor der Trennung bereits avisiert. Damals war besprochen, dass die gesamte Familie mitziehen wird. Die Mutter ist nun aber nicht mehr mitgezogen und konnte so ihre Ankündigung, mir, dem Vater, die Kinder zu nehmen, leichter umsetzen. Beim Jugendamt hingegen gelte ich als derjenige, der seine Kinder verantwortungslos im Stich gelassen hat, obgleich ich berufsbedingt gezwungen war, Wittlich zu verlassen (Zitat Frau B. Nachtwey: „Sie sind ja weggezogen!“). Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass beim Jugendamt in Wittlich ein stereotypes Schubkastendenken vorherrscht. Nach meiner Erfahrung möchte man sich nicht wirklich in Fälle und Schicksale einfinden oder scheut schlicht den Aufwand. 08/15 geht halt schneller und einfacher.
    Zu Gesprächen, die mit dem Jugendamt stattfinden, werde ich trotz Sorgerechts seitens des Jugendamts weder eingeladen noch über Inhalte informiert, was ich einen Skandal finde. M.E. hat das Jugendamt die Pflicht, mich als sorgeberechtigten Vater ebenfalls zu Gesprächen einzuladen, mit mir die Termine abzustimmen und mich zu informieren. Auch darin zeigt sich die Einseitigkeit des Handelns der Mitarbeiter des Jungendamts, was nach meiner Auffassung keinesfalls im Sinne des Kindswohls liegt.
    Aber es kommt noch dicker: Mittlerweile fordert das Jugendamt der Stadt Wittlich (Herr Michels) derart hohe Unterhaltsleistungen für meine Kinder ein, dass ich nicht mehr in der Lage bin, nach Wittlich zu Besuch zu reisen und meine Kinder dort zu treffen. Die dafür notwendigen Aufwendungen (Reisekosten, Unterkunft) will das Jugendamt nicht anerkennen. Es wird auch anhand dieses Beispiels deutlich, dass das in meinem Fall ohnehin nur sehr knapp auszugestaltende Umgangsrecht zu meinen Kindern genauso wie umgekehrt das Recht meiner Kinder auf unmittelbaren Kontakt zu mir, ihrem Vater, als nicht von Bedeutung angesehen wird. Auch der Umstand, dass die Kinder in meinem Haus mietfrei wohnen, lässt das Jugendamt unbeeindruckt. Dabei sieht die Düsseldorfer Tabelle extra einen Betrag für die Unterkunft der Kinder vor. Summa summarum frage ich mich mittlerweile, ob das Jugendamt Wittlich noch reflektiert, was es betreibt.
    Vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen der vergangenen vier Jahre mit dem Jugendamt Wittlich vertrete ich die Meinung, dass das Jugendamt seinem Auftrag nicht gerecht wird, zum Wohle der Kinder zu handeln.

    • Hallo – ich bin auch geschieden und habe 2 gemeinsame Töchter mit meiner Ex. Wir leben auch an unterschiedlichen Orten. Ich denke, das Jugendamt setzt sich ein für die Kinder. Manchmal ist auch eine andere Lösung denkbar wie u.a.ein Modell des Vereins „Es gibt keine Verlierer“ e.V. in den ehemaligen deutschen Ostgebieten an der Ostsee.
      Auch Scheidungskindern kann m.E.n. dort sehr gut geholfen werden. Die Kosten übernehmen regelmäßig die Jugendämter. Voraussetzung ist, daß sich die Eltern und das zuständige Jugendamt zu dieser Lösung einlassen.
      Hier wird den Kindern eine optimale individualpädagogische Maßnahme angeboten und es kann davon ausgegangen werden, daß die Kinder aus einer Familie dort auch zusammen untergebracht und betreut werden – familiär, pädagogisch, therapeutisch, schulisch, bildungsmäßig und auch bezüglich der Freizeitgestaltung mit regelmäßigen Besuchsmöglichkeiten einmal beim Vater und ein anderes Mal bei der Mutter. Zudem werden die Kinder dort auch gute soziale Kontakte erhalten. Sie werden Freude haben an gemeinsamen Freizeitveranstaltungen, Ausflügen, Bildungs- und Besuchskonzepten.
      Ich hatte ähnliche Probleme wie Sie und kann nach meinen Informationen nur solche Konzepte in ähnlich gelagerten Fällen empfehlen, wobei sich die Eltern beide entspannt in ihrer gewohnten Umgebung weiter entfalten können.

      Auch ein Mit-Umzug in die Nähe der Kinder ist möglich. Jedenfalls behalten die Kinder so die Kontakte zu Mutter und Vater, worauf die Pädagogen/Pädagoginnen in dem Verein mit darauf achten. Die Kinder können sich andererseits ebenfalls unbelastet von den familiären Problemen ihrer Eignung und ihren Wünschen entsprechend frei entfalten. Ich finde, das ist eine Toplösung für Trennungskinder.

      Bei Interesse stehe ich gerne vermittelnd zur Verfügung entweder indirekt über den von mir vertretenen Verein namens BSK Bildungs-,Sozial- und Kulturwerk e.V., Rochusstr. 22, 50829 Köln, e-mail: hl@bsk-kameraden.de oder Fax 0221-1306463 oder auch persönlich direkt unter Telefon 0221-514422 – Mobil 0176-84561678.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dipl.Bw. Helmut Leisen
      BSK-Vorsitzender und Projektleiter

  • Hallo Christoph,

    einen Doktortitel kann man auch über Armenien oder Costa Rica haben. Aber egal. Jugendamtsmitarbeiter sind nicht die Menschen wo viele der Meinung sind, die machen nur ihre Arbeit oder die können ja auch nichts dafür das die Gene verlangt andere Menschen vorallem Kinder kaputt zu machen. Selbstverständlich gibt es auch kranke Mitarbeiter bei Jugendämter. Die sollte man aber nicht beim Amt beschäftigen. Überall werden Putzfrauen gesucht. Es gibt natürlich auch gesunde Mitarbeiter bei Jugendämter. Die erkennt man an den schönen Autos. Oder am vielen Urlaub im Ausland. Ich war lange beim Jugendamt und weiß was ich gehört und gesehen habe. Deshalb bin ich nicht mehr da. Aber ich lebe noch.

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Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.